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Es giebt doch noch einzelne Berufe, die sich nicht über letzteren Jahre werden scheinbar als Erfolge und Ruhmesthaten furt am Main  , der angeklagt war, gegen obige Verordnung vers Arbeitslosigkeit zu beklagen haben. Zu diesem gehört der der des Reichskanzlers aufgezählt und dessen Anspruch auf ein Dent- stoßen zu haben, in höchster Instanz entschieden worden. Bevor Steuererheber. Die Zahl derfelben, die in Berlin   erst kürzlich mal dargelegt. Die Anklage hebt u. 2. folgende Stellen als be- wir das Urtheil folgen laffen, wollen wir den Fall, um den es um sechzig vermehrt ist, soll dem Vernehmen nach zum April leidigend hervor: Die Blahfrage hat mir manches Bedenken erregt; fich handelt, kurz schildern. Schneider K., der im Jahre 1891 um weitere fechzig vermehrt werden. Und da flage Einer noch zuerst dachte ich an eine Insel mitten im Ententeich mit der Aussicht als Vorfizender des damaligen sozialdemokratischen Wahl­über schlechte Zeiten. auf das Schloß und die Börse und das könnte zu ärgerlichen Miß- fomitees zur Wahl des Gewerbegerichts es unterlassen hatte, Ueberschwemmungen in den Wohnungen haben gestern in deutungen Anlaß geben." Dann heißt es: Auf der Fauft könnte diese Sigungen anzumelden, wurde wegen Bergehens gegen die zahlreichen Fällen durch das Aufthauen eingefrorener Wasser- erstatt des wieder modern gewordenen Falken den zierlichen Verordnung vom 11. März 1850 von der Polizei mit einem leitungen stattgefunden, welche durch Rohrbrüche hervorgerufen Kanarienvogel halten, den er, wie gefällige Zeitungen melden, Strafmandat von 30 M. bedacht. K., der gegen diese Strafe find. Da derartige Fälle sich täglich während der strengen Kälte so gern um sich sieht, zum Unterschied von dem grausamen bei dem zuständigen Gericht die Entscheidung beantragte, wurde wiederholen, so machen wir unsere Leser darauf aufmerksam, werden dann weiter in satyrischer Weise beschrieben. Als be- mit diesem Urtheil nicht zufrieden, legte Berufung ein. Aber Freund wüthiger Doggen." Die Einzelheiten des Dentmals auch vom Schöffengericht freigesprochen. Der Staatsanwalt, daß, sobald die Wasserleitung eingefroren und Aufthauungs- leidigend wird ferner hervorgehoben, daß vorgeschlagen wird, auch bei der dritten Straftammer des Landgerichts zu Frank­arbeiten vorgenommen werden, der Wasserhahn aufzudrehen ist, das Denkmal in leuchtendem Gips" herzustellen- als gipsernes furt a. M. wurde der Angeklagte freigesprochen und das erste und zwar so weit, daß eine derartige Menge Wasser hindurch Symbol einer mit minderwerthigem Material mühsam unter Urtheil bestätigt. Nunmehr beantragte der Staatsanwalt die gelassen werden kann, wie eine solche durch den Ausguß hin- Keuchen und Aengsten sich abarbeitenden Zeit. Der Angeklagte Revision bei der Straffammer in Berlin  , die denn auch dem An­durchfließen kann. Auf diese Weise ersparen sich unsere Haus- hatte schon früher einmal bei den Reichstagsdebatten über die finnen des Staatsanwalts insoweit entgegentam, indem die frauen die Hilfe des Rohrlegers und es werden vor allem Rohr- Ausschmüdung des Reichstagshauses mit echtem oder unechtem Sache wegen nicht präziser Ausführungen über einige Rechts­brüche vermieden. Material an anderer Stelle ausgeführt: Charakteristisch läßt begriffe nochmals an die Vorinstanz zurückverwiesen wurde. sich des neuen Deutschen Reiches Geist nur in Gips ausdrücken" Aber auch bei der zweiten Verhandlung, die am 16. Juni 1893 und was jetzt im Anzuge ist, kann nicht anderes mehr sein, als erfolgte, wurde der Angeklagte, nachdem das Landgericht zu den das Gipszeitalter." In demselben Artikel wird der Reichstanzler, angefochtenen Stellen des ersten Urtheils ganz präzise Stellung der Verfasser der Wiener Erlasse" als Schreiber der Urias genommen, freigesprochen. Der Herr Staatsanwalt, dem die Urias- genommen, briefe" bezeichnet. Sache von großer prinzipieller Bedeutung zu sein schien, legte nochmals Berufung ein und beantragte zugleich die Berweisung noche on Bebeuttaatsanwalt, dem die an das Oberlandesgericht zu Wiesbaden  , worauf nachstehendes Urtheil des Straffenats des töniglichen Kammergerichts zu Berlin  erfolgt ist. Abschrift.

Das sorgenvolle Dasein eines reichen Mannes wird dem neidischen Proletarier so recht augenscheinlich durch einen Selbstmordverfuch zu Gemüthe geführt, den vor kurzem ein im Südosten der Stadt wohnender Rentier, ehemaliger Landwirth begangen hat. Die Ursachen des Lebensüberdrusses bei dem fchon bejahrten Mann haben sich nachträglich herausgestellt. Der zweite unter Antlage gestellte Artikel, Die Bilanz des Derselbe war nach Berlin   gekommen, um hier von den Binsen neuen Kurses" unterzieht die Wirthschaftspolitik und namentlich feines Vermögens zu leben; er fand aber bedauerlicher Weise die Handelsverträge einer abfälligen Kritik. Es heißt in feine Gelegenheit, einen Binsfuß bei sicherer Kapitalanlage zu dem Artikel u. A.:" Heute berühmt sich ein in den erhalten, der feinen Wünschen und, wie er meinte, seinen noth- Anschaungen des Frontdienstes aufgewachsener Exekutiv­wendigen Bedürfnissen entsprach. Von einigen Bekannten war beamter seiner Intereffenlosigkeit und seines Mangels an Im Namen des Königs! In der Straffache gegen den ihm nun empfohlen worden, bei einer hiesigen Genossenschafts- irdischer yabe und der ganze Unterschied zwischen einst und Schneider Friedrich Knoop zu Frankfurt   a. M. wegen Ueber­tank Wechsel zu kaufen; er bekomme da einen leidlich hohen jetzt besteht darin, daß früher gut geschulte und im engen Kreise tretung der Verordnung betreffend das Versammlungs- und Binéfaz und auch nach furzen Zeiträumen immer ihrer papierenen Erfahrungen wenigstens wohl bewanderte Vereinigungsrecht vom 11. März 1850, hat auf die von der das Kapital wieder. Der alte Herr folgte diesem Bureaukraten die Geschäfte besorgten, während man nun hinter fönigl. Staatsanwaltschaft gegen das Urtheil der dritten Straf­Rathe und obwohl die Bant sich erbot, die den bureaukratischen Scheuklappen die strebsamen Blicke selbst- tammer des tönigl. Landgerichts zu Frankfurt   a. M. vom 16. Juni von dem Rentier getauften Wechsel für diesen am Verfalltage gefälliger Dilettanten und biegsamer Binsenpolitiker erkennt." 1893 eingelegte Revision der Straffenat des königl. Kammer­präsentiren und faffiren, nöthigenfalls aber die erforderlichen Daß alle Spitzen dieses Artikels sich gegen den Grafen Caprivi gerichts zu Berlin  , in der Sigung vom 16. Oktober 1893, an Förmlichkeiten besorgen zu lassen, lehnte der etwas mißtrauische richteten, folgerte die Anklage daraus, daß wiederholt vom welcher theilgenommen haben( es folgen die Namen der Richter), Ex- Agrarier dies ab, nahm die Wechsel mit sich nach Hause und Herrn der Huber und der Göring  " gesprochen und gesagt für Recht erkannt: ließ fie ruhig in seinem Schreibtisch liegen, ba er von Wechsel- wird, daß diesem die Politik durch die Schulfreundschaft Daß die Revision der Königl. Staatsanwaltschaft gegen geschäften nichts verstand. Als etwa 8 Tage nach der Fälligkeit foufflirt werde. Dies soll auf die ehemalige Schulfameradschaft das Urtheil der dritten Straffammer des königl. Landgerichts das Geld nicht einging, lief er wieder zur Bant, wo man ihm des Wirklichen Geheimen Regierungsraths Göring mit dem zu Frankfurt   a. M. vom 16. Juni 1893 zurückzuweisen und erklärte, daß wegen unterlassenen Protestes die Bank ihrer Ver- Reichskanzler bezug gehabt haben. Ferner wird in dem Artikel die Kosten des Rechtsmittels der Staatstaffe aufzuerlegen seien. bindlichkeiten enthoben sei; als dem hierüber aufgeregten Manne gesprochen von den Militärreden des Grafen Caprivi, die mit Von Rechts wegen. von einem Rechtsanwalte das Gleiche gesagt wurde, versuchte wenig Taft und viel Behagen einen Krieg mit Rußland   in jener Selbstmord, weil er das in den Wechseln angelegte Ber: Sicht stellten". Die Kritik über die Wirthschaftspolitik spißt sich mögen für verloren hielt; in Wirklichkeit ist dies aber gar nicht dahin zu: Wenn den Aktionären eines Unternehmens eine solche zu besorgen, da die Bezogenen zahlungsfähige Leute sind und Bilanz vorgelegt würde, dann würden sie sehr energisch auf die fich schon längst gewundert haben, daß die Wechsel nicht zur Entfernung der leitenden Männer drängen: die Bürger des Vorlegung gelangten. Der nothleidende Landwirth hat sich aber Deutschen Reiches sollen aber in geduldiger Ruhe zusehen, wie trotzdem vorgenommen, Wechselgeschäfte nie wieder zu machen. die Unfähigkeit der gut besoldeten Volksdienstboten hilflos umbertaumelt und mühsam ersparte Schäße müßig verthut. Wegen dieser beiden Artikel ist vom Reichskanzler der Straf­antrag unter dem 30. September gestellt und dem Staatsanwalt durch Resfript des Justizminister vom 4. Oktober übersendet worden. Außerdem hat der Reichsfanzler wegen des Artikels Das Caprivi Denkmal" bereits am 19. Juli Strafantrag gestellt.

Vor Hunger und Entkräftung zusammengebrochen ist vor­gestern in der Demminerstraße ein arbeitsloser Maurer. Arbeiter nahmen sich des Ohnmächtigen an und brachten ihn in ein Lokal, wo er sich wieder erholte.

Gründe. Die Revision der töniglichen Staatsanwalschaft, welche Verlegung des§ 1 der Verordnung, betreffend das Ver­fammlungs- und Vereinigungsrecht vom 11. März 1850, durch Nichtanwendung rügt, ist nicht begründet.

Wie in dem Revisionsurtheil vom 16. Februar 1893 aus geführt ist, ist der Begriff einer Versammlung, im Sinne des § 1 der Verordnung vom 11. März 1850, dahin zu bestimmen, daß eine nicht zu klein an Zahl bemessene, äußerlich irgendwie vereinigte Personenmehrheit örtlich zusammentritt, die Frage jedoch, ob die Zahl der Theilnehmer eine so geringe sei, daß der Busammenkunft aus diesem Grunde der Charakter einer Ber­fammlung abzusprechen, sei eine thatsächliche.

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Urtheil thatfachlich fest, daß die Zahl der Theilnehmer an der

Der Vorderrichter stellt nun aber in dem angefochtenen

Zwei hiesige Auktionatoren", die Kaufleute Aron 2. und Herbert W., die in leerstehenden Läden gewerbsmäßig unter Buhilfenahme von sogenannten" Drückern" Schwindel­Der Angeklagte bestritt, sich einer Beleidigung schuldig ge fraglichen Zusammenkunft eine so geringe gewesen sei( die Zahl versteigerungen veranstalten, bei denen" unerfahrene Käufer arg macht zu haben. Der Artikel richte sich nicht gegen den Reichs- des Komitees bestand aus sieben Personen), daß ihr der Charakter gerupst werden, sind gestern Vormittag auf Beschluß des Unter fangler Grafen Caprivi, gegen deffen persönliche Ehrenhaftigkeit einer Versammlung nicht beigelegt werden tönne. Die thatfäch suchungsrichters wegen wiederholten Betruges in Untersuchungs- sich absolut nichts einwenden lasse, sondern gegen die geschmackliche Grivägung, auf welcher die Entscheidung des Vorderrichtes haft genommen worden. Die Beschuldigten haben zur Weih- lose Werherrlichung desselben auf Kosten feines Borgängers. beruht, ist aber als solche nach§ 376 der Straf- Prozeßordnung nachtszeit in einem Geschäftslokal der Friedrichsstadt einen Hand- Er habe vielfach ausgeführt, daß es ja ganz selbstverständlich der Nachprüfung des Revisionsgerichts entzogen. werksmeister aus Carom bei Stettin   unter Vorspiegelung falscher sei, daß Graf Caprivi   vom allerbesten Willen beseelt sei, und Die Revision war demnach zurückzuweisen. Thatsachen( indem sie Doublee: Goldsachen für massiv echt ver- beantragte die Verlesung eines diesbezüglichen früheren Artikels. Die Entscheidung über den Kostenpuntt beruht auf§§ 499, fauften) um etwa 400 m. geprellt. Rechtsanwalt Friedmann fügte den Antrag auf Ver- 505 der Straf- Prozeßordnung. lesung eines anderen Artikels hinzu, der beweisen solle, daß der Nach dieser Entscheidung bedarf es der Anmeldung von Die Leiche eines anscheinend den befizenden Klassen an- Angeklagte seiner Zeit auch diejenigen, die sich an den Fürsten   Kommissionssizungen für Preußen nicht. Aus dem Verlauf dieses gehörenden 60 jährigen Mannes wurde am Sonntag Morgen Bismarck herandrängten, mit heftiger Satyre bedacht habe. Prozesses ist deutlich zu ersehen, wie sehr es der Staatsanwalt. nahe der Rousseau- Insel im Thiergarten aufgefunden. Der Erster Staatsanwalt Drescher beantragte dann seiner schait resp. der Polizei, die ja gewöhnlich die Triebfeder folcher beacht habe. Brozeſſes iſt deutlich zu ersehen, wie sehr es der Staatsanwalt Unbekannte hatte sich durch einen Schuß in die Schläfe getödtet. feits die Verlesung noch eines Artikels, welcher be: Prozesse ist, darum zu thun war, ein obsiegendes Urtheil zu er Genossen und Genossinnen! Ein neues Jahr hat beweisen solle, daß der Angeklagte immer und immer belangen, um ja bis in die kleinsten Sigungen die Arbeiterbewegung gonnen und ruft uns zu erneuter Thätigkeit, zu neuem Gifer für strebt sei, das Charakterbild des Grafen von Caprivi beobachten zu können. den Kampf, den wir seit einer Reihe von Jahren führen. Es in tendenziöser Weise herabzufegen, immer die großen

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Bismarc

Soziale Ueberlicht.

ist dies der Kampf gegen die Unwiffenheit, die Gleichgiltigkeit Erfolge des Fürsten   Bismarck hervorzuheben, und die kläglichen und Stumpfheit; der Kampf gegen eine Gesellschaftsordnung, in Mißerfolge des Grafen Caprivi gegenüberzustellen und die der es nicht gleiches Recht giebt für Alle, sondern nur Bevor- staatsmännische Fähigkeit des letzteren zu bestreiten. Der Ange­rechtete und Rechtlose. Um diesen Kampf wirksamer als bisher flagte meinte, daß nicht er, sondean die Ereignisse selbst den Aus dem Reiche des Ministers Thielen mehren sich führen zu können, müssen alle Kräfte sich vereinigen. Zu diesem Grafen Caprivi   in tendenziöfen Gegensatz zum Fürsten   die Zeichen, welche uns die Ueberzeugung aufdrängen, daß auch 3wed veranstaltet die Frauen- Agitationsfommission am 15. d. M. bringen. Der die in den Musterbetrieben" des Staates mehr und mehr in den Germania  - Festsälen ihre erste diesjährige Versammlung. Berlesung der sämmtlichen in Frage stehenden Artikel. Arbeiter unseren Ideen gewonnen werden. Infolge der drakonischen 16 Männer wie Frauen, namentlich aber die letzteren, machen Nach der Verlesung führte Griter Staatsanwalt Drescher Bestimmungen, durch welche bei den Arbeitern in unseren Staats­wir ganz besonders darauf aufmerksam, da da sie leider Folgendes aus: Die beiden inkriminirten Artikel feien beleidigend, betrieben jede freie Regung unterdrückt wird, nicht als Folge noch nicht auf der Suche noch nicht auf der Stufe der Entwickelung stehen, die selbst wenn diese nur die Uebertreibungen der dem Grafen liebe- unserer Agitation, die in jene Kreise nur noch wenig hineinreicht, zur Förderung unserer Sache wünschenswerth wäre. Die dienerischen Presse geißeln sollten. Der Angeklagte habe die sondern vielmehr durch die eiserne Fuchtel der Verwaltung, so wichtigen Aufklärungen über unsere Rechte und unsere Person des Reichskanzler in ehrenrühiger, beleidigender Weise durch die drückende Arbeitslast, die ihnen auferlegt wird, und Pflichten sollen nun in einem Referat in jener Versammlung ge- in den Kreis seiner Betrachtungen gezogen und seine Angriffe durch die geringe Entlohnung verzweifeln immer mehr die unteren get en werden. Wir ersuchen daher Männer wie Frauen, recht richteten sich zweifellos gegen die Presse und den Reichskanzler. Bahnbeamten an der Arbeiterfreundlichkeit" unferes fozial­zahlreich zu erscheinen und zu diesem Zwecke in ihren Kreisen Der zweite Artikel zeige ganz deutlich, daß die darin enthaltenen reformatorischen" Staates. Das geht wieder zur Genüge lebhaft zu agitiren. Beleidigungen sich nur gegen den Reichskanzler beziehen. Wenn aus Mittheilungen hervor, die uns aus Aachen   über An die gesinnungsverwandten Vereine richten wir die Bitte, man auch das Recht der Satyre und des Epottes anerkennen wolle, so die Vertheilung der sogenannten Weihnachts- Remuneration zu­auf diese unsere Versammlung Rücksicht zu nehmen und möglichst höre dieses doch auf, wenn es lediglich eine Verhöhnung zum Zweck habe. gehen. Bon diesen Fonds sollen, wie man im Allgemeinen erfährt, leine anderen Versammlungen an diesem Tage einzuberufen. Der Staatsanwalt beantragt gegen den Angeflagten 7 Monate die Herren Direktoren, Bau- und Regierungsräthe die Summen von Lie Tagesordnung wird noch durch Inserat im Vorwärt3" Gefängniß, Publikationsbefugniß für den Beleidigten und 600-1800 m. erhalten haben und sie sollen damit zufrieden ge­bekannt gegeben werden. Unbrauchbarmachung der Platten und Formen. wesen sein, was in Anbetracht einer täglichen Dienstleistung von Die Frauen Agitationstommission. Rechtsanwalt Dr. Friedmann wehrte sich gegen den 6-8 Stunden gewiß als recht bescheiden anerkannt werden muß. Gedanken, als ob nun jeder, der plöblich in ein hohes Amt be- Dagegen sind die unteren Beamten, wie Bahnwärter, Weichen­Polizeibericht. Am 6. d. M. Vormittags fiel ein Raufrufen werde, nun eo ipso mit diesem Augenblick auch Verstand, steller, Bremser, Heizer, Lokomotivführer u. s. w. nur spärlich mann, als er in der Friedrichstraße einen in der Fahrt befind- Taft und politische Befähigung habe. Die Aufsäte haben keinen bedacht werden; wahrscheinlich ließ man sich von der richtigen lichen Pferdebahnwagen besteigen wollte, rückwärts zur Erde tendenziösen, beleidigenden Charakter, vielmehr vertrete der An- Ueberzeugung leiten, daß größere Gaben nur die Begehrlich und verlegte sich nicht unerheblich am Kopfe. Gegen Mittag geklagte die Ansicht, daß es ein nationales Unglück gewesen, daß keit der Wassen wecken. Diejenigen, welche im Laufe des Jahres erhängte sich ein Mann in seiner Wohnung, in der Linien- Fürst Bismarck   seinen Posten verlassen mußte. Seine andere Gehaltszulage oder Unterstützung erhalten haben, sollten zu Weih­straße. An der Ecke der Jäger- und Oberwallstraße stürzte Ansicht gehe dahin, daß man am Ende des 19. Jahrhunderts, nachten nichts erhalten. Dieses Prinzip der ausgleichenden gegen Abend das Pferd eines Schlächterwagens. Der wo die schwierigsten wirthschaftlichen, fozialen und agrarischen Gerechtigkeit" soll sich nach oben immer mehr abgeschächt haben. Stutsder wurde dabei vom Bock geschleudert und brach Fragen herandrängen, nicht einen Mann zum Leiter des Ganzen So soll zum Beispiel ein Stationsvorsteher in Aachen  , den linken Arm. Abends fiel in der Invalidenstraße ein auswählen sollte, der neben seinem guten Willen nichts trozdem er im Besiz von 240 M. Stellenzulage sein soll, doch Arbeiter infolge von Trunkenheit vom Vorderraum eines Pferde- befize, als seine Erfahrungen an der Spitze eines Armeekorps. noch 100-150. Remuneration erhalten haben. Von den bahnwagens und wurde durch ein Rad desselben an der Bruft Der Angeklagte stehe auf dem Standpunkte, daß eine Kritik in achtzehn dort stationirten Lokomotivführern haben aber nur start gequetscht und anscheinend auch innerlich verlegt. Am politischer Beziehung nicht einmal vor dem Träger der Gewalt sieben je 30 M. erhalten, während von den Heizern feiner etwas 7. d. M. Morgens wurde im Thiergarten, bei der Rousseau   auf dem Throne Halt zu machen habe, sondern berechtigt sei, auch Infel, ein etwa 60 jähriger Mann mit einer Schußwunde am die Thätigkeit eines Fürsten darauf zu kontrolliren, ob sie dem Die Lokomotivführer scheinen überhaupt in recht drückenden Kopfe todt aufgefunden. Es liegt augenscheinlich Selbstmord Volke dienlich sei. Taß ein Träger der Politik sich in Bezug Verhältnissen zu leben. Die Avancements sind so geregelt, daß Dor. Am 6. und 7. b. M. wurde die Feuerwehr 21 Mal auf die Handelspolitik irren tönne und dieser Irrthum dem die Beförderungen nur ganz langsam vor sich gehen, so daß ein alarmirt. Mit Ausnahme eines größeren Brandes handelte es Lande Geld fofte, werde sich bis in alle Zukunft nicht ver- Lokomotivführer meist ein recht respektables Alter erreicht, ehe er sich nur um unbedeutende Feuer. meiden lassen und daß man eine Handlung eines hohen Beamten ein austömmliches Leben führen kann. Der Staat sucht solange für wenig taktvoll" halte, fönne unmöglich als Beleidigung ver- als möglich die Beförderung in eine höhere Beamtentlaffe folgt werden. Der Vertheidiger sucht im Einzelnen die Anklage hinauszuschieben, um Geld zu sparen. are der indie in eine Dabei werden die punkte zu widerlegen und beantragte die Freisprechung des An- Nebenverdienste, die den Lokomotivjührern durch Kilometers geflagten. Letterer schloß sich in längerer Ausführung diesem gelder, Materialprämien aufließen, mehr und mehr gekürzt. Wegen Beleidigung des Reichskanzlers Grafen Caprivi Antrage an. Er halte den Grafen Caprivi   für einen durch- Im Aachener Direktionsbezirt soll es nicht selten vorkommen wurde heute vor der 1. Straffammer des Landgerichts I   eine aus ehrlichen Mann mit dem allerbesten Willen, aber und wir bezweifeln, daß es sich in anderen Bezirken anders ver­Antlage gegen den Redakteur der Wochenschrift Die Zukunit", er stehe auf dem Standpunkte, daß der Graf Caprivi   hält, daß Lokomotivführer im Dienste zu viel Maximilian Harden  , verhandelt. Den Vorsiß führt Land- als alter Soldat weder die nöthige wissenschaftliche Grundlage, brauchte Schmier- Dele und Brennmaterialien bezahlen müssen. gerichts. Direktor Riect, die Anklagebehörde vertrat der Erste noch die praktische Erfahrung, noch das Geschick befize, das junge Auch über die empfindlichen Geldstrafen, welche oft bei der ge Staatsanwalt Drescher, die Wertheidigung führte Rechts- Deutsche Reich durch die klippen hindurchzusteuern. Wenn der ringften Unregelmäßigkeit verhangen werden, beklagen sich die anwalt Tr. Frizz Friedmann. Unter Anklage gestellt sind Ausdruck dieser Ueberzeugung, in vornehmer literarischer Form Lokomotivführer. Die Arbeitszeit ist für die zwei Artikel in den Nummern vom 8. Juli und 5. Auguft. Der gehalten, strafbar sein sollte, dann müßten neun Behntel des antwortungsreiche Stellung eines Lokomotivführers eine viel erste Artikel führt die Ueberschrift Das Caprivi   Bolles strafbar sein. zu lange. Auf einzelnen Strecken soll es vorkommen, daß ein Denkmal", der zweite ist betitelt Die Bilanz des Der Gerichtshof beschloß, zur Verkündigung des Urtheils Lokomotivführer bei 30 stündiger Dienstzeit nur 5-6 Stunden aux des bei 30 neuen Kurses". Der erste Artikel ist in Form der Satyre einen Termin auf den 13. d. M., Mittags 12 Uhr, anzusehen. Pause hat. Es ist das eine unerhörte Zumuthung an die Kraft gekleidet und stellt einen Vergleich zwischen dem Fürsten Bismarck Um 52 Uhr war die Verhandlung zu Ende. eines Menschen. Welch' namenloses Unglück fann herbeigeführt und feinem Nachfolger an. Nach Auffassung der Anflage werden, wenn der Lokomotivführer in der oben bezeichneten Weise behörde verfolgt der Artikel ben Zweck, die Amtsthätigkeit des Zur Auslegung des preußischen Vereins- und Ver- abgearbeitet ist. Der Führer der Lokomotive, in dessen Hände Grafen Caprivi in verböhnender Form einer beleidigenden Kritit fammlungsgesetzes. Sind Kommissionen oder Komiteesitzungen hunderte, ja tausende von Menschenleben gegeben sind, sollte nicht zu unterziehen, indem dem Fürsten Bismarck ironischer Tadel, als Bersammlungen im Sinne der Verordnung vom 11. März allein einer der bestgestelltesten Beamten sein, sodaß er durch bem Grafen Caprivi aber scheinbare Lobeserhebungen dargebracht 1850, das Vereins- und Versammlungsrecht betreffend, anzu keinerlei Nahrungssorgen bedrückt ist, sein Ginkommen dürfte er werden. Die Ereig... ffe der äußeren und inneren Politit der sehen? Diese Frage ist gegen den Schneider Knoop zu Frant auch nicht durch Sparen am Material" erst erzielen müssen.

Gerichts- Beitung.

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