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lehnen fle es aber ab, bak blefe auf der Grundlage des bisher von Arbeitgeberverbande Gebotenen   stattfinden sollen.

Die Versammelten verpflichten fich, bis zur Beendigung der Be megung im Streit zu verharren und dahin zu wirken, daß die bis­jer über die Sachlage noch nicht aufgeklärte Kollegenschaft die nötige tenntnis von den Tatsachen erhält, damit sich diese auch der Be­vegung anschließen. Ein Vertreter der Hausindustriellen teilte noch mit, daß auch biese fast überall die Arbeit eingestellt haben. Ein Redner schilderte seine Erlebnisse mit der Polizei, die auch hier wieder glaubt, im Interesse der Unternehmer eingreifen zu nüffen.

Eine großze Organisation der Privatangestellten? Die Drtsgruppe Berlin   des Verbandes der Bureauangestellten vollte am Montagabend Stellung nehmen zu der Frage einer Ver­schmelzung mit dem Zentralverbande der Handlungsgehilfen.

Battloch brachte ein längeres Zirkular des Zentralvorstandes zur Berlesung, worin deffen Stellungnahme ausführlich dargelegt ist. Der Inhalt dieses Rundschreibens läßt sich kurz dahin zusammen fassen: Eine Verschmelzung des Bureauangestellten- Verbandes mit Stadium der Entwickelung nicht zweckmäßig. Erst müßten beide Organisationen einen großen Prozentsaz ihrer Berufsangehörigen mfaffen; das sei am besten in Berufsverbänden zu er reichen. In einem gemeinschaftlichen Verbande würden die einzelnen

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habe. Ein Polizeibeamter, der die Haussuchung vorgenommen| meldungserflärung ein und wellen Sie auf der Zeltpunkt des Beginns bat, sagte aus, daß der Angeklagte ihm schon längst aufgefallen sei, der Uebung hin, damit Sie den Paß noch rechtzeitig zuid­erhalten. Bon der Uebung sind Sie durch den Verzug nicht be­indem er immer gut gekleidet war, Zigaretten rauchte und stets freit. K. 87. Wiederholen Sie die Anfrage und geben Sie noch an, spazieren ging. Zwei ärztliche Sachverständige erklärten, daß der welcher Art die Beschäftigung ist. Angeklagte zwar minderwertig fei, der§ 51 aber nicht herangezogen werden könne. Daß der Angeklagte im Dämmerzustande gehandelt habe, könne nicht angenommen werden, da die Straftaten sich auf längere Zeit verteilen und ein solcher Zustand dann unbedingt von der Umgebung des Angeklagten hätte bemerkt werden müssen. Das Urteil lautete auf ein Jahr sechs Monate Gefängnis. Das Gericht hat den§ 51 nicht in Betracht gezogen, jedoch dem Angeklagten, im Hinblick auf die ärztlich begutachtete Minderwertig teit, mildernde Umstände gewährt.

Ein Versicherungsschwindler.

5. Nein.

2. 2. 755. 1. und 2. Nein. m. G. 1. 1. Ja. 2. und 3. Sie können schon jetzt auf Feststellung lagen, daß der Kaufvertrag perfekt ist und der Betrag am 1. Oktober J. B. 25. Wenn die Söhne nicht in der Lage gezahlt werden soll. m. 2. 85. 1. Auf find, brauchen sie natürlich nichts zu bezahlen. 2. Wenn die Gegenstände der Ehefrau gehören, nicht. Verlangen ja. R. R. 17. 1. 60-80. 2. Ja. 3. Nein. 4. Ja. 3. 25-30 m. 4. Sa. G. B. 101. Sie können den Mietvertrag wegen argliftiger Täuschung anfechten, wenn er unter den von Ihnen angegebenen Bor ausfegungen gefchloffen ist. R. B. 10. 1. Wenn Sie erfahren haben, daß die Braut Sicherheit zu leisten nicht imftande ist, müssen Sie unigehend erklären, daß Sie den Vertrag wegen Irrtums und arglistiger Täuschung anfechten. 2. Ja. Stegliter. 1. Nein. 2. Beim Amtsgericht, Neue Friedrichstr. 15/16, Abteilung für Handelsregistersachen. 3. Der Erfolg hängt Davon ab, ob Ihre Pfändung vor dem Verkauf der Gesellschaft erfolgt ist. 4. Die Koften richten sich nach dem Objekt. Sie mit den Ihnen zugegangenen Schriftstücken in die Sprechstunde. Bekanntmachung

der

M. B. 74. Stommen

em Zentralverbande der Handlungsgehilfen ſei im gegenwärtigen Borlebens bald nach Verlaſſen des Gefängnifies wieder oben auf Ortskrankenkasse der Bureauangestellten

leineren Branchen leicht übersehen.

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"

zu Berlin  .

Das Kgl. Dberberficherungsamt hat den Beschluß unferer Generalver 274/17 unsere Ortskrankenkasse mit der Allgemeinen Orts. trantenkaffe zu Berlin   zu vereinigen,

Die Wahlen zum Ausschuß der Allgemeinen Dristrantentaffe finden mit teils am 28. d. M. statt. Wahlberechtigt sind die volljährigen Arbeitgeber und Bersicherten. Näheres über die Wahlen ist aus der Bekanntmachung der Allgemeinen Ortstrantentaffe" vom 23./8. 13 ersichtlich. Berlin  , den 1. September 1913.

Der Vorstand. J. A.: Mar Buschhold

Betrügereien in großem Umfange hat der Versicherungsagent David Treumann ausgeführt, der gestern aus der Unter­suchungshaft der ersten Ferienstraftammer des Landgerichts I vor geführt wurde. Treumann ist schon viermal wegen Betruges vor­bestraft und hat zuletzt eine fechsjährige Gefängnisstrafe abgebüßt. Während viele arbeitsame, rechtschaffene Leute sich vergeblich be­mühen, eine Erwerbsquelle zu finden, ist Treumann troß seines gewesen. Er wandte sich zunächst an den Generalagenten der Victoria  ", Matiske, und ersuchte ihn, ihm eine Agentenstelle zu verschaffen. Treumann brachte dann zahlreiche Versicherungs­anträge, von denen fich später 90 Proz. als wertlos herausstellten, sammlung vom 29.18. 13, und heimste daraufhin Vorschüsse in Höhe von 200 m. ein. Als die sammlung vom 29.18. 13, Die Meinung über diese Bedenken set im Zentralvorstand Bictoria" feine Anstellung wegen seines Vorlebens ablehnte, ging Treumann zur Versicherungsgesellschaft Deutschland  " über, feine einmütige. Die Minderheit stüße sich vor allem auf die war zunächst als Akquisiteur tätig und etablierte dann mit einem am 30. Auguft er. genehmigt. Tragweite der Grenzstreitigkeiten, die auf dem Organisationsgebiet anderen Agenten Plato eine Generalagentur", in welcher er der Versicherungs- wie auch Fabrikangestellten ausgebrochen feien. wiederum anscheinend unter Beihilfe des Plato- mit teils Stehe die Mehrheit des Zentralvorstandes einer einfachen fingierten, teils ganz wertlosen Versicherungsanträgen arbeitete. Verschmelzung ablehnend gegenüber, so sei fie doch geneigt, Nachdem er entlassen war, tauchte er im Jahre 1911 als Agent für der Frage der Gründung einer allgemeinen Privat die Versicherungsgesellschaft" Bita" auf und gründete dann mit einem anderen von ihm später auch geschädigten Herrn eine Ingestellten Organisation näher zu treten. Wiesner verlas hierauf das Rundschreiben des Verbands- Generalagentur für diese Gesellschaft. Auch hier entfaltete er die­Verbandsselbe betrügerische Tätigkeit: von den 350 Anträgen, die er vers orstandes der Handlungsgehilfen. Dieser steht auf mittelte, wurden 230 überhaupt nicht eingelöst, die übrigen von der em Standpunkt, daß die Grenzstreitigkeiten nicht allein zur Ver- zweiten oder dritten Wochenrate ab nicht mehr bezahlt. Um ihn hmelzung drängen, sondern daß auch eine ganze Reihe wirtschaft hatten sich zahlreiche Unteragenten gruppiert, die sämtlich in schlech­cher Momente von ausschlaggebender Bedeutung seien. Deshalb tem Rufe standen und von ihm dahin instruiert worden waren, daß rete er für eine Verschmelzung beider Organisationen ein die Versicherungsanträge nur die erste Recherche auszuhalten nd er werde auch der Schaffung einer Privatangestellten- Organisation brauchten und es gleichgültig wäre, ob nachher wirklich gezahlt auf freigemertschaftlicher Grundlage im geeigneten würde. Neben diesen Beschädigungen des Vermögens der Ver­sicherungsgesellschaften durch die zu Unrecht erlangten Vorschüsse ugenblick nicht entgegenstehen. und Provisionen hat Treumann auch den Personen erheblichen Schaden zugefügt, die sich auf Grund falscher Vorspiegelungen darauf einließen, Agentur- Teilhaber zu werden und Geschäftsein­lagen zu machen, ferner zahlreichen Personen, die er als Recher­cheure" anstellte und gegen die er die fattsam bekannten Rautions­schwindeleien beging, endlich hat er sich auch auf dem Gebiete des Darlehnsschwindels erfolgreich betätigt. Er mietete sich eine große Wohnung und richtete sich ein elegantes Bureau ein; er verkehrte auch viel in Lokalen mit Damenbedienung", hielt sich ein Privat­automobil und einen wertvollen Bernhardiner Hund und unterhielt auch Verhältnisse mit Frauenzimmern. Vor Gericht war Treu­mann nur der Kautionsschwindeleien geständig, bestritt dagegen seine Schuld in den übrigen zahlreichen Punkten der Anklage. Das Urteil lautete auf drei Jahre Buchthaus, 450 M. Geldstrafe und sechs Jahre Ehrverlust.

Auch die Branchenleitungen der Ortsgruppe Berlin   des Bureauangestelltenverbandes haben sich mit der Ver­chmelzung grundsäßlich einverstanden erklärt.

Bu einer Entscheidung kam die Versammlung noch nicht. Die Debatte über die wichtige Frage mußte der vorgerückten Zeit wegen chließlich abgebrochen werden und soll in einer späteren Versamm ung fortgeführt werden.

Die Differenzen zwischen der Malzbierbrauerei Groterjan, Brinzenallee 79/80, und dem Verband der Böttcher, ein tüfer und hilfsarbeiter sind zur beiderseitigen Zufrieden heit erledigt. Der Vorstand.

Deutfches Reich.

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Die verbotenen Zing".

Den Stralsunder Bauarbeitern ist es nach fünfmonatlichen Ber­Handlungen gelungen, mit den Unternehmern einen Tarifvertrag abzuschließen. Der Vertrag läuft bis zum 31. März 1916 und Der von der Staatsanwaltschaft unternommene Versuch, die bringt für die Arbeiter folgende Errungenschaften: Die Stunden­löhne werden auf 52 Pf. erhöht; vom 1. April 1914 ab erhalten in den meisten bürgerlichen Tageszeitungen und Sportzeitschriften die Maurer und Bimmerer 54 Bf. Stundenlohn. Hilfsarbeiter be- veröffentlichten Voraussagungen oder sogen." Tips" als eine ziehen für 1918 einen Lohn von 41-43 Pf. pro Stunde und vom strafbare Aufforderung zum Wetten hinzustellen, hat 1. März 1914 ab 43-46 f. Die Buschläge für Ueberzeit und zu einer Anklage wegen Bergehens gegen das Totalifatorgejeb ge= besondere Arbeit find im wesentlichen die gleichen geblieben wie führt, die die bierte Ferienstraflammer des Landgerichts I   beschäf bisher, Den Junggesellen darf in Bukunft nur noch im ersten Jahre figte. Angeklagt war der Redakteur Charles Sobinstod. Der nach der Lehrzeit 5 f. weniger gezahlt werden. Auch bei Arbeitern Angeklagte, der verantwortlicher Redakteur mehrerer Sport­unter 17 Jahren tann von den festgelegten Lohnsägen abgewichen zeitungen, u. a. des Sport de Paris"," Der Zip" ist, wurde be= werden. Bom 1. März bis 30. September endet die Arbeitszeit am schuldigt, fich dadurch gegen das Totalisatorgejet bom 4. Juli 1905 Sonnabend um 6 Uhr. An den Sonnabenden, möglichst vor Feier vergangen zu haben, daß er in den von ihm redigierten Zeit­abend, hat die Lohnzahlung zu erfolgen. Die Unternehmer hatten schriften fogen. Tips" veröffentlicht hatte. Außerdem hat er in den sehnlichsten Wunsch, als Vorsitzenden des Tarifamtes den einer dieser Zeitschriften in der Form einer Visitenkarte ein Polizeidirektor in Funktion zu segen! An seiner Stelle Inserat aufgenommen, welches den Namen und die Adresse des wurde aber der Vorsitzende des Gewerbegerichts bestimmt. in Defterreich fonzessionierten Buchmachers Artur Horner in Wien  enthielt. Hierdurch soll er zu der von Horner begangenen öffent Die Buchbinder stehen an verschiedenen Orten in Tariflichen Aufforderung zum Wetten Beihilfe geleistet haben. Das bewegungen. So wurde der im Jahre 1909 abgefchloffene, am Schöffengericht war in einer früheren Verhandlung in allen An­30. September d. 3. ablaufende Tarif für die in den Bielefelder   flagepunkten zu einer Freisprechung des Angeklagten ge­Buchbindereien, Geschäftsbücherfabriken und Buch- und Stein- tommen. Vor der Straffammer machte der Vertreter der Anklage druckereien beschäftigten Arbeiter und Arbeiterinnen am 1. Auguft geltend, daß in der Veröffentlichung von Tips in den Sport­gekündigt. Eine öffentliche Versammlung der Buchbinder beschäftigte geitungen zwar fein direttes, wohl aber ein berstedtes auf sich mit dem von einer Kommission ausgearbeiteten neuen Tarif- fordern zum Wetten liege. Der Angeklagte habe auch insofern entwurf, ber eine etwa zehnprozentige Erhöhung des Minimallohn ein Interesse daran, daß die Leser seiner Beitungen wetten, da seine jages zum 1. Oktober d. J. und eine weitere, etwa fünfprozentige Beitungen, wenn sie wirklich gute Tips enthalten, einen größeren Erhöhung zum 1. Oftober 1915 vorfieht. Der neue Tarifentwurf wurde Absak finden. Auch in der Veröffentlichung des Hornerschen Inse den Unternehmern in diesen Tagen zugestellt. Auch die Geltungsdauer rats sei eine Beihilfe zur Aufforderung zu erblicken. Der Antrag des im Jahre 1910 für die Buchbinder in Osterwiec abgeschloffenen des Staatsanwalts lautete auf 250 M. Geldstrafe. Das Gericht kam Tarifs geht am 30. September d. J. azu Ende. Nachdem der Tarif unter Verwerfung der Berufung der Staatsanwaltschaft wiederum Da die Staats­von den Arbeitern gefündigt und ein neuer Tarifvertragsentwurf zu einer Freisprechung des Angeklagten. eingereicht war, beauftragten die Unternehmer den Industrie- Schutz anwaltschaft voraussichtlich gegen dieses Urteil Revision einlegen verband mit der Führung der Verhandlungen. Diese Verhandlungen wird, so wird sich auch das Kammergericht noch mit dieser inter­haben jedoch bisher zu feinem annehmbaren Ergebnis geführt. Eine effanten Frage beschäftigen müssen. Bersammlung der Arbeiter beschäftigte sich mit den Bugeständnissen der Unternehmer, die eine Erhöhung der Minimallohnsäze um 5-7 Broz. bedeuten. Die Versammlung lehnte diese Zugeständnisse als durchaus ungenügend ab und beauftragte den Bezirksleiter bes Verbandes, aufs neue mit den Unternehmern beztv. deren Vertretern Verhandlungen anzufnüpfen.

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Briefkaften der Redaktion.

Keine Gendarmenbelohnung durch Unternehmer. Den etwa 40 Gendarmen, die im Mai d. J. beim badisch­schweizerischen Färberstreit in Basel   und Friedlingen die Ordnung aufrechterhalten und den Arbeitswilligenschutz übernommen hatten, bot die Färbereifirma Shetty Söhne 1000 M. als Gratifikation an. Soweit aber badische Gendarmen in Frage famen, gestattete die badische Regierung die Annahme der Gratifikation nicht. Den be teiligten Gendarmen wurde übrigens auch durch Angestellte der freien Gewerkschaften das Zeugnis ausgestellt, daß fie sich gegen die Reparatur vornehmen laffen müssen. Streitenden loyal benommen hatten.

Gerichts- Zeitung.

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Todes- Anzeigen

Hierdurch zur Nachricht, daß meine liebe Frau, unsere gute Mutter 16a

Berta Petri

geb. Posch am Montagnachmittag 3 Uhr im Alter von 56 Jahren nach schwer em Leiden sanft entschlafen ist.

am

Emil Petri   und Sohn, Nied. Schönhausen  , Blücherstr. 14. Die Beerdigung findet Donnerstag, den 4. Sept., nach­mittags 6 Uhr, von der Leichen­Halle des neuen Schönhauser Friedhofes( Schönholzer Heide) aus statt.

Sozialdemokratischer Wahlverein Kreis Niederbarnim  . Bezirk Nieder Schönhausen.

Am 1. d. M. verstarb nach langem, schwerem Leiden unser langjähriges Mitglied, unsere erste Frauenleiterin hier am Drte, die Genoffin

Berta Petri geb. Posch

241/4

am

im 57. Lebensjahre. Ehre ihrem Andenken! Die Beerdigung findet Donnerstag, den 4. d. M., nachm. 6 Uhr, von der Halle, Schönholzer Heide, Hermannstraße, aus statt. Um rege Beteiligung ersucht Die Bezirksleitung.

Danksagung.

Für die zahlreichen Beweise herz­licher Teilnahme bei der Beerdigung meines lieben Mannes Fritz Neumann  sage ich allen Beteiligten, bem Deut. ders den Kolleginnen und Kollegen schen Metallarbeiter- Berband, beson­der A. E. G. für all die Hilfe meinen besten Dant.

24a

Danksagung.

Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme bei der Beerdigung meines unvergeßlichen Mannes und guten Baters sagen wir allen Leil nehmern unsern tiefgefühlten Dant Witwe Anna Pohl und Sohn.

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nebst Kindern.

Danksagung.

Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme und die reichen Strang­spenden bei der Bestattung meiner unvergeßlichen Frau, unserer guten Schwester, Schwägerin und Tante

Die juristische Sprechstunde findet 2tubenstraße 69, vorn vier Treppen Fahrstuhl-- wochentäglich von 4% bis 7% Uhr abends, Sonnabends, bon 4 bis 6 Uhr abends statt. Jeber für den Briefkasten bestimmten Anfrage ist ein Buchstabe und eine Bahl als Mertzeichen betzufügen. Briefliche Antwort wird nicht erteilt. Anfragen, denen keine Abonnementsquittung beigefügt i, 20935 verden nicht beantwortet. Gilige Fragen trage man in der Sprechstunde bor. ist. 2. Wenn der Erbverzicht in dem Vertrage, der notariell oder gerichtlich Sr. 2. 1. Ja, falls nicht ein entgegenstehendes Abkommen getroffen geschlossen sein muß, enthalten ist, erbt der Sohn nichts, sondern nur die Tochter. 3. Ohne Genehmigung Ihres Sohnes dürfen Sie nicht bauen. 4. Sie können von Ihrem Sohn Koftgeld verlangen, dürfen aber Ihrer Frau das Kostgeld nicht verweigern. 5. Ja. 6. Das hängt von dem Ver­Da sich jedenfalls in H. J. Krossener Str. 18. frage ab. 7. Nein. Ihrem Mietsvertrage eine derartige Bestimmung befindet, werden Sie die Luise Schulze Einen neuen Boden brauchen Sie aber nicht einsehen, falls Sie den Boden nicht etwa durch Säuren haben zerfreffen lassen. R. 2. Der Lehrling ist der väterlichen Bucht des Lehr- sagen wir unseren tiefgefühlten Dant. Herrn unterworfen. Er darf ihn natürlich nicht länger beschäftigen. Ueber. Insbesondere danken wir dem Herrn mäßige und unanständige Büchtigungen sowie jede die Gesundheit des Lehr- Walded Manaffe für seine troftretchen jowie bem Gesangberein lings gefährdende Behandlung fann mit Geldstrafe bis zu 150 M. be. Borte M. 9. Allerdings. Liedertafel". Dank den Genoffen ftraft werden. Wittenau   79. 1. Ja. 2. Nein. A. W. 99. Von der Mitteilung raten wir ab. Das zweckmäßigste ist, und Genosfimmen des Wahlvereins sich ein Armenatteft zu beschaffen und unter Ueberreichung desselben die und Frauen- Lefeabends Charlotten­Vor der Ferienstraftammer des Königlichen Landgerichts I zu stlage zu erheben. Nach Erlangung eines Urteils tönnen Sie beim Gericht burg  , 4. Gruppe, sowie den Kollegen Berlin   hatte sich der Tischler Albert Verch wegen wiederholten die Gehaltsbeschlagnahme beantragen, soweit der Schuldner mehr als 125 M. der Firma S. Foerster, desgleichen Einbruchs und Diebstahls zu verantworten. Der Angeklagte soll monatlich verdient. St. W. 107. 1. Nein, sofern die Hand vorher des. allen Freunden und Bekannten. 2. In solchen Fällen ist ein Aufschlag zu bezahlen. im Dezember v. J. nachts in mehrere Tischlereien eingebrochen infiziert worden ist. und allerlei Gegenstände entwendet haben. In der Hauptsache 3. Sofern die Ehe nach dem 31. 12. 1899 geschlossen und finderlos geblieben 6. P. 19. hatte er es auf Arbeitsgeräte und die Verbandsbücher ist, die Hälfte, ausgenommen die Haushaltungsgegenstände, die dem Mann im bollen Umfange verbleiben. 4. und 5. Leider ja. einer Kollegen abgesehen. In der gestrigen Verhandlung bestritt 1. Notar. 2. Richtet sich nach der Höhe des Objekts. 3. Testament, durch Für die herzliche Teilnahme und der Angeklagte, eingebrochen und gestohlen zu haben und gab an, eigenhändige mit Ortsbezeichnung, Datum und Unterschrift versehene Nieder­an Dämmerzuständen und zeitweise an pollständigem Gedächtnis- fchrift genügt. Der Teil, der das Testament nicht schreibt, muß den ebenfalls die vielen Kranzspenden bei der schwund zu leiden. Auch nervöse Krampfanfälle seien ärztlich bei eigenhändig geschriebenen mit Drtsbezeichnung, Datum und Unterschrift ver- Beerdigung unserer lieben Tochter Bekannten, den verpflichtet. Freunden und ihm festgestellt, wodurch es ihm unmöglich sei, sich auf die Straf  - fehenen Zusak machen, daß das Testament auch als das feinige gilt. und guten Schwester sagen wir allen G. 2. 156. Wir halten Sie dazu nicht für taten zu besinnen. Vielleicht habe ihm einer in der Trunkenheit 2. B. 500. Lohnbeschlagnahme ist zulässig. 60. F. Fragen Sie bei Stollegen und Kolleginnen von der die Gegenstände, die bei einer Haussuchung bei ihm zwischen dem Amtsgericht, Grundbuchabteilung, unter Bezeichnung des Grundstücks Firma Gebr. Koppe und dem Spar­50. G. An das Amtsgericht. 22 P. Sofern es sich um eine berein Geselligkeit unseren herz­Wäschestücken versteckt aufgefunden wurden, eingehändigt oder ver­fauft. Mehrere Kollegen des Angeklagten bestätigen, daß ihnen eingetragene Schuld handelt, tritt Berjährung nicht ein. 30. A. Die lichen Dant Familie Augustin, die erwähnten Gegenstände gestohlen worden feien und daß diese Schwester hat noch den weitergehenden Anspruch.-. A. 112. Siden identisch wären mit benen, bie man bei dem Angeklagten gefunden Sie unverzüglich nach Eintreffen in Bosen den Militärpaß mit ber b

Seine eigenen Kollegen bestohlen.

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