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bis auf die Taschentücher eingekleidet

beiden dauerte etwa 6 Monate.

Behörde wieder in Anrechnung bringt. Wenn die Ortmeier be- Arbeiterschutz ist von den meisten Regierungen zu- 1Das Gericht verurteilte beide Aerzte wegen unterlassener haupte, daß sie Autos aus ihrer Kasse bezahlt habe, so sei das stimmend beantwortet worden. Demnach hat der Bundesrat Anzeigepflicht und des dadurch begangenen Vorstoßes gegen ebenso falsch wie die Behauptung, daß sie für ihn in Cafés die die Eröffnung der Konferenz in Bern   auf den 15. Sep.bas Reichsfeuchengefe zu je 300 M. Eine Verurteilung Beche   bezahlt, ihm. Gelber gegeben und andere Geschenke gemacht, tember laufenden Jahres festgesetzt und an folgende wegen fahrlässiger Körperverlegung und fahrlässiger Tötung ſprach gemacht, tember es nicht aus, weil nicht mit boller Sicherheit fich feſt­endlich auch die Behauptung, daß sie ihn Staaten Einladungen zur Teilnahme gerichtet: Deutschland  , stellen lasse, daß, wenn die Anzeige erfolgt wäre, die Gesundheits­Desterreich- Ungarn  , Belgien  , Dänemark  , Spanien  , habe. Richtig sei es, daß er immer sehr anständig in Kleidung ge- reich, Großbritannien  , Italien  , Zuremburg, Norwegen  , Nieder- chädigung und der Tod der Erkrankten verhindert wäre. Eine bodenlose Gleichgültigkeit gegen die Gesundheit anderer gangen sei und in den Kreisen der Straßendirnen den Spiznamen lande, Portugal  , Rußland   und Schweden  . Gegenstand der liegt in dem Verhalten der Angeklagten. Wie können Aerzte, die der schneidige Mag" gehabt habe. Das Verhältnis zwischen den Verhandlungen werden bilden die industrielle Nacht- erklären, noch nie einen Bodenfall gefehen zu haben, und von Bei der Frage, wie es gekommen sei, daß er sich mit der Ort- arbeit jugendlicher Arbeiter und der Zehn- denen einer zugibt, die von ihm bekämpften Schutzvorschriften gar zu meier buste", beantragt Staatsanwaltschaftsrat Zöpffer, die stundentag für die in der Industrie be- nicht au fennen, es fertig bringen, Bodentrante zu behandeln, die Deffentlichkeit wegen Gefährdung der Sittlichkeit auszuschließen.chäftigten Frauen und jugendlichen Ar- anzeigen von den Erkrankungen zu unterlassen und dadurch die Mit bürger in die schwerste Gefahr für Leib und Leben zu bringen! Da der Die Deffentlichkeit wird ausgeschlossen, die Presse kann der Ber- beiter. Zusammenhang zwischen der gemeingefährlichen Tat der Angeklagten handlung beiwohnen. Ferner hat die Internationale Vereinigung für gefeßlichen mit den verschiedenen Fällen neuer Erkrankungen sich nicht absolut Arbeiterschutz die Einsetzung einer internationalen sicher nachweisen ließ, erscheint die Freisprechung von diesem Punkte Kommission zur Beratung von Grundsägen für eine der Anklage gerecht. Aber würde jedes Gericht auch nicht appro periodische Berichterstattung über die Aus- bierte Aerzte, sogenannte Kurpfuscher", freisprechen, wenn diese sich Sie haben sich gegenseitig Besuche in der Wohnung abgestattet und führung der Arbeiterschutzgesetze angeregt; dieser herausnehmen, ohne je einen Bockentranten gesehen zu haben, einen find auch miteinander ausgegangen, aber Vorschlag hat bei den damit befaßten Behörden eine günstige Bodentranten als wasserblatternkrank zu behandeln und eine Anzeige Aufnahme gefunden, und die Kommission wird vom Bundes- zu unterlassen? rat auf den 11. September nach Bern   einberufen werden.

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Betreffs des Du" sagt der Angeklagte, die Ortmeier habe es ihm angeboten und gesagt:

,, Wir wollen uns als Kollegen betrachten."

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,, alles rein dienstlich!"

Auskunft über Angestellte.

Aus aller Welt.

Der meistertreue Revolverheld.

Der gelbe Bädergeselle Smetane   aus Breslau  , der wäh rend der dortigen Arbeitslosen- Demonstration am 19. Mai auf mehrere Polizeibeamte drei Revolverschüsse abgab, ohne diese zu verlegen, wurde am Sonnabend von der ersten Breslauer Straffammer zu 1 Jahr 6 Monaten Gefängnis verurteilt. Bei der Verhandlung bewies der Vorsitzende, Landgerichtsrat Flenk feine besonderen Geschichtsfenntnisse, indem er dem Angeklagten vorhielt, daß durch die von ihm abgefeuerten Revolver­

Zu gröberen Intimitäten sei es nicht gekommen weder in seiner noch in der Ortmeierschen Wohnung; als die Ortmeier dies ver­langt habe, habe er ihr die Dienste gekündigt. Es sei allerdings öfter vorgekommen, daß er in der Nacht zu allen Stunden zur Ortmeier in die Wohnung gegangen sei, wenn sein Dienst zu Ein Angestellter unterschlug seinem Chef 5000 M. Bei den Ende war und er sich nur die Adressen abgeholt habe. Daß fie Nachforschungen über das Vorleben seines ungetreuen Angestellten unter Kontrolle gekommen fei, dafür könne er nichts. Sie sei erfuhr er, daß der Angestellte bereits in seiner früheren Position wohl auch in der Zeit, als sie mit ihm verkehrte, verdächtig ge- 300 m. unterschlagen hatte. Das war in dem betreffenden Zeugnis wesen, aber das allein genüge nicht. Hätte etwas Greifbares vor- nicht erwähnt. Auf eine Erkundigung bei dem früheren Chef hatte gelegen, so hätte er sie auch damals angezeigt. Er handle nur nach dieser s. 3t. geantwortet, daß der Angestellte fleißig, zuverlässig jeiner Pflicht. Daß er nachträglich wiederum mit ihr verkehrt und sauber gewesen sei und bei strenger Stontrolle wohl ein brauch­habe, begründet Thiede so: Er habe wissen wollen, warum sie ihn barer Mensch sei. Allerdings sei er im letzten halben Jahre in angezeigt habe. Daß er fie nach der Kündigung einmal fistiert leichte Gesellschaft geraten. Es wurde ferner noch ausdrücklich be­habe, sei wahr. Das sei geschehen um einen Auflauf zu ver- merkt, daß er im Kassendienste niemals verwendet wurde. hindern. Wenn sie ihn auf der Wache gröblich beschimpft hatte, Schadenersazansprüche geltend. Er führte aus, er hätte den An- können. Im Jahre 1848 wäre es auch so gewesen. Bekanntlich Der Chef machte nun gegen den früheren Chef des Angestellten schüsse sehr leicht eine Revolution hätte entstehen und er dies im Bericht an seine Vorgesezten nicht erwähnt habe, geklagten niemals engagiert, wenn er eine vollständige Auskunft versuchten die Reaktionäre den Revolverhelden der Sozialdemokra= fo liege das daran, daß die Beamten der Polizei derartige Be- erhalten, insbesondere wenn er von der Unterschlagung Kenntnis tie an die Rockschöße zu hängen. Das glückte ihnen aber nicht, denn schimpfungen schon gewöhnt seien. In der Eingabe habe er be­richtet, daß er durch das Verhalten der Ortmeier in seinem Dienst erhalten hätte. Die lückenlose Auskunft sei um so eher geboten ge- Smetane erklärte sofort, daß er mit der Sozialdemokratie nichts gestört werde und daß sein Ruf als Beamter leide. Bei einer weijen, als er ausdrücklich betont habe, daß er einen Gehilfen be- zu tun habe. Es sei ein meistertreuer Gefelle. anderen Person hätte er auch sicherlich geklagt. Daß er täglich 10, nötige, auf deffen Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit er unbedingt 20 und mehr Mart von der Ortmeier erhalten habe, bestreitet rechnen müſſe. Thiede. Anzüge und Ueberzicher bezw. Stoff hierzu sowie Kra­watten, also alles, bis auf die Taschentücher", wie die Ortmeier jagt sowie Wein und Lebensmittel,

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gebe er zu,

erhalten zu haben, will aber der Ortmeier diese Sachen über den Wert hinaus vergütet haben. Alles in allem will ihm die Ortmeier zirka 1000 M. zugewendet haben. Der Angeklagte foll auch gesagt haben:" Der Ortmeier wird nicht geglaubt, geglaubt wird mir vor Gericht. Schaden können mir nur die Briefe." Er bestreitet diese Aeußerung.

Es werden nunmehr die gegenseitig getauschten Briefe verlesen.

Er nennt darin die Ortmeier

Liebe Frida!"

während sie ihn: Mein gutes, dides, einziges Thiebelchen!" tituliert. Unter den Briefen, die der Angeklagte an die Ortmeier geschrieben und als Belastungsmaterial verwendet werden, befindet sich auch ein schöner Vers, durch den die Ortmeier an ihrem Geburtstage bom Angeklagten beglückt wurde. Bernehmung der Frau Thiede.

ungefähr 3000 M. Gehalt zu verleben hätten und

nichts Nennenswertes

Das Reichsgericht hat die Schadenersazansprüche für unge­rechtfertigt erklärt. Die Auskunft über den Angestellten enthalte genug ungünstiges, denn sie gehe auf die Hauptfrage der Ehrlichkeit gar nicht ein. Der Hinweis auf die nötige strenge Kontrolle sage genug zwischen den Zeilen.

Gerichts- Zeitung.

Jn Erregung über die Polizei.

Studenten und Polizei.

Aus irgendeinem Anlaß beehrten fürzlich die Freiberger Studenten das benachbarte Städtchen Dederan. Sie be nahmen sich dort derart, daß das Stadtverordnetenkollegium ihr Treiben und auch das Verhalten der Polizei einer Kritik unterziehen mußte. Die bürgerlichen Stadtväter flagten bitter darüber, daß die Studenten bis nachts 22 Uhr geto bt hätten, ohne daß die Polizei zu ernstlichem Eingreifen Veranlassung fand. Es könne behauptet werden, daß hier mit zweierlei Maß gemessen werde. Friedliche Bürger würden von einem Restaurant zum andern von der Polizei verfolgt, aber Die Jugendversammlungen vom 28. Februar 1918, die der hier, to direkte Verkehrsstörung, unanständiges Ver Polizeipräsident im voraus als politisch" einschätzte, so daß er ihr halten und nächtliche Rubestörung in Frage fam, hätte Zustandekommen zu verhindern suchte, spielte gestern wieder eine die Polizei, die obendrein noch verhöhnt wurde, nicht ernstlich ein­Rolle in einem vor dem Landgericht Berlin Mitte verhandelten gegriffen. In Zukunft sollten die Schusleute genau nach Prozeß. Angeklagt war der Schußmannsbeleidigung und des groben ihrer Instruktion handeln und die Studenten sollten unfugs ein jugendlicher Schneidergehilfe Otto Baeder, der an der Deberan mit ihrem Besuch verschonen. Ja, die liebe Polizei Versammlung in Kellers Festsälen" teilgenommen hatte und dann hinter einem heimgehenden Trupp anderer Versammlungsteilnehmer sie kann wohl anders, wenn sie bessere" Menschen vor sich hat nach dem Schlesischen Tor zu gewandert war. In der Schlesischen Ein Vielfraß. Straße schritt an jenem Abend gegen die jungen Leute ein Schutz­mann ein, der nach der Meinung Baeders mit gezogenem Säbel

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Die Angeklagte, Frau Marianne Thiede, steht im 57. Lebens­Einen gefunden Appetit hat ein Bantbeamter namens Franz jahr. Sie ist 17 Jahre älter als ihr Mann. Sie gibt an, daß sie vorging. In der Erinnerung an die Versuche der Polizei, die Ver- Blake aus Cairo im Staate Jllinois fürzlich gelegentlich einer Wette 2 an den Tag gelegt. Er verpflichtete sich, auf einmal 15 Rührejer, fammilungen zu hindern, und bei dem Anblid des fabelbewaffneten 16 Spiegeleier, 15 harte und 15 weichgefottene Eier zu effen. Es Schußmanns wurde Baeder von Erregung ergriffen und ließ sich au gelang ihm auch, den einzig dastehenden Rekord zu schaffen und von der Ortmeier erhalten habe. Sie bestreitet, daß sie das Ver- dem Ruf Bluthund!" hinreißen. Ein Kriminalschußmann, der den 61 Gier hintereinander zu bewältigen. Leider ist nicht gefagt, ob hältnis ihres Mannes mit der Ortmeier gekannt, geduldet und be- Trupp begleitet hatte und nach diesem Ruf die Festnahme Baeders sein Appetit nachher noch so groß gewesen ist, daß er sich für den günstigt habe. Die Ortmeier habe sich an sie geradezu herange- veranlaßte, bekundete vor Gericht, Baecker   habe Pfui, Blut- Gewinn der Wette, die um 1000 Dollar ging, abwechſelungshalber drängt und sie mit Briefen überschwemmt, um sie nach irgend= einem Ort zu bestellen und mit ihr auszugehen. Richtig sei es, daß hund!" gerufen. Davon, daß der uniformierte Schußmann den nachher noch ein Diner geleistet hat. fie mehrmals mit der Ortmeier in Cafés und Restaurants ge- Säbel gezogen hätte, wußte Zeuge nichts. Der Angeklagte bestritt Ein tollkühnes Wagestück wesen, sie müsse aber entschieden bestreiten, daß irgend etwas von das Pfui", während er den Bluthund" ohne weiteres zugab. Zu der Behauptung der Ortmeier, wonach diese die Zeche bezahlt und feiner Entschuldigung führte er an, daß er durch das Berhalten der vollbrachte die amerikanische   Aviatikerin Miß Tilly Broadwid in ihr Hüte und Blusen geschenkt habe, der Wahrheit entspreche. Richtig Polizei in große Erregung versetzt worden sei. Zwei Berfonen, die Los Angeles  . Sie stieg mit einem Aeroplan bis zu einer Höhe von sei, daß fie trots der schwersten Beleidigungen und Beschuldigungen, damals Baeders Begleitung waren, bekundeten als Zeugen, nur 1000 Meter auf und sprang dann mit einem Fallschirm aus dem deren die Ortmeier gegen sie sich schuldig gemacht habe, doch wieder Bluthund" gehört zu haben. Der Amtsanwalt sah den Angeklagten Flugzeuge. Es gelang ihr auch tatsächlich, unverletzt den Erdboden mit ihr in Verkehr getreten fei. Das habe sie getan, weil die Ort­meier noch ein wertvolles Buch von ihr im Befike hatte und die als in allen Bunkten überführt an und beantragte 100 W. Geldstrafe. zu erreichen. Beleidigungen bedauert und zurüdgenommen habe. Demgegenüber führte der Verteidiger R.-A. Kurt Rosenfeld   aus, daß Die Angeklagte will nicht gewußt haben, welche Person die das Geständnis ,,, Bluthund!" gerufen zu haben, den Angeklagten glaub­Ortmeier ist, ihr Mann sage nichts Dienstliches" zu Hause. Erst würdig erscheinen lasse. Hiernach dürfe man ihm auch die Versicherung nach Einleitung des Verfahrens habe sie erfahren, wer die Ort- glauben, daß er nicht ,, Pfui!" gerufen habe. In einem Augenblid meier sei. der Erregung über das Vorgehen der Polizei habe er sich zu einem Bernehmung des Angeklagten Bachmann. unbedachten Wort hinreißen lassen, das man nicht sogleich mit einer Der Angeflagte Hans Bachmann   trat 1892 in Polizeidienst und so schweren Geldstrafe, sondern mit einem Verweis ahnden solle. fam 1904 in die Sittenabteilung. Auch sein Arbeitsfeld" war die Das Gericht sah das Pfui!" nicht als erwiesen an. Der Ruf Friedrichstraße  . Die Ortmeier und Walter waren für ihn als Vigi- Bluthund!" sei eine schwere Beleidigung eines seine Pflicht er­Tantinnen tätig. Er bestreitet, von beiden Geld oder sonst etwas erhalten zu haben. Er will nur einmal auf wenige Minuten in füllenden Beamten. Es wäre dafür auf Gefängnis erkannt worden, der Wohnung der Ortmeier geweilt und ihr eine Mitteilung unter- wenn nicht Mangel an Ueberlegung angenommen würde. Das Urteil breitet haben. Damals und zu zwei anderen Zeiten, behauptet die lautete auf 30 Mark Geldstrafe. Anklage, habe er sich Geld 20 M. und 10 M. geben lassen. Auch habe er Auszüge aus den Aften der Ortmeier zur Verfügung gestellt. Der Angeklagte wehrt sich ganz energisch gegen alle diese Be­fchuldigungen. Daß er einmal

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im Auto mit der Ortmeier

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gefahren ist, gibt er zu, desgleichen, zu der Genannten gesagt zu

haben:

,, Machen Sie mich doch nicht unglücklich), ich diene 30 Jahre." Diese Bemerkung sei harmloser Art gewesen, ebenso wie die Auto­fahrt, er habe lediglich nicht in den Prozeß verwidelt werden wollen, da er doch vollkommen unschuldig sei. Nicht wahr sei, daß er gesagt habe: Fräulein, wenn Sie schweigen, wir Beamte schweigen wie das Grab." Er sei fortwährend verfolgt und belästigt" worden von dem Redakteur Karl Schneidt  , der ihm fortwährend Spitel nach­gefchickt habe.

Der Angeklagte Seegebarth hat seit 1904 Sittendienst versehen. Er soll von der anderen Prosti­tuierten Walter öfter Geld und andere Vorteile erhalten haben, um fie bei Revisionen glimpflicher zu behandeln. Auch er bestreitet die Anschuldigung. Er habe lediglich einmal

einen Rest Seide

von der Walter auf deren Bitten gekauft. Dafür habe er ihr 20 m. geboten. Da der Walter aber das als zuviel erschienen sei, habe

fie ihm

noch einen Rock bazu gegeben. Bei einer früheren Bernehmung hat der Angeklagte bestritten, überhaupt etwas erhalten zu haben. Den Widerspruch sucht er dahin aufzuklären, daß er mur bestritten hatte, Geschente entgegen genommen zu haben. Damit wird die Sibung abgebrochen und auf Dienstag vertagt.

Soziales.

Internationale Arbeiterschutzkonferenz.

Zwei impfgegnerische Aerzte unter Auflage.

Kleine Notizen.

tischen Sprengstoff- A.- G. in Haltern   entstand in einem Mengehause Explosion in einer Sprengstoffabrit. Bei der Westfälisch- Anhal eine Explosion, durch die zwei Arbeiter getötet, mehrere leicht ber letzt wurden. Der Betrieb ist nicht gestört. Die Ursache der Er­plosion ist unaufgeflärt.

Massenerkrankungen beim Militär. Wie von amtlicher Seite aus Osnabrück   mitgeteilt wird, sind vom 1. Bataillon des Infanterie­Regiments Nr. 78 etwa 200 Mann an Kopfschmerzen, Erbrechen und Durchfall erkrankt. Die Ursache der Erkrankung ist noch nicht fest­gestellt. Lebensgefahr liegt bei keinem der Erkrankten vor.

In geistiger Umnachtung ermordete der fünfzig Jahre alte Aus­zügler Dominit in Beneschau   bei Ratibor   seine Ehefrau und seine 12 Jahre alte Tochter.

Noch ein Offiziersselbstmord in Desterreich, Oberstleutnant Jo hann Lebel, der dem österreichischen Kriegsministerium zugeteilt war, hat sich gestern fräh im Auto erschossen. Als Grund für den Selbstmord wird" Sinnesverwirrung" angenommen.

Starte Lawinenstürze sind nach einer Meldung aus Mailand  niedergegangen. Borgestern wurden drei Arbeiter von einer Latine fortgeriffen. Nach 24 stündigem angestrengten Suchen konnten sie nur als Zeichen geborgen werden.

Vor der Straffammer des Landgerichts Frankfurt a. M. hatten sich am Freitag und Sonnabend die beiden Frankfurter   Aerzte Dr. Spohr und Dr. Bachem zu verantworten. Die Anklage wirft ihnen llebertretung des Seuchengefeges, fahr bor. Im April 1912 erkrankte in Frankfurt   a. M. eine aus Rußland  lässige törperverlegung und fahrlässige Tötung in den legten Tagen infolge der heftigen Stürme über das Aostatal zugereiste Dame an Boden. Sie übertrug die Krankheit auf drei Mitglieder der Familie, bei der sie Gaft war. Sämtliche Erkrankte wurden von Dr. Spohr behandelt. Er machte aber die vom Seuchengeset vorgeschriebene Anzeige nicht. Die Erkrankung der vier Personen verlief leicht. Alsbald er frantte auch Dr. Spohr schwer an Poden. Auch hier wurde eine Anzeige unterlassen.

Die Erkrankung Dr. Spohrs wirfte nacheinander anstedend auf feine Cousine, auf sein vierjähriges Töchterchen, auf eine seinem Hause gegenüber wohnende Dame und deren Dienstmädchen, auf einen Arzt, der diese beiden Erkrankten behandelte, auf eine Fabritarbeiterin und auf eine in der Nähe der Wohnung Dr. Spohrs wohnende Frau Funt, die nach sechstägiger Krantheitsdauer im Kranten­haus an echten Poden star b.

Ein Boot gekentert. Wie aus Remiremont   gemeldet wird, tippte ein Boot, in dem Landwirt Antoine aus Eloyes mit seinem fünfjährigen Knaben und zwei Tagelöhnern über die Mosel sezen wollte, um. Nur der Knabe konnte gerettet werden.

Ein Kindermädchen als Mörderin. Aus Lyon   wird gemeldet, die Dienstmagd Luise Gillard erschoß die beiden ihrer Obhut anber trauten Kinder eines Landwirts in Grezien mit einem Revolver und entleibte sich hierauf selbst.

Frauen- Lefeabende.

Nieder- Schöneweide. Der nächste Reseabend findet nicht am Dienstag, Dr. Bachem behandelte Spohr während dessen Erkrankung, den 24. d. M., sondern am 1. Juli, abends 8 Uhr, bei Bengsch statt. erstattete aber auch von derselben keine Anzeige.

Briefkaften der Redaktion.

Dr. Spohr, ein Sohn des Impfgegners Oberst Spohr, ist ein bekannter Gegner der Impfung, auch Dr. Bachem gehört zu den Impfgegnern. Dr. Spohr erklärte, er habe die Boden nicht Die furistische Sprechstunde findet 2tnben strake 69, born bier Treppen als solche erkannt, er habe sie für Wafferblattern- Fahrstuhl, wochentäglich von bis 7% Uhr abends, Sonnabends, gehalten. Er habe auch die Ausführungsbestimmungen für das von bis 6 Uhr abends statt. Jeder für den Briefkasten bestimmten Anfrage Reichsseuchengeses damals nicht gekannt. Der Vorsitzende bob wird nicht erteilt. Anfragen, denen teine Abonnementsquittung beigefügt ist, ist ein Buchstabe und eine Bahl als Merkzetajen betzufügen. Briefliche Antwort hervor, daß es doch sehr merkwürdig sei, wenn Dr. Spohr die verden nicht beantwortet. Eilige Fragen trage man in der Sprechstunde vor. Schutzvorschriften bekämpfe, ohne sie zu fennen. Beide Angeklagte erflärten, sie hätten noch nie einen Bodenfall gefehen. Der Angeklagte Spohr ist, um sich zu erholen, nach der Schweiz  gereift, fehrte aber nach einer Woche nach Hause zurüd, weil in­zwischen sein Töchterchen auch an Boden ertranfte. Die Wiesbadener  Regierung ordnete, als dieser Erkrankungsfall ihr anonym mitgeteilt Dort ist es geheilt. wurde, die sofortige Ueberführung des Kindes ins Krankenhaus an.

Der Staatsanwalt beantragte gegen Dr. Spohr sechs

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fann beim Gewerbegericht lagen. Peterlein, Rostocker Straße. Nein. 23. P. 87. Ihre Frau Urteil 12. 3ft Ihre Forderung in boller Höhe vom Schuldner bezahlt, so ist das Verlangen des letteren be­rechtigt. P. m. 101. 1/2. Der Anwalt kann nur die gesezmäßigen Gebühren beanspruchen. Lassen Sie sich von demselben eine spezialisierte Rechnung schiden und kommen Sie damit in dir Sprechstunde. Erb fchaft. 1. Fragen Sie bei dem betreffenden Konsulat an. 2. und 3. Welche Urkunden erforderlich find, tönnen wir ohne nähere Kenntnis des Falles nicht sagen. M. K. 48. Netn. Einkommen 72, 86. dem Shrigen zugerechnet, 2. Darüber ist im B." vom 18. März ein längerer 1. Das Einkommen Ihrer Frau, auch wenn es unter 900 M. beträgt, wird

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Die von dem Bundesrat im Januar d. J. an die europäischen   Staaten gerichtete Anfrage wegen Veranstaltung einer neuen Konferenz über den internationalen Monate, gegen Dr. Bachem drei Monate Gefängnis. Artikel erschienen. Fahrgelb ist nur in besonderen Fällen abzugsfähig.