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Deutscher   Schriftgießer- Kongreß.

träge angenommen:

zuzahlen."

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Gerichts- Zeitung.

Der Boykott als grober Unfug.

der

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Ein hitziger Seelsorger.

er wieder

Wie die weiteren Er­

borhanden. Bemerkenswert ist die Entschiedenheit, mit der ble ful- Schmudlosigkeit des Raumes für den Arbeitsnachweis. Die Holz- faßen am Nachmittag in der Aschingerschen Konditorei am Bahnhof turelle Seite der Arbeitsverkürzung: mehr Familienleben, mehr arbeiterzeitung" sollte die Arbeitslosigkeit mehr behandeln, vor Friedrichstraße   und berieten gerade, in welchem Pensionat sie Woh Kultur und Geistesleben, betont und die, nötigenfalls erzwungene allem aber sollte der Vorwärts" an Stelle der Massenstreitdebatten nung nehmen wollten, als der jezige Angeklagte, der am Nebentische Angliederung jämtlicher Arbeiter an den Verband gefordert wurde. sich dieser Frage mehr annehmen. Appich geht näher auf das faß, fich erhob, sich in forrefter Weise als Generaloberarat Das Beispiel der Bergleute macht Schule. Projekt der permanenten Ausstellung ein und fordert an deren Dr. Dallmann" vorstellte und sich den beiden Damen anbot, Stelle eine Produktionsgenossenschaft von unserer Seite und im als Bärenführer" zu dienen, insbesondere ihnen beim Suchen einer Zusammenbruch eines Aufruhr"-Verfahrens. engsten Anschluß an die Konsumgenossenschaft. Gode streift passenden Wohnung behilflich zu sein. Der Vorschlag wurde Am 12. Juli 1912 erlebte die Stadt Zürich   den ersten Generalwurf zurück, daß die Verwaltung nicht genügend in Sachen der der Kaserne vorbeikamen, bat der Herr Generaloberarzt", ihn die Fragen in seinem Schlußwort, weist vor allem ben Vor- akzeptiert. Als die Damen die Karlstraße entlanggingen und an streit der Arbeiter, der den Unternehmern noch heute wie Blei in Arbeitslosen getan habe. Das schließliche Zustandekommen der einen Augenblick entschuldigen zu wollen, er müsse nur den Gliedern liegt. Man erinnert sich noch des Wütens des allgemeinen Arbeitslosenversammlungen sei vorwiegend auf das noch seinem Burschen einen Auftrag geben. herrschenden kapitalistischen   Regiments mit Boltshausbelagerung, Drängen der Verwaltung zurüdzuführen. Am nächsten Lage, als die beiden Damen mit dem Angeklagten in Massenhausdurchsuchungen, Massenverhaftungen und Massenaus Die Versammlung stimmte einer moralischen Unterstützung dem Café Keď faßen, erregte ein wertvoller Rubinen­weisungen sowie hochnotpeinlichen Untersuchungen. Aufruhr" sollte der permanenten Ausstellung der Berliner   Arbeitgeber zu, jedoch ring, den die Frau P. trug, sein Interesse. Er ließ sich den berübt worden sein. Die bürgerlich kapitalistische Bresse mit der ausbrüdlichen Maßgabe, jede finanzielle Beteiligung ab- Ring geben und ſegie ihn auf, um gleich darauf fa erklären, daß verübte Tag für Lag einen sozusagen ohrenbetäubenden zulehnen. Lärm zur endlichen radikalen Vernichtung der Sozialdemokratie. Im Berhandlungsgegenstände auf eine in Kürze einzuberufende Er versprach, sofort am nächsten Tage den Ring durchfeilen zu lassen Der borgerüdten Zeit wegen wurden bie weiteren der Ring nicht wieder vom Finger herunterginge. Untersuchungsgericht wuchsen die Aften zu Bergen heran; dabei weitere Generalversammlung vertagt. wurde aber der bürgerliche Aufruhr" Lärm immer gedämpfter, und ihn repariert zurückzugeben. Am nächsten Tage vermied er es bis er in aller Stille austlang und jetzt unsere Parteipreffe melden Der Zimmererverband, Bahlstelle Berlin   und Umgegend, hielt dann absichtlich, das Gespräch nochmals auf diesen Ring zu bringen. fann, daß die ganze hochnotpeinliche Untersuchung endlich nach einem am Mittwoch die fällige Bahlstellenversammlung ab. Der Bor. Als die Frau P. von Zahnschmerzen befallen wurde, lud er sie ein, Jahre angestrengtester und eifrigster Tätigkeit beendet und fihende Witt widmete, nachdem er der verstorbenen Mitglieder Bensionat zu kommen und dort die kleine Operation vor in seine Klinik zu fommen, erklärte fich dann aber bereit, in das die ganze große Attion refultatios eingestellt gedacht, August Bebel   einen längeren Nachruf. ift! Eine beispiellose Riesenblamage aller Staatsretter und Die Abrechnung vom zweiten Quartal spiegelt die erhebliche zunehmen. Er bat jedoch die beiden Damen, der Pensionatsinhaberin Sozialistentöter, denen nun auch noch die großen Kosten der ein- Arbeitslosigkeit im Baugewerbe Groß- Berlins   wider. An Arbeits- davon Mitteilung zu machen, daß er sie aufsuchen wolle und zwar jährigen umfangreichen Untersuchung aufgebürdet werden sollten. lofenunterstützung find 18 808 M. berausgabt. Für die Beiträge für den Fall, daß sie von ihren Einkäufen noch nicht zurüd seien. arbeitsloser Mitglieder hat die Lokaltaffe weitere 4578,60 M. auf- Am nächsten Tage erschien der Herr Generaloberarzt in wenden müssen. Die zugunsten der Arbeitslosen in diesem Pension Englisch  " und wurde in das Zimmer der Sommerquartal ausgegebene Summe beträgt insgesamt 23 381 m. beiden Damen geführt. Nach kurzer Zeit ging Hamburg  , 21. August 1918. Die Mitgliederbewegung ist ebenfalls ungünstig beeinflußt. In und erklärte, daß er in einer Stunde wiederkommen wolle. Als die Der Kongres beschäftigte fich am Donnerstag mit den Er- bem Zeitraum bom Januar 1912 bis Juni 1913 find 250 Stameraden beiden Damen bald darauf zurückkehrten, entbedten sie, daß der Schreibtisch erbrochen und die darin aufbewahrte Summe fahrungen an der Monotype- Sehmaschine. In der Aussprache wurde und 731 Stameraden abgereift, so daß die Zahl der abgereisten bon 1200 W. gestohlen worden war. hervorgehoben, daß die gelernten Schriftgießer die berufenen Arbeiter die der zugereisten in Jahren um 481 übersteigt. an der Gießmaschine dieſes Syſtems ſind. Es wurden folgende An- Bauarbeiterschußkongreſſes. Er kam dabei auf die Verhältnisse in Wien   geflüchtet, wo er unter dem Namen eines Dr. Mag Balter" Witt berichtete ausführlich über die Verhandlungen des dritten mittelungen ergaben, war der Angeklagte an demselben Tage nach Angesichts der technischen Umwälzungen, unter denen bas Stadt Berlin   feit 1908 gesagt wird, daß von der Ausführung städ. ficht darauf, daß es sich um den raffinierten Gaunerstreich eines Der Staatsanwalt beantragte mit Rüd­Berlin zu sprechen. Obwohl in den Submissionsbedingungen der später berhaftet wurde. Schriftgießergewerbe ganz besonders zu leiben hat, erwartet der tischer Arbeiten solche Firmen ausgeschlossen sind, welche die zivi unverbesserlichen Hochstaplers handele, eine Buchthausstrafe bon 5. Kongreß der Schriftgießer Deutschlands  , daß die Vertreter des zwi­Verbandes der deutschen   Buchbruder bei den nächsten Tarif schen den Organisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer ver- 3 Jahren und 5 Jahre Ehrberlust. Das Urteil lautete auf verhandlungen dahin wirken, daß die an den Monotypemaschinen verhandlungen dahin wirken, daß die an den Monotypemaschinen einbarten Tarife nicht einhalten oder nicht anerkennen, hapert es Jahre Zuchthaus, 5 Jahre Ehrverlust und Stel­arbeitenden Gießer in Lohn und Arbeitszeit den Maschinensegern doch mit der Durchführung dieser Bestimmung ganz gewaltig. Gintung unter Polizeiauffit. gleichgestellt werden. Der Kongreß steht ferner auf dem Stand- Musterbeispiel ist der Fall bei der Firma Siemens u. Halste am punkt, daß eine Bedienung von mehr als zwei Gießmaschinen grund- besonders darunter gu leiben, daß die Dachverbände der städtischen Bau der Untergrundbahn. Aber wir Zimmerer haben noch ganz säglich zu verbieten ist. Der Kurat und Schulbenefigiat Joseph Holzer von Farchant  , Die Entlohnung während der Lehrzeit an der Lanston- löhnen angefertigt werden. Die Berliner   Steuerzahler find ar- das Bedürfnis, seinen gläubigen Schäflein den Kopf zu waschen, Bauten überwiegend auswärts zu bedeutend geringeren Stunden- A.-G. Garmisch  , fühlte im heurigen Mai in einer Sonntagspredigt Monotype- Maschine ist folgende: für Mitglieder über 20 Jahre beitslos und dennoch müssen sie laufend ihre Abgaben entrichten. weil sie die Gebete in der Stirche immer so herunterplapperten". 20 M., für Mitglieder unter 20 Jahren 10 M. pro Woche. Außer- Wir müssen deshalb verlangen, daß der Magistrat veranlaßt wird, Seit rund 14 Jahren hatte der fromme Herr keine Veranlassung dem werden die Lokalvereine verpflichtet, bei Verheirateten pro dafür zu sorgen, daß die städtischen Arbeiten zum mindeſten im genommen, sich über die mangelnde Andacht seiner Pfarrkinder auf­Kind und Woche 1 M. zuzusteuern. Verläßt der Schriftgießer vor Berliner   Lohngebiet ausgeführt werden. Er hat die Pflicht, dar zuregen. Die Bauern sahen darum die seelsorgerische Mahnung für Ablauf eines Jahres die Kondition an der Monotype- Maschine frei auf zu bringen, daß von den Unternehmern bie Submissionsbebin- eine unverdiente Rüge an und am Nachmittag wurde der geistliche willig, so hat er die Hälfte der bezogenen Unterstützung zurüd- gungen in vollem Umfange eingehalten werden, wird in denselben Herr im Wirtshause am Biertische ordentlich hergenommen. Mit Eine Aussprache führt Jahn- Leipzig   über die Frage herbei, boch weiter gesagt, daß bei diesen Arbeiten möglichst Berliner   Ar- heißen Köpfen gingen dann die Bauern am Abend in die Mai­beiter beschäftigt werden sollen. ob es ratsam ist, die Hilfsarbeiter und Arbeiterinnen dem Verbande aus ben Bezirken gestellten Anträgen ihre Zustimmung, die ver- aufs Die Versammlung gab zwei andacht. Hier hielt es der Pfarrer nach Schluß der Andacht der Buchdruckereihilfsarbeiter zuzuführen. Er tritt für diese Auf langen, daß mit allen Mitteln dahin zu wirken ist, bas, um der Ihr seids die reinsten wilden, die Gebete plärrts neue für notwendig, seine Herde also anzureden: faffung ein, weil die Schriftgießervereine namentlich den Ar- Arbeitslosigkeit entgegenzuwirken, die städtischen Bimmerer- herunter wie die Hottentotten." Auf diese Anrede hin nahm beiterinnen zu wenig bieten könnten. Bauknecht Stuttgart   bearbeiten, Dachverbände, im Berliner   Lohngebiet auszuführen sind. bas Dorfoberhaupt feinen Hut und verließ die Kirche. Der Bauer dauert, daß früher in der Organisierung der Hilfsarbeiter viel ver­säumt worden ist. Schneider Berlin ist dagegen, daß die Hilfs­Joseph Sidl rief von der Empore herab: Den Schmarrn haben arbeiterinnen einem Zentralverbande zugeführt werden, weil sie dann wir oft genug gehört, mit dem dürfen Sie schon einmal aufhören." wahrscheinlich auch aus den Schriftgießervereinen ausscheiden würden Ein anderer Bauer Johann Sidl schrie: Eine schöne Marienpredigt und dadurch der Einfluß auf sie namentlich bei Lohnbewegungen ver wäre schöner, als die Leute alleweil schimpfen", und ehe sichs der loren gehen könnte. Dem stimmen andere Redner zu. Es wird betont, geistliche Herr verfah, war seine Kirche leer, ohne daß er daß es zweckmäßig wäre, wenn die Beiträge und damit auch die Eine merkwürdige Entscheidung, die im Widerspruch mit seiner sein Weihwasser noch austeilen konnte. Die beiden Sidl hatten fich Leistungen der Schriftgießerorganisation erhöht würden. Von früheren Rechtsprechung steht, hat soeben das sächsische Oberlandes- nun wegen eines Vergehens wider die Religion vor dem Land­anderer Seite wird der Metallarbeiterverband als geeignete Bentral- gericht herausgebracht. Der Wirt des Hotels Rosenfranz" in gericht München I zu verantworten. Das Gericht verurteilte Joseph organisation für die Hilfsarbeiter angesehen. Die Löhne der Hilfs- Markranstädt hatte es jedenfalls in angeborenem Batriotismus für Stbl lediglich wegen groben Unfugs au 10 M. Geldstrafe, arbeiterinnen find in den einzelneu Gießstädten außerordentlich ver- gut befunden, feinen Saal der organisierten Arbeiterschaft zu ver- während es Joh. Sibt überhaupt freisprach mit der Begründung, schieden. Der Kongreß spricht sich dann dahin aus, daß sich die weigern. Seitens des lokalen Parteivorstandes wurde darauf ein daß seine Mahnung, daß eine schöne Marienpredigt schöner wäre als Silfsarbeiter einer Zentralorganisation neben dem Schriftgießer- Flugblatt herausgegeben, in welchem unter einem Appell an die die Leute zu beleidigen, nicht unberechtigt war. berein anschließen, daß aber für die Arbeiterinnen die Mitgliedschaft Solidarität das Verhalten des Gastwirts bekannt gegeben und gleichzeitig bemerkt wurde, daß der Arbeiterschaft jedes andere Lokal zur Weiter tritt der Kongreß dafür ein, daß die Arbeitszeit für alle Verfügung stehe. Am Abend des 2. Januar stellten sich zwei in der Schriftgießerei beschäftigten Arbeiter gleich sein soll. Genossen, Stange und Reichardt, in der Nähe des Lokal­einganges auf und machten verschiedene Personen, die den Tanzfaal besuchen wollten, auf die Sperre aufmerksam. Angeblich sollen fich auch vier Personen vom Besuche des Rosenkranz  " haben abhalten laffen. Des ferneren sollen die beiden Genossen noch Flugblätter an Holzarbeiterverband. Glode eröffnete die am Donnerstag Vorübergehende verteilt haben. Jedenfalls infolge einer freundlichen abgehaltene Generalversammlung mit einem warm empfundenen Anregung des Wirtes haben sich dann einige Gäste beranlaßt gesehen, Nachruf auf August Bebel  . Ein Geschäftsordnungsantrag, von den Fenstern aus auf die beiden Genossen zu schimpfen und sie bie Lattit und Ertlärung des Vorstandes im zum Fortgehen aufzufordern. Stange und Reichardt gingen auch, Arbeitsordnung ist die Ansicht der Firma zutreffend. Wir nehmen an, daß Werftarbeiterstreit auf die Tagesordnung zu setzen, um jedes unnötige Aufsehen zu vermeiden, tamen aber später mit Ihnen die Arbeitsordnung vorher von der Firma zur Kenntnis gebracht wurde abgelehnt nach dem Hinweis Gloces, daß es unerläßlich sei, dem Genossen Meister wieder und gingen vor dem Lokal auf und ab. worden ist. den Vorstand davon vorher in Kenntnis zu sehen, damit er Ge- Wie festgestellt worden ist, sollen sie bei dieſer Gelegenheit auch legenheit habe, sich darüber zu äußern. Einem weiteren Antrag die ominösen Flugblätter mitgeführt haben. Die Staatsanwaltschaft zufolge wurde mun zunächst die Wahl eines Angestellten glaubte sich nunmehr veranlaßt, im öffentlichen Interesse Aus 49 eingegangenen Bewerbungen wurden vier gegen die drei Genossen wegen groben Unfugs im Sinne von§ 360, Kollegen in Vorschlag gebracht, von denen Scha de schließlich ge- Biffer 11 des Strafgesetzbuches borzugehen. Das Schöffengericht zu Markranstädt   sprach die Angeklagten mit Bezug auf die frühere Recht Nun ergriff Glode das Wort zum Bericht der Orts- fprechung des Oberlandesgerichts, wonach der Bontott, folange er berwaltung. Die Tätigkeit der Ortsverwaltung sei auch nach die erlaubten Grenzen nicht überschreitet, erlaubt ist, frei. Abschluß der Tarifverhandlungen nicht vermindert worden, Neben Landgericht Leipzig   als Berufungsinstanz hob diesen Freispruch auf 16 Verwaltungsfibungen wurden mehr als 100 Konferenzen der und verurteilte die drei Angeklagten zu je 30 Mart Vertrauensleute, über 100 Mitgliederversammlungen der Bran- Geldstrafe. In der Urteilsbegründung beißt es, daß es fich chen und Bezirke, ferner aufklärende Vorträge über Wesen und in diesem Falle um eine öffentliche gegen Anstand und gute Das Handhabung der neuen Tarifbestimmungen, Lichtbildervorträge Sitte verstoßende Verrufserklärung gehandelt habe. über die Internationale Baufachausstellung usw. abgehalten. Belagern des Gasthofes und die Bemühung, die Gäste vor den Mehrere Eibungen des Arbeitsnachiveis- Kuratoriums waren not- Augen des Wirtes vom Besuche abzuhalten, fönne nicht anders be­wendig, um ber verkehrten Pragis der Innungsmeister entgegen zeichnet werden. Dadurch, daß die im Lokal anwesenden Gäste von zutreten, die ba meinten, wenn sie sich einmal an den Nachweis den Fenstern aus gegen das Verhalten der Angeklagten protestiert gewendet hätten, nunmehr aus den Reihen der Arbeitslosen be- hätten, sei die öffentliche Ruhe gestört worden. Aus allen diesen liebig auswählen zu können. Wie immer in Zeiten niedergehen- Begleitumständen ergebe fich das Delitt des groben Unfuges. In der Konjunktur seien die Maßregelungsfälle zahlreicher der Revision vor dem Oberlandesgericht wiesen die Angeklagten auf geworden. 164 Kollegen kamen hierbei in Betracht, und in 271 die frühere Nechtsprechung des Oberlandesgerichts hin und erklärten, Fällen sind Ertraunterstübungen bezw. Darlehen gewährt worden. daß sie unmöglich gegen die guten Sitten verstoßen haben tönnten. Rechtsschutz wurde 40 Kollegen, vornehmlich wegen angeblicher Ueber die erlaubten Grenzen seien sie nicht hinausgegangen; wenn durch Streitbergehen bewilligt. An Lohnbewegungen waren das Rufen aus den Fenstern die öffentliche Nuhe gestört worden sei, so namentlich die von Raabe und Brahmer bemerkenswert. Im sei das nicht ihre Schuld. Seitens der Staatsanwaltschaft wurde ersteren Falle hatte sogar Rahardt ein Schreiben an das Polizei- geltend gemacht, daß hier fein direkter wirtschaftlicher Kampf in revier gerichtet, daß die Forderungen der Streifenden berechtigt Frage komme, sondern ein hineinziehen uninteressierter Streise. Aus feien, nicht aus Sympathie für diese, sondern, weil die anderen diesem Grunde tönne das frühere Urteil des Oberlandesgerichts nicht Die Revision wurde tosten Arbeitgeber burch bie niederen Preise der Firma Raabe geschädigt herangezogen werden. sind. Die Ziffer der Arbeitslosen, die in der ersten pflichtig berworfen. Der Senat stellte sich auf den Stand­Juliwoche 5069 betrug, ist etwas zurückgegangen. Nach Angabe punkt der Staatsanwaltschaft und erklärte noch, daß die Durch des paritätischen Nachweises sind am 16. August noch 3620 Arbeits- führung dieses Boykotts die erlaubten Grenzen weit überschritten Tofe gemeldet gewesen. Leider sei aber im September regelmäßig und die Deffentlichkeit beeinträchtigt habe. Nicht nur das einfache wieder ein Rüdgang des Beschäftigungsgrades eingetreten und Verteilen der Flugblätter, sondern das Gesamtverhalten der ficher auch in diesem Jahre zu erwarten. Bezüglich der spontan Angeklagten sei maßgebend. Wenn durch das Rufen aus den Fenstern einberufenen Versammlung im Friedrichshain   müsse er sagen, daß die öffentliche Ruhe gestört worden sei, so dürfe nicht berkannt nur im Rahmen und im Einbernehmen mit der Organisation werden, daß diese Ruhestörung durch die Angeklagten hervorgerufen etwas erreicht werden könne. Dem Auftrag der letzten General worden sei. bersammlung entsprechend, habe sich die Berwaltung auch mit ber geplanten permanenten Ausstellung von Möbeln der Berliner  Unternehmer beschäftigt. Da es nach ihrer Meinung bis zu einem gewiffen Grade im Interesse der Arbeitnehmer liege, schlage fie bor, bad Projekt moralisch zu unterstüben.

im Schriftgießerberein genügt.

borgenommen.

wählt wurde.

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Verlammlungen.

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Der Bärenführer".

Das

B

In der Rolle eines Generaloberarztes Dr. Dallmann" hatte der Handlungsgehilfe Mar Dallmann mehrere Straftaten verübt, welche ihn gestern vor die erste Ferienstraftammer des Landgerichts III  Anschließend daran gab Miete den Kassenbericht. führten. Der Angeklagte ist vielfach wegen Betruges vorbestraft, Ginmal feien die Einnahmen an Beiträgen zurüdgegangen feine leste Strafe, eine mehrjährige Buchthausstrafe, hatte er erst es wurden 18 200 Marken weniger verkauft und zum andern am 1. April d. J. verbüßt. Er trieb sich nach seiner Entlassung aus der Strafanstalt in Berlin   umher, bis sich ihm am 13. April eine feien die Ausgaben um 106 295 M. gestiegen. In der Diskussion bezeichnete Brandt das Verhalten neue Gelegenheit zu einem Schwindelmanöver bot. An diesem Tage der Verwaltung gegenüber der Friedrichshain  - Versammlung als war die jetzt in der Nähe von Angermünde   wohnhafte Frau Binker, taktisch unflug. Brunneder meinte, daß der Beschluß von die damals in Oldenburg   wohnte und noch nicht verheiratet war, 1908, wonach Arbeitslosenversammlungen einberufen werden nach Berlin   gekommen in der Absicht, sich hier eine Aussteuer sollten, noch jetzt au Recht bestände und eingehalten werden müßte. zu laufen. Sie traf hier mit einer Jugendfreundin, einem Die Verwaltung möge dahin wirken, daß Unternehmer, bie mehr Fräulein Stühring, zufammen, welche fie gebeten hatte, von ihrem als 10 Prog. iorer Arbeiter zu entlassen genötigt jeten, verkürzt Wohnfiz Bofen nach Berlin   zu tommen und ihr bei dem Die beiden Damen arbetten laden müßten, ax tabelt bie Eintönigkeit ano Raufe der Husfteuer behilflich zu fein.

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Briefkaften der Redaktion.al

Die juristische Sprechstunde findet bis einschließlich Sonn­abend, den 30. August, nur von 7 bis 9 Uhr abends statt. Sonn­abends Sprechstunde von 5 bis 6 Uhr nachmittags.

Schriftliche Anworten werden nicht erteilt.

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E. G. 100. Warten Sie den Monat August ab. Alsdann können

Sie, falls Bahlung nicht erfolgt, selage erheben. Die Klage muß bei dem Amtsgericht eingereicht werden, wo die Schuldnerin wohnt. Maschinen führer. Unter Berücksichtigung der Bestimmung des§ 6, Abs. 2 der

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Johanna 88. 1. Wenden Sie sich an das Vormund­fchaftsgericht zieds Einleitung eines Kindeserziehungsstreitverfahrens.

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2 Gie tönnen bei einem notar oder vor Gericht einen Ehevertrag ichließen. Ihre zukünftige Frau muß aber bei Interventionen nachweisen fönnen, daß die Sachen ihr Eigentum find. B. D. Unseres Erachtens unterliegen Sie sowohl der Invalidenversicherungs als auch der An­gestelltenversicherung. Fragen Sie aber noch bei der Auskunftsstelle für die Angestelltenversicherung. Berlin- Wilmersdorf  , Hohenzollerndamm, an, ob Sie versicherungspflichtig find. 23. 2. 100. 1. Ja. 2. Rein.

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