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mit dem angeblichen Kampfe gegen die Reaktion ist, zeigte unser zustehen. Der Arbeitgeber hat nur einen Anspruch auf eine einfache Redner an dem Verhalten dieser Parteien bei der verflossenen Quittung, in der quittiert wird: Am... habe ich so und so viel Ersatzwahl. Wenn die Liberalen ernsthaft die Reaktion bekämpfen erhalten." Ein Zusatz: und bekenne, keine Forderungen gegen die wollen, ist das nur möglich auf Grund der gegenseitigen Unter- Firma zu haben" oder ähnliches wäre zu durchstreichen. flüßung. Dazu fehle ihnen aber der Wille und auch der Mut.

Die Ausführungen unseres Genossen machten einen starken Eindruck auf die Versammlung. Der große Stab der anwesenden Liberalen Redner versuchte diese Wirkung wieder zu beseitigen. Ein vergebliches Bemühen! Es war ihnen nur ein Heiterkeitserfolg beschieden. Kurz vor Schluß der Versammlung tam noch Genosse Neumann zu Wort, der besonders die mehr denn zweifelhafte Haltung der Nationalliberalen bei den Wahlrechtsfragen mit furzen, fräftigen Strichen zeichnete. Seine treffenden Ausfüh­rungen fanden den lebhaften Beifall der Versammlung.

Das studentische Proletariat.

Gerichts- Zeitung.

Prozeß Weingartner.

Hoftapellmeister Weingartner erschien gestern als Privatkläger vor der 9. Straffammer des Landgerichts I . Es handelte sich wieder um die Abwehr des Privatklägers gegen den Vorwurf, daß er kon­ In Heft 4 der Akademischen Rundschau" schreibt Dr. Paul trattbrüchig geworden sei. Angeklagt war der verantwortliche Re­Roth, Leipzig über das studentische Proletariat". Der Begriff dakteur des Berliner Lokalanzeigers", Hans Sartorius. In Proletariat foll hier nur wirtschaftlich aufzufassen sein. Roth legt einem orientierenden Artikel zu einem damals bevorstehenden dar, daß ein merklicher Bruchteil unserer Studenten, jedenfalls neuen Weingartnerprozeß, den der Lokalanzeiger" brachte, wurde ein weit höherer als gemeinhin bekannt ist, in der kümmerlichsten historisch erwähnt, daß Weingartner kontrattbrüchig geworden sei. Weise sich durchschlagen und durchhungern muß, wobei erschwerend Das Schöffengericht hatte wegen dieses Paffus den Ange­würdige Honorierung studentischer Arbeitskräfte ausgebeutet wird. ins Gewicht fällt, daß dieser Notstand vielfach durch eine ganz un- flagten zu 50 M. Geldstrafe verurteilt. Ein Versuch des statistischen Amtes, der deutschen Freien Studenten­Wie die Liberalen den Kampf gegen die Konservativen zu schaft zur Feststellung der wirtschaftlichen Verhältnisse der deut­führen gedenken, ging aus dem Schlußwort des Leiters der Ver- schen Studenten im allgemeinen zu gelangen, ist in seinen An­sammlung hervor, in dem er sagte: Wenn die Libe- fängen gescheitert. Die Ursache des Notstandes dieser Studenten, ralen mit den Konservativen in die Stichwahl sagt Roth, ist wohl zum kleineren Teil der falsche Ehrgeiz geringer tommen, ist es die politische Pflicht der Sozial- bemittelter Eltern, ihre womöglich nicht einmal besonders begabten demokratie, von zwei Uebeln das kleinere zu wählen; stimmen Söhne studieren zu lassen; zum größeren Teil scheint es sich hier­sie dann so schloß er pathetisch für die liberalen Kandidaten!" cinem inneren Drang oft gegen den Willen ihrer mittellofen bei um befähigte, wissensdurstige junge Leute zu handeln, die aus Für diese Taktik zeigte die Versammlung allerdings ein sehr Eltern, sich der Hochschule zuwenden. geringes Verständnis.

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Für die Sozialdemokratie Preußens ist die Stichwahltaktik flar festgelegt. Auch für die Liberalen des Landtagswahlkreises Teltow- Beeskow- Stortow- Berlin- Wilmersdorf heißt es jetzt: En t

wederoder!

den Wortlaut:

Jugendbewegung.

In der gestrigen Berufungsinstanz tam folgender Bergleich zustande:

Der Privatbeklagte erklärt: ich habe nicht die Absicht ge­habt, den Privatkläger durch den Artikel in seiner Ehre anzu­greifen. Die Parteien erklären zur Steuer der Wahrheit und um den in der Oeffentlichkeit verbreiteten Gerüchten entgegen­zutreten: es ist bis heute darüber, ob der Privatkläger im Jahre 1908 fontraktbrüchig geworden ist oder nicht, eine gerichtliche Feststellung nicht getroffen. Der Angeklagte erklärt weiter: Mangels einer solchen gerichtlichen Feststellung bedauere ich, dem Privatkläger in dem Artikel den Vorwurf des Kontrattbruchs gemacht zu haben. Die außergerichtlichen Kosten werden ver­glichen, die gerichtlichen übernimmt der Privatbeklagte."

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Schwindeleien einer Krankenpflegerin.

H

Was geschieht, was könnte geschehen, ihre Not zu beffern? Die Hochschulen bieten Stipendien und Freitische, die Dozenten Stundung oder Erlaß der Kolleggelder. Letzteres geschieht in großem Umfange in liberaler Weije. Das Stipendienwesen ist durchaus nicht auf der Höhe. Bei statutarisch festgelegten Legaten läßt sich das nicht mehr ändern, bei Neuerrichtung fönnte vieles Die Frage, ob die Krankenpflegerin Marie Liebenow als raffi verbessert werden. Leider aber erfreut sich dieses wichtige Gebiet nierte Schwindlerin oder als Geistestrante anzusehen sei, lag der sozialer Fürsorge einer weit geringeren Beachtung als etwa prunt 4. Straffammer des Landgerichts I zur Entscheidung vor. Die An­volle Feiern von Universitätsjubiläen. In den ersten Anfangs geklagte hatte eine Reihe von nicht alltäglichen Betrügereien ver­stadien befinden sich soziale Maßnahmen, wie die ziveckmäßige übt, die nach der Ansicht des Rechtsanwalts Dr. Davidjohn auf Die fürsorgliche staatliche Jugendpflege. Organisation der Wohnungs- und Ernährungsfrage" Geisteskrankheit zurückzuführen seien. Da der Sachverständige, Die staatlich organisierte Jugendpflege versucht mit allerlei Studentenheime", studentische Kasinos". Die Anregungen dazu Medizinalrat Dr. Störmer, die Angeklagte zwar für eine stark Mitteln Reklame für sich zu machen. Zurzeit werden von Frant- stammen größtenteils aus der Studentenschaft, nicht von oben" hysterische und minderwertige Person erklärte, die Anwendung des furt a. M. aus an alle möglichen Vereine, auch an Arbeiterver- Solche Organisationen mögen schwierig sein, sie sind es besonders 51 St.-G.-B. aber verneinte, beantragte der Verteidiger den eine, Formulare versendet, in denen eine fostenlose Versicherung heute, weil die ideelle und materielle Förderung auf seiten der Nervenarzt Dr. Mendel- Pankow zu laden, der bekunden werde, daß der Mitglieder und Leiter angeboten wird, falls sich die betreffen- akademischen Behörden größtenteils mangelt. Solange das der fein Vater, der verstorbene weitbekannte Professor Dr. Mendel, den Vereine dem Jungdeutschlandbund anschließen. Da nun, wie Fall ist, sind die mittellosen Studierenden auf eigenen Erwerb an die Angeklagte feinerzeit behandelt und sie dem Universitätsaudi­es in dem Angebot heißt, der Staat die Kosten der Versicherung gewiesen. In Betracht kommt: journalistische Tätigkeit, Arbeiten torium als typischen Fall der Nervenerkrankung und Beeinflussung trägt, werden die Groschen der Steuerzahler für eine Sache ver- in Berlagsanstalten und Privatbibliotheken, Erteilung von Privat durch Wahnvorstellungen vorgestellt habe. Det Gerichtshof ent­wendet, die alles andere als dem Gemeinwohl aller Staatsbürger stunden. Verlagsanstalten und Bibliotheken, die Studenten be- sprach diesem Antrage. Der gestern vernommene Dr. Mendel dient. Das Formular, das uns im Original vorliegt, hat folgen- schäftigen können, sind selten und zahlen nur teilweise anständig. fonnte aus den Journalen seines verstorbenen Vaters nähere An­Was als Entlohnung für Privatstunden geboten wird, spottet der Staatlich organisierte Jugendpflege. Der preußische Minister Beschreibung, so in einem Fall für zweistündige tägliche Beaufgaben über den Grad der Nervenkrankheit der Angeklagten nicht der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten, der sich die För- fichtigung von Schularbeiten: ein faltes Abendessen, daß heißt, in berung der Jugendpflege besonders angelegen sein läßt, hat mit Gestalt von Wurstbroken. In einem anderen Fall für gleiche Ar­Wirkung vom 1. April 1913 mit der Frankfurter Allgemeinen beitsleistung 20 M. monatlich( ca. 30 bis 40 Pfennig Stundenlohn). Versicherungs- Aktiengesellschaft in Frankfurt a. M. und dem In dem letzteren Fall handelt es sich um das Angebot eines arbeit Allgemeinen Deutschen Versicherungsverein A.-G. in Stuttgart suchenden Studierenden. Ueberangebot liegt natürlich vor, und das Versicherungsverträge für Unfall- und Haftpflichtversicherung erklärt die preisdrückende Konkurrenz studentischer Arbeitskräfte. gefchloffen. Aber auch an einer starken Organisation der studentischen Arbeits­vermittelung fehlt es. Die von den Freien Studentenschaften eingeführten Arbeitsämter" haben keine Mittel für Propaganda. Wenn die Universitätsbehörden diese Aemter unterstützten durch Barmittel oder Verbindungen mit Mittelschulen, die starken Privat stundenbedarf haben, könnte sehr gebessert werden. Hier fehlts! So kommt es, daß arme Studenten auch zu anderem Griverb, Nebenerwerb, zu greifen gezwungen sind. In Amerika , fagt Dr. Roth, greift der mittellose Student, um sich über Bord zu halten, zum Landarbeiter- und Kellnerberuf, es sei das keineswegs als nicht standesgemäß" anzusehen. In der Hauptsache kommt Dr. Roth zu dem Vorschlag: Erweiterte und verbesserte soziale Für forge; Organisation und Ausbau der studentischen Arbeitsvermitte­lung; Ausdehnung der studentischen Arbeit auf geeignete Berufs­gebiete Handarbeitender Stände.

Die Verträge haben zum Gegenstand:

a) die Haftpflichtversicherung der Leiter( Leiterinnen), b) die Unfallversicherung der Leiter( Leiterinnen), c) die Unfallversicherung der Jugendlichen der staatlich organisierten Jugendbereinigungen. Auf Grund der beiden erstgenannten Verträge sind sämt­liche Jugendleiter( Jugendleiterinnen) der den staatlichen Or­ganisationen angegliederten Jugendvereinigungen Preußens ver­fichert. Die Kosten der Versicherung übernimmt der Staat. Das legtgenannte Abkommen ist ein Vergünstigungsvertrag, auf Grund dessen zugunsten der Mitglieder der Jugendver­einigungen, die der staatlichen Organisation angegliedert sind, Versicherung für Unfälle, die diese bei Ausübung der Vereins­tätigkeit erleiden, zu günstigen Bedingungen und außerordent lich mäßigen Prämien genommen werden kann. Bei den häufig vorkommenden Unfällen bei Kriegsspielen usw. scheint eine Versicherung der Beteiligten in der Tat am Plaze zu sein. Doch sollten sich die Betreffenden gefälligst auf eigene Kosten versichern.

Soziales.

Eine saubere Junung.

Beiträge für gelbe Werksvereine.

Da haben wir also die Bescherung: Konkurrenz der gelernten und ungelernten Arbeiter durch die akademisch- gebildeten Elemente! und warum? Weil die Universitätsbehörden ihren Verpflichtungen der ihnen anvertrauten Jugend gegenüber, vielleicht der beften Bolksjugend gegenüber, nicht gerecht werden; und lieber Prunk­feiern alldeutschen Stils in die Wege leiten, als den Hunger vom Magen armer deutscher Intelligenzen fern zu halten suchen, was ihnen bei den reichen Mitteln der verschiedenen Universitäten taum Mühe machen würde. Aber anstatt die Revision der Universitäts­und Institutionsgebühren, die oft ungebührlich hoch sind, zu be­wirken, hat man in Preußen noch vor einigen Jahren Bibliotheks­gebühren eingeführt, einen durch nichts zu entschuldigenden Bureau­fratismus." Breußen in der Welt voran! Preußische Studenten hinter den Mistkarren, wenn auch noch ein paar ungelernte Arbeiter mehr dadurch brotlos werden!

Hus Induftrie und Dandel.

machen.

Gestern wurde vom Vorsitzenden noch mitgeteilt, daß ein Brief einer Schulvorsteherin, die die Angeklagte bis zum neunten Jahre unterrichtet hat, eingegangen sei. Darin bezeugt die Dame, daß sie von Anfang an die Ueberzeugung gehabt habe, daß die Angeklagte anormal und nicht zurechnungsfähig sei. So habe diese eines Tages in allem Ernste erzählt, sie sei nach Leipzig zur Beerdigung ihrer( heute noch lebenden) Mutter gereist und habe ganz ernsthaft geschildert, wie schön ihre Mutter im Sarge ausgesehen habe. Auf Antrag des Verteidigers wurden auch noch zwei Zeugen darüber vernommen, daß die Angeklagte, obgleich fie gar kein Geld besaß, über den Ankauf eines Hauses in Frohnau unterhandelt und schon sich hatte hören lassen. einen Vertrag hatte aufjeßen lassen, dann aber nichts mehr von aufnahme verblieb Medizinalrat Dr. Stürmer bei seinem Gut­Auch nach dieser Ergänzung der Beweis­achten. Der Gerichtshof schloß sich ihn an, glaubte die Angeklagte mit Rücksicht auf ihre geistige Minderwertigkeit milde beurteilen zu sollen und verurteilte sie zu einer Gesamtstrafe von 1 Jahr Ge

fängnis.

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Darlehnsschwindel.

Der seit mehreren Tagen vor der 1. Straffammer des Land­ gerichts I verhandelte Prozeß gegen den Darlehns- und Hypo­thekenschwindler Frizz Jacobs ist nach Vernehmung einer unge­wöhnlich großen Zahl von Beugen gestern zu Ende geführt wor den. Der Gerichtshof hielt den Angeklagten in den meisten An­lagefällen des Betruges für überführt, daß es ihm nur darum zu tun gewesen sei, den Personen, die sich an ihn wandten, zu beschwindeln, ihnen Geld für angebliche Spesen und Einholung von Auskünften abzunehmen und im übrigen das von ihnen als Darlehen oder Hypotheken gesuchte Geld nicht zu beschaffen. Ur­kundenfälschungen hat das Gericht nicht als vorliegend angenom men. Bei der Strafabmessung ist erwogen worden, daß der An­geklagte dieses schwindelhafte Geschäft lange Zeit betrieben hat und diese Art und Weise sich doch als eine äußerst gemeingefährliche darstellt. Es liegt ein völliges System in diesem Vorgehen, mit Silfe anderer Personen, die angeblich ungünstige Auskünfte über die Darlehnssucher erteilen, diese zu schädigen. Obgleich der An­geklagte aus diesem Anlaß früher schon in Untersuchungshaft ge­sessen, hat er trotzdem nach seiner Entlassung denselben schwindel­haften Betrieb wieder aufgenommen und in rücksichtsloser und un­barmherziger Weise vielen armen Beuten die leßten Groschen aus der Tasche gezogen. Mildernd wurde ihm angerechnet, daß er minderwertig ist und in die Hände des mit ihm zusammenarbeitenden Dube geraten war. Der Gerichtshof verurteilte den Angeklagten zu 2 Jahren 6 Monaten Gefängnis unter Anrechnung von 6 Mo­naten Untersuchungshaft und zu 5 Jahren Ehrverlust.

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Der geheimnisvolle Möbelwagen.

Die Breslauer Maurer- und Zimmerer­Innung mit 123 Mitgliedern ist auf Antrag der Aufsichts­behörde, des Magistrats der Stadt Breslau , in der letzten Sigung des Bezirksausschusses geschlossen worden. Die Gründe sind folgende: Die Innung hat Mitglieder auf­genommen, die weder im Innungsbereich wohnten noch das Baugewerbe ausübten oder erheblich vorbestraft waren. Ferner verlieh sie gegen Bezahlung von 120-1000 m. Meistertitel oder Baugewerksmeister Diplome Die Riefenkonzerne in den Montanverbänden. an Mitglieder, die zur Tragung dieses Titels nicht Auf der Generalversammlung des Gelsenkirchener Bergwerk­befugt waren. Nach Ausweis der schlesisch posenschen vereins erhob ein Aktionär dagegen Einspruch, daß die Gesellschaft Berufsgenossenschaft hat die die Hälfte der Mit ihre Geschäftstätigkeit immer mehr auf die Fertigindustrie aus glieder der Junung die Unfallverhütungs- dehne und durch Preisunterbietungen den Gewinn dieser Fabri­borschriften für Arbeiter überhaupt nicht be- tationszweige fchmälere. Diese Klagen haben in der weiterver­arbeitenden Industrie lebhaften Widerhall gefunden. Immer a chtet. Wiederholt mußten deshalb Mitglieder der sauberen mehr fühlen sich die kleineren Werte durch die Expansionspolitik Innung gerichtlich bestraft werden. Ferner hat der großen Konzerne bedroht. Ein Notschrei eines Industriellen, In die Geheimnisse des Saccharinschmuggels leuchtete eine die Innung ohne Genehmigung der Aufsichtsbehörde eine der vor allem auf die Gefährdung der Synditate aufmerksam macht, Verhandlung hinein., die gestern die 1. Straffammer des Land­eigene Bergnügungs- und Sterbefasse gegründet. gibt( im Börsen- Courier") ein lebhaftes Bild von dieser Ent- gerichts II beschäftigte. Es handelte sich um ein sogenanntes ob­So sehen die Innungshelden aus, die den Arbeitern Moral widelung. Es heißt dort: Der Grundsatz von dem geschlossenen feftives Verfahren, in welchem, da die Täter selbst unbekannt ge und Gehorsam gegen die bestehenden Gesetze predigen. Arbeitsprogramm von Erz und Kohle bis zum Fertigfabrikat ist blieben waren, nur die vom Gericht auszusprechende Einziehung von den größten Konzernen, wie Thyffen, Stinnes und Gelsen- des seinerzeit beschlagnahmten corpus delicti in Frage fam. firchen, mit gewaltiger Energie und Konsequenz in die Tat um- Dieses corpus delicti" war in dem vorliegenden Falle ein veri gesezt worden. Sie wollen die Kohle in der verfeinertsten Form, tabler Möbelwagen. in Fertigfabrikaten, abjeben und, nachdem sie die Riesenproduktio- Ende August vorigen Jahres traf auf dem Anhalter Bahnhof In der letzten Sitzung des Gewerbegerichts zu Dbernen in Roheisen geschaffen haben, suchen sie dafür auch Absatz. ein in Schaffhausen abgesandter Möbelwagen ein, der von einem schöne weide stand die Klage eines Arbeiters wider Affumu- Gelsenkirchen hat in großartigem Maßstabe die Fabrikation von in der Schweiz wohnhaften Manne namens Schlosser an eine Ber­latorenfabrik wegen Zurückzahlung der Beiträge zum Radiatoren und Abflußröhren aufgenommen. Die Gesellschaft hat liner Adresse gesandt worden war. Zu gleicher Zeit erhielt die gelben Bertverein zur Verhandlung. In dieser Sache war in Rote Erde ein Blechaverk gebaut, dessen Leistungsfähigkeit zu Berliner Kriminalpolizei ein Telegramm, in welchem mitgeteilt schon einmal Termin angesetzt. Dieser mußte aber vertagt werden, nächst auf 180 000 Tonnen angegeben wurde, das aber, wie jetzt wurde, daß der Möbelwagen verdächtig" sei. Der Kriminalschuh­weil die Beklagte vertreten, durch Direttor Kraußhaar, berlautet, jogar 200 000 Tonnen auswalzen fann. Gelsenkirchen mann Ackermann begab sich sofort nach dem Anhalter Bahnhof und gegen 3 Beisiger ein Ablehnungsgesuch gerichtet hatte, weil dieselben nimmt weiter die Fabrikation von Wellrohren, wie sie für Dampf- ließ hier den verdächtigen Möbelwagen aufbrechen. Der Inhalt zur sozialdemokratischen Partei gehören. Das Gewerbegericht ent- reffel verwendet werden, auf und schließlich auch von Rillenschienen. bestand aus alten Möbeln und schmutzigem Gerümpel, welches schied in anderer Zuſammenſegung am 11. März 1913, daß das Thyssen hat in Dinslaken ein Möhrenwert hingestellt, das fast den keinesfalls den Wert der hohen Frachtkosten besaß. Der Wagen ganzen Bedarf von Deutschland decken könne. Der wurde nun nach allen Richtungen hin durchstöbert, schließlich fiel Ablehnungsgesuch als haltlos zurückzuweisen ist. Ebenso entschied Konzern Stinnes hat seine gewaltigen Arme ebenfalls nach der die ungewöhnliche Stärke der Seitenwände und des Verbeds auf, das Landgericht auf die Beschwerde der Beklagten . Eisenverfeinerung ausgestreckt. welches mit dem Zollstock nachgemeffen ziemlich einen halben Meter Dieser mächtige Ansturm auf die Fertigindustrie bildet eine stark war. Der Beamte bemerkte endlich, daß die Luftklappe ber­schwere Bedrohung für die übrigen Werke. Er bildet weiter eine nagelt war und als er diese gewaltsam aufriß, fiel ein weißes Bedrohung der Verbände. Die Riefentonzerne wollen Pulver heraus, das von einem anwesenden Rollbeamten sofort als natürlich mit ihren neuen Fabritationen in die bestehenden Ver- Saccharin erkannt wurde. Dies unterliegt in Deutschland infolge bände eintreten. Sie stellen dafür Quotenforderungen, die auf des Süßstoffgefebes einem hohen Roll. Es ergab sich, daß sämtliche Grund ihrer Leistungsfähigkeit sicherlich berechtigt, aber geeignet 3wischenwände des Wagens mit Saccharin gefüllt waren. sind, die alten Mitglieder der Verbände an die Band zu drücken. gesamte Menge des Saccharins hatte in der Schweiz zirka 45 000 hat doch Gelsenkirchen z. B. in Radiatoren als Beteiligung die Mart gekostet, während es hier in Deutschland einen Wert von leinigkeit von 80 Prog. des gesamten Absatzes der Verkaufsstelle über 100 000 m. hatte. Die angegebene Adresse, an die der Wagen verlangt, die enorme Produktionsfähigkeit des Blechwertes in Rote gefandt werden sollte, erwies sich als eine Deckadresse. Außerdem Erde bedroht den Bestand der Blechtonvention und des Schiffbau - wurde festgestellt, daß derselbe Wagen vor einiger Zeit schon ein­Stahlkontors und schließlich auch der Wellrohrvereinigung. In mal von der Schweiz nach Berlin gelangt und hier nach Bankow der Radjabgemeinschaft stellt Stinnes für die Union Forderungen, weiterbefördert worden war. Die Ermittelungen hatten die Ein­vor denen die anderen Werke eigentlich einpacken müßten. Mit den leitung eines Strafverfahrens gegen den Besißer einer hiesigen toloffalen Quotenforderungen von Thyssen sind die Bemühungen, Brauerei zur Folge, welches jedoch mangels Beweises wieder ein­Die Röhrentonvention fester zu gestalten, gescheitert. Beim Walz gestellt werden mußte. Das Gericht sprach die Einziehung bes drahtverbande sind es schließlich auch die eminenten Forderungen Wagens famt seinem wertvollen Inhalt aus, der größten Konzerne und ihrer Stellung in der Verfeinerung, die den Berbanb in awei Parteien gespalten und bisher eine Ver­ständigung über die Verlängerung unmöglich gemacht haben.

Das Gewerbegericht entschied nun in derselben Zusammensetzung, daß die Klage des Arbeiters abzuweisen sei, weil er bei seinem Abgang eine Ausgleichs quittung unterschrieben hatte, nach der er keine Forderungen an die Beklagte habe. Der Borsigende wies in seiner Begründung ausdrücklich darauf hin, daß die Ab­weisung nur erfolgt sei, weil der Kläger unterschrieben habe, er habe keine Forderungen mehr; das Gericht stehe jedoch nach wie bor zu seiner früher fundgetanen Ansicht, daß der Arbeitgeber nicht berechtigt ist, die Beiträge für den gelben Werksverein vom Lohn abzuziehen. Die Gründe der Entscheidung in der Klagefache Ehlert gegen Attumulatorenfabrik vom 6. Februar 1913, in der diese Ansicht praktischen Ausdrud erhalten hat, müffe es in vollem Umfange auf

recht erhalten.

Wie wir bereits früher darlegten, ist die Ansicht, eine Ausgleichs­quittung befeitige die Rechte des Arbeiters, irrig. Da sie aber immer wieder auftritt, so müssen die Arbeiter nur abermals bringend gewarnt werden, eine sogenannte Ausgleichs- oder General quittung zu unterschreiben, nach der dem Arbeiter Rechte nicht mehr

Die