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Zuhälterei. im vollsten Umfange erwiesen.

Ausnahme Herr Paul Arndt  , seines Zeichens Dentist, wohnhaft| Er wird vorerst nicht bereidigt. Zeuge fagt aus: Die Ortmeier, brechens nicht schuldig gemacht hätten. Es könne dahingestellt Dahlem  , Unter den Eichen 94a. Herr Arndt als Inhaber dreier habe ihm erzählt, die Walter wollte Briefe von ihm an den Redat- bleiben, ob Seegebarth die von der Walter erhaltene Seide Friseurgeschäfte, Bergmannstr. 112, Quisenufer 21 und Alexander- beur Karl Schneidt verkaufen, dieser habe das Material als belang- bezahlt oder geschenkt erhalten habe, da festgestellt sei, daß diese plak 2, setzt sogenannte" Bächter" für seine Geschäfte ein. Für los bezeichnet, es später aber doch gekauft. Er, Zeuge, ist der Zuwendung nicht gegeben wurde in Erwartung eines Vorteils. Be­den Betrieb Alexanderplatz 2 ist dies ein Herr Krause, über Meinung, die W. habe sich an ihm nur rächen wollen. Zeuge war züglich des Geldes, das sie ihm gegeben haben will, ließen sich keine Bergmannstraße 112 und Luisenufer 21 regiert Herr Martini. auch in der Friedrichstraße tätig. Bon ihnen habe keiner gewußt, Schlüsse ziehen, denn die Walter habe hierüber die Aussage aus Leider ist es der Organisation nur möglich gewesen, auf die mehr wo Thiele die Sachen herbekomme. Sie hätten wohl mal gefragt: strafrechtlichen Erwägungen verweigert und sich nur einmal unab­von Arbeitern besuchten Geschäfte Bergmannstr. 112 und Luisen- Na, schon wieder einen neuen Anzug?" Da habe Thiele dann sichtlich vergaloppiert. Es sei infolgedessen nicht zu ersehen ge­ufer 21 Einfluß zu gewinnen. Hier hat auch Herr Martini als geantwortet: Ja, ein Reklameanzug!" Zeuge fann feine plausible wesen, unter welchen Umständen das Geld gegeben worden sei. Pächter den Tarifvertrag der Organisation unterzeichnet. Weil Erklärung geben, was damit gemeint war. Er habe nur dienstlich Was Bachmann anbelangt, so könne aus dem Darlehen, nun ein neu eingestellter Verbandsgehilfe den Herren ein bißchen mit der Ortmeier und der Walter verkehrt, die beide ihn öfter das er sich von der Ortmeier geliehen haben soll, ungünstige zu scharf auf die Fingern sah, bestehende Mißstände der Organi-| belogen hätten. Schlüsse nicht gezogen werden. Bei den übrigen Summen, die die sation meldete, diese Mißstände auch in einer Betriebsversamm- Frl. Ortmeier sagt hierzu aus: Lacher habe zu ihr gesagt, sic Ortmeier ihm gegeben haben will, sei es auch nicht erwiesen, daß Tung unter Hinzuziehung der Herren Arndt- Martini flären möge doch sehen, daß sie die Briefe wieder von der Walter heraus- es als Entgelt für Dienstleistungen gedacht war. wollte, wurde er sofort entlassen. Herr Martini engagierte bekomme, so oder so. Auch bei Thiede könne von Bestechung keine Rede sein, da die nun mit großem Eifer unter Zustimmung des Herrn Arndt Kriminalschuhmann Lüdise wird ebenfalls vorerst nicht ber- Ortmeier selbst bekundet hat, keinerlei Vergünstigungen erhofft unorganisierte Gehilfen. Die Forderung des Organisationsver- eidigt. Auch er war in der Friedrichstraße im Dienst gewesen. noch erhalten zu haben. Anders stehe es aber mit der Frage der treters, den Gemaßregelten sofort wieder einzustellen, lehnte Herr Der Zeuge behauptet, daß Karl Schneidt Zeugen habe beeinflussen Martini schroff ab, worauf die noch in den Betrieben Berg  - wollen, fann aber positive Angaben nicht machen. Diese sei mannstraße 112 und Luisenufer 21 beschäftigten Verbandsmit­Kriminalinspektor und Dr. med. Güth wird als Sachverstän glieder sich mit ihrem gemaßregelten Kollegen solidarisch erklärten diger vernommen. Er ist seit 8 Jahren bei der Polizei tätig und Die Anklage gegen ihn stehe und falle mit der Aussage der Orts und die Arbeit sofort niederlegten. Inzwischen war Herr Arndt gibt Auskünfte, wie der Dienst der Sittenpolizei organisiert ist. meier. Gewiß, bei einer Vertreterin ihres Gewerbes sei es üblich nicht müßig und schaffte von dem Winkelnachweis Alexandrinen- Die Kontrolle der Prostituierten wird entsprechend dem Charakter und ratsam, jedes Wort auf die Goldwage zu legen. Nicht aber straße 60 per Automobil neue Arbeitskräfte heran. Um nun der der einzelnen Straßen ausgeübt. Für die Friedrichstraße existiert könne man ohne weiteres jagen, daß eine Prostituierte unter überzeugten Arbeiterschaft nicht zuzumuten, sich von Nichtorgani- jedoch ein ganz besonderer Dienst, da von dort die Klagen über die allen Umständen unwahrhaftig und eines Meineides fähig sei. Es fierten rasieren zu lassen, hat die Streifleitung in dem Hause Prostituierten sich sehr gehäuft hätten. Die Beamten haben dort liege auch noch mehr vor, wie die Aussage der Ortmeier ihre Bellealliancestraße 75 eine Rasierstube errichtet. nur ganz bestimmte und fleine Streden zu beobachten, die sie nicht Briefe und Thiedes Briefe. Diese bewiesen, daß von einem dicnft­In der Nähe des Luisenufers 21 befinden sich außerdem folgende verlassen dürfen. Zur Verfolgung sind andere Beamten beorder. lichen Verhältnis zwischen beiden keine Rede sein könne. Auch Tarifgeschäfte: Brizer Straße 14, Schreiber; Wassertorstraße 38, Die Gepflogenheit, sich der Mithilfe von Vigilanten zu bedienen, bestimmte Angaben könne sich die Ortmeier nicht aus den Fingern sei von der Kriminalpolizei auf die Sittenpolizei übergegangen. gesogen haben, z. B.: Komme an meinem Geburtstag nicht, es Ein straffes Dienstverhältnis mit Vigilanten bestehe aber nicht. Es fönnten an dem Tage gerade Kollegen da sein," oder die Aeußerung werden bestimmte Personen, die dazu geeignet erscheinen und der Frau Thiede zu Pfingsten 1911:" Geh heute abend nicht rüber darauf geprüft werden, zu dieser Tätigkeit ausgesucht. Die Ein- zu Fräulein Ortmeier, ihr Bruder wollte kommen. Bleibt hier, richtung ist getroffen, um Mädchen, die sich der Kontrolle entziehen, ich mache Euch das hintere Zimmer zurecht." festzustellen und somit Krankheitsherde zu verstopfen. Die Beamten bedienen sich der Vigilantinnen in Fällen, wo sie selbst nichts er­reichen können. Bare Auslagen werden ersetzt, die Mädchen träten aber nie mit Forderungen heran. Sie täten es wohl, wie die Ort­meier gesagt habe, aus Pession". Auch spielt wohl der Brotneid eine große Rolle dabei. Gesagt werde den Vigilantinnen stets, daß sie auf Vorteile irgendwelcher Art nicht zu rechnen hätten. Wenn eine wieder einen anständigen Broterwerb aufmeffen könne, so werde sie von der Kontrolle befreit. Gin Beamter teile ihr dann dies mündlich und ganz unauffällig mit. Es sei bei der Behörde nicht bekannt gewesen, daß Beamte Geschenke annehmen. Es komme vielleicht vor, daß ein Beamter mal gelegentlich eine 3igarre oder ein Glas Bier erhalte, unzulässig sei es aber, Geschenke anzunehmen. Uebrigens habe nicht Karl Schneidt, sondern Thiede selbst durch seine Anzeige den Stein ins Nollen gebracht. Schneidt behaupte nämlich, daß er es gewesen sei, der die Angelegenheit in Fluß gebracht habe.

Kuhrmann.

Deutfches Reich.

Zu unserer Notiz betr. den Boykott über die Erzeugnisse der Firma Weiß in Stettin  , in der wir unter anderem auch den Kalobion- Nährsala- Kaffee" als Fabrikat der Firma Weiß bezeich­neten, wird uns von der Kalobion- Nährsalz- Industrie Karl Schmeißner, Berlin- Halensee, mitgeteilt, daß jene Angaben unzu­treffend seien. Der Kalobion- Nährsalz- Kaffee wird seit jeher dauernd und ausschließlich in Berlin   selbst erzeugt, während die Firma Weiß nur ganz vorübergehend zu fleinen Aushilfesendungen herangezogen wurde. Die Richtigkeit dieser Angaben wurde uns Durch vorgelegte Schriftstücke nachgewiesen. Das Stettiner Ge­werkschaftskartell hat denn auch den Boykott über Kalobion- Nähr­falz- Kaffee sofort aufgehoben.

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fonnten.

wieviel wir bekommen haben,

haben mit Kollegen Versteck gespielt, damit wir ungestört arbeiten Zeuge Güth, fortfahrend: Die drei Beamten seien sehr pflicht­eifrige Beamten, ganz besonders aber sei Thiede ein forscher und schneidiger Beamter,

Kriminalwachtmeister Relit

In diesen Tagen ist, wie wir hier hinzufügen, noch ein an­derer sehr interessanter Rechtsstreit gegen den Holzarbeiterverband beendet worden, über den wir in der Nr. 89 vom 15. April d. J. eingehend berichtet hatten. Die Staatsanwaltschaft hatte versucht, die Zahlstelle Friedland   in Schlesien   des Deutschen   Holz- bekundet über die Verhöre, die er mit den beiden Zeuginnen Ort­arbeiterverbandes für einen politischen Verein zu erklären. Dieser meier und Walter vorgenommen hat. Die Ortmeier sei direkt, Versuch war auch in erster Instanz geglückt. Die Straffammer in ohne Vorladung und ohne die Anzeige, die Thiede gegen sie ein­Waldenburg erkannte jedoch auf Freisprechung, indem, sie gereicht, zu kennen, zu ihm gekommen und habe Thiede beschuldigt, und zwar in die politische Natur der Zahlstelle verneinte. Gegen dieses Urteil u. a. morgens in ihre Wohnung gedrungen zu sein legte der Staatsanwalt Revision ein. Das Oberlandes- betrunkenem Zustande. Hier bittet Thiede um das Wort, und wendet sich heftig gegen gericht Breslau   beri arf jedoch durch Urteil vom 25. d. M. die Revision des Staatsanwalts, so daß das frei- die Ortmeier. Diese wiederum gerät zum ersten Male während sprechende Urteil der Straffammer die Rechtskraft beschritten hat. der Verhandlung in große Erregung und ruft in den Saal:

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merkung der Ortmeier, als sie bei der Vernehmung mit Thiede zusammentraf: Na, den Schwindel hast Du Dir ja schön zurecht gelegt." Die Ortmeier habe hier vor Gericht ihre Aussagen in sehr ruhiger, klarer und bestimmter Form gegeben, und die anderen Zeugen fonnten Tatsachen für die Unglaubwürdigkeit der Ortmeier nicht vorbringen. Die Sachen hat sie Thiede zweifellos geschenkt. Das sei zuhälterei  . Thiede wußte, wie und wo die Ortmeier ihr Geld verdiente. Allerdings habe sie nur teilweise zu feinem Lebensunterhalte beigetragen. Aber das sei doch schon beträchtlich. wenn man bedente, daß es in 1% Jahren sich schäßungsweise auf zirka 1000 M. belief.

Bei Frau Thiede stehe es fest, daß sie die Ortmeier wieder­holt aufgefordert hat, zu ihrem Manne zu gehen. Sie hat in zwei Fällen Gelegenheit zur Unzucht geboten. Es komme in Betracht, daß die Thiedes jährlich zirka 3000 M. Gehalt zu verzehren hatten und durch Vermieten eines möblierten Zimmers noch etwa 400 M. im Jahr hinzuverdienten, außerdem finderlos sind. Erschwerend sei der Umstand, daß er als Beamter so ge= handelt, mildernd die Tatsache, daß ihm das Zeugnis eines äußerst pflichteifrigen und tüchtigen Beamten

ausgestellt werde. Er beantrage gegen Thiede wegen Zuhälterei 9 Monate Gefängnis, gegen Frau Thiede wegen Kuppelei 4 Wochen Gefängnis. Ferner beantrage er, dem Thiede die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter auf die Dauer von 3 Jahren ab= zusprechen. Von dem Antrag auf Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte sehe er ab, um dem Angeklagten den Wiedereintritt in die bürgerliche Gesellschaft nicht zu erschweren. Bachmann und Seegebarth beantrage er, freizusprechen. Die Berteidiger beantragen Freisprechung. Nach längerer Beratung verkündete Landgerichtsdirektor Schmidt folgendes milde Urtei!

des Gerichts wie folgt:

Zum Polizeikampf gegen den Holzarbeiterverband. Gegen den Vorsitzenden der Zahlstelle Bromberg   des Deutschen Holzarbeiterverbandes, Bernau  , wurde ein polizei­licher Strafbefehl erlassen, weil er es abgelehnt hatte, die den politischen Vereinen nach dem Reichsvereinsgesetz obliegenden Pflichten zu erfüllen. Bernau   erhob gegen den Strafbefehl Wider­spruch. Am 27. d. M. stand Termin vor dem Schöffengericht in Bromberg   an. Bernau   wurde von dem Rechtsanwalt Heine- Vorsitzender: Was Herr Schneidt behauptet, ist ja egal." mann Berlin   vertreten. Bernau   lehnte es ab, für den nicht- Wenn Bachmann der Ortmeier Ratschläge erteilt habe, so sei politischen Charakter des Holzarbeiterverbandes Beweise anzu- er dazu allerdings nicht befugt gewesen. treten, er wartete vielmehr ab, was die Anklagebehörde vorzu- Hier tritt die Zeugin Waiter vor und sagt: Die Beamten haben bringen in der Lage war, um nachzuweisen, daß die Zahlstelle uns erlaubt, auf den Strich zu gehen, sie haben, wenn wir mit Bromberg   sich politisch betätigt habe. Dieser Nachweis aber fiel einem Herrn zusammen waren, so lange gewartet, bis wir fertig mehr als kläglich aus. Der vernommene Polizeikommissar ver- waren. Sie haben gefragt, mochte lediglich zu bekunden, daß er aus ihm gemachten Aeuße= rungen auf den Charakter der Zahlstelle als eines politischen Vereins geschlossen habe. Genauer nach dem Inhalt dieser Aeußerungen befragt, erklärte er, daß er weder sagen könne, wie diese gelautet hätten, noch wer sie gemacht habe, noch selbst, daß sie sich auf den Holzarbeiterverband bezogen hätten. Er habe daraus nur entnehmen zu können geglaubt, daß alle freien Gewerkschaften politische Vereine seien. Befragt, was er denn der positiv das meiste geleistet habe unter den Beamten. Bom unter einem politischen Verein verstehe, meinte der Zeuge, dies medizinal- psychologischen Standpunkte könne er die Prostituierten wisse doch jedermann. Daß allerdings der Verband auf die dahin charakterisieren: Haltlosigkeit, ihr Leben einzurichten; Zügel­Die Hauptsache bei der Verhandlung war die Frage, ob die Gesetzgebung einzuwirken bezwede bekanntlich das lofigkeit der Affekte und dann Lügenhaftigkeit. Eine wissenschaft Zeugin Ortmeyer glaubwürdig ist oder nicht. Das Gericht hat die einzige Kriterium des politischen Vereinsliche Richtung vertrete die Ansicht, daß die Prostituierten durch Beugin für glaubwürdig erachtet, obgleich ihre eidliche Aussage in vermöge er nicht zu sagen. Er bekundete vielmehr, daß er zu einer ihre angeborene Minderwertigkeit zu ihrem Gewerbe prädestiniert dem Ehescheidungsprozez Müller direkt das Gegenteil von der eid­solchen Annahme feinen irgendwie durch Tatsachen belegten Grund seien. Daß sie durchweg hysterisch seien, treffe nicht zu, auch lichen Aussage darstellt, die der Zeuge Müller hier im Prozeß ge­habe. Er meine nur, der Holzarbeiterverband trage einen mehr spreche dafür, daß selten mal eine turbulente Szene bei ihrer Ver- macht hat. Der Chefcheidungsprozeß mag auch ergeben haben, daß politischen Charakter". Da der zweite vernommene Polizeibeamte nehmung sich ereigne. Mit der Ortmeier sei er wenig zusammen- die Behauptungen der Zeugin von anderen Zeugen nicht bestätigt noch weniger bekunden konnte, beantragte der Staatsanwalt selbst gekommen, er halte sie aber für hysterisch. Gewundert habe er sich wurden, aber der Ehescheidungsprozeß ist ja noch nicht zu Ende. die Freisprechung, auf die das Gericht denn auch in allerdings über ihr außerordentlich ruhiges, sicheres und vorteil- In dieser Verhandlung haben sich viele Momente ergeben, die für lebereinstimmung mit einem Urteil der Strafkammer in Thorn haftes Auftreten hier vor Gericht. Im allgemeinen hätten die die Richtigkeit der Angaben der Ortmeyer sprechen und persönlich erkannte, das vor kurzem ebenfalls die dortige Zahlstelle des Holz- Beamten Weisung, an Schimpfereien, wie sie alltäglich vorkommen, hat die Zeugin einen guten Eindruck auf den Gerichtshof gemacht. arbeiterverbandes als unpolitisch erklärt und deshalb auch auf Frei- vorbeizuhören, aber nur, soweit es nicht öffentlich geschehe oder Daß sie hysterisch sei, hat das Gericht nicht wahrgenommen, sie hat sprechung erkannt hatte. darunter die Autorität der Beamten und der Behörde nicht leide. nach Ansicht des Gerichts auch keine Nachsucht gezeigt. Anderer­Es wäre im Falle Thiede richtiger gewesen, wenn er Anzeige er- seits weist auch das Verhalten der Thiedeschen Eheleute darauf hin, stattet hätte wegen der Beschimpfungen auf der Wache. daß die Angaben der Ortmeyer richtig sind. Die Briefe ergeben mit aller Deutlichkeit, daß zwischen Thiede und der Ortmeyer nicht etwa ein Verhältnis wie zwischen einem Borgejezten und einem untergebenen geherrscht hat, sondern daß ein intimes Verhältnis borgelegen haben muß. Es muß auch zugegeben werden, daß aller­dings die Briefe Andeutungen auf einen geschlechtlichen Verkehr nicht enthalten, aber die sonstigen Tatsachen sprechen dafür, daß die Behauptungen der O. nicht unwahr sind. Sie haben sich in den Verkehr wieder fortgesetzt, ebenso die Frau nach dem Krach, den einem gegebenen Moment veruneinigt; Thiede hat aber nachher die D. vor der Polizeiwache auf der Straße gemacht hatte und Thiede hat sich nicht gescheut, den Verkehr noch zu unterhalten, nach­dem die Untersuchung schon eingeleitet war. Er hat mit der D. noch bis Mai 1912 bestanden haben Dazu kommt, daß die D. noch postlagernde Briefe gewechselt und das intime Verhältnis muz verschiedene Tatsachen bekundet hat, die sie unmöglich sich einfach aus den Fingern gesogen haben kann. Die Aussage der O. wird außerdem durch die eigenen Angaben der Thiedeschen Gheleute be­etwas erhalten zu haben, dann würde man sagen können: es steht stätigt. Wenn lettere behauptet hätten, niemals Geld oder sonst Aussage gegen Aussage. Sie geben aber selbst zu, drei Anzüge, einen Paletot und Nahrungsmittel in großer Menge von der D. denn diese Sachen angeblich getauft"? Die Ausrede, daß dies erhalten zu haben. Da muß man doch fragen: weshalb haben sie geschehen sei, um die D. als Agentin für sich zu erhalten, greift nicht durch; es ist ja auch nur einmal passiert, daß Thiede die Dienste der D. in Anspruch genommen hat was auch nur zufällig war. Sind aber die Angaben der O. richtig, so folgt daraus, daß Thiede sich strafbar gemacht hat, allerdings nicht der Bestechung; denn es ist nachgewiesen, daß Thiede für die Vorteile, die er emp fangen, der O. ein Aequivalent in amtlicher Eigenschaft nicht gewährt hat. Dasselbe ist bei Bachmann und Seegebarth der Fall, die deshalb freigesprochen worden sind. Thiede ist wegen Zuhälterei zu be strafen, weil er von einer Frauensperson, von der er wußte, daß fie ein unfittliches Gewerbe betreibt, sich hat Borteile und teilweise Lebensunterhalt sich hat gewähren lassen. Bei der Frau Thiede hat das Gericht die Frage, ob fie fich der Ruppelei schuldig gemacht hat, verneint. Ge ift nur ein Fall er wiesen, in welchem sie. die Woh am zweiten Pfingstfeiertage nung ihrem Manne und der D. überlassen hat. Andere Fälle find nicht erwiesen. Aus rechtlichen Gründen muß sie freigesprochen werden insofern, als sie nicht gewohnheitsmäßig gehandelt hat. Es ist aber auch nicht festgestellt worden, daß sie aus Eigennutz ge­handelt, sondern sie mag vielleicht geglaubt haben, ihrem Manne das Wort zu seiner Anklagerede: Wer seinerzeit, als die Ange- für seinen Beruf einen Dienst damit zu erweisen. legenheit ihren Anfang nahm, die Presse verfolgte, konnte zu der Bei Abmessung der Strafe gegen Thiede ist berücksichtigt worden, Annahme gelangen, daß hier ein Polizei- Panama   aufgedeckt daß er ein Beamter war und die Beugin Ortmeyer doch in ganz worden sei. Die Beschuldigungen hätten sich aber bei der Unter- erheblicher Weise ausgenutzt hat. Nach der Angabe der D. be­suchung zum größten Teil nicht aufrecht erhalten lassen. Lediglich ziffert sich die Summe der Aufwendungen, die sie für ihn gemacht die drei Fälle, über die hier verhandelt wurde, wären übrig- hat, auf etwa 1000 M. Andererseits ist er noch nicht bestraft und geblieben. Er habe, als der Prozeß seinen Anfang nahm, ge- ferner ist berücksichtigt worden, daß die Zuhälterei doch nicht so Am Freitag wurde die Zeugenvernehmung fortgesetzt. Erster wünscht, daß auch die drei Angeklagten sich befreien fönnten von schlimm war, wie sonst in Fällen der Zuhälterei. Nach alledem hat Zeuge ist den Anschuldigungen, doch sei ihnen dies nur zum Teil gelungen. das Gericht den Thiede zu 3 Monaten Gefängnis verurteilt. Auf Ludwig Lacher. Er war seinerzeit unter den 10 Kriminal- Im weiteren Verlauf seiner Ausführungen kommt er zu dem Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte und Absprechung der beamten, die vom Dienst entbunden wurden und gegen die ein Schluß, daß die Tatbestandsmerkmale einer Bestechung für alle Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Wemter zu erkennen, hat der Grmittelungsverfahren eingeleitet war. Der Beuge hat seinen drei Angeklagten nicht vorhanden seien und die drei von dieser Gerichtshof feine Beranlassung gehabt. Die übrigen Angeklagten Dienst als Kriminal- bezw. Sittenschuhmann wieder aufgenommen.' Anklage freigesprochen werden müßten, da sie sich eines Amtsver- hat das Gericht freigesprochen.

Zu der geplanten Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen der Werftarbeiter ist zu berichten, daß den Organisationsleitungen an den einzelnen Orten von den Werftleitungen resp. den Ge­schäftsstellen der Untergruppen der Arbeitgeberverbände die Mit­teilung zugegangen ist, daß zunächst der Gesamtverband Deutscher Metallindustrieller zu den eingereichten Vorschlägen Stellung nehmen muß. Die hierzu einberufene Sibung findet in diesen Tagen statt. Nach der Sizung soll den Organisationsleitungen weitere Mitteilung zugehen.

Husland.

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,, Der lügt ja wie gedruckt!"

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Der Vorsitzende rügt diese Bemerkung. Frida Ortmeier: Ladstiefel habe ich ihm nicht gekauft, es waren braune Stiefel, die hat er sich später schwarz färben lassen! Frau Thiede: Ich size nun schon tagelang hier und muß mir mit blutendem Herzen die Unwahrheiten der Zeugin anhören. Nichts habe ich bekommen als ein paar Stückchen Sped, so groß wie ein Aftenstück und ein paar Würste, und das habe ich bezahlt. Vorsitzender: Ja, Frau Thiede, warum haben Sie es denn ge­nommen, Sie wußten doch, daß die Ortmeier keinen Kaufladen

hatte.

Frau Thiede: Ich fürchtete, die Ortmeier würde meinem Manne nicht mehr Dienst leisten.

Zeuge Relis, fortfahrend: Später sei Thiede nach Angabe der Ortmeier öfter erschienen, da sei es zum intimen Umgang

und mit

eingekleidet

Geld und Lebensmitteln

Der Turiner   Metallarbeiterstreik beendet. Nach mehr als dreimonatiger Dauer hat der Streit in der Turiner   Automobilindustrie durch einen Vertrag sein Ende gefunden. Noch vor 14 Tagen haben die Unternehmer die Bedingungen zurück­gewiesen, die sie sich jetzt anzunehmen entschließen mußten. Aller- gekommen. Auch daß sie ihn dings haben auch die Arbeiter von ihren ursprünglichen Forde­rungen wesentlich heruntergehen müssen. Die Arbeiter erzielen eine geringe Herabsetzung der Arbeitszeit um eine Stunde wöchentlich im laufenden Jahr, zwei Stunden im nächsten und drei Stunden im fibernächsten, in welchem der Tarifvetrag abläuft. Der Stundenlohn unterstützt habe. Schon am Tage nach der Schenkung des ersten Die Unternehmer stellen alle Arbeiter Anzuges ſei Frau Thiede zu ihr gekommen und habe gesagt: Na, wieder ein und erkennen der Gewerlichaft das Recht zu, bei allen den Macherlohn können Sie uns auch geben, das ist ja gerade das Fragen und Unterhandlungen mit den Unternehmern als Vertreter der Teuerste bei Kleidern." Ihre Aeußerungen habe sie damals wider­Arbeiterschaft aufzutreten. Die Tagesordnung, in der die Wieder- rufen, weil, wie sie sagte, Mitleid mit Thiede sie dazu getrieben aufnahme der Arbeit beschlossen wurde, spricht all' denen, die die habe. Streifenden während ihres langen Stampfes unterstützt haben, und Die Zeugen werden hierauf vereidigt, mit Ausnahme der Ort­vor allem den deutschen Metallarbeitern, den Dank der Arbeiter der meier, die verdächtig ist, sich der Begünstigung schuldig gemacht zu Automobilindustrie aus. Der Streit, der 8000 Arbeiter umfaßte, haben durch die Zurücknahme ihrer damaligen Aussage. Hierauf nahm war einer der hartnäckigsten, den die italienische Metallindustrie mit gutem Ausgang ausgefochten hat.

erhöht sich um 2 Centesimi.

Schutzleute unter der Anklage der Zuhälterei.

Dritter Verhandlungstag.

Staatsanwaltschaftsrat Töpffer

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