-
-
zu
dem
heit, einen reellen Ausverkauf" zu arrangiren; er verkaufte die schenkels. Nachmittags versuchte ein Dienstmädchen sich im des Landgerichts Berlin I zur Freisprechung der Angeklagten Lagerbestände in Posten an Konkurrenzgefchäfte zu sehr billigen Friedrichshain mit Oleum zu vergiften, es wurde noch lebend( Wilke, Maurer und Dimmick). Das Reichsgericht hat jedoch der Preisen, bis durch Zufall durch einen Geschäftsfreund J.'s der nach dem dortigen Krankenhause gebracht. Gegen Abend wollte Revision der Staatsanwaltschaft stattgegeben, soweit diese die Ausverkauf zur Kenntniß des kranten Prinzipals gelangte. Wie sich ein Giseleur- Lehrling in seiner Schlafstelle in der Laufiger Freisprechung Wilfe's betraf. Es meint in feinen jezt den Be sich nun herausstellte, hat Baum die aus den verkauften Waaren ftraße erhängen, wurde aber noch rechtzeitig bemerkt, los- troffenen zugegangenen Gründen folgendes: In dem Urtheil gelösten Beträge für sich behalten und im Umgang mit lüder- geschnitten und ins Krankenhaus gebracht. Ein Diener wurde des Landgerichts wird hervorgehoben, daß das Gedicht zwar lichen Frauenspersonen vergeudet. Nun erfuhr J. auch, daß der in seiner Wohnung, in der Schönebergestraße, erhängt vor vielleicht Bedenten erregen, aber nicht in Betracht kommen vielversprechende junge Mann sich in drei Geschäften, in welchen gefunden. Nachmittags wurde auf einem Brahm auf dem fönne, Nachmittags wurde auf einem Brahm auf dem fönne, weil sich nicht mit Sicherheit sagen lasse, daß er vorher in Stellung war, ähnliche Veruntreuungen habe zu Mühlengraben hinter dem Grundstück An der Schleuse 13 die es Schulden tommen lassen. Sämmtliche geschädigten Firmen haben Leiche eines neugeborenen Kindes aufgefunden. Abends gerieth zu Gewaltthätigkeiten gegen die Besitzenden zu bestimmen. Zweck aufgenommen sei, die Besitzenden nunmehr der Staatsanwaltschaft Mittheilung gemacht, weswegen auf dem Ringbahnhofe Moabit ein Maurer mit einem ihm un Hiernach macht der Vorderrichter die Anwendbarkeit Baum dieser Tage verhaftet wurde. befannten Mann in Streit und wurde von diesem durch fünf des§ 130 Str.-G.-B. davon abhängig, daß der Thäter die GeMesserstiche am Kopfe und an der rechten Hand verlegt. Am fährdung des öffentlichen Friedens und die Herbeiführung von 10. D. M. Vormittags vergiftete sich eine Frau in ihrer Gewaltthätigkeiten beabsichtigt hat und das ist rechtsirrig." Wohnung, in der Lessingstraße, mittelst Oralsäure. Vor dem Bei Fortführung einer derartigen Judikatur kann man leicht zu Hause Potsdamerstr. 5 wurde Nachmittags ein Knabe durch dem Ergebnis gelangen: daß der Appell, zu geistigen Waffen einen Omnibus überfahren und am Kopfe und an den Händen zu greifen, strafbar, daß aber der Dreschflegel- Appell der Herren bedeutend verlegt.. Abends fiel eine Frau auf dem Moriz- Pantoren Jskraut und Genossen ein edles Agitationsmittel. Es platz beim Absteigen von einem in der Fahrt befindlichen Wagen geht nichts über Rechtsprechung durch gelehrte Richter. Ob eine zur Erde und erlitt eine schwere Verlegung der Hüfte. 9. und 10. d. M. fanden sechs Brände statt, darunter einer in folgen wird, bleibt dennoch abzuwarten. Am Verurtheilung in der nunmehr bevorstehenden Verhandlung er der Elisabethkirche, wo der Fußboden infolge von Schadhaftigfeit des Schornsteins in Brand gerathen war.
Aus der Bergel'schen Filzschuhwaarenfabrik wird uns Aus der Bergel'schen Filzschuhwaarenfabrik wird uns mitgetheilt, daß derselbe teine Sonntagsarbeit verlangt hat. Die entgegenstehende, uns übermittelte Mittheilung, nach der ein Fabritinfpettor für Bulässigkeit einer Sonntagsarbeit sich ausgesprochen haben sollte, beruht auf einem Mißverständniß.
,, Komm den Damen zart entgegen Du gewinnst sie auf mein Wort. Doch wer feck ist und verwegen, tommt vielleicht noch besser tort." Am 7. Dezember löfte der Gendarm Kloetsch zu Reinickendorf im Gottschalt'schen Lokale die von etwa siebzig Frauen und Mächen besuchte Versammlung nach einem mit Beifall aufgenommenen Vortrage des Fräulein Ottilie Baader auf. Nach dem Grunde befragt, erwiderte er: ,, wegen einer Aeußerung der Frau da." Eine weitere Aufklärung gab es nicht. Nach der Versammlung bemerkten die Theilnehmerinnen der Versammlung, daß der Gendarm für ihre Ruhe in noch höherem Maße besorgt war: er hatte vor dem Vortrag die Haupteingangsthür schließen und das Schlüsselloch durch einen Gendarmen bewachen lassen. Die eingelegte Beschwerde wird ergeben, ob der Landrath des Niederbarnimer Kreises mit der Auslegung des Eingangs an geführten Goethe'schen Bitats dahin einverstanden ist: das fnappe Restchen Recht der Frauen und Mädchen, sich zu anderen Zwecken als denen des Klatschkaffees oder des Menschenfleischmarktes zu vereinigen, ist polizeilich zu unterbinden, die Siche rung von Versammlungsbesucherinnen gegen etwaige Feuersgefahr und dergleichen ist durch polizeilichen Verschluß der Haupteingangsthür zu beseitigen.
Durch falsche Handhabung eines Fahrstuhls ist wiederum gestern ein junger Mann verunglückt. Der 21 Jahre alte Maschinenschlosser Kurt Martini aus Friedrichshagen hatte auf dem Grundstück Blumenstr. 70 Ausbesserungen an einem Fahr stuhl vorzunehmen, der sich an der Außenseite eines Fabrik gebäudes befand. Dabei faßte er durch Zufall das Führungstau, der Stuhl setzte sich in Bewegung und klemmte den Kopf Martini's an das Mauerwerk, so daß ein Genickbruch erfolgte und den sofortigen Tod zur Folge hatte.
-
Gerichts- Beitung.
-
-
-
nun
die
Wie man in Untersuchungshaft kommen kaun. Der wegen Betruges in drei Fällen angeklagte Bäckermeister Karl Hermann Grasenic hat 10 Wochen lang in Untersuchungshaft gesessen und ist von der ersten Straftammer des hiesigen Landgerichts I nicht nur freigesprochen worden, sondern es wurde ihm auch die fragwürdige Genugthuung, daß die Kosten feiner Vertheidigung der Staatstasse zur Beitrag aus dem Gerichtssaal über Wahlbeein- ast gelegt wurden. Der Angeklagte betrieb hierfelbft fluffungen um Berlin herum. Am Tage der Reichstags- in dem Hause Gartenstr. 178 ein gut gehendes Bäckergeschäft, Etichwahl( 24. Juni 1893) wurde der Weber Schöder aus welches er an den Bäckermeister Teschner verkaufte. Die AnBernau vom Amtsvorsteher Seeger in Zerpenschleuse aufgefordert, flage verlegte diesen Verkauf in den August d. J. und behauptet, daß das Wahllokal zu verlassen. Schöder erklärte, das brauche er der Angeklagte noch nach diesem Verkauf, von welchem er dem nicht, er habe nach§ 9 des Wahlreglements ein Recht, im Lieferanten keinerlei Mittheilung gemacht, bei verschiedenen MehlWahllokal zu bleiben. Herr Seeger erwiderte: dann müsse er händlern Mehl bestellt und diese nicht bezahlt habe. Zwei Mehlsich als Wähler des Kreises Niederbarnim legitimiren. Echöder händler brachten dies zur Anzeige und es erfolgte am 30. Sepbezeichnete diese Antwort als zweifellos irrig, legitimirte fich tember die Verhaftung des Angeklagten, da angenommen wurde, aber zur Vermeidung von Weiterungen. Die Legitimation ge- daß er sich nach dem Verkaufe der Bäckerei unangemeldet hier Die Frommen unter sich. Einiges Aussehen erregt einigt nicht, behauptete nun der Amtsvorsteher: Sie müssen aufhielt. Ein Antrag auf Haftentlassung wurde abgelehnt. Die Strafverfahren, das gegen den Hofprediger Rogge aus Potsdam nachweisen, daß Sie z. B. nicht mit Ehrverlust bestraft Beweisaufnahme vor der Straffammer ergab sind. Oh, meinte der Weber Schöder, das dürfte völlige Hinfälligkeit der Beschuldigungen. Rechtsanwalt Sandschwebt. Ihm wird Beleidigung der katholischen Geistlichkeit zwar eine beleidigende Zumuthung sein; indessen: hier berg wies nach, daß der Verkauf der Bäckerei keines und Orden zur Last gelegt. In einer Versammlung des ist evangelischen Bundes habe er den Kaplan Pauste beschuldigt, Amtsvorsteher mit seinem Latein am Ende. Aber, meinte gefunden meine Bestallung als Vormund. Nun war der wegs im August, sondern erst am 17. September stattund der Angeklagte Angeklagte nach dem Verkauf daß er auf Schleichwegen und bei Testamentsvollstreckungen er, erstens fönnten Sie ja alle die Papiere ge- funden überhaupt kein Mehl mehr bestellt habe. Da er bis dahin evangelische Personen von ihrem Glauben abwendig mache. haben und dann kurz und gut: ich fordere Sie nun auf das regelmäßig seinen Verpflichtungen nachgekommen sei, habe er Vorgestern haben bereits Zeugenvernehmungen in der Sache Lokal zu verlassen. Nein, replizirte Schröder, ich weiche ledig feine Veranlassung gehabt, den Lieferanten von den Vorverhanddurch den Richter v. Podewils stattgefunden. Zu den Zeugen lich der Gewalt. O fiet emol den windigen Weber: den nahm lungen zu dem Geschäftsverkauf Mittheilung zu machen. Der gehört der Dr. E. von einer kleinen katholischen Zeitung, der in ich ja mit eener" Hand uf und ſmit in rut", mischte ein Bei- felbe habe sich auch keineswegs unangemeldet hier aufgehalten. jener Versammlung anwesend war. fizer des Wahlkomitee's sich hinein. Schröder verbat sich nun ruhig Er wollte in Bäderit a. D. ein neues Geschäft in Heu und Stroh Zur Vorsicht mahnt ein schwerer Unglücksfall, den der aber sehr energisch ihn weiter zu behelligen. Jetzt ließ der Amts- betreiben und habe sich ordnungsgemäß dorthin abgemeldet und 38 Jahre alte Bifeleur Smy aus der Prinzenstraße in der Nacht vorsteher Schöder durch den Amtsdiener verhaften und ins daselbst auch angemeldet. Als er am 30. September hier verzum Freitag erlitten hat. Als er um Mitternacht von Be Sprigenhaus sperren. Wiewohl nach kurzer Zeit seitens des haftet worden, habe er sich lediglich auf einer Geschäftsreise in tannten nach Hause ging, fing es zu schneien an. Smy, der in Bürgermeisters von Bernau ein Telegramm einging, das bewies, Berlin befunden und nur infolge seiner Verhaftung sei der einen Hand ein Packet trug, die andere aber in die Tasche daß Schöder wahlberechtigter Einwohner Bernau's, wurde er außer stande gewesen, weiterhin seinen Verpflichtungen gesteckt hatte, verlor bei der entstandenen Glätte den Halt und Schöder bis nach Beendigung der Wahl in Haft nachzukommen. Die Beweisaufnahme bestätigte diese Befam in der Oranienstraße zu Fall. Von einem vorüberfahrenden gehalten. Nachdem er dann entlassen, erhielt die Staats- hauptungen, so daß der Staatsanwalt selbst die Anklage Wagen der Pferdeeisenbahn absteigende Herren brachten ihn nach anwaltschaft beim Landgericht Berlin II eine Anzeige des Vorfalles fallen ließ. Rechtsanwalt Sandberg beantragte nicht der Eanitätswache in der Adalbertstraße. Dort ergab sich, daß und den Antrag auf eventuelle Bestrafung des Amtsvorstehers. nur die Freisprechung des Angeklagten, sondern auch die Bedas linke Waden- und Schienbein gebrochen war, der Knochen Eine Zeugenvernehmung fand statt. Dieselbe bestätigte den In lastung der Staatskaffe mit den Kosten der Vertheidides Schienbeins durch das Fleisch gedrungen war und dabei eine halt der Strafanzeige. Alsdann wurde Anklage erhoben gung. Der Gerichtshof entsprach diesem Antrage in vollem Schlagader getroffen hatte. Smy mußte nach dem Krankenhause aber nicht gegen den Amtsvorsteher Seeger, sondern gegen Umfange. Er hatte sich überzeugt, daß der Angeklagte den anam Urban gebracht werden und kann leicht das Bein einbüßen. Weber Schöder aus Bernau wegen vermeintlichen Hausfriedens geblich betrogenen Mehllieferanten feinerlei falsche Vorspiegelungen Gs empfiehlt sich, bei plötzlich eintretender Glätte die Hände bruchs. Die Verhandlung vor dem Amtsgericht fand dieser gemacht habe und hielt es für billig, die Kosten der durchans nicht in die Taschen zu stecken, sondern die Arme frei zu behalten, Tage zu Liebenwalde statt. Amtsvorsteher Seeger gab nothwendig gewesenen Vertheidigung der Staatstaffe zur Last zu weil man sich dadurch leichter aufrecht hält. als Beuge zu, zu, daß er den Erlaß des Ministers legen. Der Vorsitzende des Gerichtshofes wies noch darauf hin, fammergerichtlichen Urtheils die Behörden anweist, das Recht gegangen feien. des Innern gekannt habe, der unter Anführung des bekannten daß die Mehlhändler mit ihrer Strafanzeige voreilig zu Werke jedes Wählers zu wahren, während der Wahlverhandlung im Wahlzimmer sich aufzuhalten. Schöder habe auch keineswegs in der Mühlhausener Zeitung", Dr. Schulze, hatte den Umstand, Wahrnehmung berechtigter Interessen? Der Redakteur irgend der Saal nicht überfüllt gewesen. einer Weise sich störend benommen, auch sei daß ein Betrunkener in Mühlhausen in Gefängnißgewahrsam gedem Amtsvorsteher gegenüber: Welche Legitimationspapiere Besprechung gemacht. Der Amtsrichter bemerkte nommen und dort verstorben war, zum Gegenstand einer wollten Sie denn noch mehr als die Bestallung? Das ist Straffammer das Vergehen einer Beleidigung. Die Revision des In dieser Besprechung fand die unverständlich. Ferner: Ein Recht zur Verhaftung lag doch Angeklagten wurde mit der Begründung verworfen, daß der nach Ihrer eigenen Angabe nicht vor: doch, das haben ja Sie, Einwand des Angeklagten nicht durchgreife, Angeklagter habe Der Juhaber der Firma Silberstein u. Landsberger, nicht im beutigen Termin, zu verantworten. Daß als Redakteur, Bürger und Stadtverordneter die Verpflichtung, Barnimstr. 22 schreibt uns:" Die Mittheilung des Vorwärts" Schöder Sozialdemokrat, war dem Amtsvorsteher natürlich bedaß der Nevers , den die Arbeiter bei mir unterschreiben sollten, fannt. Trotz des flaren Sachverhalts beantragte der Amtsanwalt mindestens das Recht gehabt, den Borfall zu kritisiren. denselben ihre Rechte fürzte, erkläre ich hiermit für unwahr und 40 Mart Geldstrafe wegen Husfriedensbruch. Schöder legte nicht den Thatsachen entsprechend. Der Revers giebt den Ar- furz und energisch dar, daß Geseze und dem Gesetz entsprechende beitern gleiche Rechte wie dem Arbeitgeber, er lautet wörtlich: ministerielle Anordnungen zum Schutz des knappen Rechtes des " Für die Zeit, während welcher wir nicht arbeiten, gleichviel ob Bürgers, nicht zur Verlegung durch Beamte gegeben seien. Er wir auf unseren eigenen Wunsch oder auf Wunsch des Herrn verlangte Freisprechung und Auferlegung auch Landsberger die Arbeit aussehen, sind wir nicht berechtigt, irgend der ihm durch die Reise zum Termin u. f. w. er welchen Lohn oder Entschädigung von Herrn Landsberger zu wach fenen Kosten. Nach kurzer Berathung beanspruchen." Daß die Arbeiter wesentlich anderer Ansicht sind verkündete das Schöffengericht zu Liebenals der Herr Landsberger brauchen wir unseren Lesern wohl nicht walde das Urtel, vollkommen dem An= erst auseinander zu setzen. trag Schöder's entsprechend. Es könne, hieß es in daß Schöder lediglich das durch den klaren Wortlaut des§ 9 der Begründung, feinem Zweifel unterliegen, des Wahlreglements garantirte Recht ausgeübt habe: von einem Wahl der Arbeiterbeiftzer zum Gewerbegericht ergab einen Die am 7. Dezember in Bremerhaven stattgehabte Hausfriedensbruch seinerseits fönne also teine Rede sein. Un- glänzenden Sieg der organifirten Arbeiterschaft. Die von der berechtigt sei die Hinausweisung und die Verhaftung gewesen. letzteren aufgestellten neun Kandidaten wurden fast einstimmig Daß dem völlig unschuldig Angeklagten auch die ihm erwachsenen Unfosten ersetzt werden, sei lediglich billig und entspreche dem Kein Kindesmord! Die Zerstückelung der Kindesleiche, Gefeß. Die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Berlin 11 Eine Gehaltsaufbesserung von fünf Pfennig erhielt laut welche bei der Kirche in Rigdorf, wie gemeldet, ermittelt wurde, wird nun nicht umhin können, in der Straffache wider den Amts- Konst. Nachr." der Konstanzer Bahnhofarbeiter Schäfer, der hat eine A fklärung gefunden. Die Leiche ist von einem Berliner vorsteher Seeger baldigit ihre weiteren Schritte zu ergreifen, zumal nunmehr 25 Jahre die Beleuchtungsapparate reinigt und anArbeiter dorthin gebracht worden, dessen Frau eine unglückliche der Justizminister ihr gegenüber durch den Oberstaatsanwalt zündet: sein Lohn wurde von 2,50 M. und 2,55 M. pro Tag Entbindung gehabt hatte. Bei derselben ist die Leiche zerstückelt seine Mißbilligung darüber hat aussprechen lassen, daß sie die erhöht. Das macht monatlich ca. 1,50 m. und jährlich ca. 18 M. worden. Statt dieselbe nun beerdigen zu laffen, hat der Vater Strajanzeige gegen einen anderen Beamten des Nieder- Barnimer War es der Ruhin, welchen die preußische Bahnverwaltung gesich ihrer in der geschilderten Weife entledigt. Er behauptet zu Kreifes 3 Jahre lang unerledigt gelassen hatte. erntet, indem sie ihren Unterbeamten, wie wir neulich mitfeiner Entschuldigung, daß dies in der Dunkelheit geschehen sei. theilten, nach 50jähriger Dienstzeit ein Geschenk von hundert Die Angelegenheit dürfte aber noch ein Nachspiel haben, da zum der sozialdemokratischen Partei hielt der Buchhändler Franz schlafen ließ? Majestätsbeleidigung? In einer öffentlichen Versammlung Mart bewilligte, der die badische Bahnvverwaltung nicht Mindesten großer Unfug als vorliegend angesehen wird, da die Theod. Fried. Diedrich zu Hamburg einen längeren Bor Leichentheile an einem öffentlichen Orte umhergestreut worden sind. trag über das Verhalten der befizenden Klassen gegenüber den Die Gewerbekammer der Provinz Brandenburg be Sechs Messerstiche in den Kopf sind dem 32jährigen Maurer 10 Geboten. Bei Besprechung des dritten Gebotes rügte er, in schäftigte sich in einer ihrer letzten Sizungen auch mit der VorKarl Paase, Schwedterstr. 239, in der letzten Nacht gegen 11 Uhr welcher Weise sie den Sonntag" heiligen" und machte dabei lage der Staatsregierung, betreffend den Arbeitsnachauf dem Bahnhofe Moabit beigebracht worden. Er will mit Aeußerungen, welche den Zorn und die Gedanken der Gottheit weis. Sämmtliche Abtheilungen waren dahin einig, daß diese hinterrücks angerannt, von einem Unbekannten zu Boden ge- Gebote angelangt war, verlas er Als er beim vierten Die worfen und mit dem Messer bearbeitet worden sei. Dann hat eidigten Rekruten des Gardekorps gerichtete Rede des Kaisers. werbsmäßige Verdingen von Arbeitskräften von der Ertheilung der Thäter mit seinen Genossen Fersengeld gegeben. Paafe's Auf grund dieser Aeußerungen wurde Diedrich wegen GottesAuf grund dieser Aeußerungen wurde Diedrich wegen Gottes - einer Genehmigung durch die Kreis- und Stadtausschüsse abhängig Verwundungen erschienen anfangs so gefährlich, daß er auf lästerung und Majestätsbeleidigung angeklagt; doch fand das gemacht werde, und daß die Polizeibehörden angewiesen werden, Veranlassung des 58. Polizeireviers mittelst Krankenwagens nach Landgericht zu Altona , Da der Angeklagte fo die Vermiethungskomptoire schärfer wie bisher zu beaufsichtigen. der Charitee befördert wurde. Dort hat sich später ergeben, daß sichtig wie möglich gesprochen, nichts Strafbares Die Abtheilung für Industrie befürwortete eine Regelung des die Verlegungen eine Lebensgefahr nicht in sich schließen. seinen Aeußerungen und sprach ihn daher am 7. Juli Arbeitsnachweises in der Form, daß Arbeitsucher und ArbeitWeidenweg wohnhafter Klempnergeselle den Versuch, sich durch Dagegen protestirte sie in ihrer Revision gegen seine Freiwert empfahl Stärkung der Innungsorganisationen, Polizeibericht. Am 9. d. M., Vormittags, machte ein am Dieses Jahres von beiden Antlagen tostenlos frei. Die Gottes- vergeber ihren Bedarf bei den Ortspolizeibehörden angeben sollen. lästerung ließ auch die Staatsanwaltschaft schließlich fallen Diese sollen periodisch Sammelberichte in Den KreisAufschneiden der Pulsadern zu tödten. Er wurde jedoch von sprechung von der Anklage der Majeitätsbeleidigung. Nachdem ben fico, burch sie geber machenwert blättern veröffentlichen. Die Abtheilung für das Handseinem Wirth daran gehindert und kam mit einer anscheinend der Angeklagte vor jener Versammlung in längerer Rede ausweil ungefährlichen Schnittwunde davon. Ein bei den Erdarbeiten geführt, daß die besitzenden Klassen die zehn Gebote nicht beachten, die Frage, ob die Einrichtung von Viehversicherungen auf Gegen den Innungen auferlegte Pflicht, den Arauf der Stettiner Bahn in der Nähe des Bahnhofs Gesund habe er die angebliche, an die Rekruten gerichtete Rede des Kaisers seitigkeit für den Umfang der Provinz oder kleinere Kommunalbeitsnachweis einzurichten, erfüllt werden könne. Betreffend brunnen beschäftigter Arbeiter wurde durch eine plöblich umtippende Lowry gegen die Brust geschlagen und durch den in und Zweck gehabt haben, als auch dem Kaiser Irreligiösität verlesen. Diese Verlesung könne doch keinen anderen Sinn verbände zu erstreben sei, wurde beschlossen, zu erklären, daß die dem Wagenfasten enthaltenen Kies verschüttet. Er erlitt außer vorzuwerfen und an diesem zu rügen, daß er gegen dieses Gebot erlufte am besten durch kleinere, auf Gegenseitigkeit beruhende inneren Verlegungen einen Bruch des linken Beines. Beim handle oder dazu auffordere. Das Reichsgericht hielt diese Be Bersicherungsvereine, die zwangsweise zu einem provinziellen Abspringen von einem in der Fahrt befindlichen Pferdebahn- gründung für stichhaltig(), das erstinstanzliche Urtheil in mehr würden. Der Herr Oberpräsident wurde gebeten, dahin wirken zu wagen fiel gegen Mittag auf dem Kottbuser Play ein Mädchen wagen fiel gegen Mittag auf dem Kottbufer Plaß ein Mädchen facher Beziehung für untlar, hob es daher am Sonnabend auf wollen, daß durch einmalige Subventionirung eines provinziellen Rückversicherungsverbande zusammenzuschließen sind, abgemindert hir hin und erlitt derartige Berlegungen, daß es nicht auf und verwies die Sache zur nochmaligen Verhandlung an die Rückversicherungsverbandes mit Staats- und Provinzialmitteln stehen konnte und mittelst Droschke nach der in der Nähe be legenen Wohnung seines Bruders gebracht werden mußte.- Vorinstanz zurück. Auf der Kreuzung der Jnvaliden- und Gartenstraße wurde ein die Leistungsfähigkeit der Vereine gesichert werde. Ueber die Ein Gedicht vor Gericht. Das zur Feier des 18. März Erfahrungen, welche mit der neuen Landgemeinde Ordnung in Mann durch einen vorschriftswidrig schnell fahrenden Geschäfts- vom Genossen Wilfe verfaßte Gedicht, das zum Kampf mit folchen ländlichen Bezirken gemacht, in welchen großindustrielle wagen überfahren. Er erfitt einen Bruch des linken Unter. Geisteswaffen" auffordert, führte bekanntlich vor der Straftammer Anlagen bestehen, wurde erklärt, daß sich zur Beit ein
Todt aufgefunden wurde am Sonntag Vormittag gegen 11 Uhr in ihrer Friedenstr. 3 belegenen Wohnung die dem Trunte ergeben gewefene 74 Jahre alte Wittwe Wilhelmine Hensel. Da sich an der Leiche keine Verlegungen feststellen lassen, so muß angenommen werden, daß der Tod infolge von Alkohol vergiftung eingetreten ist.
-
-
Vom Reichsgericht. Die Revision des Genossen Eisenbeck, Redakteurs des Braunschweigischen Volksfreundes"( erster Instanz: 4 Wochen Gefängniß wegen Kritik der Fortführung einer alten schwachen Frau aus dem Hauſe ihres Sohnes zu Wolfenbüttel nach Ditpreußen auf grund des Unterstützungswohnsitz- Gesezes) wurde am Sonnabend verworfen.
-
Soziale Ueberlicht:
gewählt.
einem Bekannten dort gewesen sein, als er von einer Rotte über diese Entheiligung wiedergeben joleangebliche an die ver- Abtheilung für Landwirthschaft wünschte speziell, daß das ge
-
-
Dor
in