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bornchmlich eine Steigerung der Landrüsiungen durchzudrücken suchte, daneben aber auch sonst überall seine Hände im Spiele hatte, wo es galt, das Deutsche Reich in Welthändel zu verwickeln und weltpolitische Abenteuer anzuzetteln. Nun hat sich aber in den letzten Jahren ein neuer Zweig des Militarismus entwickelt, der L u f t m i l i t a r i s m u s. Dieser jüngste Sprößling des lendenstarken Mars ist trotz seiner Jugend kein Baby mehr, sondern ein kräftiger Bursch in den unternehmungs- lustigsten Flegeljahren. Sein Appetit ist beispiellos; nicht einmal der Marinismus hat bei uns in seiner Jugend so gewaltige An- spräche an die Tributpflichtigkeit der Steuerzahler entwickelt. Die Summen, die er schon in den nächsten drei, vier Jahren verschlingen soll, beziffern sich bereits nach den bewilligten Vorlagen aus min- bestens 150 Millionen. Trotzdem muhte auch hier schleunigst wieder einem dringend empfundenen Bedürfnis Rechnung getragen und ein neuer Reichsverein zur Förderung des Luftmilitarismus gegründet werden. .Reichsverein zur Förderung deutscher Luft und Flugschiffahrt' nennt sich diese neueste hurrapatriotische Gründung, und die Organisierung einerNationalflugwehr' ist sein Ziel. Da aber bereit« die Reichsbehörden gemeinsam mit dem Direktorium der Nationalflugspende die Schaffung einer solchen Nationalflugwehr betreiben, hat sich die neue Gründung eine be sondere Aufgabe gestellt, nämlich die Gründung einer.Jugend- f l u g w e h r'. In dem zur Versendung gelangten Prospekt des Reichsvereins heißt es wörtlich: .Um innerhalb des Flugwesens einen geeigneten und wirk lich brauchbaren Nachwuchs zu schaffen, richtet der Berein in seiner.Abteilung B* eine Jugendflugtvehr" ein. Hier soll unsere Schuljugend vom 12. Lebensjahr an. unter fachmännischer Leitung und in sachgemäßer Weise, von dazu berufenen und bewährten Lehrern und Piloten theoretisch mit der Materie vertraut gemacht werden. Exerzitien am Flugapparat, ein genaue« Studium der Maschine, ihrer Bestandteile, deS Motors, des Propellers usw., sollen mit geogra - phischer, a st rono mischer und aeronautischer An- schauungslehre Hand in Hand gehen. Man wird sich dabei der Talsache nicht verschließen, daß die Unterrichtsfächer eine außerordentlich wichtige Er- gänzung des Schulunterrichts bilden. Als äußeres Zeichen ihrer Zugehörigkeit zur Jugendflugwehr sollen die jungen Leute, ähnlich den Pfadfindern, die militärische Fliegernniform anlegen. Mit der Erreichung des 17. Lebensjahres kann der Uebertritt der derartig vorgebildeten jungen Leute in dieAb- teilung A" in dieFlugwehr des Reichsvcrcins" erfolgen. Hat sich die Ausbildung bisher im theoretischen Rahmen bewegt, so erfolgt jetzt die praktische Ausbildung als Flugzeug- f ü h r e r. Dabei ist zu erwarten, daß die bisher leider noch immer. größtenteils infolge mangelhafter, wenn nicht sogar gänzlich fehlender aeronautischer Vorbildung, eintretenden Stürze, durch die bis ins Kleinste gehende Ausbildung der jungen Leute, im Rahmen der.Jugendflugwehr' und.Flugwehr' des Ver- eins, auf ein verschwindendes Minimum herabgedrückt werden. Der Eintritt iir die F I u g w e h r gewährt die Möglichkeit, die militärische Dienstzeit als Angehöriger des Flieger­korps im stehenden Heere abzudienen. Der.Reichsverein z. F. d. L.- u. Fl.' schafft damit dem Heere eine jederzeit Verwendung? fähige, gut ausgebildete Flicger-Rcserve, und dem Vaterlande ein Luftheer, auf das es mit Stolz zu blicken vermag. z, Der Verein beabsichtigt auch Mitglieder, die das Fliegen er- lernen wollen, iir eigenen Fliegerschulen auszubilden. AuS diesen Fliegern und dem Verein noch beitretenden Piloten, sowie aus den Fliegern, die sich aus den.Abteilungen A und B", Flugwehr und Jugendflugwehr, rekrutieren, setzt sich dann die National-Flugwehr" zusammen, die den eigentlichen aktiven Kern und den Stolz des Vereins bilden soll. Wahrhaftig, da? hat uns noch gefehlt I Die Kriegsspielereien der Jugendwehr, des Jungdeutschlandbundes und die Schießereien der Pfadfinder haben schon genug Unwillen in den breitesten Schichten der Bevölkerung erregt I Freilich: man geht ganz systematisch zu Werke: Wer die Jugend hat, hat das Volk. Und die leicht zu ent- flammende Jugend glaubt man offenbar besonders leicht für den Lnftmilitarismus begeistern zu können. Dabei ist nicht etwa die Forderung der Luftfahrt in kulturellem Sinne ins Auge gefaßt. Man weiß nur zu genau. daß für Förderung der Luftfahrttechnik auch die Sozialdemokratie durch den Staat die Mittel zur Verfügung zu stellen bereit wäre, da sie noch bei keiner Kulturaufgabe versagt hat. Aber nicht das Genie des Erfinders soll angeregt werden, um in absehbarer Zeit das Luftfahrwefen in den Dienst des Verkehrs stellen zu können, sondern man will nichts als Luftsoldaten schaffen. Dem Massenmord aus der Luft sollen die nötigen Mannschaften herangezüchtet und zur Verfügung gestellt werden I Mit zwölf Jahren schon soll dietheoretische' Vorbildung be- ginnen, damit dann die Siebzehnjährigen zur praktischen Ausbildung reif sind und die Luftsoldateska vermehren können. Deutschland im Luftmilitarismus voran, das ist die Losung! Kostbar ist dabei die Auffassung, daß die luftschifferische AuS- bildung eine wichtige Ergänzung des Schulunterrichts darstelle. Nicht Geschichtskenntnisse. nicht ein vernünftiger staats- rechtlicher Unterricht ist vonnöten, sondern eine neue Form der Soldatenspielereil Der heutige Schulunterricht soll vollends in eine Karikatur einer wirklichen Jugendbildung verwandelt werden I Dabei spekuliert man besonders auf den kindischen Sinn fürs Aeußerliche. Ueber deu barbarischen Geschmack.zivilisatorisch'- korrumpierter Wilder, die gern in schreiender Kostümierung als Affen der Europäer herumstolzieren, höhnt man aber der deutschen Jugend soll der Sinn für Flinkern und Flunkern der Uniform künstlich andressiert werden: man will die Jugendflugwehr in militärische Uniformen stecken! Natürlich muß es als ausgeschlossen gelten, daß klassenbewußte Proletarier ihre Söhne zu solchen Zwecken mißbrauchen lassen. fünf Jahre Zuchthaus gegen einen Fabrikanten wegen einer Ohrfeige. Der Fabrikant Willig fand sich zusammen mit dem bei ihm be- schäftigten Arbeiter Mußdienst auf einer Kontrollversammlung ein. Nach der Kontrollversammlung wurde von den Reservisten gemeinsam ein Schoppen genossen. Hierbei gab es Streit. Im Verlauf des- selben gab der Fabrikant dem Arbeiter eine nicht erhebltche ohrfeige. Da der Fabrikant es im Militärdienst nur bis zumhöchsten Grade der Gemeinheit' gebracht hatte, der Arbeiter aber Unteromzier ge- worden war, mußte nach§107 deS Militärstrafgesetzbuches der Fabrikant zur Mindeststrafe v o n f ü n f I a h r e n Z u ch t h a u Z v e r- urteilt werden wenn das bekannte Erfurter ZuchthauSurtell gegen die Reservisten zu Recht besteht. Der von unS oben mitgeterlte Fall hat sich tatsächlich nicht zugetragen. Wir haben ihn konstruiert, um die völlige Hinfälligkeit des Erfurter Urteils zu zeigen. Denn sind die Reservisten zu Recht verurteilt, so müßte auch in unserem Fall wie angegeben geurteilt werden. Tatsächlich sind die in Erfurt noch immer in Unter- suchungShast befindlichen Reservi st en zu Unrecht verurteilt. Sie müssen freigesprochen werden, weil es dem Gesetz widerspricht, daß Reservisten nach der Kontroll Versammlung noch den Militärgesetzen unter st ehe n. Wie liegt denn die Rechtslage? Das Reichsgericht und das Reichsmilitärgericht haben allerdings auf Grund de?§ 38 Abs. 1 des Militärgesetzes vom 2. Mai 1871 wiederholt angenommen, auch nach Ablauf der Kontrollversammlungen untersteht der Reservist den ganzen Tag hindurch den Militärgesetzen. Denn nach§ 38 gehören zum aktiven Heer.die aus dem Beurlaubten stände zum Dienst einberufenen Offiziere, Aerzte, Militärbeamte und Mannschaften an dem Tage, zu welchem sie einberufen sind, bis zum Ablau des Tages der Wiederentlaffung'. Dieser Schluß ist durchaus falsch. 8 83 bezieht sich lediglich auf solche, die zu U e b u n g e n ein- berufen sind, nicht auf zu Kontrollversammlungen Ein berufene. Die zu Kontrollversammlungen Einberufenen werden nicht zum Dienst, sondern zur Kontrolle einberufen, sie bleiben Beurlaubte. ES heißt im§ 15 der Wehrordnung: Die beurlaubten Mannschaften des Heeres und der Marine (Reserve, Landwehr , Seewehr) sind während der Be u r l a u b u n g den zur Ausübung der militärischen Kon trolle erforderlichen Anordnungen unterworfen.' Sie machen keine Uebung, sondern stellen sich lediglich zur Kontolle. Nur während dieser sind sie.im Dienst'. Die DiZziplinarstraf prdnung(§ 26) setzt die Höchstdisziplinarstra fe für Dinge, die während der Kontrollversammlung begangen sind, auf drei Tage Arrest fest. Hätte das Reichs- und Reichsmilitär gericht mit ihrer die Wehrordnung nicht berücksichtigenden Auslegung recht, so würde danach ein Reservist für disziplinarstrafbare Dinge während der Kontrollversammlung nur drei Tage, für Taten nach der Kontrollversammlung aber am Tage derselben vier oder sechs Wochen Arrest erhalten können. Darf man solchen Blödsinn wirklich dem Gesetzgeber zumuten. Nachdem das Reichsgericht am 36. Juni 1885 und am 21. Sep. tember 1886 wie erwähnt entschieden hatte, hat das preußische Generalauditariat unter dem 26. November 1886 einen Erlaß in demselben Sinne verfügt. Aber dieser Erlaß geht ebenso wie die erwähnte Judikatur von falschen Voraussetzungen aus. Sie lassen völlig unberücksichtigt, daß die Grundlage des Militärgesetzes von 1874 die unverändert ge- bliebene ältere Wehrordnung ist. Die Ergebnisse der herrschenden Praxis führen zu Ungeheuer- lichkeiten. Die Praxis ist auch von einer großen Reihe Militär- chriftsteller als salsch bekämpft. Wir erwähnen von diesen Gegnern die Militärgerichtsräte Dietz, Riffom und Grünwald. Breche man endlich mit der dem Gesetz ins Gesicht schlagenden Praxis und entlasse endlich die im Erfurter Niltersuchungsgefängnis zurückgehaltenen Reservisten. polirifcke deberllcbt. Zum Personenwechsel im Kriegsministerium. DieTägl. Rundschau', die bekanntlich gute Beziehungen zu hohen Militärs unterhält, leistet sich folgende Enthüllungen über den jüngsten Personenwechsel im Kriegsministerium: .Die Neubesetzungen der wichtigsten Stellen im Kriegs- Ministerium sind, wie wir zuverlässig erfahren, schon im November des Vorjahres beschlossene Sache gewesen. Die Verjüngung im Kriegsministerium wäre schon zu einem bedeutend früheren Zeit- Punkt vor sich gegangen, wenn sich nicht durch die Wehrvorlage die Notwendigkeit ergeben hätte, mit dem Personenwechsel zu warten, bis das Gesetz unter Dach und Fach, da die parlamen- tarische Durchberatung mit neuen Männern schwerlich in so kurzer Zeit zum Ziele geführt hätte. Als Urheber der umfangreichen Neubesetzungen im Kriegsministerium bezeichnet man den General- stabschef v. Moltke, der diese Forderung zugleich mit dem Ver- langen nach einer gründlichen Verstärkung der Armee un- mittelbar nach den türkischen Niederlagen dem Kaiser vor- trug. Der damalige Kriegsminister b. Heeringen, der sich schon längere Zeit mit Rücktrittsabsichten trug, erklärte sich bereit, die Wehrvorlage noch im Reichstage zu vertreten und erst dann zurückzutreten. Sein Nachfolger v. Falkenhayn ist der Kandidat des Generalstabschefs und erfreut sich auch der Sym- pathien des Kronprinzen. Der Kronprinz hat vor einigen Jahren im Ministerium des Innern von dem Geh. Oberregierungsrat v. Falkenhayn, einem Bruder des Kriegsministers, Vorträge über preußisches Verfaffungs- und VerwaltungSrecht gehört und hat bei dieser Gelegenheit die Bekanntschaft des damaligen Generalmajors v. Falkenhayn gemacht. Seither ist eS bekannt, daß der Kronprinz von dem jetzigen Kriegsminister viel hält.' Welchen Zweck dieTägl. Rundschau" alsunabhängige Zeitung für nationale Politik" mit dieser Notiz verfolgt, wissen wir nicht. Vielleicht sind gewisse militärische Freunde des Blattes mit dem schnellen Avancement des Generalmajors v. Falkenhayn nicht recht einverstanden und fühlen sich in ihren Hoffnungen, betrogen. Doch das ist nebensächlich; die Tatsache, daß der neue Kriegsminister ein Günstling des Generalstabschess v. Moltke ist, stimmt jedenfalls. Gerade deshalb aber ist mit größter Sicherheit darauf zu rechnen, daß bald neue Militärforderungen an den Reichstag gelangen, denn die großen Wünsche seines hohen Gönners werden dem neuen Kriegsminister gestrenge Befehle sein. Schwer von Begriff. DieRhein.-Westf. Ztg.' vermag sich noch immer nicht über den Wahlaussall im ReichStagswahlkreise Zauch-Belzig-Jüterbog zu beruhigen. Sie entrüstet sich darüber, daß der.Vorwärts' die An- ficht vertreten hat, ein Wähler, der mehrere Wohnfitze hat, sei auch an allen diesen Wohnsitzen in die Wählerlisten einzutragen. Hiernach,' so meint mit der ihm eigenen Unverschämtheit das Blatt der Zechenmagnaten,.würde es nicht auffällig erscheinen, wenn eS sozialdemokratische Gepflogenheit würde, anläßlich der Ersatzwahl aus Großstädten eine größere Anzahl von Genossen abzu- kommandieren und in die Wahllisten von benachbarten Kreisen eintragen lassen. Auch bei der ReichStagsersatzwahl in Zauch- Belzig-Jüterbog sollen von der Parteileitung in Groß-Lcrlin etwa 566 Genossen abkommandiert gewesen sein, um dem Genossen Ewald zum Siege zu verhelfen. Ob diese polizeilich angemeldet gewesen sind, erscheint uns sehr zweifelhaft. Anscheinend ist eine solche polizeiliche Anmeldung gar nicht einmal erforderlich, um jemandem das Wahlrecht zn sichern; denn eS ist ja bekannt geworden, daß die 412 Insassen der Heilstätte Beelitz nicht in die Wählerliste eingetragen wurden, weil sie in Beelitz nicht polizeilich gemeldet waren. Trotzdem er- klärte die Mehrheit des Reichstags das Mandat des Herrn v. Oertzen für ungültig. Hiernach' würde dem Wahlbetrug Tür und Tor geöffnet; denn wenn ein Wähler gleichzeitig wirklich in eine beliebige Anzahl von Wahllisten eingetragen werden kann, oder muß. weil er eine entsprechende Anzahl von Wohnfitze» hat. so besteht keine wirksame Aufsicht darüber, wo er sein Wahlrecht ausübt.' Die Erzählung von etwa 566 Berliner Genossen, die zum Wählen in den Wahlkreis Zauch- Belzig- Jüterbog abkommandiert worden sein sollen, ist natürlich Blödsinn. Wohl mögen am Wahl» tage 566 Berliner Genossen in diesem Wahlkreise tätig gewesen sein, aber in die Wählerlisten sind sie nicht eingetragen worden und konnten daher auch nicht wählen. Das ehrsame Zechenblatt scheint noch immer nicht kapiert zu haben, worum es sich handelt wahrscheinlich, weil es das Reichs- tagswahlgesetz nicht kennt. Der durchgefallene Kandidat v. Oertzen hat z. B. einen Wohnsitz in Mecklenburg und einen solchen in Berlin . Wird eine allgemeine ReichstagSwahl ausgeschrieben, dann steht sein Name sowohl in Mecklenburg als auch in Berlin in der Wählerliste und es ist ihm überlassen, wo er seine Stimme abgeben will. Arbeiter, die aus dem Lande wohnen und in der Stadt arbeiten, müssen daher nach einer Entscheidung der Wahlprüfungskommission sowohl an ihrem Wohn- als auch an ihrem Arbeitsort in die Wählerliste eingetragen werden. Zur Wahl berechtigt sind sie natürlich nur an einem Orte und sobald nachgewiesen werden sollte, daß sie an zwei Orten gewählt haben, verfallen sie einer sehr empfindlichen Gefängnis« strafe. Die Patienten der Heilstätte in Beelitz mußten ganz selbst- verständlich in die dortige Wählerliste aufgenommen werden, und weil das nicht geschehen ist, deshalb wurde entsprechend dem Wahl» gesetz die Wahl des. Herrn v. Oertzen für ungültig erklärt. Das mag ja dem sogenannten.Gerechtigkeitsgefühl' der.Rheiw-Westf. Zeitung' und ihrer Gönner widersprechen; aber nicht dieses eigen- artige Gerechtigkeitsgefühl, sondern das Wahlgesetz ist maßgebend. Aus dem frommen klerikalen Lager. DieGermania ", die in letzter Zeit völlig in das Koppsche Lager abgeschwenkt ist, hat sich dieser Tage mehrfach das Vergnügen geleistet, als Zensor der Zentrumspresse auf- zutreten und den Blättern der sogenannten kölnischen Richtung scharfe Rügen zu erteilen. Darauf antwortet in ihrer letzten Nummer dieKölnische Volksztg.", wie unS aus Köln tele- phoniert wird: .Die Antwort der.Germania' ist nach Form und Inhalt derart, daß wir ein Eingehen darauf ablehnen müssen. Die Re» daktion eines Blaltes, das sich den Titel.Zentralorgan der Zentrumspartei ' beilegt, müßte schon um deswillen nicht eine Polemik solcher Art in ihrem Blatte führen. Es scheint aber. daß jenes Mitglied der Redaktion, welches aus den Artikeln ganz unzweifelhaft erkennbar wird, seinen jetzige» Einfluß in der Redaktion derGermania ' nach Kräften zu solcher polemischen Betätigung ausnützen möchte. Jedes weitere Wort darüber können wir um so eher unterlassen, da wir wohl mit allen Führern der ZentrumSpartei die Hoffnung hegen, daß der bald ein» tretende Wechsel der Redaktion der.Germania" derartige Auseinandersetzungen in dem Zentralorgan der Zentrums» Partei für die Zukunft unmöglich mache und insbesondere ein normales Verhältnis zwischen der.Germania ' und den großen Zentrumszeitungen wiederherstellen werde. Heute polemisiert die .Germania ' in ähnlicher Tonart gegen die.Kölnische Volks« zeilung' und gegen die.Schlesische Bolkszeitung'(infame Be» schuldigungen',.julianischer Kampf'). Aus dem oben angefühlten Grunde verzicksten wir einstweilen auch darauf, den Vor st and de? Augustinusvereins mit der Polemik der .Germania ' zu befassen.' Tie böse Demokratie. In den ,Z e i t f r a g e n", der Wochenbeilage der.Deutsche » Tageszeitung' ringt ein junger Mann Oerie ls, der sich mit treudeutschem Mannesmut unter dem Decknamen.R h e n a n u S" verkriecht, die Hände über die böse Demokratie, die seit EvaS Sündea» fall so viel Unheil in die Welt gebracht hat. So schreibt er: .Gerade in den demokratischen Staaten ist die innere Fäulnis am größten. Die Liquidalion der Kirchengüter in Frankreich und die Duezaffäre, der Millioncnschwindel Aldertis iu Dänemark , die Skandale in Nordamerika , das sind alles Blüten der modernen Demokratie.' Den extremen Agrarier A l b e r t i, den Gesinnungsgenossen der Deutschcn Tageszeitung', den Vorkämpfer der Prügelstrafe, der modernen Demokratie auf das Schuldkonto zu setzen, ist wirklich ei» tarkes Stück. Nach dieser Rechnung hat jedenfalls die moderne Demokratie auch den.Kreuz-ZeitungS'redakteur v.Hammer st ein auf dem Gewissen und den Eulenburg» Skandal und den Krupp- Skandal und was man sonst noch alle» will»alles Blüten dermodernen Demokratie.' In des Vaters Spuren. Bisher war nur bekannt, daß der Kaiser ein Freund deS Generaldirektors der Hamburg-Amerika-Linie Ballin ist; aber, wie es scheint, sucht auch der Kronprinz die Freundschaft des Hamburger Reederkapitalisten. Nach einer Hamburger Meldung hat er nach einem Vortrage, der im Kasino des Danziger LeibhuiarenregimentS über die erste Reise des.Imperator' gehalten wurde, folgende Drahtuna an Generaldirektor Ballin gerichtet: Mit großer Freude habe ich soeben im Kasino meine» Regiments dem Lichtbildervortrag deS Dr. Bongard über den .Imperator' beigewohnt. Die innere Einrichtung mit den neuesten Sicherungen, verbunden mit außerordentlichen Bequemlichkeiten. machen einen überwältigenden Eindruck. Nach dem, was ich hier gesehen, hat die Hamburg-Amerika-Linie durch den.Imperator' den Beweis erbracht, welche führende Stellung die deutsche Schiffahrt in der ganzen Welt einnimmt.. Wilhelm. Kronprmz. Seine Majestät, der Landrat! Gegen den Landrat des Kreises Reustadt in Westpreußen war von der Gewerischaft Graf Gleichen in Köln bei der Staats­anwaltschaft Strafanzeige erstattet worden. Die GeWerk, chast halle der.Neustädter Kreiszeitung' ein Inserat aufgegeben, in dem eme» ihrer Produk.e empfohlen wurde. Nach dem ersten Er, chemen de» Inserats lehnte der Verleger die weitere Veröffentlichung mit der Begründung ab: der Landrat habe das Inserat unterlagt und ih» gezwungen, einen redaktionellen Gegenartlkel zu brnigen� Die Staats» anwaltschaft lehnte die Einleitung"»-« Verfahren« ab und diesem ablehnenden Bescheid schloß sich der OberstaatSanw-,lt an. Der Bescheid besagt, daß sich der Landrat eme« strafbaren Vergehen» nicht schuldig gemacht habe.*,"e?�rags mit dem Verleger des KreiSblatteS berecht, gt sei, jedes In, erat zu verbiete» und die Aufnahme jeder �a!"°n°llen Not.z zu erzwingen. Em niedlicher Sew-'S der Allmacht preußischer Landräte. ES ist nicht zu verstehen, weshalb der Landrat die Redaktion nicht lieber gleich selber in' die Hand mmmt. �Der Fall beweist gleichzeitig, wi« es um die Unabhängigkeit der Amtsblatter steht. Von der drakonische« Härte des Militärstrafrechts. Am 24. November ging der Torpedomatrose der 2. Klasst Altrooaen in Wilhelmshaven auf dem Lazarettkorridor spaziere». unterhielt sich mil äderen Lazarettinsasien und wurde schließlich vom Posten zur Ruhe verwiesen und ihm besohlen, auf seine Stube zu gehen. A. führte den Befehl nicht aus, wurde vom Poste» a« Arm gepackt und schließlich gerieten beide in ein Handgemenge;