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r. 294 30. Jahrgans. 3. Beilage des Vorwärts  " Berliner Volksblatt. Berliner Volksblatt. Sonnabend, 8. November 1913.

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Der neue Krupp- Prozeß.

Der Oberstaatsanwalt beantragt gegen Brandt und Eccius wegen Bestechung je fünf Monate Gefängnis.

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12. Tag.

Berlin  , 7. November 1913.

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vier Monaten in Anrechnung

Beisammensein der Herren der A. P. K. gehört, suchungshaft bei dem Wangemann mit seinen gesellschaftlichen fommen mag. Talenten eine prävalierende Rolle spielte. Zu der heutigen Verhandlung im Krupp- Prozeß sind die neuer Oberstaatsanwalt: Nach der Zuschrift des Journalisten Kunze würde als über den mittleren Beamtenstand. Es ist darüber eine ganze Lite­Der Staatsanwalt erörterte dann nochmals seine Aeußerung dings geladenen Zeugen General 3. D. Exzellenz v. Büding, dessen Gewährsmann Herr v. Mezzen zu betrachlen sein. Ich bitte ihn ratur entstanden; ich habe zahllose Zuschriften bekommen und auch Major Aders und Major a. D. Wangemann erschienen. Erzellenz v. Büding erscheint in Zivil, wird vereidigt und gibt an, darüber zu hören. In der Zuſchrift Dr. Liebknechts wird ein Herr Roman  , in der Presse sind Artikl   darüber erschienen, die in dem Sah 58 Jahre alt zu sein. Er befindet sich auf Reisen und hat keine feste Vert. Justizrat Dr. v. Gordon: Ich habe Herrn Roman   mit seinem in der Oeffentlichkeit meine Ausführungen dahin gedeutet hat, ich der in den Diensten der Firma Krupp   steht, als Zeuge benannt. gipfelten: O si tacuisses! Daraus ist zu entnehmen, daß man Wohnung. Die Genehmigung des Kriegsministers zur Aussage ist erteilt. Vors. Ist im Juli 1912 der Direktor Dreger an Sie ganzen Material telegraphisch herbeigerufen. Vert. Rechtsanwalt sei dem mittleren Beamtenstand zu nahe getreten. Ich wiederhole herangetreten bezüglich der Anstellung des damals bei der Löwenstein: Ich bin entschieden gegen eine neue Vernehmung des nochmals, daß ich von subalternen Beamten zu keinem Zeitpunkt Depotverwaltung in Spandau   beschäftigten Zeugleutnants Hoge, Herrn v. Mezen, die wieder dazu führen würde, daß alles Mögliche gesprochen habe, da ich diesen Ausdruck niemals gebrauche. Aber der später un die... verfezt wurde? vorgebracht wird, was mit der Sache nichts zu tun hat. Ober- auch fachlich bin ich dem mittleren Beamtenstand nicht zunahe ge­Zeuge Büding: staatsanwalt: Wenn ein wirklich ernster Berdacht erweckt wird, treten. Ich bin vielmehr der Ansicht, daß sich die Angehörigen Dreger ist nicht an mich herangetreten und hat so ist es Sache der Staatsanwaltschaft, ein neues Verfahren des mittleren Beamtenstandes gerade durch meine Ausführungen in niemals mit mir darüber gesprochen. einzuleiten, denn es werden hier in der Tat strafbare Hand- ihrer Ehre geschützt fühlen könnten. Im Interesse der Ehre eines Oberstaatsanwalt Chrzescinsti: Hat Dreger jemals zu irgend- lungen behauptet. Das Gericht beschließt, da der vom Ober- hochstehenden mittleren Beamtenstandes bin ich der Ansicht ent­einer anderen Zeit wegen des Hoge oder wegen irgend eines anderen staatsanwalt geladene Zeuge Wangemann zur Stelle ist und gegengetreten, als ob man in den Bureaus alles erfahren kann, ein solches Anfinnen an Sie gestellt, um jemand eine Beförderung vernommen werden muß, auch Herrn v. Mezen zu vernehmen. was man will. Das ist nicht der Fall; man tann es nur auf zuteil werden zu lassen. Beuge: Auch diese Frage fann ich Zeuge v. Mezen: Der Fall Wangemann steht mit diefer Sache dem Wege, der auf die Anklagebank oder zu einem Disziplinar­glatt verneinen. Damit ist die Vernehmung dieses Zeugen nur in einem losen Zusammenhang. Die Beziehungen zwischen verfahren führt. Die Beamten, die sich dazu hergeben, bilden zu Ende. Major Aders, der Dezernent für diese Angelegenheiten, Eccius und Bangemann waren ziemlich intim. Sie hatten sich in nur eine Ausnahme. Es gibt aber eine Menge Beamte, die da erklärt auf die Frage des Vorsigenden wegen der Versegung des Marienbad   kennen gelernt und dort dürfte auch die Abmachung zu zu da sind, das Publikum aufzuklären. Diese Mitteilungen sind Leutnants Hoge von Spandau   nach Berlin  , daß er nicht wiffe, ob stande gefommen sein. Sie ging dahin, daß Wangemann jedoch kein Dien, tgeheimnis. Wer aber die Wege des Dezernenten Dreger an General   v. Büding berangetreten sei. Mir ist Dreger literarisch für die Firma tätig sein sollte. Er sollte kreuzt, handelt unbefugt. Von diesem Gesichtspunkt aus habe ich erst hier in diesem Saale periönlich bekannt geworden; ich habe ihn die Redaktion eines bestimmten Teils einer artilleristischen Zeitschrift gesagt: wehe dem mittleren Beamten, der meine Wege kreuzt! vorher nie gesehen und habe auch niemals davon gehört, daß Dreger übernehmen und hat das auch getan. Ferner hat ihm Eccius aufge- Man kann in den Bureaus nicht alles erfahren. Wenn man ge­die Veriezung veranlagt hätte. Vert. J.-R. Dr. v. Gordon: Wer hat tragen, in der A.P.K. durch Gespräche mit seinen früheren Kameraden jagt hat, der Staatsanwalt stehe nicht in der Praxis, so sage ich die Versetzung verfügt? Zeuge: Der Herr Feldzeug- Dinge in Erfahrung zu bringen, die die Firma intereffieren konnten. Darauf, daß ich 25jährige Pragis hinter mir habe. Aber es winti meister. Es sind für die Verlegung des Hoge vom Artilleries Jch betone aber, daß mir fein einziger Fall befannt ist, daß dies mir ja schon der Lorbeer des St. Bureaukratius! Der mittlere depot in Spandau   zur A.B.K.   lediglich Sienstliche Gründe maß auch geschehen ist. Bestechung fann garnicht vorliegen, denn dazu Beamte, der sich gegen diese Grundfäße vergeht, tritt die Ehre des gebend gewesen. In erster Linie famen nur drei Zeugoffiziere in waren die 400 Mart monatlich viel zu wenig. Herr Wangemann mittleren Beamtenstandes mit Füßen. Wenn man fragt, ob ein dem betreffenden Alter in Frage. Von diesen war Hoge der älteste, aalt als sehr gefellig und trintfest und daraus erklärt sich der Ver- Dienstgeheimnis verletzt ist, so muß man erörtern, ob Brandt er stand zuerst an der Reihe. Er war ferner in seiner bisherigen fehr mit seinen Kameraden. Herr Eccius hat angenommen, daß alle diese Dinge von irgendeinem mittleren Beamten auf an Dienststellung am längsten von allen drei gewesen. Weiter war er Wangemann vielleicht durch Gespräche Dinge erfahren könne, die auf ständige und ehrliche Weise erfahren konnte. Es muß nach­Junggeselle und Junggesellen werden für die A.P.. bevorzugt, andere Weise nicht zur Kenntnis der Firma gelangen würden. In gewiesen werden, daß Brandt mit Kenntnis der Grenzen die damit ein Austausch mit den Kummersdorfer Herren leichter ist. gewisser Weise sollte die Wangemann'sche Tätigkeit eine Lüde in der Beamten durch Geschenke und Zuwendungen zur Verlegung der Endlich wirtschaftliche Gründe: Hoge stand in Spandau  , der zweite Brandt'schen Berichterstattung ausfüllen.- Angeklagter Eccius: Dienstpflicht veranlaßt hat. Es gibt hierfür zwei Wege, einmal, Bewerber in Köln  , der dritte in Königsberg  ; hieraus geht schon nicht eine Ergänzung der Brandt'ichen, sondern der v. Mezzen'schen daß ich mir die Gelegenheit schaffe jemand auszuhorchen durch hervor, daß dienstliche Gründe in Frage kamen. Tätigkeit schwebte mir vor, weil sich ja der Verkehr Wangemanns Gastereien. wobei ich die Beamten zum Schwaben bringe. Es muß Es wird nun der mit Personen abipielte, mit denen Herr v. Mezen verfehrte, der ihm dann nachgewiesen werden, daß er bewußt die Beamten sich aber häufig abwesend od er frant War. Es handelt gefügig gemacht hat. Nun zur Beihilfe des Angeklagten Eccius.

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Fall Wangemann

erörtert. Bors. In einem Briefe vom 13. Juni 1910, den Eccius an v. Metzen schrieb, ist bemerkt, daß Eccius zur Erledigung des Falles Wangemann nach Berlin   fomme. Was war das für eine Sache? Angell. Eccius: In dem Briefe steht nichts, daß ich zwecks Erledigung dieses Falles nach Berlin   fomme, sondern daß dies einer der vielen Gründe war, warum ich nach Berlin   fam. Vorf. Liegt da irgend etwas wie Bestechung vor? Angefl. Eccius: Nein, das kommt gar nicht in Frage. Borf.: Hat Wangemann Geld bekommen?

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Angell. Eccius: Wangemann ist ein befannter Militär­schriftsteller und hatte, nachdem er aus dem Militärdienst aus­geschieden war, den Wunsch, seine Tätigkeit fortzusetzen. Er hatte schon vorher die zahlreichen Geschäfte des Repertoriums des Krupp­fchen Nachrichtenbureaus, in dem fich Erzerpte aus allen Fachzeit­schriften und aus Tageszeitungen befinden, zu seinen Arbeiten benust. Dieses Material wird nicht nur Schriftstellern, sondern auch auf Wunsch amtlichen Stellen zur Verfügung gestellt und sehr viel von ihnen benutzt. Es handelte fich ihm darum, das Verhält nis in eine bessere Form zu bringen; er wünschte feine Tätigkeit auszubreiten, und wir wünschten, daß er uns auf diesem Gebiete gewissermaßen zur Verfügung stehen solle. Bors. Er follte also lediglich

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fich

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Eccius: Ich erkläre nochmals, daß bei Wangemann der literarische Bunft der Kernpunkt war. Alles andere hat sich als Nebensache zu­fällig ergeben. Ich habe auch daran gedacht, daß, wenn wir den Berliner   Vertreterposten einmal neu befeßen müßten, Herr Wange­mann dafür in Aussicht genommen werden könnte.

auch nicht um militärische Geheimnisse, sondern um folche Nachrichten, wie ich sie vorhin geschildert habe. Es ist nachzuweisen, daß er aus eigenem Willen die Erfolge der Es wird dann ein von Justizrat Dr. v. Gordon vorgelegter Brief Tätigkeit Brandts   gewollt und Brandt wissentlich durch Rat und v. Megens an Eccius verleien, aus dem sich ergibt, daß b. Mezen Tat unterstützt hat. So ist der Kreis des zu Beweisenden eng um­eingehend mit Wangemann über dessen Tätigkeit gesprochen und daß schrieben. Das tatsächliche Material hat sich so umfangreich ge­er ihm nahegelegt hat, bei Bearbeitung der Tagespreffe außer ftaltet, daß ich leider den gestrigen Tag vollständig dazu benuzen ordentliche Vorsicht walten und nicht erkennen zu lassen, daß er im inußte, einen Teil des Materials zu bearbeiten, ich würde noch Dienste von Strupp stebe, weil dies sonst seine Schreiberei diskredi-| einen zweiten Tag brauchen, um das Material vollkommen zu be= tieren würde. Man dürfe den Artikeln nicht das Firmenichild um- herrschen. Wie ist die Sache entstanden? Die Firma Krupp   hatte bängen und feine reklamehafte Schreiberei treiben. Angeklagter das Grusonwert in Magdeburg   übernommen. Dadurch waren die Direktoren von Gruson   zum Teil überflüssig geworden und Herr v. Schüß, ein Direktor bei Gruson  , tam in die Berliner   Stellung. Er hatte den Verkehr mit den amtlichen Stellen hinsichtlich des artilleristischen Geschäfts zu pflegen. Dazu gehörte eine gewisse Geschicklichkeit und auch Luft. Man muß auch einmal anticham­brieren können und es ist ein gewisser Grad artilleristischer Kennt nisse notwendig. Diese Kenntnisse aber brachte Herr von Schüßz nicht mit in seine neue Stellung. So kam es, daß der Betrieb ſtockte. Im Reichstag   wurden gerade zu jener Zeit Angriffe gegen die sogenannte Monopolstellung der Firma Krupp   gerichtet. Die Firma Krupp   führte diese Angriffe zurück auf ihre wesentlichste Konkurrentin, die Rheinische Metallwarenfabrik von Erhardt, und fie glaubte aus den Verhandlungen zu ersehen, daß diese Firma über ihre Preise gut informiert war, was bei ihr nicht der Fall war. Sie tam nun auf den Gedanken, sich die Kenntnisse über die Preise der Konkurrenz gleichfalls zu verschaffen, und Herrn von Schütz wurde ein Assistent gegeben. So kam Brandt nach Berlin  . Brandt stand seit etwa einem Jahr im Dienste der Firma Krupp  und genoß das Vertrauen eines geschickten Beamten. Vorher war er drei Jahre bei der A.P.K. gewesen. In seinem ersten Schreiben, durch das er Herrn von Schütz veranlaßte, seine Versetzung nach Berlin   zu beantragen, betont er auch seine guten Beziehungen zu den Militärbehörden in Berlin  . Ueber seine Tätigkeit gibt am besten der erste Brief Aufschluß, den Herr von Schüß an den damaligen Vorsitzenden des Direktoriums, Landrat Roetger, schrieb. In diesem Briefe heißt es: Direkte Geldgeschenke macht Brandt prinzipiell nicht, wie er mir versprochen hat." Herr von Schüß schlägt vor, die Ausgaben Brandts nicht einzeln aufzuführen, sondern ihm einen Dispositions­fonds zu geben. In dem Briefe heißt es dann weiter:" In den Berichten geftatte ich mir, Ihre Aufmerksamkeit auf die Preise der Konkurrens  

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Es wird dann Zeuge Major a. D. Wangemann zunächst unter Aussetzung der Vereidigung als Zeuge vernommen: Es ist nicht richtig, daß ich auf illegale Weise Nachrichten sammeln sollte. Ich habe mich seit Jahrzehnten mit großer Vorliebe militärliterarisch betätigt und bin als Lehrer an der Kriegsschule in Engers   auf einer Informationsreise nach Effen in Beziehungen zu Krupp   ge­treten, die sich später gefestigt haben. Ich war Waffenlehrer und betam in dieser Eigenschaft viel Material von Krupp   zur Ver­journalistisch für die Firma tätig fügung gestellt. Materielle Beziehungen bestanden nicht. 1907 wurde ich Mitglied der A. P. K. Damals sollten wir uns nicht fein? Angell. Eccius: Dies war der Hauptgegenstand. literarisch betätigen und meine Beziehungen zur Firma Krupp Bangemann war der Bertreter der Stahlfabrik Becker, die auch auf schliefen ein. Erst als ich meinen Abschied nahm, wünschte ich sie artilleristischem Gebiete mit der Heeresverwaltung in Verbindung wieder aufzunehmen, um mir eine Tätigkeit zu verschaffen. Ich steht. Es war auch davon die Rede, daß, da wir nun in ein Ver- weiß nicht mehr, ob ich mich beworben habe oder ob der Vorsteher hältnis traten, in dem Wangemann laufende Bezüge von uns hatte, des Nachrichtenbureaus Roman oder Herr Gccius versucht haben, auch ein Nachrichtenaustausch auf geschäftlichem mich mehr an die Firma zu fesseln. Es kam eine mündliche Ver­Gebiete stattfinden sollte. Vori: Kam denn da irgendwie einbarung zustande, in der selbstverständlich von irgendwelchen il­illegale Nachrichtenbeschaffung in Frage? Angefl. Eccius: legalen Sachen mit feinem Worte die Rede war. Meine Bezie Selbstverständlich nein; es handelte sich nur um Nachrichten, wie Hungen   zu Krupp   sind vollkommen fristallklar. Verteidiger man sich eben geschäftliche Mitteilungen macht, die man sich machen kann. Justizrat Dr. v. Gordon: Herr v. Mehen hat hier ausgesagt, daß Ich will mal sagen, Wangemann war längere Zeit Mitglied der Sie die Herren bei der A. P. K. aushorchen sollten. Zeuge: Das A.P.K. Er blieb felbstverständlich in persönlichem ist absolut falsch. Oberstaatsanwalt: Sie sollen einen Klub ge= Verkehr mit den Herren und wir konnten von ihm vielleicht gründet oder gefördert haben, der diesem Zweck diente. Zeuge: Personaländerungen, die uns doch auch interessieren, Es handelte sich nur um ein zwangloses Beisammensein der Herren früher belommen, als unier damaliger Vertreter Herr der A. P. K., das noch jetzt einmal im Monat stattfindet. Wir b. Megen, der ja häufig verreist war, fie uns beschaffen konnte. wollen da nicht fachsimpeln, sondern kommen auch mit anderen Bert. Justizrat v. Gordon: Ist dem Major Bangemann das Archiv Leuten zusammen. Auch Herr v. Mezen war da. Er wird mir der Firma auch schon zu einer Zeit zur Verfügung gestellt worden aber zugeben müssen, daß von irgendeinem Aushorchen auch nicht als er noch in der A. P. K. war? Angefl. Eccius: Jawohl, im entferntesten die Rede sein kann. Der Zeuge wird bereidigt. schon zu der Zeit, als er auf die Kriegsschule in Engers   komman- Oberstaatsanwalt: Ich verzichte auf jede weitere Beweisauf­biert war, aber da erhielt er von uns feine Bezüge und nahme. Ich hoffe, daß jeder begriffen hat, warum wir in diese teinerlei Vergütung. Wir haben einen großen Stab von Bernehmung eingetreten find. Die Verteidiger Justizrat Dr. Beamten, die Zeitschriften und Zeitungen auszieben. So etwas wie v. Gordon und Dr. Löwenstein erklären, daß diese Affäre sonnen­unser Archiv gibt es nicht ein zweites Mal auf der Welt; davon macht klar ist und nicht das mindeste Belastende ergeben habe. Ober­der Generalstab, das Kriegsministerium, das Reichsmarineamt usw. staatsanwalt: Ich muß noch Mitteilung machen von einer Zuschrift Gebrauch. Wir haben das Interesse, wenn ein Schriftsteller des Kriegsministers, wonach auch im Kriegsministerium ebenso wie artilleristische Arbeiten macht, ihm dieses Material zur Verfügung im Reichsmarineamt   eine Untersuchung über die Trinkgelderber zu stellen. Nach seinem Abschied sollte er fachliterarisch im Interesse teilung durch die Firma Krupp   stattgefunden hat. Es handle sich der Firma tätig sein. Er befam dafür aber auch hier nur um ganz kleine Weihnachtstrinkgelder an Kanzleidiener, Pförtner usw., also nicht um strafbare Handlungen. Festgestellt wird in der Zuschrift auch, daß in der Feldzeugmeisterei oder dem Spandauer   Institut weder Anerbietungen noch Zuwen­Darauf wird die Beweisaufnahme ge­

400 Mart monatlich.

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Begründung der Anklage

Als besonderer Sinn der Wangemannschen Tätigkeit schwebte uns vor, daß er uns gewissermaßen auf Anruf zur Verfügung stehen follte, wenn wir einen Artikel in die Zeitungen dungen gemacht werden. bringen wollten. Er wurde nicht dafür bezahlt, daß diese schlossen. Artikel fruppfreundlich waren, sondern weil uns daran Bur lag, daß Wangemann, der einen ausgedehnten journalistischen Verkehr unterhielt, diesen in unserem Sinne aus. erhält dann das Wort Staatsanwalt Dr. Chrzescinski: Als im nugen fonnte. Diese Aufgabe war ihm zugewiesen und April dieses Jahres diese Sache in die Oeffentlichkeit trat, waren dafür erschien ein Honorar angebracht. Oberstaatsant.: Es sind Staatsanwaltschaft und Untersuchungsrichter schon ungefähr mir im Laufe des gestrigen Tages zwei Buschriften zugegangen, die Monate und die Polizei noch zwei Monate länger mit ihr befaßt eine von dem Journalisten, mit dem Herr v. Mezzen die bekannten und hatten ein ziemliches Bild von der Sachlage gewonnen. Das Unterredungen hatte, und die andere vom Rechtsanwalt Dr. Karl mals war der Umstand besonders geeignet, große Beunruhigung Liebknecht  . In dieser wird in ausführlicher Weise ausdrücklich hervorzurufen, daß gerade die Firma Krupp   es fein sollte, die die Beschuldigung erhoben, Wangemann sei schon zu der Zeit, als einen Verrat militärischer Geheimnisse auf Schleichwegen betrieb. er noch aktiver Offizier war, im Dienste der Firma Damals schon haber wir erklärt, daß in der mündlichen Verhand­Krupp tätig gewesen, um ihr Nachrichten zu verschaffen, die lung der Verrat militärischer Geheimnisse eine untergeordnete er fich aus Offizierstreifen bolte. Er soll zu diesem Rwed einen Rolle spielen würde. Heute steht nur Brandt unter dieser Anklage Klub gegründet haben, um in diesem Klub die Offizire und ich beantrage, ihn von dieser Anklage freizusprechen. Es bleibt auszuborden. Nachdem er aus dem Dienst gefchieden war, soll gegen ihn und Eccius nur die Anklage wegen Bestechung bestehen. er dieie Tätigkeit fortgefezt haben. Angeft. Eccius: Das ist nicht Eccius steht unter der Anklage der Beihilfe zur Bestechung. Es richtig. Herr Wangemann bat uns damals teine Nachrichten gegeben. tann bei ihm aber auch Mittäterschaft angenommen werden, was Die Verabredung mit ihm war, daß er gelegentlich etwaige Nach ich tue. Demnächst beantrage ich gegen beide Angeklagte nicht nur richten, die wir noch nicht hätten, unierer Vertretung in Berlin   geben dasselbe Geiet anzumenden, sondern auch sollte. Ob er damals schon verabschiedet war oder ob seine Verab­schiedung unmittelbar bevorstand, weiß ich heute nicht mehr. Jeden­ihre Schuld ganz gleich zu bemessen falls aber bezog sich das Arrangement auf die Zeit, wo er nicht und sie wegen gemeinschaftlicher Bestechung je zu einer mehr ihm Dienste sein würde. Von der Gründung eines Klubs Gefängnisstrafe von 5 Monaten zu berurteilen, weiß ich nichts. Ich habe gelegentlich von einem zwanglofenlauf welche bei Brandt die erlittene Unter

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zu lenken." Dieser Brief enthält in der Nußschale alles, was wir in dieser Verhandlung erörtert haben. Man ist erstaunt, welches Maß von Tätigkeit Brandt entwickelt hat. Er war ein tüchtiger und tätiger Mann. In den sechseinhalb Jahren hat er schäzungs­weise 1500 Berichte nach Essen   geschickt. Diese Berichte geben eine Uebersicht über die gesamte Tätigkeit des Kriegsministeriums, der. A.P.K. und der Feldzeugmeisterei, und sie geben der Firma Krupp  eine vollkommene Uebersicht über die Lage des ganzen artilleristi­schen Geschäftsbetriebs und über die Preise der Konkurrenz. Für dieses Material aber interessierte sich, wenn wir den Zeugen glauben sollen, in Essen   niemand, weder Herr Dreger noch Herr von Dewiß. Von Dewit ließ es durch die verschiedenen Hände laufen, aber niemand laseres. Diese hohen Herren hatten viel zu viel zu tun, um sich mit dem langweiligen 3eug abzugeben. Sie sehten ihren Namen darunter, und wenn man Herrn von Dewis fragt, was er mit dem Material getan hat, so sagt: Ich ließ es herumgehen und legte es dann in einen Schrank.

Beugen zu tun hatte, die früher selbst verdächtig waren, oder mit Ich hatte von vornherein damit zu rechnen, daß ich es mit Beugen, die in einem anderen Verfahren schon verurteilt worden sind. Ich hatte auch mit einem Angeklagten zu rechnen, der in der Voruntersuchung geständig gewesen war. Aber ich wußte aus den Verhandlungen vor dem Kommandanturgericht, daß er dieses Ge­ständnis widerrufen hat. Es war ihm damals ja bekanntlich ein Haken auf den Kopf gefallen.

Dies hat er heute nicht mehr wiederholt. Aber er sagt heute, er wäre in der Verzweiflung gewesen, der Untersuchungsrichter habe das aus ihm herausgefragt und er habe es unterschrieben, ohne darüber klar zu sein. Die Art der Bestechung gibt den Schlüssel für das ganze Verhalten der Effener Zeugen. Es gibt eine Form der Bestechung, über die man überhaupt nicht mehr debattieren tann, nämlich, wenn einem Beamten direkt 100 Wt. angeboten werden, falls er einen Wunsch erfüllt. Aber es gibt noch einen anderen Weg, der ist ebenso ungefeßlich und weit schlimmer und gefährlicher: das ist der Weg der Verführung, der Gefangennahme eines Beamten durch Einladungen, Freihalten, Geschenke, Darlehen und dergl. Man sucht durch Freundschaft und Kameradschaft an ihn heranzukommen, und so hat Brandt diese Beamten zu seinen Gefangenen gemacht. Echte Freundschaft wächst nur auf dem