sucht ivaren, auch von einer großen Zahl von Pensionsempfängern. Es tam in allen der Wille zum Ausdrud, nicht nachzulassen im Stampfe für sozialpolitische Forderungen, bis auch die holländischen Arbeiter vor den gröbsten Gefahren geschützt sind,
rtei. 194
Aus der Partei.
Soziales.
Gemeingefährliche Wirkung der Ausnahmegesetze gegen Landarbeiter.
Wiljons Antitrust- Programm.
Sollte
Wie ein Telegramm aus Washington meldet, zielt das Programm, das Präsident Wilson für die Antitrust- Gesetzgebung während der gegenwärtigen Session des Kongresses aufgestellt hat, darauf hinaus, die mannigfachen Formen des Monopolwejens info Wie überaus notwendig es ist, die Ausnahmegejeze gegen der Ausschaltung der Konkurrenz im Handelsverkehr, die als un Landarbeiter zu beseitigen, lehrt folgender Fall: Ein Inst billig und als gegen das Gesez verstoßend zu gelten haben, zu mann war am 1. März zu einem Agrarier in Kallehnen definieren, die Beweisführung, daß feine unbillige Beschränkung ( Kreis Wehlau ) gezogen. Die Wände der Instmanns- der Konkurrenz im Handelsverkehr besteht, dem Angeklagten auf,, wohnung" wiesen fingerbreite Risse auf: das Wasser lief zuerlegen und es zu verbieten, daß ein und dieselben Personen in durch die Decke. In einer Nacht war eine Wanne voll Wasser den Aufsichtsräten mehrerer Gesellschaften ſizen. Ferner faßt das in die Wohnung gelaufen. Die Betten verschimmelten und ins Auge, die befugt sein soll, das Monopolivesen zu regulieren, Programm die Schaffung einer Interstate Trade Commission" die Bettstellen begannen zu faulen. In einer solchen Untersuchungen anzustellen und den Gerichten behilflich zu sein, Wohnung" mußte sich der Justmann mit seiner Frau und über Trusts verhängte Auflösungsbeschlüsse zur Durchführung zu feinen beiden Kindern, von denen eins 134 Jahr und das bringen. Dieses Antitrust- Programm wurde von Bräsident Wilson andere 21 Jahr alt war, aufhalten. Die Gesundheit seiner nach einer Konferenz mit den demokratischen Mitgliedern des Familie war auf das schwerste gefährdet. Deshalb ersuchte Justizkomitees des Repräsentantenhauses entwidelt. der Arbeiter den Befizer, die Wohnung reparieren zu lassen. dieses Programm Gesetz werden, so würden die Trusts allerdings Der Agrarier reagierte aber darauf nicht, obwohl die Auf- Sherman Mete, hat bisher keinem der Trusts wirklichen Schaden ernsthaft getroffen werden. Das bestehende Antitrust Gesez, die forderung wiederholt an ihn gerichtet wurde. Jetzt zog zugefügt: Aber es ist fraglich, ob Präsident Wilson den Kampf der Mann einfach aus und gab die Arbeitsstelle auf. gegen die Trusts wird siegreich durchführen können. Die jetzige Er amerikanische Regierung wird sich den konzentrierten Kapitalsunmehr schritt der Amtsvorsteher ein. sorgte aber nicht dafür, daß die Wohnung ausgebessert wurde, mächten wohl ebenso bebingungslos beugen müssen, wie die frühere sondern er sandte es ist kaum glaublich, aber wahr dem Regierung dem Morgantrust bei der Geldkrisis im Jahre 1907. Landarbeiter, für den der Kontraktbruch die einzige Rettung war, ein Strafmandat von 3 Mart. weil er vor Die Welle der Krise steigt. Nach einer Meldung aus Mez haben in der Industrie an der Tothringisch- luremburgischen Grenze Ablauf des Vertrages seinen Dienst verlassen hätte. Der Arbeiter verlangte gerichtliche Entscheidung. Das wegen Arbeitsmangels große Arbeiterentlassungen bereits stattgefunden. Etwa 3000 Arbeiter sind abgewandert. Die Arbeitszeit Schöffengericht in Wehlau erkannte auch auf Freifist um einen Tag in der Woche gekürzt worden, und zwar wird sprechung. Selbst der Amtsanwalt mußte die Land- anstatt an sechs nur an fünf Tagen gearbeitet. Wanzenbude bezeichnen.
Genosse Louis Cohn- München schreibt uns: Der Abdruck in Ihrem lezten Montagsblatt des für die Partei geschichte wichtigen Briefes, den August Vogt, Th. Mesner und Sigfr. Mieher im Jahre 1865 an Karl Marr richteten, beranlagt mich, Ihnen mitzuteilen, daß Ihre Bemerkung:„ cs ist möglich, daß Sorge seinen alten Freund überschätzt" nicht zutrifft. Ich war mit August Vogt in den Jahren 1871-73 in New Yort eng befreundet. Wir gehörten der Settion der Jnternationale an, deren Vorsitzender und Führer Sorge war, und aus der sich im Jahre 1873 der Generalrat der Internationale bildete, als ihr Siz nach New York beriegt wurde. Sorges Schilderung der Per sönlichkeit August Vogts ist durchaus nicht geschmeichelt. Dieser Mann, der sich in New Yori als armer Flidschuster in einem schmutzigen„ basement" fümmerlich durchs Leben schlug, besaß eine außergewöhnliche Intelligenz und eine hervorragende Begabung für Logit und Dialektif. Damit warf er jeden Gegner in den Sand. Das habe ich mit großem Vergnügen des öfteren gesehen, als es sich darum handelte, die in Amerika lebenden Achtundvierziger und andere bürgerlichen Demokraten aus ihren schleier haften Deklamationen herauszuschälen; oft handelte es sich auch darum, den nebelhaften Vorstellungen der Seftionsmitglieder von Sozialismus und Kommunismus zu begegnen. Obgleich Autodidakt war Vogt doch ein durchgebildeter philo. sophischer Kopf aus der Schule Hegels, und den damals noch unverstandenen Diebgen tonnte er allein in seiner Bedeutung arbeiter ,, wohnung" als- würdigen und erklären. Seine volkswirtschaftlichen Kenntnisse Und angesichts dieser Zustände wundern sich die Agrarier Hat ja Starl Mary, wie aus dem Briefwechsel Sorges hervorgeht, über die Leutenot. Ganz unverständlich ist in diesem hochgeschäßt; hielt er ihn doch in jener Zeit in Amerika für Falle das Verhalten des Amtsvorstehers. Hat er die Wohnung einzigen, der ihn berst den erinnerung an die Kraftvolle Ber - des Arbeiters gar nicht befichtigt, sondern einfach auf Grund
den verstanden habe.
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sönlichkeit Vogtser gehörte zu jenen interessanten Häßlichkeiten, der Anzeige des Agrariers dem Landarbeiter sofort ein Die wie Mirabeau jeden in ihren Bann zwingen lieb und heilig. Strafmandat geschickt? Hätte sich der Arbeiter einschüchtern Dieser Pionier der Sozialdemokratie würde, wenn er. heute lebte, lassen und wäre er in seine Arbeitsstelle zurückgekehrt, so unter den Millionen der Parteigenoffen ebenso hervorstechen, wie hätte er, wenn die Wohnung im alten Zustande geblieben zu der Zeit, als ihm nur wenige zu folgen vermochten. wäre, seine Kinder bald auf den Kirchhof bringen fönnen und er und fein Weib wären gesundheiflich aufs schwerste geschädigt worden. Fort mit den Ausnahmegesetzen, die solche Zustände herbeiführen!
Ungültige Stadtverordnetenwahlen. Die bürgerliche Mehrheit in Bunzlau hat die Stadtverordnetenwahl in der dritten Abteilung, die mit dem Siege der vier sozialdemokratischen Kandidaten endete, für ungültig erklärt. Die ungültigkeitserklärung erfolgte aus den nichtigsten Gründen und trotzdem der eingesetzte Rechtsausschuß- zur Prüfung des Protestes alle Protestgründe als unbegründet zurückgewiefen und die Gültigkeitserklärung der Wahl beantragt hatte.
Verbot der Beschäftigung von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern in Ziegeleien.
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Gerichts- Zeitung.
die am 1. stpris. in Savait getretene Boligciberordnung vom 12. Februar 1913 betreffend den gewerblichen und Handelsberkehr mit Nahrungs- und Genußmitteln bestimmt in§ 10 der mußmitteln:" Den mit der Zubereitung und dem Verkauf von EBVorschriften für das Personal im Verkehr mit Nahrungs- und Gewaren beschäftigten Personen ist das Rauchen, Schnupfen und Wegen Ueberabaffauen bei ihrer Beschäftigung verboten". tretung dieser Bestimmung hatte das Schöffengericht einen Sändler, der in seinem Markthallenstand Geflügel feilbietet und dabei gcraucht hatte, zu 3 M. Geldstrafe verurteilt. In der Berufung hatte fich die 9. Straffammer des Landgerichts I uner Vorsitz des Landgerichtsdirektors Dr. Sawarke gestern mit der Prüfung der Rechtsgültigkeit dieser Bestimmung zu beschäftigen. Das Gericht tam nach längerer Beratung dazu, die Rechtsgültigkeit des.§ 10 311 Der gestrige Reichsanzeiger" veröffentlicht eine vom Bundes- verneinen. Bandgerichtsdirektor Dr. Schwarze begründete diese rai auf Grund des§ 120e der Gewerbeordnung erlassene Berord- Rechtsansicht des Gerichts unter Anlehnung an die Stellungnahme In Freiburg i. Br. erlitt der Genosse Karl Jüngst auf nung, die die Verwendung von Arbeiterinnen und jugendlichen des Kammergerichts zu einer anderen ähnlichen Streitfrage über der Straße einen Schlaganfall, dem er bald darauf erlag. Mit Arbeitern zu bestimmten Vorrichtungen in Ziegeleien und Anlagen eine weitere Bestimmung dieser Verordnung. Der§ 12, der das ihm ist ein Parteiveteran aus dem Leben geschieden, der in den zur Herstellung von Dinassteinen, Schamottesteinen und Schamotte sei zweifellos rechtsgültig, der§ 10 dagegen nicht. Der Angeklagte Betasten von Eßwaren, Früchten usw. durch die Käufer verbietet, Stürmen des Sozialistengefeßes treu zur Fahne der Sozialdemoerzeugnissen berbietet. Die Verordnung tritt am 1. Januar 1914 tratie gestanden hat und mutig allen Bolizeischifanen tropic. Wegen mußte aus diesem Grunde freigesprochen werden. Die Freisprechung Verbreitung sozialdemokratischer Schriften und wegen anderer an Stelle der Verordnung vom 15. November 1903 in Kraft, deren würde aber auch, selbst wenn der§ 10 rechtsgültig wäre, aus dem Dienste für die Sozialdemokratie hat Jüngst dreimal im Ge- Inhalt durch die neue Verordnung etwas erweitert wird. Der Grunde erfolgen, weil solches feilgebotene Geflügel nicht unter den fängnis figen müssen. Bei ihm wirkte die Gewaltpolitif des herr- wesentlichste Inhalt der jetzt erlassenen Bundesratsverordnung Begriff Egwaren" fällt. schenden Regimes in Deutschland doppelt grausam, denn er hatte geht dahin: in zwei Feldzügen für sein Vaterland gefochten" In Ziegeleien und Anlagen zur Herstellung von Dinas und schwere Verwundungen, die ihm Zeit seines Lebens steinen, Schamottesteinen und anderen Schamotteerzeugnissen biel zu schaffen machten, erlitten. dürfen Arbeiterinnen und jugendliche Arbeiter nicht beschäftigt
Totenliste der Partei.
Karl Jüngst wurde im Jahre 1842 in rimmitschau in Sachsen geboren. Seiner Militärpflicht genügte er bei den lanen in Dresden . Er nahm teil an den Feldzügen 1864 und 1866. In der Schlacht bei Königgräß wurde er durch einen Lanzenstich und zwei Schüsse in die Beine sehr schwer verwundet, doch gelang feine Wiederherstellung, so daß er in der Lage war, später feinem Beruf als Schlosser und Heizer wieder nachzugehen. Materielle Unterstübungen hat Jüngst, obwohl er mit Orden und Ehrenzeichen bedacht worden war, vom dankbareen Vaterland nicht erhalten; er war ja einer von den„ baterlandslosen Gesellen".
Nach Freiburg tam Genosse Jüngst im Jahre 1888. Namentlich bis zum Fall des Schandgesezes hat er auch hier der Parteisache wertvolle Dienste geleistet; auch später bis in die lepien Jahre hinein hat er regites Interesse an allen Parteifragen ge= nommen, wie er auch der gewerkschaftlichen Organisation gegenüber seine Pflicht als flaffenbewußter Arbeiter erfüllt hat.
Die Partei wird das Andenken dieses Veteranen in Ehren halten.
Freige
werden:
a) bei den Abraumarbeiten, bei der Gewinnung, der Verladung und der Beförderung der Rohstoffe einschließlich des eingefumpften Lehmes;
b) bei der Handformerei( dem Streichen oder Schlagen) der Steine mit Ausnahme von Dachziegeln( Dachpfannen) und von Bimssandsteinen( Schwemmsteinen);
c) bei der Beförderung von Kohlen in Schiebtarren auf die Defen, beim Befeuern der Oefen und bei allen Arbeiten in Defen einschließlich der Grdringöfen, jedoch mit Ausnahme des Füllens und Entleerens der oben offenen Schmauchöfen;
d) bei der Beförderung geformter( auch getrockneter und ge brannter) Steine, soweit diese nicht durch Abtragen von Hand oder mittels Tragbrettern, oder in Rollwagen, die auf einem festberlegten, wagerechten Gleise oder auf einer Hängebahn laufen, erfolgt."
Aus dem Gewerbegericht.
lescu wegen vorzeitiger Entlassung Bezahlung der Gage bis Ende Zwei Mujifer forderten gestern von dem Stapellmeister Bendides Monats, da eine 14tägige Kündigung zum 15. jeden Monats per Ultimo ausgemacht. Im ersten Falle behauptete der Beklagte, Der Kläger habe trok mehrfacher Verwarnung nicht so mustiziert wie er sollte, sondern im Gegenteil absichtlich unrichtig gespielt. Der Nachweis gelang ihm jedoch nicht. Gefordert waren
237,50 M. Da der Kläger einige Einnahmen gehabt hatte, tam ein Vergleich in Höhe von 175 M. zustande.
Berhaftungen Angeklagter.
In dem auf Wochen berechneten Prozeß gegen die Leiter der Allg. Spar- und Kreditbank" war in der gestrigen Sihung der zweite Angeklagte Philipp Eißenbeiß, der von der Anklage als die Scele des ganzen Unternehmens angesehen wird, nicht erschienen. Statt seiner überbrachte eine den Angeklagten nahestehende Dame die Nachricht, daß der Angeklagte förperlich ganz zusammengebrochen fei und sich in ein Sanatorium begeben habe. Gißenbeiß hat in dieser Sache vom 27. Oftober 1912 bis 22. März 1913 in Haft gesessen und war dann gegen Bürgschaft entlassen worden. Die Ueberbringerin der Nachricht wußte den Aufenthaltsort des Angeflagten nicht anzugeben und auch Rechtsanwalt Nübell erklärte auf Befragen, daß ihm sein Klient von seiner Abficht, in ein Sanatorium zu gehen und über. seinen augenblicklichen Aufenthalt nichts mitgeteilt habe. Es wurde beschlossen, zunächst ohne Anwesenheit des E. weiter zu verhandeln, um aber die Möglichkeit der Weiterberhandlung zu sichern, beschloß der Gerichtshof in der gestrigen Sißung, sowohl den Angeklagten Siegfried Rosenbaum, der gegen Bürgschaft seinerzeit aus der Untersuchungshaft entlassen worden war, als auch den Angeklagten Dentist Willi Goldstein in Haft zu nehmen. Der Angeklagte Kaufmann Karl Rudolf Kaiser fist seit bem 29. November 1912 in Untersuchungshaft, so daß die Anwesenheit dieser drei Angeklagten sichergestellt ist.
Ein Friedhofsplünderer.
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Von der Parteipresse. Die Altenburger Wolfss zeitung", bisher Kopfblatt der Leipziger Volkszeitung ", er scheint vom 1. Januar an in eigener Druderci. In die Redaktion ist jekt als zweiter Redakteur Genosse Karl Schmidt- Ronneburg eingetreten. Ein Diebesspezialist, der zahlreiche Friedhofsbesucher in arge ingelegenheiten gebracht hatte, mußte fich gestern in der Person Dolizeiliches, Gerichtliches ufw. Des Handlers Paul Eichler vor der 5. Straffammer des LandBerechtigte Interessen eines sozialdemokratischen Redakteurs. gerichts III verantworten. Der Angeklagte, der wegen ganz Daß die Gerichte sozialdemokratischen Redakteuren den Schutz ähnlicher Straftaten schon mehrfach vorbestraft ist, arbeitet mit des§ 193 zubilligen, tommt höchst selten vor. Um so mehr muß folgendem Trid: Er besucht die Friedhöfe und beobachtet dort die hervorgehoben werden, daß das Reichsgericht jetzt ausdrücklich das Im zweiten Falle war dem Kläger gesagt, er möge sich mit Frauen, die die Gräber ihrer Angehörigen aufsuchen, um die Urteil der Straffammer des Bielefelder Landgerichts einer Bezahlung von 6 M. pro Tag zufrieden geben, anstatt 7 M. Blumen zu begießen und zu pflegen. Viele dieser Frauen haben bestätigt hat, wonach Genosse Schädlich von der Wolfs wacht" der Kapellmeister wolle dafür sorgen, daß er anderweiten Verdienst die Angewohnheit, ihre Sachen, darunter meist auch die Handtasche von der Anklage, einen Lehrer beleidigt zu haben, freigesprochen bekommt. Unter dieser Bedingung erklärte sich der Kläger ein mit dem Portemonnaie, während sie von dem zumeist ziemlich entwurde, weil ihm der Schutz des§ 193 zustände. verstanden. Es wurden ihm zu drei Abenden auch nur je 6. fernt liegenden Brunnen Wasser holen, an dem Grabe liegen zu Es handelte sich seinerzeit für die Volfswacht" um drei gezahlt, anderweite Beschäftigung erhielt er jedoch nicht, und verlassen. Dies machte sich der Angeklagte zunuke, indem er blikschnell Prügelprozesse". Der Schutz des§ 193 wurde unserem Genossen langte nun die ursprünglich vereinbarte Bezahlung von pro Abend die Taschen öffnete, das Portemonnaie entwendete und damit verdeshalb zugebilligt, weil er als Vater schulpflichtiger Kinder das 7 W. Darauf wollte jetzt der Kapellmeister nicht eingehen und schwand. Am. 29. Juli d. J. gelang es einer Frau Stainert, die Recht hätte, Mißstände in den Schulen zu fritisieren. Die gegen will gejagt haben:„ Wenn Sie damit nicht zufrieden sind, können den Sebastiantirchhof besucht hatte, den dreisten Dieb auf frischer den Lehrer Steube gebrauchten Ausdrücke feien zwar scharf, aber Sie aufhören." Der Kläger will aber erst gegangen sein, als ihm Tat abzufassen. Staatsanwaltschaftsassessor Fuhrmann beander Redakteur habe sich nicht gut anders ausdrücken können. Des- gesagt wurde, er möge sein Instrument einpacken und fofort das tragte mit Rücksicht auf die Gemeingefährlichkeit derartiger Dichhalb könne auch keine Bestrafung wegen einer Beleidigung nach Bodium verlassen. Die Zeugen konnten den Hergang nicht mehr stähle eine Gefängnisstrafe von einem Jahre, auf die das Gericht Form und Umständen erfolgen. Eine Verurteilung erfolgte nur genau angeben. in cinem Falle wegen des Ausdrucks Prügelpädagoge". Das Gericht fam zur Klageabweisung. In den Worten des Lehrer Steube legte hiergegen Revision beim Reichsgericht ein. Stapellmeisters habe keine Entlassung gelegen. Wenn der Kläger Sie ist aber zurückgewiesen worden mit der Begründung, daß die mit der geringeren Bezahlung nicht einverstanden mar, hätte er Unwendung des§ 193 ohne Rechtsirrtum erfolgt sei. weiterspielen und dann die Differenz beim Gewerbegericht einklagen sollen... Dieses Urteil geht sehl, denn nach§ 124 der Gewerbeordnung ist der Arbeitnehmer berechtigt, sofort das Arbeitsverhältnis zu lösen, wenn ihm der schuldige Lohn nicht in der ausbedun genen Weise gezahlt wird. Die Klageforderung betrug 189 M., die Sache ist also berufungsfähig.
Jugendbewegung.
Berichtigung.
In Nr. 306 des Vorwärts" hatten wir von sittlichen Verfehlungen nach§ 175 berichtet, die, wie man uns geschrieben hatte, vom Vorsitzenden der Ortsgruppe Langfuhr des Jungdeutschlandhundes an Mitgliedern dieses Bundes begangen wurden. Zu dieser Notiz geht uns folgende Berichtigung zu:
Auf Grund des§ 11 des Preßgefeßes ersuche ich die Redaktion, eine Berichtigung der Notiz Jugendbewegung ein Ertüchtigungs held" vom 21. November 1913 zu veröffentlichen.
Hus Induftrie und Bandel.
Dividendenreduktion bei Schaaffhausen.
auch erfannte.
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Letzte Nachrichten.
Eine dunkle Affäre.
Brag, 11. Dezember. ( W. Z. B.) In Kolin wurde der Pflasterer Smolit und sechs andere Personen verhaftet wegen des Verdachtes, das stellenlose Dienstmädchen Bindusta in ihre Wohnung gelockt, drei Wochen dort festgehalten und unter Fol tern und durch unger zu schimpflichem Verkehr mit Männern angehalten zu haben. Als das Mädchen, welches etwas geistesschwach, jedoch von großer förperlicher Schönheit war, zu m Stelett abgemagert und so für die Rohlinge wertlos ge= worden war, tötete Smolit es und legte die Leiche mit Hilfe des Schmiedegehilfen Gesmacher am lesten Freitag in der Nähe von Kolin vor einen Eisenbahnzug. Die Leiche wurde tatsächlich überfahren und man glaubte an einen Selbstmord. Am Dienstag nach Prag geschickt worden zu sein, um sich wegen Verübung eines wurde nun Gesmacher in Prag verhaftet. Er gab an, von Smolit Er hoffe aber nicht verurteilt: zu
Der A. Schaaffhaufensche Bankverein hat in den letzten Jahren Die Behauptung, p. Schlüder sei Vorsitzender der Gruppe Lang- mannigfache Verluste erlitten. Besonders durch die Krisisam fuhr des Jungdeutschlandbundes gewesen, ist unrichtig. Berliner Grundstücs- Hypotheken- und Baumarkt ist die Bank start p. Schlücker ist weder Führer, noch Mitglied des Jungdeutsch in Mitleidenschaft gezogen worden. So war die Bant im ver- Mädchenmordes anzuzeigen. Landbundes; er ist der Leitung des hiesigen Ortsvereins, der auch gangenen Jahre an den Schwierigkeiten der Firmen Kurt Berndt , werden, da er wegen Wahnsinns bercits in einer Frrenanstalt geBangfuhr umfaßt, unbekannt! Schlüder hat nur als Bekannter Boardinghouse.- G. und der Terraingesellschaft Groß- Berlin bewesen sei. von Mitgliedern der Gruppe Langfuhr an einzelnen Veranstaltungen teiligt. Jm laufenden Jahre scheint sich bei der allgemeinen Gelddieser Gruppe wie das vielfach geschieht als Mitläufer teil- teuerung die Situation für die Bank noch verschlechtert zu haben. genommen, fann also mit der Jungdeutschland- Organisation selbst Die Verwaltung des Bankvereins hat daher beschlossen, zum Zwed nicht in Verbindung gebracht werden. erneuter Abschreibungen den 9,3 Millionen Mart betragenden Spezial- Referbefonds und einen größeren Teil des Gewinns auf zubrauchen. Dadurch wird die Dividende von 5 Proz. im Vorjahre auf 3 Proz. herabgesetzt werden.