Nr. 291.
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Das Spionagegesetz.
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Mittwoch, den 5. November 1913.
Expedition: S. 68, Lindenstrasse 69. Fernsprecher: Amt Moritplak, Nr. 1984.
es
Wer fahrlässig ein militärisches Geheimnis in die Deffentlichkeit gelangen läßt oder ein militärisches Geheimnis, das ihm fraft seines Amtes, Berufs oder Gewerbes oder eines von amtlicher Seite erteilten Auftrages zugänglich war, an einen anderen gelangen läßt und dadurch die Sicherheit des Reiches gefährdet, wird mit Gefängnis- oder Festungshaft bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bis zu 5000 m. bestraft.
gelehnten Vorschläge wieder auf und ver- Neu ist ferner im Entwurf die Vorschrift, daß auch das fchärft sie. Außerdem will er die Strafarten und Anknüpfen und Unterhalten von Beziehungen zu einer Person, die Strafhöhe erhöht wissen: es soll in Zukunft, auch die im Interesse einer ausländischen Regierung tätig ist, mit wenn mildernde Umstände vorliegen, Fe stungshaft nicht Gefängnis bestraft wird. Neu ferner, daß alle VorZu den Vorlagen, die demnächst im Reichstage zur Be- mehr zulässig sein, vollendeter Verrat soll mit lebens- bereitungshandlungen zum Verrat und Ausratung gelangen werden, gehört der Entwurf eines Gesezes I ang em Zuchthaus bedroht werden, neben den Freiheits- spähung unter Strafe gestellt werden. Beziehen sich diese gegen den Verrat militärischer Geheimnisse". Dieser Gesetz strafen sollen Geldstrafen bis zu 50 000 Mart zulässig sein. beiden Bestimmungen mehr oder weniger if wirkentwurf soll angeblich das geltende Gesetz gegen den Verrat Auch soll ein Verrat verfolgt werden können, der von Aus- liche Spionage, so steht anders mit folgender militärischer Geheimnisse vom 3. Juli 1893 ausbauen, Mängel I ändern im Auslande begangen ist. Neuerung, welche eine fahrlässige Preisgabe etes militä und Lücken, deren Beseitigung für die Sicherung des Reiches Die Ausdehnung des Tatbestandes gegenüber rischen Geheimnisses mit Strafe bedroht. Es wird nämlich in unerläßlich sei, beheben. schärferen Be- dem bestehenden Gesez besteht im wesentlichen in folgendem:§ 9 bestimmt: fämpfung des stetig anwachsenden und in den gefährlichsten Es soll nicht nur der Verrat von Schriften, Zeichnungen oder Formen zutage tretenden Spionageunwesen" dienen. anderen Gegenständen, deren Geheimhaltung im Intereſſe der Latsächlich verdient aber der Entwurf den Namen eines Landesverteidigung erforderlich ist, unter das Gesetz fallen, Gesezes zur Verhinderung der Erörterung sondern auch die Verbreitung von Nachrichten, und Kritik militärischer Angelegenheiten. deren Geheimhaltung im Interesse der Landesverteidigung Wenn der Entwurf angenommen würde, so würde er auch erforderlich ist. Ob die Geheimhaltung erforderlich ist, sort nicht einen einzigen Fall der Spionage verhindern, würde die oberste militärische Behörde anordnen Beachtet man, daß als militärisches Geheimnis alle Dinge aber eine große Anzahl von Personen, insbesondere die bei fönnen. Da unmöglich die oberste militärische Bezu betrachten sind, deren Geheimhaltung die oberste militärische der Herstellung militärischer Gegenstände beschäftigten Arbeiter hörde im einzelnen anordnen fann, welche Nach Behörde im Interesse der Landesverteidigung angeordnet hat, und die Presse in die Gefahr einer Anklage und Verurteilung richten als militärisches Geheimnis zu betrachten sind, und daß die Mitteilung an irgend jemand( nicht etwa nur bringen. ohne die Nachrichten selbst zu veröffentlichen, an Ausländer) strafbar sein soll, so würde, wenn dieser ParaWill man das Spionagewesen bekämpfen, so muß man so wird natürlich nur eine allgemeine Anordnung mög- graph Gesetz wird, jeder deutsche Staatsbürger den Militarismus bekämpfen. Das Spionagesystem ist mit lich sein, die zum, Beispiel dahin geht, daß alles, was als ge- mit einem Schweigegebot über alle militärische dem Militarismus untrennbar verbunden. Ein Neg von heim bezeichnet ist also auch die Order des Prinzen Georg Dinge belegt sein. also auch die Order des Prinzen Georg Dinge belegt sein. Der Spionage würde durch diesen ParaSpionen zur Ausspähung dessen, was in militärischer Hinsicht von Sachsen oder die von uns am 4. August 1904 veröffent graphen auch nicht ein Millimeter Raum abgegraben, aber in einem Lande passiert, unterhält jede Großmacht. Deutsch - lichte, aus Anlaß des Forbach - Bilfe- Prozesses ergangene land selbst unterhält, genau wie die anderen Staaten, ein Drder vom 1. Dezember 1903- als militärisches Geheimnis es wäre Gelegenheit gegeben, gegen die Kritiker militärischer als militärisches Geheimnis Einrichtungen, insbesondere gegen die Presse, mit Straf gewaltiges Heer von Spionen. So lange sich eine bürgerliche zu betrachten ist, oder daß alles, was sich auf die Disziplin, verfahren vorzugehen. Direkt gegen die Presse gerichtet ist Mehrheit immer wieder zusammenfindet, um Geld für Spione, auf Soldatenmißhandlungen, auf Wege, Militärgeräte bezieht, auch folgende neue Vorschrift, die der§ 12 enthält: ja gar für Spitzel zu bewilligen, ist es widersinnig, eine Ver- geheim gehalten werden müsse. minderung der Spionage durch Gesetz erreichen zu wollen. Es würde also durch das Gesetz der Militärbehörde das. Der Wettbewerb des Militarismus zieht den Wettbewerb zur Recht gegeben, jede Erörterung militärischer Dinge völlig ausVergrößerung der Zahl von Spionen nach sich. Strafgesetze zuschalten. Dem Militarismus sind Veröffentlichungen, insfönnen gegen Spionage gar nichts ausrichten. Die Folge der besondere über Schäden des Militarismus, höchst fatal. Er Erhöhung des Strafmaßes der Entwurf verlangt u. a. er möchte sie um jeden Preis verhindern. Er haßt und fürchtet hebliche Erhöhungen der Strafen bis zu lebenslänglichem seiner Natur nach die Deffentlichkeit, und er will seine„ Ge- Unter diesen Paragraph fiele beispielsweise die Nachricht, Zuchthaus hinauf würde lediglich das Risiko vermehren heimnisse" zu ihnen gehören in erster Linie die Soldaten- daß Herr oder verhaftet ist, sobald die Verhaftung wegen X y und daher vielleicht die Spionengebühren erhöhen, aber die mißhandlungen mit aller Gewalt dem Tageslicht ent- Verdachts des Verrats militärischer Geheimnisse stattgefunden Spionage nicht beseitigen oder einschränken, vielleicht sogar ziehen. Wird die Veröffentlichung militärischer Geheimnisse hat. Wird ein Redakteur beispielsweise verhaftet, weil er einen das Gegenteil bewirken! nach dem Entwurf mit Zuchthausstrafe belegt, so darf die nach Ansicht der obersten Militärbehörde geheim zu haltenden
man mit Strafgesezen nichts erreichen. Trotzdem brachte die Die Presse in erster Linie, aber auch jeder Bürger wird deutsche Regierung im Jahre 1898 ein Spezialgesetz gegen durch die Bestimmungen des Entwurfs bedroht. Denn auch Spionage in Vorschlag und hat jegt eine vermehrte Auflage die einfache Erzählung, die Mitteilung des„ militärischen dem Reichstag angesonnen. Als ob das allgemeine Straf- Geheimnisses" ist strafbar, gleich viel ob der Erzählende gegesetz(§ 92) nicht vollauf genügte.
Die
Wer über schwebende amtliche Ermittelungen wegen eines Verbrechens oder eines Vergehens gegen dies Gefez ohne Erlaubnis der die Ermittelungen leitenden Behörde Mitteilungen in die Deffentlichkeit bringt, wird mit Gefängnis oder Festungshaft bis zu einem Jahre oder mit GeldStrafe bis zu 1000 W. bestraft.
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Als im Jahre 1886 die französische Regierung ihren Presse bald feinen Fall von Soldatenschinderei mehr erzählen. Erlaß über Beschränkung der Deffentlichkeit oder einen Spezial- Gesezentivurf gegen Spionage einbrachte, begrüßten und unsere Brüder in der Kaserne wären völlig schutzlos. Erlaß gegen Soldatenmißhandlungen veröffentlicht hat, so die deutschen Regierungsblätter die Vorlage mit Spott und Das ist der Grundgedanke, der den dem Reichstag zu- würde sein Kollege oder irgend jemand, der die Nachricht Hohn, und führten mit Recht aus, gegen Spionage fönne gemuteten Entwurf durchzieht. von dieser Verhaftung vor Erhebung der Anklage mitteilt, Gefängnis bis zu einem Jahre zu gewärtigen haben. Die Folgen, die der Entwurf für den Fall seiner Annahme zeitigen würde, sind weit gemeingefährlicher als ein wirklicher Verrat militärischer für die Sicherheit Deutschlands wußt hat, daß die oberste Militärbehörde die Geheimhaltung wichtiger Dinge. Das zeigt eine weitere Betrachtung der Würde das Spionagegesetz lediglich Spione treffen, so folcher Nachrichten angeordnet hatte. vorgeschlagenen Neuordnungen. fönnte uns der Entwurf ziemlich falt lassen, wenngleich der Versuch der Bekämpfung der Spione durch ein Strafgesetz ein Versuch mit untauglichen Mitteln ist. Diese Sorte Zeitgenossen sind fast so verächtlich wie Polizeispitel und ähnliche aus Staatsmitteln besoldete dunkle Ehrenmänner". Gefahr des Gesezentwurfs liegt aber darin, daß er, ohne der Spionage Abbruch zu tun, die Veröffentlichung und Kritik Es fiel bei dem ersten Krupp- Prozeß auf und wurde während| Kannegießereien verzapfen zu lassen, damit über die Wogen der militärischer Angelegenheiten mit Strafe bedroht. Das Spionage des zweiten Prozesses immer offenkundiger, daß die bürgerliche Leipziger Abonnentenrevolte, die der Abscheu eines ästhetisch gesetz richtet sich weit weniger gegen die Militärspione des Presse an die Enthüllungen der Krupp- Korruption mit recht wenig degenerierten Zeilenreißerleins gegen Pfui Deibel- TurnerAuslandes oder gegen untreue Militärpersonen oder Beamte Schneid heranging. Obwohl man doch meinen sollte, daß wenigstens schweiß und Jägerhemden heraufbeschworen hatte, sänftigendes Del des Inlandes, als gegen die Presse des Inlandes die freisinnige Presse allen Anlaß gehabt hätte, den Vechand- ausgegossen wird. und gegen jedermann, der militärische An- lungen mit peinlichster Aufmerksamkeit zu folgen und alle Vor- Wie es in Moabit zugeht, wissen die Leser des Vorwärts", gelegenheiten selbst harmlosester Art mit- gänge unter die Kontrolle der Oeffentlichkeit zu stellen, eine Pflicht, weiß auch die Freisinnspresse. Wem es ernst wäre mit der Entteilt oder fritisiert. Bereits der Entwurf von die ihr durch die zahllosen Absonderlichkeiten des letzten Prozesses larvung und Bekämpfung der Krupp- Korruption, der müßte hier 1893 hatte dasselbe Ziel. Ihm wurden die gegen die Presse geradezu aufgedrängt wurde. Statt dessen begnügte sich die liberale täglich auf dem Posten sein und nicht nur über Siew Zeter und gerichteten Giftzähne in der Kommission' und im Plenum aus Bresse einfach mit dem Abdruck der gewöhnlichen Gerichtskorrespon- Mordio schreien. Aber in Moabit sind zwar die Kruppschen gebrochen. denzen. Ein paar Montagsblätter haben zwar ein paar scharfe Presseagenten reichlich vertreten, auch sammeln etliche Leutchen Der jezige Entwurf verlangt, daß die damals abgelehnten fritische Artikel über die auffälligsten Erscheinungen des Prozesses von der Scharfmacher presse Personalwischen und AnekVorschläge und noch weit schlimmeres angenommen werde. gebracht, aber die offizielle Freisinnspresse schwang sich kaum dotchen zu sogenannten Stimmungsbildern; aber die freisinnige Der Entwurf vom Jahre 1893 wurde zuerst am 20. Februar einmal zu ein paar ernsthaften politischen Glossen auf. Man Presse glänzt durch Abwesenheit, zum mindesten hat sie bisher 1892 vorgelegt. Kurz zuvor, am 31. Januar 1892, hatte der wartet seelenruhig das Ergebnis des Prozesses ab, sagt dann sein noch faum einen merklichen Beweis ihrer Existenz gegeben. Und ,, Vorwärts" den Erlaß des Herzogs von Sachsen über und Sprüchlein her und legt die Sache dann gleichgültig zu den Akten, doch beweisen schon die Glossen, mit denen der Vorwärts" täglich gegen Soldatenmißhandlungen vom 8. Juni 1891 veröffent- bis man durch die Tätigkeit der so auffällig verschleppten parla- den Prozeß begleitete und die lange nicht alle die. Eindrücke und licht. Die Veröffentlichung war eine rettende Tat für Hundert mentarischen Untersuchungskommission zu einer erneuten Stellung Beobachtungen erschöpften, die sich dem aufmerksamen Zuhörer auftausende unserer Söhne und Brüder in der Armee gegenüber nahme gezwungen wird. drängen wie müßlich und notwendig die Anwesenheit auch libeden, wie der Erlaß fonstatierte, häufig vorgekommenen raffi- Und während sich gewisse Freisinnsblätter durch die Pikanterien raler Politiker wäre. nierten scheußlichen Mißhandlungen von Soldaten. Der Ent- des Hedwig Müller- Prozesses zu allerhand feuilletonistischen Er- Die auffällige Uninteressiertheit der Freisinnspresse hat frei= wurf des Gesetzes gegen den Verrat militärischer Geheimnisse güssen inspiriert fühlten, ist ihnen beim Krupp- Prozeß aller lich ihre triftigen Gründe. Nicht nur der schon seit manchem bezweckte, für die Zukunft eine ähnliche Veröffentlichung zu ver- Spiritus ausgegangen. Ja, wenn es sich um fleine Mädchen und Jahre vollzogene Abmarsch unserer Freisinnigen in die Reihen der hüten. In dem Entwurf von 1893 war deshalb Zuchthaus horizontale Beziehungen gehandelt hätte aber hier drehte es beutehungrigen Imperialisten erklärt diese Teilnahmslosigkeit, strafe gegen Mitteilung von Nachrichten vorgeschlagen, deren sich ja nur um unterirdische Verbindungen minder interessanter sondern auch die Rücksicht auf das kapitalistische Geschäft. Geheimhaltung im Interesse der Landesverteidigung erforder- Art, um das Bestechungssystem der allgewaltigen Kanonenfirma, Das Scherlsche Schreckenstino v. Gottberg enthüllt erst in der lich set. Es sollte ferner mit Gefängnis bestraft werden, wer um die geschäftliche, militärische und politische Korruption durch die letzten Nummer des von Bethmann Hollweg protegierten Organs aus Fahrlässigkeit Nachrichten militärischer Art, die ihm kraft riesigste Industrie- und Kapitalsmacht des Deutschen Reiches, und die Beweggründe der Hehler des Krupp- Panamas in ihrer bru feines Berufes oder Gewerbes anvertraut waren, in da mag sich unser sonst so betriebsamer liberaler Journalismus talsten Nacktheit. Korruption und Bestechung, so predigt dieser einer die Sicherheit des Deutschen Reiches gefährdenden Weise tein lebhafteres Interesse abzuringen. Apostel der kapitalistischen Unmoral, sind nun einmal die Seele in den Besitz oder zur Kenntnis eines anderen gelangen ließe. Mögen auch die Machenschaften des Kruppschen Pressebureaus des Geschäfts. Das wissen mindestens ebensogut die liberalen Ebenfalls sollte mit Gefängnis bestraft werden, wer a b. den imperialistischen Rüstungswahnsinn noch so blutig aufstacheln, Schildhalter des Börsengeschäfts. Sie hüten sich natürlich aus gesehen von den Fällen des Verrats militärischer Geheim mögen auch Krupp und die Heeresverwaltung noch so bedenklich politischer Klugheit, das offen zuzugeben, aber ihr tolerantes Hinnisse über die Verhältnisse der Striegsmacht oder die Ver- miteinander versippt sein, mag auch der unheimliche Einfluß der eggleiten über Dinge, die für den großkapitalistischen Geschäfts teidigungsmittel des Deutschen Reiches Mitteilungen in die Kornwalzerfirma das Reich in die gefährlichsten äußeren und betrieb insgesamt ebenso typisch find, wie für die Firma Krupp Deffentlichkeit bringe. Diese Vorschläge wurden im inneren Krisen zu stürzen drohen mit der politischen Aus- in besonderen, ist nicht minder charakteristisch, als die skrupellose Jahre 1893 abgelehnt, weil sie geeignet waren, mit schwerer nutzung der Krupp- Standalosa läßt sich kein Geschäft machen, Parteinahme des Herrn v. Gottberg. Strafe alle Personen zu bedrohen, die irgendeine Nachricht weder ein Abonnentengeschäft, noch ein Inseratengeschäft. Viel
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oder Stritit militärischer Dinge veröffentlichten. Der wichtiger ist es da natürlich, einen Spezialforrespondenten über Wenn es aber auch sehr begreiflich ist, daß es auch dem Freijezige Entwurf nimmt diese damals abden Jubiläumsrummel in Leipzig patriotisch- spießbürgerliche finn wider die Nieren geht, wenn in die kapitalistischen Usancen