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Tischler, Bau- und Transportarbeiter. Sein Vorstand, der sich eingemeindeten Teil Moder sowie das weitgestreckte Dorf Schön- I treten haben sollten. Das Begräbnis eines Genossen war als eine aus fünf Mitgliedern zusammenseßt, kommt zur Beratung der walde. Die Mitgliederzahl beträgt gegen 600 Personen und jeder, nicht genehmigte Versammlung unter freiem Himmel und sie waren fämtliche Gewerkschaften interessierenden Angelegenheiten einmal der zu einer der fünf Berufsklassen gehörte, fand Aufnahme, so- als die Veranstalter angesehen worden. Ein Bastor hatte bei dem monatlich zusammen. In einer solchen Vorstandssitzung ist die fern er in moralischer Beziehung nicht bescholten war. Der An- Begräbnis nicht mitgewirkt, darum erstatteten zwei Gottesmänner Feier des Maifestes beschlossen und dabei bestimmt worden, daß geklagte war danach als Veranstalter und Leiter des Festes und an ihm nur Mitglieder der im Kartell vereinigten Gewerkschaften der Tanzluftbarkeit aus der Polizeiverordnung vom 3. März 1911, Anzeige, weil das Begräbnis dadurch zu einem außergewöhnlichen teilnehmen dürften. Den Vorsitzenden der fünf Gewertschaften die für öffentliche Feste und Tanzlustbarkeiten die hier nicht geworden sei. Das Schöffengericht fand das Merkmal einer Ver­wurden dann die Einladungen zur Verteilung an die einzelnen vorliegende polizeiliche Genehmigung fordert, zu bestrafen. Hält sammlung unter freiem Himmel darin, daß am Grabe von Mitglieder zugestellt. Bei der Feier sahen drei Startellangehörige der Angeklagte das Maifest für eine private Zusammenkunft der einem Gesangverein gesungen worden sei und daß einige hundert darauf, daß zu ihr nur Personen zugelassen wurden, die sich Kartellmitglieder, so befand er sich in einem unbeachtlichen Frrtum Personen am Begräbnis teilgenommen haben. Die Straffammer durch Vorzeigung der Einladungskarte ausweisen konnten. An über den Begriff der geschlossenen Gesellschaft. Die Revision des des Kieler Landgerichts hat jetzt auf Berufung die Uebeltäter frei­der Tür der Räume, in denen die Feier stattfand, war auch ein Angeklagten hat soeben der Ferien- Straffenat des Kammergerichts gesprochen. Das Urteil führt aus, daß das Begräbnis fein außer­Plakat mit der Aufschrift Gefchloffene Gesellschaft" angebracht. mit der Begründung zurückgewiesen, daß das Landgericht nach den gewöhnliches gewesen sei, es sei in ruhiger würdiger Form ver­Wohl liegt, so führte das Landgericht im Anschluß an diese Fest- von ihm getroffenen Feststellungen ohne Rechtsirrtum angenommen stellungen aus, das Merkmal der äußeren Abgeschlossenheit vor, habe, daß es sich hier um ein öffentliches Fest und nicht um das laufen und habe keiner Genehmigung bedurft. So endete die Aktion pfäffischer Unduldsamkeit. d. h. die Berechtigung zur Teilnahme an dem Feste war auf einen Fest einer geschlossenen Gesellschaft gehandelt habe. Bedauerlich, daß man den Denunzianten nicht die Kosten des gegenüber der anderen Bevölkerung fest abgegrenzten, individuell bestimmten Personentreis bestimmt. Es fehlt jedoch an der Prozesses auferlegt hat. inneren Abgeschlossenheit; die Teilnehmer bildeten nicht einen in sich geschlossenen, bestimmt abgegrenzten Kreis innerlich unter sich verbundenen Personen. Daß dieses innere Band fehlt, folgt einmal aus der großen räumlichen Ausdehnung des Gebietes, über das das Gewerkschaftskartell sich erstrect, sowie aus der großen Mitgliederzahl, aus seiner losen Organisation und schließlich aus der Tatsache, daß der Erwerb und Berlust der Mitgliedschaft an geringe Voraussetzungen geknüpft ist. Das Gebiet des Kartells umfaßt nicht nur die alte Stadt Thorn, sondern auch den neu

Todes- Anzeigen

Am 4. August verstarb nach langem Leiden unser Mitarbeiter, der Stereotypeur

Karl Schulz

im 60. Lebensjahre.

1765b

am

Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet Donnerstag, den 7. d. Mts., nachmittags 5 Uhr, von der Leichen­halle des Golgatha- Kirchhofes in der Barfusstraße, aus statt. Das Personal der Buchdruderei H. S. Hermann.

Yerein der Stereotypeure

und Galvanoplastiker Berlins   und Umgegend. Am 4. August starb nach langem, schwerem Leiden unser Mitglied, der Kollege

Karl Schulz

im 60. Lebensjahr.

Ehre seinem Andenken!

Die Beerdigung findet heute, Donnerstag, den 7. d. M., nach mittags 5 Uhr, von der Leichen halle des Golgatha- Kirchhofes, Barfusstraße, aus statt.

Rege Beteiligung erwartet 288/14 Der Vorftand.

Deutscher Metallarbeiter- Verband

Verwaltungsstelle Berlin.

Den Kollegen zur Nachricht, daß unser Mitglied, der Dreher

Max Mohr  

Brüsseler Str. 42

am 5. d. M. an Lungenleiden geftorben ist.

am

Die Beerdigung findet Sonnabend, den 9. August, nach­mittags 4 Uhr, von der Leichen halle   des städtischen Friedhofs in der Müllerstraße aus statt.

Ferner starb unser Mitglied, der Biseleur

Hermann Bachmann

Rottbuser User 62

am

am 3. d. Mts. an Lungenleiden. Die Beerdigung findet Donnerstag, den 7. August, nach­mittags 5 Uhr, von der Leichen­halle des Simeon- Stirchhofes in Brig   aus statt.

Ehre ihrem Andenken! Rege Beteiligung erwartet 123/9 Die Ortsverwaltung.

Kranken- u. Begräbniskasse der Seifensieder und Berufsgenossen

in Berlin  .

Den Mitgliedern zur Kenntnis: Am 4. August verstarb nach schwerem Leiden unser Mitglied Gottlieb Gaul.

Ehre feinem Andenken! Beerdigung: Donnerstag, nach­mittags 3, Uhr, auf dem Fried­hofe in Ahrensfelde  . Der Vorstand.

288/11

Zentral- Kranken- und Sterbekasse der deutschen   Wagenhauer.

Ortsverwaltung Berlin   11. Nachruf.

Den Mitgliedern zur Nachricht, daß unser langjähriges Mitglied, der Möbelpolierer

Julius Weißhuhn

am 4. Auguft im 54. Lebensjahr gestorben ist.

Ehre seinem Andenken! 258/13 Der Vorstand.

Danksagung.

"

Nach der eigenartigen Feststellung" des Landgerichts fönnte jede geschlossene Gesellschaft zu einer öffentlichen umfonstruiert werden. Danach unterlägen auch Privatbälle, die eine größere Zahl von Personen umfassen, einer polizeilichen Genehmigung. Es ist bedauerlich, daß das Hammergericht das unzweifelhaft falsche Urteil aufrecht erhielt, weil es auf keinen ersichtlichen Rechts­irrtum" beruhe.

Ein außergewöhnliches Begräbnis.

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Hiddensee, das Capri von Pommern. Reiseführer und Gedent­album. Von A. Jürgensohn. 50 Pf. 28. Zemsch, Stralsund  , Alter Markt 1. Der deutsche Chauvinismus von Prof. Dr. D. Nippold.( Veröffentl. v. Verb. für intern. Vorstände. Heft 9.) 1 M. 2. Kohlhammer  , Stutt

Drei Genossen in Rendsburg   waren vom Schöffengericht zu je 10 M. Geldstrafe verurteilt worden, weil sie das Vereinsgefeß über- gatt.

Deutscher   Holzarbeiter- Verband.| Verband der Bureauangestellten Deutschlands  

Verwaltung Berlin  .

Bodenleger.

Heute Donnerstag, den 7. Auguft, abends 8 Uhr, im Gewerkschaftshaus, Engelufer 15, Saal 11:

Branchen- Vertrauensmänner- Versammlung.

Die Kommiffionsmitglieder werden ersucht, bestimmt an dieser Ver­sammlung teilzunehmen.

Für die Beweise herzlichster Teil nahme und die vielen Stranzspenden 86/20 anläßlich der Beerdigung unseres lieben Bruders und Schwagers, des Möbeltransporteurs Heinrich Paulke, fagen wir allen Kollegen, Freunden und Bekannten unsern herzlichen Dant. 47A

Danksagung.

Für die herzliche Teilnahme und reichen Kranzspenden bei der Beerdi gung unseres lieben Vaters, Schwie ger und Großvaters

Albert Masch

sagen wir hiermit unseren innigsten Dant.

342

Witwe Masch nebst Kindern.

Die Bibliothek ist vom Donnerstag, den 7. August, ab geöffnet.

Die Ortsverwaltung.

Verband der Maler,

Lackierer, Anstreicher etc. Bureau: Melchiorftr. 28, bart. Filiale Berlin  . Bernfpr.: Emi Rorben 6708

Fernspr.: Amt Morigpl. 4787.

Arbeitsnachw.: Rüderstr. 9.

Heute Donnerstag, den 7. Auguft, abends Uhr, im Gewerkschaftshaus, Engelufer 15:

Sektionsverfammlung der Lackierer

Tagesordnung:

Ortsgruppe Groß- Berlin.

Bureau: Kaiser- Wilhelm- Straße 20.

-

Geöffnet von 9-5 Uhr.

Achtung! Fabrikangestellte!

Heute Donnerstag, den 7. August 1913, abends Uhr, in Ewalds Festsaal, Schulstr. 29:

Oeffentliche Versammlung fämtlicher bei den Bergmann- Elektrizitätswerken beschäft. kaufmännischen Angestellten, sowie der Lagerschreiber, Kartothekführer, Regiftratoren, Werkstattschreiber, Maschinenschreiber und-Schreiberinnen.

Tagesordnung:

1. Maßregelungen der Angestellten in den Betrieben der Bergmann- Elektrizitätswerke.

Referent: Reichstagsabgeordneter C. Giebel. 2. Freie Aussprache.

Kolleginnen und Kollegen! In ganz brutaler Welle glaubt die Direktion der Bergmann- Werke gegen diejenigen Angestellten vorgehen zu müssen, welche auf die ihnen geseglich zustehenden Rechte leinen Berzicht leisten wollen. Um der breitesten Deffentlichkeit von diesem Vorgehen willfür zu erheben, ist es Pflicht eines jeden Angestellten, diese Bersamm lung zu besuchen. 46/14

1. Vortrag des Genoffen Ucko über: Klaffenjuftiz". 2. Dis Stenntnis zu geben und um energischen Protest gegen die Unternehmer­fuffion. 3. Verbandsangelegenheiten.

Massenstreik, Partei und Gewerkschaften

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Rosa Luxemburg  .

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_ Mitgliedsbuch legitimiert. Wir erwarten, daß die Mitglieder vollzählig erscheinen.

Die Sektionsleitung.

Küchenmöbelbranche.

Freitag, den 8. Auguft, abends 61, Uhr, in den Musiker sälen, Kaiser- Wilhelm- Straße 18m:

Branchen- Verfammlung

Tagesordnung:

1. Die Beschlüsse der Generalversammlung in Halle. 2. Dis­fuffion. 3. Branchenangelegenheiten.

Wegen der wichtigen Tagesordnung darf kein Sollege in der Ver sammlung fehlen. Die Kollegen der sächsischen Möbelbranche sind auch eingeladen.

139/20

-

Mitgliedsbuch legitimiert.

Die Branchenleitung.

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DIE NEUE QUALITATS­

3

Pfg­CIGARETTE

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M/ HOHLMDST. FLACH

Allen Freunden und Bekannten die traurige Nachricht, daß meine liebe Frau

Emma Dannappel

nach furzem, schwerem Leiden am Dienstag verstorben ist. Die Beerdigung findet Freitag, den 8. August, nachmit tags 4, Ubr, auf dem neuen Pauls- Kirchhof ſtatt.

280

Der trauernde Batte: M. Dannappel.

ant

Für die vielen Beweise aufrichtiger Teilnahme bei der Beerdigung meines leben Mannes, unseres guten Baters, fagen innigen Dant

702

we. Klara Zebel nebst Töchtern.

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