Einzelbild herunterladen
 
jit.288 3o.»p.,. Z lelldue des«Armrts" Serünet ioltsMötl. Der neue Krupp-Prozeß. Achter Tag. Berlin  , i. November 1913. Zu Beginn der heutigen Versammlung ersuchte der Oberstaats- anwalt, den Bericht über die gestrige Nachmillagssitzung, der in einigen Zeitungen unvollständig gewesen sei, dahin zu ergänzen, datz er das Ergebnis der Untersuchung im Reichsmarineamt   erst mit- geteilt habe, nachdem ihm von dem Zeugen v. Metzen und dem An- geklagten Brandt erklärt worden war, daß sie nicht behaupteten, daß Beamte des Reichsmariiieämls Weihnachtsgeschenke erhalten hätten.(In unserem Bericht war die Sache bereits in dem vom Oberstaatsanwalt gewünschten Sinne dargestellt worden.) Hieran schließt sich eine längere Erörterung darüber, ob der Zeuge v. Metzen zurzeit, als er vom Untersuchungsrichter vernommen wurde, schon geivußt habe, daß bei Brandt die Kornwalzer beschlagnahmt worden waren, so daß er aus dieser nachträglichen Kenntnis etwa, wie Rechtsanwalt Löwenstein behauptet, eine Kenntnis aus früherer Zeit vortäusche. Der Oberstaatsanwalt bemerkt dazu, daß dies bedeuten würde, daß der Zeuge v. Metzen be- wüßt die Unwahrheit sagt. Rechtsanwalt Löwenstein: Allerdings, ich habe es nie anders dargestellt. Zu dieser Frage wird der Untersuchungsrichter Landrichter Wetzel  vernommen, die Erörterung bestätigt jedoch nicht gerade den vom Rechtsanwalt Löwenstein ansgesprochencn Verdacht. Dann er- klärt Rechtsanwalt Löwenstein, daß er inr Gegenteil zu einer Er- klärung v. Metzens, er habe keinen bestimmten Verdacht gegen Brandt gehabt, daß Brandt Nachschlüssel zu seinem Schreibtisch be« saß, beweisen werde, daß v. Metzen einen solchen bestimmten Wer- dacht geäußert habe. Es folgt die Vernehmung des Zeugen Winge«. Er ist 39 Jahre alt und Kaufmann in Mailand  . Er schildert in sehr rascher und geläufiger Darstellung die bereits so sehr aus» führlich eröltcrten Vorgänge in der Frage der Uebernahme der italienischen   Vertretung und beharrt darauf, daß v. Metzen der e r st e gewesen sei, der das Angebot gemacht habe, auf die Ver- tretung zu verzichten, wenn er dafür entschädigt werde. Der Zeuge v. Metzen erklärt, wie bereits früher, daß ein solcher Widerspruch nur durch ein Mißverständnis möglich sei, indem nämlich, als dem Zeugen v. Metzen die Forderung von 25 Proz. der Provision für solche Geschäfte zu hoch erschien, bei idenen ihm Herr Wingen be- hilflich sein würde, er gesagt habe: Wir können die Sache vielleicht anders regeln. Herr Wingen habe dies offenbar nach der Richtung einer Geldabfindunq verstanden r/nd/ darauf erklärt, er habe erst jüngst eine andere Vertretung gekauft. Der Zeuge Wingen erklärt jedoch, nur von dem ree/llen Kauf eines Geschäfts gesprochen zu haben. In seiner Schilderung� gibt der Zeuge Wingen noch an, daß Herr v. Metzen dies� Geldabfindung für die Krupp- Vertretung als ein ganz honettes Geschäft betrachtet habe, während er, Wingen, immer die größten Bedenken gehabt habe und diese Bedenken auch trotz der von ihm dem Herrn V. Metzen fest versprochenen Diskretion zwei Geschäfts« freunden und dem deutschen Konsul in Mailand  mitgeteilt habe. Der Vorsitzende weist darauf hin, daß dieS doch ein Bruch der versprochenen Diskretion gewesen sei. Der Zeuge will dies jedoch nicht gelten lassen, da eS im Geschäftslcben unvermeidlich sei, manchmal Rat einzuholen, und da es sich auch um völlige ver- Irauenswürdige und von ihm wieder zur Diskretion verpflichtete Per- sonen gehandelt habe. Der Zeuge v. Metzen erklärt zu der ganzen Angelegenheit noch, daß er»ach der ersten Reise nach Italien   mit größter lleberstürzung nach Esten fuhr, da es sich um ein Geschäft von 17 Millionen handelte, woran er also 1700<X1 Lire verdient haben würde. Das Geschäft kam aber nicht zustande, weil Herr Hausenberg es aus moralischen Gründen nicht machen wollte. Daraufhin fuhr v. Metzen in deprimierter Stimmung nach Italien   zurück und die vordem glänzenden finanziellen Aussichten der italienischen   Vertretung schienen ihm noch viel schlechter. In dieser Stimmung sei ihm zuerst der Gedanke an eine Abtretung gegen Geldabfindung gekommen. Bei der Schilderung des Bekanntwerdens der Verhandlungen zwischen v. Metzen und Wingen in Essen   kommt es zu einem heiteren Zwischenfall. Der Oberstaatsanwalt ist zuerst der Meinung, daß der Zeuge Wingen nicht Selbsterlebtes vortrage, sondern eine reine Kombination und untersagt ihm das mit erhobener Stimme. Herr Wingen antwortet daraus: Ich denke, wir wollen doch alles hier in aller Ruhe erledigen.(Große Heiterkeit.) Vors.: Ja, ich bin auch immer für die größtmöglichste Ruhe.(Erneute lebhafte Heiterkeit.) Zeug- Wingen schildert nun, was er in Bonn   zu tun gehabt hätte. Es war das schon nach dem Scheitern des Abkommens mit Metzen und, obgleich man ihm vorher mitgeteilt hatte, daß sein Besuch in Essen   unerwünscht sei, fuhr er dort hinüber._ Direktor Muehlon   empfing ihn außerordentlich kalt, und als er seiner Ver« wunderung darüber Ausdruck gab, erklärte er ihm: Ja, das ganze Direktorium ist entsetzt. Seit Bestehen der Firma ist so etwas noch nicht vorgekommen. Sie haben ja mit Herrn v. Metzen etwas ganz Nnerhörtes gemacht. Nun erzählte Direktor Muehlon dem Zeugen Wingen, daß zwei bis drei Tage vorher Herr v. Metzen auf dem gleichen Stuhle wie jetzt Wingen gesessen und erzählt habe, daß er auf die diabolischen Ucberredungskünfie Wingens hineingefallen sei. Nach reif- licher Ueberlegung aber halle er es doch fiir richtig, die Firma darauf aufmerksam zu machen, was für ein Mensch dieser Herr Wingen wäre. ES folgte darauf die Aufklärung Mueblons durch Wingen, der auch auf Wunsch des Verteidigers Justizrats Dr. v. Gordon einen längeren Brief verliest, den er in der größten Erregung über diese Vorfälle an seinen langjährigen Freund und römischen Vertreter, wenn auch nicht Kompagnon Herrn Fabris geschrieben hat. und worin er sich entrüstet ausspricht über das Vorgehen v. Metzens. Auch in dem Antwortschreiben des Zeugen Fabris wird in gleicher schärfster Wcij> über v. Metzen geurteilt. Der Zeuge Wingen gibt noch an, daß er zunächst v. Metzen verklagen wollte, es aber auf den Rat des Gehximrats Hugenberg unterlassen habe, der ihm sagte: Wir werden' Meyen s» maßregeln, daß darin für Sie eine volle Genugtuung liegen wird. Es wird nun der Zeuge Fabris aus Rom   vernommen. Da er die deutsche Sprache nicht im vollen Umfange beherrscht, wird die Vernehmung mit Hilfe des Dolmetschers, Rechtsanwalts Dr. Frankenstein durch- geführt. Der Zeuge bestätig: die Darstellung Wingens und£*« sonders, daß o. Metzen zuerst die Frage der finanziellen Eirtschädi- gung aufgeworfen habe. Die Vereidigung des Zeugen er- folgt in der Weise, daß der Dolmetscher ihm die Eidesformel auf italienisch vorliest und der Zeuge sie nachspricht. ES schließt sich an die Vernehmung des jetzigen Rechtsanwalts und vormaligen Krupp-Direktors Marquardt-Berlin  , der von der Staats- anwallschaft geladen wurde. Er ist es bekanntlich, der seinerzeit als höherer Beamter bei Krupp   eine Anfrage Metzens nach dem Namens- Verzeichnis derjenigen Herren, denen die Kornwalzer zugehen, dahin beantwortet hat, daß die Kornwalzer regelmäßig den Herren Rötger, Mouths.Eccius, Ehrensberg, Krone und V. Dewitz zugehen. Auf die Frage des Vorsitzenden, der ihm diesen Brief vorhält, erklärt der Zeuge: Was ich da geschrieben habe, ist falsch.(Allgemeines Er- staunen.) Äuf Wunsch.des Oberstaatsanwalts wird nun dem Zeugen zunächst die Aufrage des Herrn v. Metzen vorgelegt. Es ist darin wie bereits bekannt, von der schwierigen und kniffligen Tätigkeit Brandts die Rede bei der Beschaffung der Kornwalzer, welche Metzen noch mehr ausgebaut zu sehen hofft und welche er sich be« mühen will, in unverfänglichere Form zu bringen. v. Metzen bittet dann um das Namensverzeich- n i s der Empfänger. Der Zeuge antwortet nun, daß er diese Anfrage ebenso beantwortet habe, wie er es im Interesse des Ge- s ch ä f t s und nach den Bedürfnissen des Betriebes für angebracht gehalten habe. Er habe vielleicht sogar eine etwas größere Anzahl von Empfängern der Kornwalzer genannt, und wenn er dem Zeugen v. Metzen geschrieben habe, daß dieser seine Tätigkeit ruhig ausdehnen könne, ohne befürchten zu müsten, sich unnütze Arbeit zu machen, so beziehe sich da? keineswegs speziell auf die Brandtschen Kornwalzer, sondern auf die vertraulichen Berichte im ganzen, von denen ja auch in der Metzenschen Anfrage die Rede sei. Er, Zeuge, habe damals unter Kornwalzern nur vertrauliche Berichte überhaupt ver- standen, nicht aber speziell diejenigen, die auf dem von Brandt ein- geschlagenen Wege beschafft wurden. Der Oberstaatsanwalt hält in steigender Erregung dem Zeugen entgegen, daß er bei der Qualität, die ein höherer Beamter einer derartigen Verwaltung haben müßte, diese Antwort für völlig ungenügend halte. Der Zeuge müffe doch eine so deutliche Anfrage auch ganz deutlich beantwortet haben. Wenn er jetzt erkläre, die damalige Auskunft sei zweifellos falsch, so sei das überaus merkwürdig. Der Zeuge antwortet darauf, daß er mit jener Antwort doch nicht eine Urkunde haben ausstellen wollen, denn er habe doch nicht daran denken können, daß dieser Brief einmal dem Gericht vorgelegt werden würde. Auf wiederholte energische Vorhaltungen des Oberstaats- anwaltS und des Vorsitzenden,"daß der Zweck der Anfrage Metzens doch ganz bestimmt die genaue Bezeichnung deS Kreises der Korn- Walzerempfänger gewesen sei, damit er entsprechend sicher gehe, wenn die Kornwalzerbeschaffung ausgedehnt werden sollte usw., bleibt der Zeuge Marquardt dabei, seine Antwort ohne genaue Erkun- d i g u n g und Ueberlegung gegeben zu haben. Es meldet sich der Zeuge Landrat a. D. Rötger, um zu erklären, daß sein Name in die Marquardtsche Antwort nur dadurch gekommen sein könne, daß eben in dem Bureau bekannt war, daß alle Eingänge für die Kpiegsmaterialabteilung ihm als den Vorsitzenden des Direktoriums vorgelegt würden. Deshalb habe Marquardt auch angegeben, daß die Kornwalzer auch ihm vorgelegt würden. Das sei aber nicht der Fall gewesen. Er habe sogar den Ausdruck Korirwalzer erst durch /die Untersuchung erfahren. Der Zeuge v. Metzen tritt vor und- erklärt, er glaube auch, daß Mar- quardt setzte Anfrage xnicht ganz richtig verstanden habe, da v. Metzen zwar zjxm der spezifisch Brandtschen Tätigkeit gesprochen, Marguardt aber geantwortet habe, daß die Metzensche Tätigkeit omsgedehnt werden könnte. Er habe diesen Passus auch gar nicht richtig verstehen können. Vorsitzender; Warum haben Sie aber dann nicht noch einmal geschrieben und eine deutliche Ant- wort verlangt. Zeuge: So sehr wichtig war meiner Ansicht nach die Sache nicht. Auch der Zeuge' Direktor Mo uths erklärt, daß Marquardt seine Erkundigungen über dxn Kreis der Kornwalzer- empsänger seiner Erinnerung nach nicht eingezogen habe. Dazu kommt, daß Marquardt in der Auslandsabteilung beschäftigt war und daher mit den Verbältnissen der inländischen Kriegsmaterial« abteilung gar nicht so recht Bescheid wissen konnte. Es folgt die Vernehmung des Zeugen Direktor Muehlon  . Er ist 35 Jahre alt und Mitglied des Direktoriums der Firma Krupp   in Essen, dem er nun im sechsten Jahre angehört. Der Zeuge Muehlon giebt an, erst durch den bekannten Brief v. Metzens aus Italien   von der Brandtschen Kornwalzertätigkeit gehört zu haben. Er fuhr darauf nach Berlin   und hier kam es zu der bereits mehrfach erörterten Unterredung mit v. Metzen. der jedoch hierbei keineswegs die Aufhebung der Brandtschen Tätigkeit verlangt, sondern immer nur gegen Brandt gesprochen habe, dem er mißtraue, vor dessen Bewcismaterial man sich schützen müsse auf alle Fälle, der ihm aufsässig sei, einen Nachschlüssel zu v. Metzens Schreibtisch besitze usw., so daß es am besten sei, wenn er weg- komme. Allerdings hat v. Metzen, so gibt der Zeuge auf Vorhalt des Vorsitzenden an, auch davon gesprochen, daß Brandt die Ge- heimberichte sich in nicht einwandfreier Weise verschaffte, aber er habe das nur in dem Sinne gesagt, daß er fragte, zu welcher Tätigkeit sollen wir den Mann denn sonst ver- wenden, wenn wir ihn von dieser wegschaffen, da er doch nichts anderes macht? Nachher kam Brandt in einem, wie der Zeuge sagt, entsetzlichen Zustand in das Zimmer, das Herr v. Metzen inzwischen verlassen hatte. Brandt war sehr aufgeregt und ganz krank, er beklagte sich, daß v. Metzen ihn schlecht behandle, so daß er gar keine Freude mehr an seiner jetzigen Stelle habe und froh wäre, wenn er wegkäme, da er ein anständiger Mensch bleiben wolle. Er würde gern auf seine RcpräsentationSzulage verzichten, wenn er nicht die Geheimberichte machen brauchte. Darauf sagte ich, daS eine hat ja mit dem anderen nichts zu tun. v. Meyen sagte mir gerade, da sei etwas nicht in Ordnung. Was machen Sie denn eigentlich? Darauf gab Brandt seinen Verkehr mit den Beamten an, und auf meine Frage, ob er auch Geschenke gebe, bejahte er dies, da er auch Geschenke erhalte. Auf meine Frage, ob denn das mit den Nachrichten etwas zu tun habe, hat Brandt das eigentlich verneint, aber trotzdem lag in der ganzen Sache etwas Unangenehmes für mich, denn ich sagte mir, daß Brandt mich vielleicht nur schonen und nicht die ganze Wahrheit sagen wollte. Vors.: Hielten Sie es nicht im Interesse der Finna für geboten, sich nun den Mann ordentlich vorzunehmen? Zeuge: Das habe ich ja getan. Vors.: Na, ich hätte mir doch den Mann angefaßt und gesagt, nun Brandt, sagen Sie ganz genau, was Sic tun. Zeuge: Er sprach von den Theaterbesuchen, von den Gast- mählern usw. Vors.: Und damit haben Sie sich beruhigt? Zeuge: Nein. Ich sagte doch dem Brandt, hierin liege das Wesen der Bestechung und das müsse unbedingt aufhören, er werde doch nicht wegen solcher Dinge in Strafe geraten wollen. Aber immerhin sagte ich in diesem Augenblick noch nicht mehr, da Brandt gewisser- massen als Ankläger v. Metzens sprach und ich doch beide Parteien hören wollte. Auf Vorhalt des Vorsitzenden gibt der Zeuge zu, daß Brandt auch gesagt habe, was er tue, geschehe im Interesse der Firma. Er Brandt, fände ja nichts dabei, aber v. Metzen mach« ihm das Herz schwer und da er seine Ruhe, seine Häuslichkeit liebe, greife ihn diese ganze Tätigkeit auch gesundheitlich an. Ich sagte ihm darauf: Brands, hören Sie doch auf zu repräsentieren, einen Zu- sammenhang zwischen Geheiinberichten und RepräsentatkonSzulage werde ich niemals auerkcnuen. Vors.; Hat er Ihnen gesagt, daß er von seinen Freunden, die er bewirtete usw. auch Nachrichten be- komme? Zeuge: Das hat er mir nachträglich gesagt. Hierauf tritt die Mittagspause ein. Der Nachmittagssitzung wohnt der GeneralstaatLanwalt Supper bei. Die Vernehmung des Zeugen Muehlon wird fortgesetzt. Er erklärt, nur an der Erhöhung de» Gehalts von Brandt mitgewirkt zu haben, nicht aber an der Erhöhung der Repräsentationszulage. Vors.: Das Schreiben des Herrn von Metzen, worin er sich gegen die sprunghafte Erhöhung der Funktioirs- zulage des Brandt wendet, sagt doch auch, daß in einem solchen Falle die Version nicht aufrecht erhalten werden könnte, daß die Firma gar nichts mit der Sache zu tu» habe. Das heißt doch, daß die Herren in Essen   ganz genau wisse», was Brandt macht. Daß das aber nach außen hin kachiert werden soll, und wenn v. Metzen Ihnen das schreibt, so erklärt er doch auch, daß Sie davon wissen. Haben Sie denn nicht gegen diese, wie Sie sagen, unrichtige Unterstellung v. Metzens remonstriert?! Zeuge: In dieser Form kann ich das nicht beant- Worten. Bei den mir bekmmten Auffassungen der Firma galt es für mich als ausgeschlossen, daß man überhaupt so etwas tun dürfte, überhaupt Nachrichten auf nicht offiziellem Wege beschaffe» dürfe. Ich stehe auf dem Standpunkt, daß die Militärbehörden uns diese Mitteilungen machen müssen, weil sie doch selbst� das Interesse daran haben, und daß wir merkwürdige Kaufleute wären, wenn wir auf Hintertreppen Nachrichten sammeln würden, die wir doch auf der Bvrdertreppe erhalte« können. Als ich Brandt sagte, daß in der Firma niemand so etwas wünsche und daß dieser Verkehr sofort aufhören müsse, da sagte Brandt, icki   kann doch meinen Verkehr nicht sofort abbrechen. Vors.: In der Untersuchung haben Sie angegeben, daß Brandt Ihnen auf die Frage, ob er denn ciivas Unrechtes tue, mit nein geantwortet und gesagt habe, v. Metzen mache ihm das Leben schwer wegen der Geheimberichte. Er habe Bekannte bei den Ministerien, von denen er diese Berichte bekomme. Zeuge: Ich kann mich nicht entsinnen, daß Brandt von Bekannten im Ministerium gesprochen hat und ich hatte überhaupt von der Schilde- rung des Brandtschen Verkehrs nur den Eindruck, daß er Leute bei sich zu Hause empfängt, daß diese Leute jebizch mit den Nachrichten in gar keinem Zusammenhang standen. Ich dachte mir das so, daß eben manche Menschen gesellig sind und gern Leute bei sich sehen, andere wieder nicht. Jedenfalls sagte ich ihm, daß die Geheimberichte aufhören müßten. Auf seine Frage, ob er dann nicht die Stellung verlieren würde, sagte ich: Nein arbeiten Sie ruhig weiter, dann sind Sie ein geschätzter Beamter, aber wenn Sie etwas Unrechtes tun, dann verlieren Sie die Stellung. Wenn Sie den Verkehr nicht auf einmal abbrechen können, dann nach und nach, aber selbstverständlich müssen die Geheimberichte sofort aufhören. Der Zeuge schildert dann die hieraus noch mit Metzen geführte Unterredung, und daß er darauf Dreger von den Geheimberichten erzählte, worüber Drcger außer- ordentlich überrascht gewesen sei. Der Zeuge sei dann in Essen  sehr erstaunt gewesen, als später noch Kornwalzer kamen, obgleich sie aufhören sollten. Vors.: Haben Sie dann nicht sofort nach Berlin   geschrieben, daß doch keine mehr k o m m e n sollten. Zeuge: Wenn neue Berichte kamen, so konnte ich nicht ersehen, daß sie wieder auf derartige Informationen zurückzuführen waren. Ich weiß heute noch nicht, ob so jemand wie Brandt in das Mini- stcrium gehen darf und Informationen bekommt. Wir bekommen noch jetzt von unseren Vertretern solche Berichte mit sehr vielen Zahlen, also äußerlich ist ihnen ihre Herkunst nicht anzusehen. Zu der Bemerkung des Zeugen, daß manche� Leute geselliger seien und manche weniger, daß aber die Niepräscntationszulage mft der Nachrichtenbeschaffung gar nichts zu tun hätte, sagt der Vorsitzende: Was hatte denn die Firma Krupp siir einen An- laß, einem Bureauvorsteher 3500 M. zu geben, damit er irgend welche beliebigen Leute bei sich sähe? Sie wußte doch, daß die 3500 M. für den Berkehr mit den Militärbehörden be- stimmt waren. Zeuge: Das bestreite ich ganz entschieden. Das ist die öffentliche Meinung, das war das Geschrei im Reichstag usw. Vors.(erregt): Das haben uns aber alle Zeugen hier ge» sagt! Zeuge: Ich hätte einer solchen Regelung niemals zuge- stimmt. Vert. Rechtsanwalt Löwenstein: Dann frage ich, welche Zeugen das gesagt haben. Vors.: Selbst Direktor Eccius! Was hatte denn die Firma Krupp   für einen Anlaß, einem Bureauvor- steher 3500 M. zu geben, damit er beliebige Leute bei sich sehe?! Zeuge: Das ist mir etwas ganz Neues. Ich dachte, die Zulage wäre gegeben worden, weil Berlin   teurer ist. Auf eine Frage des Verteidigers Justizrats Dr. v. Gordon erklärt der Zeuge, daß Brandt zum Grusonwerk nach Magdeburg   versetzt werden sollte. Der Zeuge Muehlon fuhr nach diesen Unter- redungen in Berlin   nach Essen und brachte die Sache in einer Dirrktorialsitzung zur Sprache. Es war jedoch schon gegen Schluß der Sitzung, und da man mit den Jubiläumsfeierlichkeiten zu tun hafte, wollte man zunächst eine Entscheidung nicht treffen. Ich ging jedoch in der Zwischenzeit zu allen möglichen Herren des Bureaus, sprach über diese Nachrichtenbeschaffung und unsauberen Wege und forderte ihre Beseitigung, nicht vom juristischen, sondern von unserem moralischen Standpunkt: Wir müßten hier als ganz nor- male, aber vornehme Geschäftsleute arbeiten, das sei ein nobile o k k i c i u m. Es herrschte allgemein dieselbe Meinung. Vors.: Und was wurde wegen Brandt veranlaßt? Zeuge: Man ließ ihn zunächst über das Vorgefallene ganz im Dunkeln. In der nächsten Direktorialsitzung wurde darüber gesprochen, waS man tun solle, und es wurde erörtert, daß es auf alle Fälle nnangenehm fei, wenn man ihn beseitigen würde, da das dann als schlechtes Gewissen ausgelegt würde. Wenn man ihn aber in seiner Stellung ließe und es rühre sich jemand, dann wäre auch das wieder nicht recht gewesen. Ich war der Meinung, daß man durchschneiden könnte, es sprachen aber auch sehr gewichtige Gründe dagegen. Vors.: Welche? Zeuge: Ich weiß nicht, ob ich s» offen dar- über sprechen kann. Es waren die Gründe, die sich ja auch später zeigten. Wenn jemand 17 Wische in die Lust hielt, in denez gar nichts darin stand, dann rodle der Reichstag  :. Vors. (mit erhobener Stimme): Das dürfen Sie hier nicht sagen. Wische, es waren doch sehr bemerkenswerte Geheimberichte! Was wurde also beschlossen, daß Brandt wegkommen sollte oder nicht? Zeuge: Ich sehe, Sie wollen keine Beleuchtung der ganzen Sach- läge, sondern eine bloße Antivort auf Ihre Frage. Vors.: Sie schweifen ja immer ab! Zeuge: Man sagte sich, es könnte ein furchtbarer Skandal werden, und den fürchtet jeder Geschäftsmann. Protokolliert werden die Direktorialsitzungen nicht. Es wurde nicht ein formaler Beschluß gefaßt, sondern Brandt sollte eben weg, und es sollte des- wegen mit dem Direktor des Grusonwerkes gesprochen werden. Vors.: Warum haben Sie ihn nicht gleich weggegeben? ES wurde