bleiben, aus der Hand eines katholischen Briefters die lente Delung zu erhalten. War diese gute Absicht der frommen Giftmischerin nicht ein Erfolg religiöser Erziehung? Wann je hätte ein ungläubiger Mörder soviel Zartgefühl geäußert, so rührend für das Seelenheil seines Opfers gesorgt? Leider wurde der edle Plan der frommen Katholikin zuschanden. Dreimal juchte sie dein Manne Durch Arsenik die Freuden der himmlischen Seeligkeit zu verfchaffen, aber jedesmal lehnte der Undankbare die vergiftete Suppe ab. Da fonnte denn endlich auch diese gartempfindende Mörderin auf das Seelenheil des Mannes keine Rüdsicht mehr nehmen. Sie bestimmte ihren Liebsten, den lästigen Dritten durch wohlgezielte Revolverschüsse aus der Welt zu schaffen. Morgens ging dic gläubige Frau mit Mann und Kind in die heilige Messe. Dann drüdte sie dem Knecht den Revolver mit fünf Patronen in die Band:" Jest wird der Kochs erschossen". Ahnungslos ging der Mann mit dem Mordbuben auf ein Kriegervereinsfest, und auf dem Heimweg hat er dann sein Reben lassen müssen. Das Aachener Schwurgericht hat nun über die Gattenmörderin und ihren Helfershelfer das Todesurteil gesprochen.
Revision durch die Obengenannten. Diesmal foll der Fehlbetrag 1500 m. an sie, die sie haufenweise besikt, einen Standal zu provozieren, Stündlein geschlagen habe, und in werde ihm die Möglichkeit erreicht haben, welche Summe aber auf das doppelte angewachsen soll aber schließlich von ihrer Drohung gegen Zahlung von 5000- M. sei, als nach Entfernung des Schmidt Masser die Stasse weiterführte Abstand genommen haben. Die Schwester des Rüdel bekundete, daß und näher nachprüfen fonnte. Auch jezt noch soll eine Mitteilung der Hergang wie geschildert gewesen sei, die Angeklagte beitritt, an den Magistrat unterblieben sein. Dagegen soll der Bürgermeister eine Drohung gebraucht zu haben. Die Aussage der Zeugin erdem Schmidt erklärt haben, von einer strafrechtlichen Verfolgung gab, daß ihre Mutter aus ihren geringen Mitteln und sie aus den absehen zu wollen. Es wird vermutet, daß dies geschah, um den Einnahmen, die sie durch Stundengeben sich verschaffte, dem jungen damaligen Vorsitzenden der Drtstrantentasse, Tausch, der zugleich Leutnant, der nichts weniger als sparsam lebte, monatlich 50 M. auch Stadtverordnetenvorsteher war und am 1. Oktober vom Vorsig Zuschuß sendeten. der Krankenkasse zurüdtrat, vor Regrezansprüchen zu schüßen. Die gescheiterte Heiratsvermittelung, die den RegierungsbauWie weiter mitgeteilt wird, ist die Staatsanwaltschaft von meister Hinkenbach, betraf, wurde von diesem betundet. Es ist dies diesen Dingen unterrichtet worden. Es hat hierauf eine gerichtliche der Zeuge, dem von dem Heiratsvermittler Kab in Aussicht gestellt Untersuchung stattgefunden, mit Rücksicht darauf aber, daß der Auf- worden war, ihm eine Ehefrau mit mindestens 300 000 2. zu be enthalt des Schmidt nicht bekannt ist, soll die Staatsanwaltschaft schaffen. Kah hatte einen Betrag von 300 m. erhalten, um nach das Verfahren eingestellt haben. Nachdem diese Angelegenheit in Frankfurt a. M. zu fahren, in seinem Auftrage fuhr gegen Entgelt Alt- Landsberg weitere Kreise gezogen hat, wird die Aufsichtsbehörde von 150 M. die Angeklagte nach Frankfurt a. M. Wie schon erder Kasse nicht umhin lönnen, sich zu den Anschuldigungen wähnt, sollte dort mit der Prinzessin Alexandra zu Pfenburg die zu äußern. Sache eingefädelt werden. Dem Zeugen waren vier Damen in einem kleinen Verzeichnis als passende Partien bezeichnet worden, Bruchmühle. darunter„ eine Jüdin, 28 Jahre alt, hübsch, sofort 1 Million", ferner eine„ Spanierin, 30 Jahre, bildschön, ca. 4 Million" usw. usw. Der Zeuge will dadurch in den Glauben versetzt worden sein, daß vier reiche Frankfurterinnen bereit seien, zum 3wede späterer Heirat seine persönliche Bekanntschaft zu machen, er ist der Angeflagten nach Frankfurt nachgereist und hat sich dort acht Tage aufgehalten, um dann unverrichteter Sache nach Berlin zurückzukehren, da er von den reichen Damen nichts zu sehen und auch die Prinzessin nicht zu sprechen bekam, denn diese ältere Dame sei Bevölkerung Westfalens", die der Landeshauptmann von Wie blutige Jronie flingt eine Befanntmachung an die nur hier und da borübergeschwebt". Die Angeklagte betont zu diesem Fall, daß sie von dem Zeugen doch keinerlei Provision er- Westfalen in der ganzen Provinz durch Anschlag verkünden läßt und halten habe. Uebrigens habe sie in der Angelegenheit wirklich mit an deren Verbreitung auch Behörden in der Rheinprovinz sich der Prinzessin Isenburg verhandelt; der Zeuge sei aber zu unge- beteiligen. Die Bekanntmachung verdient wirklich Verbreitung, wesduldig gewesen und habe die Zeit nicht abwarten fönnen. halb sie hier wiedergegeben sei.( Die gesperrten Säße sind in dem Original durch große Lettern besonders hervorgehoben):
Aus der Gemeindevertretung. Zunächst machte der Gemeindevorsteher Mitteilung von einer Wenderung der Wasserverträge mit dem Kreiswasserwert; er drüdte sein Bedauern darüber aus, daß der Kreis hinter dem Rücken der Gemeindevorstände mit den Grundbefizervereinen berhandelt habe. Wegen Anschluß an das Kreisgaswerk soll erst abgewartet werden, was die Nachbargemeinde Peters hagen befchließt. Um den Berg des neuerworbenen Grundstücks, der zum größten Teil aus Lehm besteht, wegzuschaffen, wurde beschlossen, den Einwohnern zu gestatten, sich bei Bedarf unentgeltlich Lehm farrenweis zu holen; bei Fuhren sind 25 Pf. zu entrichten. Der Neubau der Waldbrüde mußte der hohen Kosten wegen noch zurüdgestellt werden. Für Benutzung der Friedhofshalle wird bei Erwachsenen 1,50 M., bei Kindern 75 Pf. erhoben, doch werden Unbemittelte auf deren Antrag davon befreit. Die Besetzung des Steuererheberamtes konnte nach den Abmachungen einiger Bertreter nicht vorgenommen werden, weil unser Vertreter durchschlagende Gründe dagegen vorbrachte. Bernau .
Ein Beschluß über eventuelle Borführung der Prinzeffin Dienburg wurde noch nicht gefaßt. Es soll versucht werden, diese Zeugin nochmals durch eine besondere Vorladung, an deren Zustellung dann nicht gezweifelt werden kann, zum nächsten Sonnabend hierher zu zitieren. Es wird dann in dieser Woche nur noch heute und Sonnabend verhandelt werden.
IC
Alimenteneid.
Bor dem Schwurgericht des Landgerichte I unter Vorsiz des Landrichters Fennard wurde an zwei bis in die Abendstunden sich ausdehnenden Sibungstagen ein umfangreicher Meineidsprozes verhandelt, an dem fast das ganze Dorf Löwenbruch bei Ludwigs felde in der Mark aktiv beteiligt war.
Wanderer.
Aus aller Welt. M
Ein Kulturdokument.
Gebiteinerlei Almosen mehran ortsfremde Bettelnde Wanderer müssen ein für allemal an die Polizeioder Gemeindebehörde verwiesen werden.
Not in arbeitswilliger Wanderer
mehr zu
Die von der Provinz eingerichteten Wanderarbeitsstätten ges währen jedem arbeitslosen Wanderer gegen angemessene Arbeitsleistung unentgeltliche Verpflegung und Unter funft Soweit irgend möglich, wird in den Wanderarbeitsstätten auch unentgeltlich Arbeit nachgewiesen. Der Wanderbettel und die Landstreicherei werden aufhören, wenn die Bevölkerung de ortsfremden Wanderer abweist, weil für sie durch die Wanderarbeitsstätten gesorgt wird. Wer ihnen Almosen gibt, übt falsches und andere schädigendes Mitleid und verleitet zum Landstreichen und Betteln.
Die Stadtverordnetenversammlung erledigte in ihrem öffentlichen Teil einige Vorlagen von geringer Bedeutung in furzer Zeit. Dafür dauerte die nichtöffentliche Sigung, in der die. Einführung einer Be foldungsordnung für Beamte und Lehrer zur Beratung stand, um so länger. Von unseren Genossen wurde beantragt, die Verhandlung in öffentlicher Eizung zu führen, dem wurde aber auf Einspruch des Vorstehers nicht stattgegeben. Nach der Geschäftsordnung bedarf es nur des Widerspruchs eines Stadtverordneten. Die Besoldungs Es handelte sich um einen jener berüchtigten Alimentenmeinordnung sieht für Polizeisergeanten und Vollziehungsbeamten ein eide. Angeklagt war der Maurer Paul Egeler aus Löwenbruch Anfangsgehalt von 1500 und ein Endgehalt von 2400 m. vor. Für unter der Beschuldigung, in dem Unterhaltungsprozeß des minderWachtmeister und Magistratsaffiftenten Anfangsgehalt 1900 M., End- jährigen unchelichen Sohnes einer Büdnerstochter gegen ihn einen gebalt 3000 m. Stadtförster und Maschinenmeister beginnen mit ihm von der Zivilfammer des Kgl. Sandgerichts 11 auferlegten Inhalt und Geist dieser Bekanntmachung wirken in einer Zeit 2000, Endgehalt 3200 M., außerdem erhalten dieselbent Dienst- Eid wissentlich falsch geschworen zu haben. Er hatte diesen Eid Kann wohnungen im Werte von 300 M. Magistratssekretäre Anfangs prompt geleistet, obwohl der Vorsißende es nicht unterließ, ihn in der zunehmenden Arbeitslosigkeit besonders wohltuend". gehalt 2400 M., Endgehalt 3800 M. Stadthauptkassenrendant, Stadt eindringlichster Forin darauf aufmerksam zu machen, daß entweder man sich angesichts des Massenelends, das die Arbeitslosigkeit in sekretär und Baubeamter beginnen mit 2500 M., das Höchstgehalt er oder das Mädchen einen Meineid leisten würde. Nachdem der den Großstädten des Reichs im Gefolge hat und das die Arbeitsbeträgt 4200 M. Für sämtliche Endgehälter ist eine 21jährige Dienst- Angeklagte in der Bernfungsinstanz seinen Prozeß endgültig ge- lofen zu Tausenden auf die Landstraße treibt als„ ortsfremde zeit vorgesehen. Die Besoldungsordnung der Lehrer wurde der vor- wonnen hatte, fuhr er in sein Dorf zurück und verspottete einen Wanderrer" eine aufreizendere Sprache denken, als diese Begerüdten Zeit wegen vertagt. Arbeitskollegen, der einem Mädchen Alimente zahlen muß und sagte tanntmachung? ihm: Er wäre seinerzeit wohl recht dumtst gewesen und würde Trebbin ( Kreis Teltow). heute wohl nicht zu zahlen brauchen, wenn er nur den einen Kniff beim Schwören gewußt hätte. Da der Verteidiger, R.-A. Dr. Herbert Fuchs, zahlreiche Personen zum Beweise der Unglaubwürdig willig ein Ende bereitet. Ein erst 34 Jahre alter unverheirateter Ein gewiß feltener Mensch hat in Gotha seinem Leben freifeit der Hauptbelastungszeugin und Staatsanwalt Dr. Schindler sehr viele Zeugen zum Gegenbeweise geladen hatte, so war tat- Rentier, der ein Barvermögen von 150 000. fein eigen sächlich fast das ganze Dorf im Zeugenraume versammelt. Nach nannte, erhängte sich, weil die Gefahr für ihn vorSchluß der umfangreichen Beweisaufnahme beantragte Staatsanwatt lag, 250 M. einzubüßen. In einem Zivilprozeß wollte der Dr. Schindler das Schuldig wegen wissentlichem Meineids, während Beklagte den Eid ablegen, daß er die Summe bereits einma R.-A. Dr. Herbert Fuchs höchstens einen fahrlässigen Meineid für bezahlt und der Kläger , genannter Rentier, fie ein zweites Mal vorliegend erachtete. Nach langer Beratung bejahten die Geschwore- fordere! Wegen dieser Sache geriet nun der Geldmann so in Aufnen in später Abendstunde nur die Frage nach fahrlässigem Falsch eid, worauf das Gericht dem Angeklagten zu einem Jahre Gefäng regung, daß er einen Tag vor dem Eidestermin seines Gegners sich nis unter Unrechnung von vier Monaten Untersuchungshaft verfeine Zeit in aller Spießbürgerruhe und Einsamkeit, aber um des in seiner Wohnung das Leben nahm. Der Mann, verlebte urteilte. lieben Mammous vegen ließ er sich, wie Figura zeigt, von feinem " Leidensgenossen" übertreffen. Kleine Notizen.
Spandan.
Mißlungene Arbeitswilligenklage.
Auch ein Grund.
Arbeiter verschüttet.
Briefkaften der Redaktion.
Mit dem Verkauf bes Stadtforftes hatte sich die lebte Stadt verordnetenfibung zu beschäftigen. Genosse Richter ersuchte die bürgerlichen Herren, die sonst am Stammtisch stets das große Wort führen, in der Stadtverordnetenversammlung ihre Meinung über diese wichtige Frage zum Ausdruck zu bringen. Zur Sache selbst betonte der Redner, daß, wenn die bürgerlichen Vertreter früher die Interessen der Stadt zu wahren verstanden hätten, die Kirche nicht in den Besitz der Ländereien gekommen wäre; die Versammlung brauchte jezt nicht auf Mittel bebacht sein, den Ort durch Herbeiziehen von Industrie zu heben. In namentlicher Abstimmung er flärten sich die Herren Drachholz, Thiel, Jung, Maaß und Siebede gegen den Bertauf. Stadtberordneter Thiel verlangte unter allge, meiner Seiterfeit, daß die Abstimmung protokolliert und öffentlich bekannt gemacht werden soll. Sodann wurde der Vertrag mit der Kontinentalen Gasgesellschaft Dessau angenommen. Der Vertrag beruht auf derselben Basis wie der zwischen dem Kreise Teltow In Halle a. S., wo man den besten Vertreter der Arbeitsund der Gesellschaft geschlossene. Für den Ort kommt zunächst der willigen, Schwurzeugen der Unternehmer und Gründer des Mein Verbrauch von Gas für Strafts, Heiz- und Stochawede in Betracht. eidflubs Kanone", Maurenneister Pfeiffer, ins Zuchthaus geschici Grubenunglüd. Auf der Gewerkschaft Deutscher Raiser in Der Preis hierfür ist auf 13 Bf. pro Stubikmeter und für Leucht hat, scheint man nunmehr Ii der Bewertung von Arbeitswilligen- amborn wurden am Sonntag bei einem Kanaleinsturz vier zwecke auf 18 f. berechnet. Für Verbraucher zu beiden Zweden ist ein Einheitspreis von 15,8 Bf. fejtgejekt. Für die nach 8 Uhr aussagen etwas vorsichtiger zu werden. Als im August d. J. 81 Ar- brei anderen haben schwere Verlegungen davonEiner wurde sofort getötet, die abends fallenden Stunden der Fortbildungsschule tommt der Staats- beiter einer Klärstation bei Halle im Lohntampfe die Arbeit nieder- getragen. zuschuß in Wegfall. Die Holzauktion am 24. November hat einen gelegt hatten, will der Arbeitswillige May Lange von Dölau am Mord aus Eifersucht. Der 19 jährige Arbeiter Storm hat Erlös bon 1773,50 M. ergeben. 30. August auf dem Wege nach der Klärstation von dem bisher un am Sonntag in Segeberg auf offener Straße das 21 jährige bescholtenen 47jährigen Maurer Karl Petersen genötigt und be- Mädchen Wittern durch einen Stich ins Herz getötet. Bei dem geplanten Straßenbahnanschluß mit Berlin ist es zeitleidigt worden sein. Lange beschwor vor dem Schöffengericht, als Das Motiv ist Eifersucht. Der Mörder hat sich selbst der Polizei er dem Rade an Petersen vorbeifuhr, habe der Streitende ihm gestellt. gemäß, einen Blick auf die hiesigen traurigen Verkehrsverhältnisse zu werfen. Ohne Rücksicht auf das Publikum und die Straßenbahn- ugerufen:„ Schämst Du Dich denn nicht, Du willst den Streit Sturm an der standinavischen Küfte. Aus vielen Orten Nor angestellten werden von dem Straßenbahndirektor mit Zustimmung brechen; wenn Du heute nach Hause kommit, dann geht Dein Radwegens wird Sturm gemeldet. In der Nähe von Bergen des Magistrats dauernd die Tarife erhöht, die Pausen der Schaffner in Stüde ." B. wies darauf hin, es sei gar nicht möglich, daß ein breimann von der Besagung des Dampfers Bergensfjord" bein ertranten in der vorlegten Nacht zwei Fährleute und und Fahrer bertürzt und Verkehrsverschlechterungen eingeführt. Seit Borbeifahrender so viel Worte vernehme. Tatsächlich habe er dem Versuch, zum Dampfer hinauszurudern. 1. November ist statt des 5- Minuten- Berkehrs auf den einzelnen 2. auch nur die Worte zugerufen: Wo willst Du denn hin?"- Linien der 7- Minuten- Verkehr eingeführt, die Haltezeit der Elek Nachdem der Amtsanwalt für kräftigsten Arbeitswilligenschut plätrischen auf dem Hauptbahnhof von 3 auf 1 Minute und an den diert und gegen P. zwei Wochen Gefängnis beantragt hatte, tam Endhaltestellen von 5 auf 4 Minuten gefürzt worden. Da nun die das Gericht zur Freisprechung mit der Begründung, Zeuge Lange einzelnen Wagen fast immer etwas Verspätung haben, so fallen die Bausen der Angestellten fast gänzlich weg. Früher waren zu habe vor Gericht nicht den sichersten Eindruck gemacht. Die juristische Sprechstunde findet indentate 69, born biet Exebpen jedem Zuge Straßenbahnwagen am Bahnhof, um die FahrSabrkahl- wochentäglich von 4% bis 7% Uhr abends, Sonnabends, gäste mitzunehmen. Wenn jetzt ein Eisenbahnzug hier bon 4½ bis 6 Uhr abends statt. Jeder für den Brieflaften bestimmten Anfrage eintrifft, 10. müſſen die Fahrgäste ant Hauptbahnhof tst ein Buchstabe und eine Zahl als Mertzeichen beizufügen. Briefliche Antwort mitunter in strömendem Regen fünf bis acht Minuten auf die Schaufenster Ringe mit dem polnischen Adler und einer polnischen verben nicht beantwortet. Eilige Fragen trage man in der Sprechstunde vor. Der Uhrmacher Erich L. in Oberhausen , Rhld., hafte in seinem wird nicht erteilt. Anfragen, denen teine Abonnementsquittung beigefügt ik, Straßenbahnwagen warten, fie sieben es dann meistens vor, zu Fuß Inschrit ausgelegt, die ins Deutsche überfest lautet:„ Gott erlöse zu geben, weil sie so schneller nach Hause kommen. Nicht unerwähntolen!" Die Waren hatte er von einem Engrosgeschäft aus Düssel - getreten ist, Staffenmitglied geworden. 2. und 3. Es genügt die Mitteilung S. 2. 15. 1. Rein, Ihre Frau ist dadurch, daß fie in Beschäftigung jei noch das schöne Idyll an der Charlottenbrüde. Hier kann man dorf in Kommission erhalten. Wegen des Auslegens der Ringe im des Schneidermeisters an die Kasse, daß Ihre Frau in Beschäftigung gedes öfteren beobachten, daß ein zehnjähriger Junge sich mit dem Schaufenster hatte das Schöffengericht Oberhausen den Angeklagten fann jedoch bei der Aufsichtsbehörde, Magistrat zu Lichtenberg , erhoben treten ist. 4. Gine Beschwerde wäre dann nicht mehr erforderlich. Šie Hochziehen der Brüdenklappen abquält. Da der Mechanismus der Brüdenklappen oft nicht funktioniert, so müssen die Straßenbahn- 3 15 M. Geldstrafe verurteilt, da die Tendenz der Inschrift ge- en eignet sei, die nationalpolnische Bewegung zu heben, die darauf aus andauert. R. Löwy. Ja, sofern die Krankheit nicht länger als 14 Tage wagen auf beiden Seiten mitunter zehn bis zwanzig Minuten gehe, die ehemals polnischen Landesteile von der preußischen Herr- recht. Es kann beim Amtsgericht, in dessen Bezirk der Erblaffer verstorben Alter Abonnent. Die Klage wäre zu erwarten. warten, bis sie weiterfahren können. Nebenbei sei noch erwähnt, ichaft loszulösen. Gegen das Urteil legte der Amtsanwalt Beit, das Aufgebotsverfahren beantragt werden. Die Aufgebotsfrist jetzt das daß morgens und abends, hauptsächlich auf der Nonnendammbahn, rufung ein, weil nicht auf Unbrauchbarmachung der vorgefundenen Gericht fest. Die Kosten gehen bon der Nachlaßmaſſe ab. öfter die doppelte als vorgeschriebene Anzahl Fahrgäste in den 14 Stüd Ringe erkannt worden ist. Die Strafkammer Duisburg zugehörigkeit ergibt. 2. Ja, jedoch nicht früher, spätestens aber vor Ab M. P. 33. Es genügen auch andere amtliche Urfunden, aus denen sich Ihre ReligionsWagen eingezwängt ist. verwarf jetzt die Berufung, da nicht die Schrift strafbar ist, sondern lauf von 6. Bochen. 5. S. 23. Nein. 6. B. 71. 1. Ja. 2. Rein, nur das Auslegen der Ringe in Schaufenster. die Erklärung muß dem Amtsgericht gegenüber abgegeben werden. In einer imposanten öffentlichen Bersammlung im Gasthaus München 43. Sofern C. gutgläubiger Erwerber war, ist er nicht verZur Sonne" sprach am Sonntag Genoffin Demmning über pflichtet, ohne Bezahlung seiner Forderung die Maschine herauszugeben. das Thema: Die Frau in ihrer wirtschaftlichen Stellung einst und 211. M. 3. Eine Schadenersagflage würde nur dann Aussicht auf jetzt. Troz des schlechten Wetters war die Versammlung überaus Gine lebende Mauer von Dienern und Dienerinnen im Weinberge er für den Verschluß der Borbodentür Sorge trägt. Zu Aagen vet alten Kaiserstadt lebt ein gar frommes Völflein. Erfolg haben, wenn Sie vorher von dem Vermieter verlangt haben, daß gut besucht. Die Darlegungen der Rednerin wurden mit großem des Herrn wehrt mit Erfolg den falschen Propheten, die das engels 2. 3. 7955. 1. Nein, allerdings wird häufig nach der Richtung hin eingewirkt. Interenie berfolgt und am Schluß mit Beifall belohnt. An der reine Gentit der guten Aachener durch die Irrlehren der Neuzeit sie nicht ebenfalls ausscheidet. 2. Ist abgeschafft. 9. K. 100. Ihre Frau fann herangezogen werden, sofern Disfuifion beteiligten sich die Genossen Vieth, Effing, Seifert und vergiften wollen. Aus diejem frommen Winkel dringt aber hier ausreichen. 2. M. 34. Die Heiratsurtunde dürfte Buchweiß. Einleitend und am Schluß der Versammlung trug der ind da gar wundersamne Kunde über die Werke gläubiger Seelen. 1, Nein. 2. Nach Ihrer Darstellung nicht, M. K. G. 200. Unseres Erachtens nein. Mr. Mr. 95. Gefangverein Zukunft"-Niederschönhausen einige stimmungsvolle Paul 110. Stommt auf Lieder vor, die begeistert aufgenommen wurden. Bor einigen Jahren wurde dort ein Mädchenmörder Görissen den Inhalt des Anstellungsvertrages an. In der Regel wird Versicherungs abgeurteilt, der am Tage der Tat die Meffe besucht, gebrichtet und pflicht in folchen Fällen vorliegen. Ramo 97. 1. und 2. Jn geringem tommuniziert hatte... Dieser Tage stand eine Mörderin vor den Umfange ja, es darf jedoch der Ausbildungszived nicht darunter leiden. Aachener Geschworenen, deren Frömmigkeit sich noch zartfühlender Lehrvertrages nicht geltend gemacht werden können. 4. Ja. 3. Entschädigungsanspräche würden mangels Borliegen eines schriftlichen äußerte. Das 38jährige Beib, Mutter von 11 Kindern, war des 1. Der Alimentationsanspruch entspricht den heutigen Säßen. 23. 24. angetrauten Mannes überbrüssig, und sie sehnte sich danach, ihn wie Ihre Darstellung zu ergeben scheint, ausgeklagte Mimente rückständig 2. Sofern durch einen jungen Knecht zu ersehen. Da aber die katholische find, der Betrag, der 20 M. möchentlich übersteigt. 3. Ja, jedoch erst nach Die Gräfin als Angeklagte. Kirche die Scheibung verbietet, fann die Frau, sich auf andere Buftellung eines fändungs- und leberweisungsbeschlusses. 2. 11. 28. Aus der gestrigen Verhandlung verdienen zwei Punkte regi- Weise des Ueberflüssigen zu entfedigen. Sie hätte ihn erschießen Die Schriftstüde dürften voraussichtlich ausreichen. Bir raten, zu Beginn striert zu werden. ober erwürgen fönnen, aber dann hätte der plöbliche Tod ihr Opfer der Frist die Erklärung abzugeben, damit Sie eventuell noch Beit haben, Der Zeutnant Rüdel stand in intimsten Beziehungen zur An- gehindert, die letzte firchliche Weggehrung mit in die Ewigkeit zu die Taufscheine zu besorgen. M. R. 46. 1. und 2. Die sofortige getlagten. Gie behauptet, ihn zum größten Teil aus ihren Mitteln nehmen. Und das wollte die fromme Mörderin den zum Tode Ge- Mitnahme der Bfandobjekte darf nur dann erfolgen, wenn die Befriedigung des Gläubigers gefährdet wird. unterhalten zu haben. Als R. im Begriff stand, fich zu verloben, weihten nicht antun. Sie beschloß daher, ihren Mann zu vergiften. Es müssen Zatfachen vorliegen, die eine verlangte sie, dag er zurüdtrete. Sie soll der Schwester des An- Die Schmerzen der Vergiftung, jo falfulierte die treue Seele, tür Eine Beschwerde ist beim Bollstreckungsgericht anzubringen. Die BorGefährdung begründen. Die Brüfungspflicht hat der Gerichtsvollzieher. geklagten gedroht haben, mit Hilfe der Liebesbriefe des Leutnants den den Todeskandidaten rechtzeitig daran mahnen, daß sein letztes schrift ift im§ 808 Abja 2 der Zivilprozeßordnung enthalten.
Mühlenbeck.
"
Gerichts- Zeitung.
Germanisation.
Die fromme Mörderin.
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Erb