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Assessor Cuno) erledigter Prozeß, welchen derselbe gegen den durch die Säumigkeit und mangelhafte Arbeit des Klägers be- Arbeitsbedingungen lebensträftig zu erhalten? Es muß für jeden Bauherrn Battge angestrengt hatte. Rosenbaum beanspruchte ziehungsweise seiner Arbeiter gehabt, als dessen Forderung be- eine Pflicht sein, soweit es in seinen Kräften steht, uns auf diesent eine Lohnentschädigung wegen plöhlicher Entlaffung und 9,30 M. frage. Den Schaden im Einzelnen nachzuweisen, unterläßt der Gebiete zu unterstüßen, indem wir uns über Arbeitsangelegen als Affordrest. Folgender Sachverhalt wurde durch die Verhand- Beklagte, er giebt an, dem Kläger   nur die volle Bezahlung unter heiten besprechen und Arbeitsgelegenheiten gegenseitig bekannt Tung festgestellt: Der Bautischler Böttcher hatte es übernommen für der Bedingung bei der Auslieferung zugesichert zu haben, wenn machen.

bestimmte, mit dem Beklagten vereinbarte Attordsäge auf einem Bau sein Abnehmer teine Einwände betreffs der Arbeit mache oder Es findet zu diesem Zwecke an jedem Sonntag Vormittag deffelben Tischlerarbeiten auszuführen. Zur Hilfe" besorgte er gar, weil der Liefertermin bereits vorbei sei, die Sachen zurück bei Böhl, Rüdersdorferstr. 8, eine Frühsprache statt. Es ist fich einige Kollegen, darunter den Kläger; die Leute sollten zu weife. Beklagter erkennt auf Vorhalten des Klägers an, daß Pflicht eines jeden Kollegen, nicht nur desjenigen, der in Arbeit denfelben Preisen wie er auf Afford arbeiten. Sie sahen sich er demselben die Lieferzeit, da ihm die Stoffe etwas steht. sondern auch derjenigen, die außer Arbeit sind, zu erscheinen. Die Preistabelle an und arbeiteten. Der Meinung, daß beftimmte später wie abgemacht zugingen, um zwei Tage verlängert Im Auftrage der Kollegen des Often: Arbeiten( Jalousietäſten u. ſei june Arbeiten( Jalousietästen u. f. w.) nicht in den für bestimmte habe. Als der Kläger   hierauf ausführte, am 12. November 2. Knappe, Friedrichsfelderstr. 3. A. Schulz, Langefir. 57. Fenſter aufgefeßten Preis eingefchloffen feien, weigerten ſie ſich, habe der Lieferungstermin, erſt ſein ſollen, fei alfo burch jene A. Matull, Rüdersdorferstr. 50.

Berlins.

diese Arbeiten dafür mitzumachen. Der Beklagte entließ fie mit Bugabe" auf den 14. verlegt worden, am 14. fei aber die Aus­dem Bemerken, bevor sie die betreffende Arbeit nicht ausführten, lieferung der letzten Sachen erfolgt, bemerkte der Beklagte An die Schuhmacher! Wir bringen hiermit den Kollegen bekämen sie feine neue. Böttcher hatte, entgegen der Meinung zu eifelnd, der erst festgelegte Lieferungstermin könne auch der zur Kenntniß, daß der Streit in der Schuhfabrik von Fürsten­des Klägers und feiner Leidensbrüder, mit Battge thatfächlich 10. gewesen sein, nachdem er vorher als solchen immer den heim u. Komp. zu Gunsten der Arbeiter beendigt ist, da sämmt­die von jenen geweigerten Arbeiten in den Afford eingeschlossen. 12. November 1893 bezeichnet hatte. Gin Zeuge sagt aus, daß liche Forderungen der Arbeiter bewilligt sind. Dagegen dauert Der Beklagte verfuchte den Beugen Böttcher zum Arbeitgeber Herr Silbermann wohl bei der Ablieferung etwas die Arbeit der Ausstand in den Fabriken Simonsohn u. Stern, Raiſerſtr. 38, des Klägers zu stempeln, was ihm aber nicht gelang. Das Ge- bemängelte, fie aber abnahm. Von irgend welcher Bedingung Mauff, Oranienstr. 189, Klug, Gollnowstr. 11, Buchholz, Lottum­richt nahm an, der Kläger   und feine Kollegen feien nichts als bei der Abnahme hat der Zeuge nichts gehört Ein Zeuge des traße 12 unverändert fort. Attordarbeiter bei Battge gewefen. G3 wie den Kläger Beklagten weiß ebenfalls nichts Beſtimmtes auszusagen. Der Gerichts- Die Agitations Rommiffion der Schuhmacher mit seiner Forderung ab. Die Vereinbarungen hof beschloß deshalb, den Kläger   su vereidigen. Derfelbe beschwört, über die Ausführung der Arbeiten feien erwiesenermaßen daß er nicht mit dem Beklagten bei der Ablieferung der frag­durch Böttcher mit dem Beklagten getroffen worden. lichen Sachen vereinbart habe, für den Schaden aufkommen zu In den so zu stande gekommenen Afford sei der Kläger   wollen, welcher entstehen würde, wenn die Kunden des Beklagten mit eingetreten, die durch Böttcher akzeptirten Bedingungen habe die Sachen nicht abnähmen. Es sei vielmehr wahr, daß er, er als bindend für sich anerkannt. Seine falsche Meinung Kläger  , am 14. November als dem verabredeten Termin die unverändert fort. Alle Hebel werden in Bewegung gesetzt, um Der Streit der Porzellanarbeiter in Annaburg   dauert über einige der Bedingungen hätte auf das Urtheil feinen Gin- Lieferung beendet habe. Der Betlagte wurde ver fluß haben können; thafsächlich habe er sich geweigert, ihm urtheilt, die 216,10 m. zu zahlen. Durch die Beweisauf. Streitbrecher heranzuziehen. Dem Zusammenhalt der Streifen­M. ben ist es aber bis jetzt gelungen, jeden Zuzug fernzuhalten. zustehende Arbeiten auszuführen, worauf er ohne Kündigung nabme fet erwiesen, daß die Lieferung der fraglichen Sachen den ist es aber bis jetzt gelungen, jeden Zuzug fernzuhalten. entlassen werden konnte." weder zu spät erfolgte, noch daß leztere zu fehlerhaft waren. Beklagter habe sie, wenn sie wirklich Fehler hatten, nach geringer Bemängelung abgenommen nnd dadurch ihre Brauchbar feit anerkannt.

Aus Duisburg   wird mitgetheilt, daß in der dortigen Bergschloß- Brauerei Lohndifferenzen mit den dort beschäftigten Brauern ausgebrochen sind."

Auf der Glasfabrik Johannesberg bei Annen   in West­falen drohen Differenzen zwischen der Firma und den Arbeitern auszubrechen, weshalb die Arbeiter die Berufsangehörigen um Fernhaltes des Zuzuges ersuchen.

in der Möbelfabrik von Heinrich Bauer in Leipzig   aus­Ein Streif der Bildhauer, Tischler und Tapezirer ist gebrochen. Es wurde von den Arbeitern verlangt, in den nächsten 2 Monaten 10 pet. billiger zu arbeiten.  - Die Stein­bildhauer am Neubau der Petrikirche zu Frank: furt a. M. streifen ebenfalls wegen Lohndifferenzen.

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M

Waschte und Genossen, acht Maurer  , Ilagen gegen die Firma Berger und Scheil. Sie beanspruchen eine vierzehn­tägige Lohnentschädigung. Der Maurer Waschke hatte die bellagte Firma dazu bewegt, ihm bestimmte Arbeiten in Afford Der Klingel, Kirchen und Musik Bolle zu übertragen; er wollte sich die nöthige Anzahl von Kollegen beschäftigte am 11. Januar die Kammer VII. Bei diesem heranschaffen. Als er und die anderen Kläger am Montag humanften aller Berliner   Arbeitgeber hatte auch der Mitfahrer ranrüdten", war es den Firmeninhabern wieder leid geworden, Laubsch fein Brot gegeffen" und sich in die Geheimnisse der in Afford muksen" zu lassen. Im Termin führten sie aus, die Madame Musika einweihen lassen, das heißt, er war fon­Kläger hätten gar keine Ursache gehabt, zu flagen, an Stelle der traktlich gebundenes Mitglied des Bolle'schen Musikkorps. Als Atford- sei ihnen Lohnarbeit angeboten worden. Die hätten sie er entlassen wurde, glaubte er Anspruch zu haben auf 88 m., aber nicht machen wollen.( Jedenfalls aus Furcht, von die ihm wöchentlich mit 1 M. fürs Lernen der Musit" abgezogen Glückliches Sachsen  . 1120 Millionäre beglücken zur Zeit den alten Lohnarbeitern der Beklagten  , denen die worden war. Er nahm das Gewerbegericht in Anspruch. Diesem das Königreich Sachsen mit ihrem Dafein. Seit 1880 hat Affordkolonne nicht nicht ganz geheuer" war, Kloppe" zu wurde der gedruckte Kontralt vorgelegt, welchen der Vater des sich die Zahl der Millionäre verdreifacht, ihr Einkommen aber triegen. Der Berichterstatter.) Die Kläger   beriefen sich jugendlichen Klägers für denselben mit der Firma G. Bolle ab- verneunfacht. Das höchst besteuerte Einkommen beträgt hingegen auf einen Vertrag, den Waschke, gewissermaßen in geschlossen hat. Die interessantesten Bestimmungen darin find: 3 400 000 M. Die weitaus größte Zahl der Millionäre find ihrem Namen, mit den Beklagten abgeschlossen haben soll. Der Mein Sohn steht bei der Firma in Dienst und gehört dem Großindustrielle. Muß das eine Lust sein zu leben. Und dabei Vertrag sehe lediglich Affordarbeit vor; auf Lohnarbeit hätten aus Angestellten derselben gebildeten Musikkorps an. Ich erkläre nährt sich das dumme Volt" in Sachsen  - wie wir fürzlich fie deshalb nicht eingehen brauchen. Der Vertrag" stellte sich mich mit folgendem einverstanden: Mein Sohn ist verpflichtet, berichteten von Hunde- und Pferdefleisch. als Schriftstück heraus, daß weder von Waschke, noch von der mindestens drei Jahre nach Eintritt in das Korps sowohl bei Eine Ordnungsstüße in Delsnit im sächsischen Voigt. beklagten Firma unterzeichnet war. Das Gericht sprach sich, der Firma G. Bolle in Stellung zu bleiben, als auch dem Musik­die Kläger   abweisend, dahin aus, daß ein Afford forps anzugehören. Ich zahle für den Unterricht 100 m., lande, Kemnizer mit Namen, ist dabei ertappt worden, wie er die vertrag nicht vorlag. Bei Objekten von Bei Objekten von über 150 m. deffen(!) ratenweise Erledigung mit mindestens wöchent unerhörtesten Wahlschwindeleien beging. Der Mann war Stadt­sei ein regelrechter Kontrakt gesetzliches Erforderniß, sollen lich einer Mark mir gestattet ist. Der Betrag wird verordneter schon seit vielen Jahren und wünschte nun auch die Abmachungen Rechtskraft erlangen. In anbetracht deffen, jedoch nach Ablauf der dreijährigen Dienstzeit in Form feinen Sohn zu diesem Posten befördert zu sehen. Er genoß daß die meisten Kläger wegen der verlockenden" Affordarbeit des dafür gekauften Sparkassenbuches an meinen Sohn großes Vertrauen in der Stadt, spielte überhaupt eine große bei Berger und Scheil ihre früheren Stellen aufgegeben haben, zurückvergütigt, wenn derselbe sich weder des Betruges, Rolle, ihm war auch stets die Leitung der Wahlgeschäfte über­suchte das Gericht vor der Urtheilsverkündung die Beklagten der Untreue oder der Unterschlagung schuldig macht; wenn er tragen. So auch bei den letzten Stadtverordneten- Wahlen. Der zur Zahlung einer fleinen Entschädigung zu bewegen. Dieselben nicht früher den Dienst verläßt oder aus dem Musitforps aus: Ordnungsheld brachte es hierbei fertig, der Abstimmung eine ihm erklärten sich bereit, jedem Kläger   5 M. zu geben, worauf die tritt, bevor die drei Jahr um sind, wenn er nicht durch wünschbare Wendung dadurch zu geben, daß er ganz andere So sehen selben aber nicht eingingen. sein Verhalten Veranlassung giebt, daß erent Namen, als die auf den Betteln enthaltenen anfagte. Gegen eine Lohnentschädigungsklage feines ehemaligen Gelassen oder vor Ablauf der drei Jahre aus dem die Leute aus, die nicht lant genug schreien können über die Un­hilfen Worf wandte der Malermeister Wittge ein, er habe Worf Musikkorps ausgeschieden werden muß."( Oh moralität der Sozialdemokraten. Reminizer war, wie wir aus berechtigter Weise ohne Kündigung entlassen, derselbe habe seinen Kautschuk, was bist du gegen die Dehnbarkeit dieses Bara dortigen Lokalblättern( und zwar nichtsozialistischen) entnehmen, Anordnungen nicht Folge geleistet. Im Vortermin erklärte graphen!) Tafür, daß der junge Mann durch sein Verhalten an der Spitze jeder mordspatriotischen That zu finden.- fich das Gericht bereit, mehrere vom Beklagten vorgeschlagene Veranlassung gegeben bat, entlassen und damit vor Ablauf der drei Natürlich! Zeugen für deffen Behauptung zu laden, wenn er einen Koften Dienstjahre aus dem Musikkorps ausgeschieden werden Kapitalistische Entbehrungslöhne. Von den im Besize vorschuß zahle. Herr Wittge, ängstlich, das Eingezahlte event. zu müssen", hat der Vertreter des Beklagten Bolle, von Attiengesellschaften, Gewerkschaften und dem Staatsfistus zu verlieren, hielt die Hand auf seinen Beutel, was natürlich Herr Fabrikant Weigert, ein von 6-7 Kontrolleuren befindlichen Steinfohlenwerten in Sachsen   erzielten das böse Gericht bewegte, seine Beugen nicht vorzuladen. Er des Beklagten unterzeichnetes Schriftstück beigebracht, in welchem im Jahre 1892 Ueberschüsse: der Erzgebirgische Steinkohlen­spielte den Erstaunten darüber, daß die angegebenen Herren die Gründe zur Entlassung aufgesucht sind. Aus demselben geht Attienverein 312 000 M., Forster Steinkohlen Aktienverein nicht da waren, und versprach, zum nächsten Termin sicher den zunächst hervor, daß die Kontrolleure die Ent- 75 000 M., Schader Steinkohlen  - Attienverein 194 130 M., Vorschuß zu geben. Zu spät. Er wurde mit folgender Be- laffung des Klägers erwogen und beschlossen Zwickauer   Steinkohlen- Aktienverein 700 000 M., Zwickauer Bürger­gründung zur Zahlung von 48 m. verurtheilt: Da die haben. Es wird darin gejagt, Kläger   sei nachlässig" im Gewerkschaft 500 000 M., Zwickau  - Oberhohndorfer Steinkohlenbau­Ladung der Beugen von einem Kostenvorschuß abhängig Dienst geworden, man habe ihn darauf verwarnt. Dann habe Verein 278 400 M., Bockwa- Hohndorf Verein Feld 428 313 M., gemacht wurde und Herr Wittge diefen nicht einreichte, er nach geringer Besserung sich noch mehr vernachlässigt. Schließ- Gersdorfer Steinkohlenbau- Verein 236 505 M., Steinkohlenbau­habe derselbe den Beweis seiner Berechtigung zur fofortigen Entlich habe er sich nach Ertheilung einer Rüge sogar nicht mehr Verein Gottes Segen 170 340 M., Steinkohlenbau- Verein Hohn­lassung des Klägers versäumt. Deshalb seien die Angaben des bemüht, Obst an den Mann, oder vielmehr die Frauen, zu dorf 194 410 M., Steinkohlenbau- Verein Kaisergrube 118 905 M., legteren als richtig anzusehen und habe die Verurtheilung bringen. Sie, die Kontrolleure, hätten darauf seine Entlassung Lugauer Steinkohlenbau- Verein 130 000 M., Delsniger Bergbau­erfolgen müssen. Die nachträgliche Ladung der Zeugen sei nicht verfügt. Das Gericht schloß sich dem seinerzeit vom Assessor gewerkschaft 97 800 M., Königl. Steinkohlenwerk Bauckerode zulässig. Freund gefällten Urtheil es handelte sich um dieselbe Ge- 705 498 m. Die Ueberschüsse betragen insgesammt 4 141 081 M., Rammer III. Abtheilung 1. Vorsitzender: Assessor Für st. schichte, nur der Name des Klägers war ein anderer- nicht gegen 4 988 362 M. im vorhergegangenen Jahre. Fürst. und wies den Kläger ab. Dr. Freund hatte Der Putzer Bulach hatte bei der in Bauarbeiterfreifen an 248 Deserteure sind von der Straßburger Staatsanwalt­,, äußerst beliebten" Charlottenburger   Baufirma Franz Reetz seinerzeit, unserer Meinung nach in richtiger Würdi= gearbeitet. Eein Kolonnenführer war entlassen worden, ohne gung der Sachlage, die Verurtheilung Bolles zur Heraus- schaft auf den 14. Februar 1894 wieder vor Gericht geladen. daß Bulach Gelegenheit gegeben würde, unter dem neuen zahlung von auf die bezeichnete Weise abgezogenen 104 M., damit be: Es ist doch haarsträubend, daß die Leute gar nicht begreifen Kolonnenführer weiter zu arbeiten. Er flagte deshalb auf eine gründet, daß der Kontrakt kein Musiklehrvertrag, sondern seinem fönnen, daß sie in den Ferienkolonien des Deutschen Reiches am Lohnentschädigung von 66,50 M. Dieselbe wurde ihm zu Wesen nach ein Arbeitsvertrag sei. Er hätte den Zweck ge- besten aufgehoben sind, gut verpflegt und zu Mustermenschen Aber die Herrlichkeiten des Militär­gesprochen, und zwar wurde Franz Reeß dazu verurtheilt, in- habt, den damaligen Kläger auf drei Jahre an den Ge- ausgebildet werden. dem der Gerichtshof in ihm den eigentlichen Arbeitgeber des werbebetrieb des Herrn Bolle zu tetten, ohne lebens werden den Leuten immer noch nicht genug bekannt Klägers erblickte. Franz Reet hat nämlich noch einen Bruder dies natürlich auszusprechen. Die angeblich für den Musikunter gemacht.dland und die Beiden wollen immer et nich jewesen sind", wenn richt und für die Benuhung der Instrumente gezahlten( ab- Die Zahl der Aerzte in Deutschland   hat nach Ausweis irgend ei Arbeiter sich von der Firma ungerecht behandelt glaubt gezogenen) 104 M. wären deshalb zu Unrecht abgezogen worden. des Reichs- Medizinaltalenders auch im Vorjahre wieder eine bald der Dis Gesetz gestattet dem Arbeitgeber nur, Abzüge im Höchst- Zunahme erfahren, sie ist von 20 500 auf 21 621, also um und flagt; es ist dann immer, mein Bruder" eines Wochenlohnes zu machen. Go un 5,46 pet. gestiegen, feit 5 Jahren um 22,2 pet. Im Vergleich eine, bald der andere gegen den oder die Kläger sich zu betrage gefähr lautete Die Assessor Freund gegebene Bes zur Einwohnerzahl tommen im ganzen Reich auf je 10 000 Ein­wenden hätten. gründung. Das Landgericht, bei dem für Herrn Bolle wohner 4,37 Aerzte gegen 4,15 in 1892. Nicht lange wird es Sitzung vom 10. Januar. Kammer I. Borsigender Assessor Herr Weigert in jener Sache die Berufung( das Objekt betrug dauern und auch auf diesem Gebiete wird ein zahlreiches Prole­Der Schneidermeister Duscheck( Hausindustrieller) konnte von ja über 100 m.) eingelegt hatte, gab allerdings dem Vorder- tariat vorhanden sein; schon jetzt eriftirt ein gut Theil Aerzte, der Firma Kantorowicz u. Ruhm, für welche er arbeitete, immer richter nicht Recht. Bolle gewann den beim Gewerbegericht ver- die ein recht kümmerliches Einkommen haben. Lorenen Prozeß in der Berufungsinstanz. Die Entscheidung des schlecht Geld friegen". Bor längerer Zeit enthielt er der Firma Landgerichts   lag dem Gewerbegericht vor und mag wohl für die von Basel- Land   mit. Er schreibt: Basel- Land   hat 12 500 Steuer­Aufreizende Zahlen theilt der Bar.rn- und Arbeiterbund" dieselbe zur Zahlung des Arbeitslohnes für bereits gelieferte Ausschlag gegeben haben. So viel ist aber sicher, daß zu un- ein ganz bescheidenes. 3600 Bürger haben ein Vermögen von eine Anzahl" Sachen", wie der Fachausdruck lautet, vor, um so Mehrheit der Richter in der Sache Laubsch wider Bolle den von Basel- Land   mit. Er schreibt: Basel- Land   hat 12 500 Steuer­pflichtige; davon haben aber 4845 gar fein Vermögen, oder nur Sachen" zu bewegen. Lie Folge war ein Prozeß vor dem Gewerbe gericht. Es kam ein Vergleich zu stande. Tuscheck verpflichtete sich gunsten des techts die juridische Form den Sieg davon 1 bis 5000 Fr., also auch noch nicht viel. 1655 haben ein Ber­Selbstverständlich soll mit dieser Behauptung mögen von 5000-10 000, 1191 ein solches von 10 000-20 000, zur Herausgabe der Sachen unter der Bedingung, daß er 72 M. erhalte. Etwaige Lohnforderungen aus den abzuliefernden keinem der betheiligten Richter persönlich zu nahe getreten 440 ein solches von 20 000-30 000. Ueber 30 000 Fr. haben nur 739 Bürger. Diese 700 aber haben beinahe so viel Vermögen Sachen behielt er sich vor, und diese Vorsicht erwies sich als nothwendig. Kantorowicz und Ruhm hatten die Ausführung In einer Anklagefache wegen Vergeheus gegen das als die übrigen 11 800 zusammen. Der Reichthum liegt somit in des Bergleichs einem Gerichtsvollzieher übertragen, welcher gegen Juvaliditätsgesetz, welche gestern vor der zweiten Strajkammer den Händen Weniger und die andern haben nichts. Zahlung von 72 M. dem Duschek die in Frage kommenden Hosen des Langerichis I stattfand, wurde von einem Zeugen eine auf- Der Haufirhandel in der Schweiz   bildet dort einen regholte. Seine Arbeitgeber fanden an denselben auszusehen, daß fällige Thatsache behauptet. Dem Angeschuldigten war von beträchtlichen Theil des Kleinhandels überhaupt. Nach Angabe sie schmuzig und fledig seien, und weigerten sich deshalb, den Lohn einem entlassenen Arbeiter vorgeworfen worden, daß er Marken, des eidgenössischen statistischen Amts sind im Jahre 1892 zu zahlen. Duschet flagte nun. Er verlangte 40 M., während die die cin früherer Arbeitgeber schon eingeklebt hatte, wieder los­35 690 Hausirscheine ausgestellt worden. Durch diesen aus­Beklagten einen Schadenersatz von 43,50 M. geltend machten. Gegen gelöst und für diejenigen Wochen verwendet habe, in denen der gedehnten Haufirhandel fühlen sich die Kleingewerbtreibende Ein Zeuge be­legteren wandte der Kläger   ein, die Hosen seien abgenommen Denunziant bei ihm beschäftigt gewesen. geschädigt und haben ein Gesuch an den Bundesrath eingereicht, worden, ohne daß K. und R. Ginwendungen gegen sie erhoben. fundete nun, daß sich in verschiedenen Kaffeeklappen förmin welchem sie um beschränkende Maßnahmen gegenüber dem La acht Baar Hosen fehlten, erklärte fich Kläger bereit, für dieſe liche Marken Börsen herausgebildet hätten, Hausirhandel bitten. Diese Kleinkrämer sind natürlich sehr im sich 3 M. abziehen lassen zu wollen. Der Vertreter der Beklagten schwunghafter Handel mit losgelösten Marken und alten Ju- Irrthum, wenn sie meinen, sich durch derartige reaktionäre Maß­beanspruchte 4,05 M. validitätskarten betrieben werde. Besonders thäten sich als Ver­Urtheil: Die Echadenersatzforderung der Beklagten sei täufer die Italiener und sonstige Ausländer hervor, welche bei nahmen vor dem Untergang schüßen zu können. nicht berechtigt; falls ihnen ein Schaden erwachsen ist, war das ihrem Fortgange aus Deutschland   einen Vortheil von der Karte ihre Schuld. Hätten sie damals den Lohn richtig gezahlt, dann nicht mehr hätten. Das Gericht nahm teine Veranlassung, diese wären die Hofen nicht retinirt( zurückgehalten) worden und Thatsache auf ihre Wahrheit hin zu prüfen. Der Angeklagte die Beklagten hätten event. Mängel sofort herausfinden wurde übrigens freigesprochen, da seine Schuld nicht zu be­und Gegenforderungen geltend machen können. Sie feien verweisen war. pflichtet, dem Kläger   36,50 M. zu zahlen; mit der Mehrforde rung wird derselbe abgewiesen.

Löwe.  

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getragen hat.

werden.

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wobei ein

Soziale Leberlicht.

Die Eisenbahnarbeiter in Desterreich haben sich mehr als in Deutschland   den Drganisationen angeschlossen. Das die Interessen der Eisenbahnarbeiter vertretende Organ Der Eisenbahner", welcher erst seit einigen Wochen besteht, erfreut sich schon eines ziemlich großen Leserkreises. Aus Gmünd wird berichtet: Bon 400 Arbeitern in den Werkstätten der t. k. Staatsbahnen gehören 200 der Organisation an. Der Fabrik­ausschuß besteht aus Sozialdemokraten. Auch in Deutschland  wird die Behandlung in den staatlichen Musteranstalten" dahin führen, daß mehr und mehr die unteren Beamten ihrer Prole­tarierschaft sich bewußt werden.

Der Schneidermeister Klotz( Hausindustrieller) be­hauptet, der Kaufmann Silbermann sei ihm 216,10 M. An die Maurer im Osten( Berlins  ! Kollegen! Seit schuldig, und beantragt, diesen zur Zahlung derselben zu ver urtheilen. Silbermann erhebt den Einwand der Unzuständigkeit einem Jahre besteht unser tostenloser Arbeitsnachweis, der sich Englische   Sozialreform". Der achtstündige bes Gewerbegerichts, weil er Raufmann und Kläger Handwerks- nach unserer Erfahrung gut bewährt hat. Leider findet aber meister sei. Er giebt aber zu, daß der letztere für ihn eine diese Einrichtung in leyter Zeit nicht die genügende Unterstützung Arbeitstag foll, wie aus London   berichtet wird, in Partie Herrenkleider gefertigt habe, wozu er den Stoff gab. von seiten unserer Kollegen. Nun fragen wir unsere Berufs- Bukunft in allen Departements eingeführt werden, nachdem, wie Das Gericht erklärt sich zuständig. Jezt wendet der Be- genossen, was hindert Euch daran, mit uns Hand in Hand zu wir bereits in der Politischen   Uebersicht" gemeldet, das Kriegs­tlagte ein, er habe noch einen einen größeren Schaden gehen, um uns eines der wichtigsten Institute im Kampf um die ministerium mit dieser Maßregel vorangegangen. Die Thronrede