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empor, wo er das Stückchen blauer Himmel durch die düsteren Wolken gesehen hatte._ Tie einsame Waldschmiede. Es ist nicht zu glauben! Da ist ein Filmdrama edler Maler, edles Mädchen verbrecherischer Zwillings- bruder Detektive und Detektivin Wilde Jagd Selbst­mord des armen Malers wegen elendem Bruder.Seine Liebe ist niein Leben, deine Liebe ist mein Tod." Also, alles all right. Aber: jede Phase wird von hämmernden Schicksals- engeln in der einsamen Waldschmiede genau geregelt. Was früher die Jnschrifttafeln zwischen je zwei Bildern waren, ist hier die rührende Einzelszene in der einsamen Waldschmiede im rotglühenden Essenqualm. Das war mein erstes Sonntagsvergnügen im November 1913. Das Publikum lacht den Schmarrn aus aber in die Theater kann man ja nicht gehen, sie sind uns zu teuer. Zum Teufel noch mal! Solche Films mag man in der einsamen Wald- schmiede verreißen, aber nicht im Albrechtshof in Steglitz  . Aus der Fürsorgeerziehung der Stadt Berlin  . Die Gcmcindewaisenräte Berlins   haben jetzt wieder ihre all- jährlich einmal von der Waisenverwaltung einberufene Versamm- lung gehabt. Diesmal wurde ihnen vom Direktor des Berliner  Fürsorgeerziehungswesen, Herrn K n a u t, ein Vortrag über die Praxis der Fürsorgeerziehung gehalten. An ihr sind die Gemeindewarsenräte insofern interessiert, als sie in dem Ber  - fahren auf Ueberweisung zur Fürsorgeerziehung und später bei Antrögen auf Entlassung aus der Fürsorgeerziehung um Ermitte- lungcn über die Verhältnisse der Familie des zu überweisenden bczw. zu entlassenden Kindes ersucht werden. Knaut wollte, wie er einleitend sagte, Vorurteil« zerstören, die gegen die Fürsorgeerziehung noch bestehen. Er wandte sich gegen die weitverbreitet« Ansicht, daß Fürsorgeerziehung lieber nicht zu befürworten sei, weil durch sie nichts gebessert werde; andererseits aber auch gegen d i e Meinung, daß in Berlin   die von den Gerichten um Gutachten ersuchte Waisenverwaltung zu bereitwillig die Für- sorgeerziehung empfehle. Eher könne es scheinen, wie wenn man in Berlin   in dieser Hinsicht allzu zurückhaltend sei und viel zu lange warte. Hier seien nur 30 Proz. aller in Fürsorgeerziehung kommenden Kinder noch schulpflichtig, 70 Proz. bereits schulentlassen, während in den Provinzen sich meist das umgekehrte Verhältnis finde. Die noch nicht verwahrlosten Kinder, die im Hinblick aus die Verhältnisse der Familie wegen Gefahr der Verwahrlosung in Fürsorgeerziehung genommen werden, seien in Berlin   nur mit rund 4 Proz. an den Ueberweisungen beteiligt, dagegen in der Provinz Brandenburg   mit 15 Proz. und z. B. in Kassel   gar mit 41 Proz. Wenn Kinder erst bei gänzlicher Verwahrlosung in Fürsorgeerziehung kommen, dürfe man nicht der Fürsorgeerziehung vorwerfen, daß sie nichts nütze. An die Gemeindewaisenräte rich- tete Knaut den Appell, mit Befürwortung der Ueberweisung in Fürsorgeerziehung nicht zu zögern, sobald sie sähen, daß kein anderes Mittel helfe. Ob es denn wirklich so schlimm um d i e Fürsorge- erziehung stehe, fragte Knaut. Er versuchte dann, einmal zu zeigen, was in der Fürsorgeerziehungmit den Kindern gemacht" wird. Es war dem Vortragenden nicht zu verübeln, daß er das Fürsorgeerziehungswescn der Stadt Berlin  , an dem in neuester Zeit manches gebessert worden ist und für das mau auch von ihm selber eine weitere Förderung erwartet, mit Wärm« und Eifer verteidigte. Uns will aber scheinen, daß er darin doch des Guten zu viel tat. Mitunter verstieg er sich zu so übertreibenden Schilderungen, daß er das Gebiet der ungewollten Komik streifte. Wir bringen, so ungefähr führte er aus, die Zöglinge fürs erste in Verteilungsstationen. Tie Schulpflichtigen kommen zunächst ins Waisenhaus, da haben sie es ganz ausgezeichnet. Für die schulentlassenen Knaben ist Lichtenberg   VerteiluugSstation. Da sieht es sehr freundlich aus: im Zimmer ist der Tisch gedeckt, ein Blumentopf steht darauf, ein Schrank ist da, eine Uhr hängt an der Wand, ganz wie bei Muttern. Für die schulentlassenen Mädchen haben wir keine Verteilungsstation. Auf diesen Sta- tionen wollen wir die Kinder erst kennenlernen, denn in den Akten sieht ein Mensch oft ganz anders aus. Erst nach Beobachtung entscheiden wir, ob ein Kind in ein« Anstalt oder in eine Familie kommen soll. Dabei behandeln wir sie individuell, unterscheiden zwischen leicht und schwer Erziehbaren, bringen die Lungenkranken, Epileptischen, Schwachsinnigen in entsprechender Weise unter, wozu wir die verschiedensten Anstalten benutzen. Den Anstalten werden sie durch ihre Transporteure zugeführt. In den Zeitungen kiest man öfter, sie würden dabei gefesselt. Wir tun das nicht! Wenn Sie mal unsere Transporteure sähen, da würde Ihnen das Herz im Leibe lachen. Die find so gutmütig, die vergießen eher Tränen, als daß sie einem Zögling etwas antun. In den Anstalten ist es nicht so, wie es oft erzählt wird: 25 Hiebe zum Frühstück, 25. zum Mittagessen, 25 zum Abendessen, Lattenarrest, schwere Schuhe an den Füßen, und so weiter. Gewiß ist noch vieles zu bessern; aber wir haben Ivohl kaum eine Anstalt, irt der wir nicht erhebliche Reformen durchgesetzt hätten. Die Kinder sollen dort möglichst die Familie wiederfinden, sollen es gemütlich haben. Wir wollen Freiheit in der Erziehung, nicht immer Bewachung. Den Kindern wird Fachausbildung geboten, Unterweisung im Hand- werk, in der Landwirtschaft, in Haushaltung usw. Die Zöglinge haben alle das Beschtverderecht, das haben wir ihnen gewährt. Bessere Ausbildung der Erzieher erstreben wir. Wir suchen auch die Eltern zu unseren Bundesgenossen zu machen. Mit alten Vorurteilen haben wir gebrochen: wir benachrichtigen jetz! baldigst die Eltern über den Derbleib des ihnen genommenen Kindes und bleiben mit ihnen in Verbindung. Der Bortragende schilderte dann weiter, wie nach kürzerem oder längerem AnftaltSaufenthalt die Schulentlassenen bei entsprechender Führung in Lehre oder Dienst gegeben weichen und damit in Familienpslegc übergehen. Er rühmte die Pflegeanstalten und pries die Kontrolle. Schließlich sprach Knaut noch über das Verfahren bei der Entlassung aus der Fürsorgeerziehung. Die Gemeindewaisen- räte ermahnte er: alle ihnen dabei übertragenen Ermittelungen mit größter Vorsicht auszuführen und z. B. nicht durch Anfrage in der Arbeftsstelle den Zögling bloßzustellen. Er behauptet«, daß selbst in Arbeiterkreisen noch ein Vorurteil gegen Fürsorgezöglinge bestehe und Arbeiter sich geweigert hätten, mit einen» Fürsorge- zögling zusammenzuarbeiten. Den Erfolg der Fürsorgeerziehung suchte Ztnaut mit Zahlen zu belegen. Er schloß: Wir sind weit weg von der Einbildung, schon etwas geleistet zu haben; aber wir wollen still und entschlossen arbeiten, um unser Ziel zu erreichen. Die an den Vortrag sich anschließende Diskussion brachte beider nicht die Ergänzungen, die wir den Ausführungen des Direktors Knaut gewünscht hättet». Breiten Raum nahm die Klage ein, daß Gemeindewaise»»räte sich manchmal von der Waisenvcr- 'waltung zurückgesetzt fühlen. Zu Knauts mehrfachen Angriffen gegen die Presse»ourde der Wunsch geäußert, daß auf irrige Mit- , teiliingen aufklärende Antworten der Waisenverwaltung erfolgen sollten. Wir selber müssen gestehen, daß diese Angriffe uns das Ver­wunderlichste an dem Vorttag Knauts zu sein schienen. Glaubt er denn, daß ohne die Presse jemals das Elend der Fürsorgeerziehung aufgedeckt worden wäre? Bei diesen Bemühungen hat, wir dürfen das ohne Rühmen sagen, der Vorwärts" an der Spitze gestanden, und zwar zu einer Zeit. in welcher die Greuel von Miellschin von der Waisenverwaltung einfach glatt geleugnet wurden. Soweit die Fürsorgeerziehung Berlins   in Frage kommt, hat überhaupt keine andere Zeitung als derVorwärts" sich um Aufdeckung von Mißständen und An- regung von Reformen bemüht. Grundstücksverkäufe des Militärfiskus in Berlin  . Der Reichsmilitärfiskus besitzt in Berlin   eine Reihe von Grund- stücken, die im Laufe der Jahre für die Bedürfnisse der Heeres- Verwaltung entbehrlich geworden sind oder in nächster Zeit entbehr- lich werden. Zu diesen Grundstücken gehören in erster Reihe die Kasernements des 1. Garde-Dragonerregiments in der Bellealliance- straße S. Das Regiment soll, wie jetzt feststeht, nach Ruhleben hinaus verlegt werden und im nächsten HeereSetat dürfte bereits die erste Rate für den Neubau der Kasernen verlangt werden. Die Kasernen sollen an der Grenze des Grunewalds auf Ruhlebener Gebiet errichtet werden und der Forstfiskus hat sich bereit-S zum Austausch des erforderlichen Geländes bereit erklärt. Ehe diese Neubauten fertiggestellt sind, dürften noch mehrere Jahre vergehen. Ein Abbruch der Kaserne ist erst in etwa vier bis fünf Jahren zu erwarten, wenn Beschlüsse über de» Verkauf dieses Riesengrundstücks, das 50 000 Quadratmeter umfaßt, vorliegen. Der Wert des Geländes ist auf weit über 12 Millionen Mark geschätzt; daS tiefe Grundstück wird noch dadurch besonders wertvoll, daß die neue VerbindungSstraße zwischen der Großbeeren  - und Lankwitz  - straße an. der Rückseite eine neue Straßenfront schafft. Durch die Verlegung der 1. Garde-Dragoner wird auch das Grundstück Alexandrinenstr. 12/13, in dem gegenwärtig die 3. Eskadron des Regiments untergebracht ist. frei. Ferner find zum Berkauf in Aussicht genom»nen: Die alle Reitbahn an der Ecke der Ritter- und Alten Jakobsttaße, das.Schinkelhaus" an der Ecke der Linden- und Feilnerstraße, dessen Hinterland schon an den Postfiskus verkaust worden ist, dessen Vorderbau aber im baugeschichtlichen Interesse Berlins   erhalten werden sollte, und das Grundstück Hollmannstr. 3-5, Ecke Alexandrinenstraße, mit den Baulichkeiten der allen Husaren- kaserne, auf dem sich jetzt die Inspektion der Feldtelegraphie be- findet. Auch mit dem Verkauf des tiefen, bis zur Alten Jakobstraße durchgehenden militärfiskalischen Grundstücks Linden str. 4, auf dem sich des älteste Haus'der Lindensttaße erhebt, ist umsomehr zu rechnen, als auch diese« Terrain durch den von der Stadt Berlin  geplanten neuen Straßenzug von der Ecke der Linden- und Hollmann- straße nach der Neuenburger Straße und der Ecke der Gitschiner und Alten Jakobsttaße eine nicht unbeträchtliche Wertsteigerung er- fahren dürste. Der Militärfiskus hat sich bereits mit dem Anschnitt seine« Geländes durch die neue VerbindungSstraße einverstanden erklärt.___ Warnung vor Photographieschwindleru. Ein Photographieschwindler sucht zurzeit Berliner   Hausfrauen und Dienstmädchen auf, um Bestellungen auf Vergrößerungen und Schlnucksachen mit Photographie zu sammeln. Er nimmt die Bor- lagebilder in Empfang, läßt sich eine Anzahlung geben, die 1 M. bis 15 M. beträgt, gibt dann als seine Adresse ein Atelier in der Blücherstraße an und wird nicht mehr gesehen. Er ist von großer, hagerer Figur, hat schlechte Zähne und verfügt auch über eine weibliche Person, die dann in Aktion tritt, wenn er selber nichts zu erreichen vermag. Außer der Anzahlung nimmt er auch Goldwaren und Schmucksachen zur Reparatur. Wer ihm solche oder bares Geld aushändigt, ist darum betrogen. Mitteilungen über diesen Schwindler nimmt entgegen die Photographeninnung(Zwangsinnung) zu Berlin  , Wilhelmstr. S.__ Zu dem Leichenfund an der Waiseubrucke. Nach dem ergebnislosen Ausgang der bisherigen Nachsor schungen unternahm die Kriminalpolizei gestern eine neue große Streife. Mittags sandte sie 100 Patrouillenbeamte, 60 Beamte der Sitten- Polizei und eine besondere Patrouille mit den Spürhunden aus. Es werden jetzt in den Vierteln, die mutmaßlich für das Verbrechen in Bettacht kommen, alle Winkel durchsucht. Auch die Kneipen, in denen die Kreise der Erstochenen zu verkehren pflegen. Mit Hilfe der Fischerinnung werden auch die Wasserläuse nach den ver- chwundenen Leichenteilen abgesucht. Gestern vormittag scharrte in dem bewaldeten Teil der Hasenheide ein Hund, der dort umherlief, Gedärme aus. Diese wurden der Polizei übergeben und werden jetzt näher untersucht. Die Durchsuchung der Wohnung, die der Gerichtschemiker Dr. Brüning gestern vornahm, förderte nichts zutage, was mich nur einen Anhalt dafür bieten lötmte, daß die Tat etwa in einem der Räume verübt worden wäre. Man muß also nach wie vor an der Annahme festhalten, daß das Mädchen irgendloo in einem Stall, Schuppen oder Lagerraum erstochen worden ist. Eine Tötung auf der Slraße ist wohl ausgeschlossen, ebenso auf einem Kahn. In dem einen Fall hätte der Täter die Leiche wohl liegen lassen und in dem anderen sie kurzerhand über Bord geworfen, ohne sie erst zu zerstückeln. Weil an der Auffindung des fehlenden Unterkörpers ehr viel gelegen ist, so werden diejenigen, die zu seiner Ermittelung beitragen, einen erheblichen Teil der Belohnung von 2000 M. er- halten.__ Der falsche Oberregierungsrat. Ein Vorfall, der lebhaft an den genialen Streich deS Haupt- manns von Köpenick   erinnert, hat sich kürzlich in Neuendorf an der Nordbahn abgespielt. Allerdings mit einem Mißerfolg für den Gauner. Auf dem Oberbruchbahnhof in Neuendorf traf, als der letzte Zug abgefahren war ein Fuhrwerk ein, dem ein elegant ge- kleideter Herr entstieg. Er begab sich in das Stationsgebäude und tellte sich dem Bahnhofsvorsteher als Oberregierungs- und Baurat Thieme von der Eisenbahndirektion vor und erklätte. daß er auf einer außerordentliche» Inspektionsreise begriffen sei. Kurz und bündig verlangte dann der Herr Oberregiernngsral die Aushändigung der Kassenbestände zwecks Prüfung. Der Stationsvorsteher schöpfte jedoch Verdacht und weigerte sich, der Aufforderung nachzukommen. Als der Beamte auch dann nicht das Geld aushändigte, als ihm der Vorgesetzte mit Entlassung drohte, entfernte sich der angebliche Ober» regierungSrat schleunigst, zumal ein zweiter Beamter hinzukam, sprang in den Wagen und fuhr davon. Der Stationsvorsteher hat sofort bei seiner vorgesetzten Behörde Anzeige erstattet. Die Nach- sorschungen nach den, Schwindler haben aber bisher zu keinem Er- gebnis geführt._ Im Friedrichshain  -Kraukenhaus hat nach dem Tod eines Patienten die Direttion sich zu einer Untersuchung gegen einen Wärter veranlaßt ge- sehen, gegen den andere Patienten schwere Beschuldigungen erhoben. Ueber die Angelegenheit find auch uns Mitteilungen vorgetragen worden, die in recht bestimmter Weise die Ansicht aussprechen, daß der Wärter durch rücksichtslose Behandlung des Patienten diese» an seiner Gesundheit geschädigt habe. Nach den uns gemachten An- gaben, die»nöglichcrweise nicht in allen Punkten richtig find, war der Verstorbene, der Lehmann hieß, 62 Jahre alt und verheirattt und hatte zum Schwager einen Drogeriebefitzer in der Greifswalder Straße(die Nummer ist nicht bekannt). Lehmann, der wohl nervenleidend Watt beschmutzte sich einige Male im Bett, weil er den Kot nicht halten konnte. Eines Morgens soll ein Wärter ihn im Hemd aus dem Bett herausgeholt und ihn barfuß über die Fliesen des Saales nach den, Baderaum geführt haben, wo er ihn dann reinigte. Am nächsten Morgen soll er die wieder erforderlich gewordene Reinigung sogleich im Saal vorgenommen haben, indem er den nackt dastehende» Mann»nit einer langgestieltcn Bürste abrieb. Das erzählen Patienten, die es beobachtet zu haben meinen, und es wird geglaubt auch von solchen, die es nicht beobachten konnten. Lehmann soll bald daraus von einer Erkältungskrankheit ergriffen worden sein. die ihn in wenigen Tagen hingerafft habe. Der ganze Vorgang liegt schon um einige Wochen zurück, aber die Erregung darüber ist noch nicht geschwunden. DaS ist begreiflich angesichts des lande«- üblichen Verfahrens, Beschwerdeführern keine klare Auskunft über das Ergebnis der Untersuchung zu erteilen. Patienten sind durch einen Arzt über ihre Wahrnehnmngen befragt worden, aber sie wissen nicht, wie die Sache geendet hat. Ver» wunderung erregte eS, daß der beschuldigte Wärter seinen Dienst weiter versehen durste. Wir stellen diesen Umstand öffentlich fest, weil die Kunde von jenen Beschuldigungen nicht innerhalb der Mauern des Krankenhauses geblieben ist. Sie ist hinausgetragen worden durch Besucher, die im Krankenhause davon hörten. Schon deshalb sollte auch die Direktion des Krankenhauses in bestimmter Form bekanntgeben, wie sie über die Beschuldigungen denkt. Die Polizeizensur am Totensonntag und in der Karwoche. Durch ein offiziöses Telegraphenbureau läßt der Polizeipräsident nachstehende Bekanntmachung an die hiesige Presse verbreiten:Zusammen- st e l l u n g e n von Musikstücken ernsten Charakters, die zur Auf- führung am Totensonntag sowie am Donnerstag und Sonnabend der Karwoche geeignet sind(Polizeiverordnung vom 15. Mai 1913, § 10) werden auf dem Polizeibezirksamt. Molkenmarkt 1, an die im Bereiche des Amtes belegenen Konzertlokale, Kinotheater, Schank- wirtschaften usw. unentgeltlich verabfolgt. Programme, welche aus- schließlich Nummern dieser Zusammenstellung' enthalten, sind zur Aufführung an den genannten Tagen ohne weiteres zulässig und brauchen nicht erst zur polizeilichen Genehmigung eingereicht zu werden." Wir sind neugierig, was für Musilstücke in dieser Zu- sammenstellung enthalten sind. Ob die Belehrung, die Herr v. Jagow in dieser Hinsicht jüngst empfangen hat, auch hierin einen Ausdruck findet? Ueber die Schwarzfuß-Judiauer»es uordamcrikauischen Felsen- gebirgeS hielt am Donnerstagabend im wisienschaftlichen Theater der Urania, Taubensttatze 43/49, der amerikanische Ethnologe Walter Mac Clintock, der seit 15 Jahren wiederholt diesen Zweig des großen Algonkin-Volksstammes besucht hat, einen interesianten Vortrag. Er schilderte seine erste und letzte Reis« durch die Tal- schluchten und über die schneebedeckten Bergpässe des Felsengebirges in die Reservation der südlichen Schwarzfuß-Jndianer und erzählte dann im zweiten Teil seines Vortrages von dem Lagerleben der Indianer, ihrer Häuslichkeit, ihrcit Tänzen, Gesängen und den sonderbaren Zeremonien, die bei seiner Adoption durch den Häupt- lingToller Wolf" stattgefunden haben. Unterstützt wurde die mündliche Schilderung durch die Borführung einer langen Reihe farbiger Lichtbilder und kinematographischer Aufnahmen der wild- romantischen Szenerien des Felsengebirges sowie des Indianer- lebens. Arbciter-Bildungsschule. Sonntag, den 9. November, abends 7 Uhr, in den Jndustrie-Festsälen, Beuthstr. 18/19: Lustiger Abend unter Mitwirkung von Frau Helene Lachmanski-Schaul, Lieder mit eigener Begleitung am Flügel(Ibach) und Herr Rickiard Goltz-Frankfurt a. M., Rezitationen. U. a.: Rezitationen unttr Be- Nutzung von Lichtbildern Wilh. Busch:Max und Moritz  ." Der Brand einer Automobilwerkstatt alarmierte gestern Freitag morgen kurz nach 3'/z Uhr die Feuerwehr nach der NeuenGrün- st r a ß e 16. Als die Löschzüge eintrafen, standen die EinrichtungS- gegenstände und Holzmaterialien in hellen Flammen. Der Lösch- angriff erfolgte über einem Stickleitergang und es mußte längere Zeit Waffer gegeben werden, um die Gefahr zu beseitigen. Ein größerer Kcllerbrand beschäftigte die Wehr außerdem in der Meyerbeer   st r. 7. Hier war die Rauchentwickelung so stark, daß zwei Sappeure mit Rauchschutzapparaten ausgerüstet werden mußten. Die Ursache beider Brände ist nicht ermittelt. Zeugen gesucht! Personen, welche gesehen haben, wte der 14jährige Knabe am Mittwoch, vormittags zwischen 11 und 12 Uhr, an der Waldemar-, Ecke der Manteuffelstraße, vom Auto der A. E.-G. totgefahren wurde, werden gebeten, ihre Adresse bei P. Theuerkauff, Pücklerstt. 26, abzugeben. Kleine Stachrichten. Durch einen Sprung aus dem Fenster de« dritten Stocks hat sich gestern früh der 50 Jahre alte Arbeitsinvalide Paul Steffen aus der Georgenkirchstraße 37a das Leben genommen. Steffen war seit Jahren erwerbsunfähiA. Vor der Räumung erhängt Hai sich der 44 Jahre alte Drechsler Friedrich Reimann   aus der Palisadenstraße 61. Reimann hatte aus erster Ehe einen jetzt 16 Jahre alten Sohn und aus der zweiten ein vier Jahre altes Mädchen. Vor vier Wochen starb auch die zweite Frau. Mit der Miete war R. im Rückstände und sollte exmittiett werden. Mit Leuchtgas seinem Leben ein Ende gemacht hat der Malermeister Nisselmeyer, Gropiusstraße 4. während seine Frau eine Aufivartestelle besorgte.___ Soziales» Bertrag gegen die guten Sitten. Bor der 5. Kammer des Berliner   Kaufmannsgerichts ttat als Kläger   ein älterer Mann aus, der früher selber ein eigenes Ge- schäst betrieb, durch die Ungunst der Verhältnisse aber alles ver- loren hatte. So bot er sich dem Beklagten, der Türschließerfabrik von Sperling, als Reisender an und wurde schließlich auch von dem Chef der Firma unter folgenden Bedingungen angestellt: K. er­hält 4 M. Spesen für den Reisetag und Provision von seinen Auf- trägen. Die Firma ist jederzeit berechtigt, K. von der Tour zurück- zurufen, in welchem Falle auch die Spesen fortsallen. Wenn bei Verkäufen die Spesen nicht durch' den Nutzen gedeckt werden, fallen gleichfalls die Spesen fort. K. verpflichtet sich bei einer Konven­tionalstrafe von 106 M., sich jeglicher anderen Tätigkeit zu enthalten. Der Vorsitzende, Magistratsassessor Dr. Hentschel, erklärte unter Zustimmung der Beisitzer, es sei zweifellos, daß der mit dem Kläger   geschlossene Vertrag gegen die guten Sitten verstoße. Der Angestellte sei in diesem Falle nach dem Berttage der Firma vollständig ausgeliefert. Auf der einen Seite werde er ihr ganz in die Hände gegeben, auf der anderen Seite würde ihm nicht einmal ein Existenzminimum gewährleistet. Als daraus der Inhaber der Firma hervorhob, daß der Kläger   mit dieser Fassung des Vertrages einverstanden war, erwiderte der Vorsitzende, daß das unerheblich sei. Um der Verurteilung zu entgehen, zahlte der Beklagte 100 M. Damit gab sich der Kläger zufrieden. Gewerbliche Rechtsprechung. Obwohl sich die gewerbliche Rechtsprechung durch Gewerbe- und Kaufmannsgerichte längst als unentbehrlich erwiesen bat, find die Sondergerichte immer noch heftigen Angriffen mit borniert-scharf- macherischer Tendenz ausgesetzt. Auch besteht in juristischen Kreisen die Neigung, in die Gewerbegerichte einzudringen. Ueber alle diese Fragen hat die Geschäftsstelle deS Deutschen Handwerkskammertages aus Veranlassung von der letztgenannten Seite eine Umfrage ver- anstaltet. Ueber die von 39 Handwerks- und Gewerbekammern erhaltenen Gutachten berichtet das.Deutsche Handwerksblatt'. Da-