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N-Hmen zur Befriedigung des WohnbedürfnisseS der Minder- bemittelten hat die Kommission aus grundsätzlichen Erwägungen verworfen. Ja, eS ist sogar nicht ausgeschlossen, dast, wenn die Äommissionsbeschlüsse Gesetzeskraft erlangen, die Zah. der kleinen Wohnungen beschränkt wird. Den Gemeinden werden neue Lasten auferlegt, in ihr Selbswerlvaltunsrecht wird mit rauher Hand «ingegriffe»; der Polizei wird die Ausgabe zugewiesen, über daS Wohnbedürfnis zu entscheiden. Ein Polizeigesetz in des Worte» vollster Bedeutung, ein Rahmen ohne Inhalt wird geschaffen. DaS nennt man in Preuher Wohnungsreform. Man erinnere sich der Vorgänge, die der Veröffentlichung des Entwurfs vorausgingen. Schon damals hat es nicht an Stimmen gefehlt, die der Meinung Ausdruck gaben, dah die Veröffentlichung nur deshalb erfolgt fei, um ein Eingreifen der gesetzgebenden Körperschaften de« Reich« zu verhindern. Dafür sprach nicht nur die Eile, mit der die preußische Regierung plötzlich vorging, sondern mehr noch die Mangelhaftigkeit des Entwurfs und seine überaus flüchtige Begründung, die teilweise zu dem Text in direktem Wider- fpruch stand. Es ist keine Uebertreibung, wenn von Kritikern aus den Reihen der Sozialdemokratie ganz zu schweigen ein so erfahrener Verwaltungsmann wie der Berliner Stadtrat Professor Dr. P r e u ß von dem Entwurf sagt, daß er die ganze kommunale Wohnungspolitik schlechtweg unter Polizeiaufsicht stellt, ohne zu bedenken, daß, wer eine fruchtbare Wobnungsreform will, sie durch Selbstverwaltung, nicht durch die Staatspolizei wollen müsse, und wenn er weiter zu dem Schluß gelangt, daß die Annahme des Gesetzentwurfs ohne fundamentale Aenderung seiner organisatori- scheu Bestimmungen die Selbstverwaltung schwer, noch weit schwerer aber die gute Sache einer wahren Wohnungsreform schädigen müßte. Von solchen fundamentalen Aenderungen. wie sie nicht nur P r e u tz, sondern mit ihm alle Wohnungsreformer, nicht zuletzt auch die Sozialdemokraten fordern, hat die Kommission Abstand genommen, sie hat sich auf den Boden der völlig unzulänglichen Regierungsvorlage begeben und sie in maiicher Hinsicht sogar noch verschlechtert. Betrachten wir zunächst den Artikel I des Entwurfs, der eine Aenderung des Fluchtliniengesetzcs vom 2. Juli l87S herbeiführen Will! Nach dem geltenden Recht kann die Ortspolizeibehörde die Festsetzung von Fluchtlinien nur aus polizeilichen Rücksichten ver- langen und ebenso darf sie die Zustimmung zu den von der Gemeinde festgesetzten Fluchtlinien nur aus polizeilichen Rücksichten versagen. In Zukunft sollen neben polizeilichen Rücksichten auch solche auf dos Wohnungsbedürfnis bestimmend sein, angeblich weil die Städte von sich aus bei Festsetzung von Fluchtlinien nicht die erforderliche Rücksicht auf das Wohnungsbedürfnis genommen haben. Wir sind die letzten, die da« bestreiten. Gewiß gibt et Fälle genug, wo die von hauSagrarischen und Bodenspekulanteninteressen beherrschten Gemeindeverwaliungen bei Feststellung der Fluchtlinien jede Rück- sickjt auf daS WohnungLbedürfni» haben verinissen lassen. Aber anstatt das Hebel bei der Wurzel zu packen und mit dem Haut- Hesitzcrprivileg aufzuräumen, dessen Schädlichkeit auch die Regierung in der Begründung ihres Entwurfs anerkennt, ruft sie nach der Polizei und erweitert deren Machtbefugnisse. Vergebens haben Kommunalpolitiker von Ruf, vergeben« hat der preußische Städte- tag gegen die Absicht angekämpft, die Kommission hat sich der An- ficht der Regierung angeschlossen und dieser Einschränkung des SclbjtverwaltungSrechts zugestimmt. Daß das nicht das Mittel ist, eine gesunde Bodenpolitik anzubahnen, wird die Zukunft lehren. Einen noch schwereren Eingriss in das Selbstverwaltungsrecht -aber bedeuten die von der Kommission vorgeschlagenen 15a fcil 13«, die die Bestimmungen de« ß 12 des Fluchtliniengesetzet über das Bauverbot der Gemeinden wesentlich einschränken wollen. Vorschläge, die nach dem Urteil de« Borstande» de» Siädtetages in vielen Gemeinden«in« zweckmäßige und gesunde Gelände. «rschli«ßung und die Fürsorge für das Wohnungsbedürfni« weit mehr hindern als fördern würden. Di« ursprüngliche Regierung»« Vorlage wollte von dem Bauverbot an noch nicht fertigen Straßen oder Straßcnteilen Dispens erteilen, falls ein WohnungsbcdürfniS besteht, der Eigentümer Gewähr dafür bietet, daß diesem Bedürfnis durch den Bau entsprechender gesunder und zweckmäßig eingerichteter Wohnungen Rechnung getragen wird, und fall« dem Bau an der dafür gewählten Stelle de» Weichbilde » keine berechtigten Ge- meindeinteressen entgegenstehen. Die Bestimmung entbehrt nicht einer gewissen inneren Berechtigung, denn es ist eine Tatsach«, für die die Regierungsvertreter in der Kommission auch Beweise er- bracht haben, daß manche Gemeinden in dem Bestreben, nur be- sonders steuerkräftige Mieter heranzuziehen, die Herstellung kleiner Wohnungen durch eine willkürlich« und das Maß der berechtigten Gemeindeinteressen überschreitende Handhabung deS Verbots äb- fichtlich verhindern oder erschweren. Di« Fälle, in denen Gemeinden an den bis auf geringe Lücken fertiggestellten Straßen die Anbau- erlaubnil nur unter der Verpflichtung der Eigentümer erteilt haben, daß auf den Grundstücken ausschließlich große Wohnungen von sechs und mehr Zimmern errichtet werden, sind keineswegs vereinzelt. ES fragt sind nur. ob durch die von der Regierung beantragte Aenderung an diesem Zustande etwa» beseitigt würde. Diese Frage müssen wir verneinen. Wir sind nicht der Ansicht de» Vorstands» de» Städtetage«, daß überhaupt keine Veranlassung zur Einschränkung de« BmiverbotS der Gemeinden vorliegt, aber die Fassung der Regierungsvorlage wird den beabsichtigten Zweck nicht erreichen, und noch weniger wird das der Fall sein, wenn die Kommissionsvorlage Gesetz werden sollte, die daS einseitige Interesse rpn Terrainspekulanten dem der Allgemeinheit überordnet. Berhältnismähig geringe Aenderungen gegenüber der Rc- gicrungsvorlage haben die baupolizeilichen Vor- 1 ch r i f t e n d«S ArtikeS 2 erfahren. Die Vorschläge der Regierung liefen im wesentlichen darauf hinaus, eine ausreichende Rechts» grundlage für Polizeiverordnungen zu schaffen, weil sich hier und da Zweifel ergeben hatten, ob die getroffenen Aenderungen nicht die Zuständigkeit der Polizeibehörden überschreiten. Um diese Zweifel zu beseitigen, bestimmte der Gesetzentwurf im Art. 2, K 1, waS durch baupolizeiliche Anordnungen geregelt werden kann. ES sollte, wie dervorwärts" in seiner Kritik des Entwurf» betonte. daS, wa« heute in der Regel der Polizei schon zusteht, auch künftig in ihr Ermessen gelegt werden. Hierbei wird es auch nach den -Kommissionsbeschlüssen bleiben, und ebensowenig hat die Kom- Mission dieVoll"-Vorschrif,en deS Entwurfs abgeändert, die im großen und ganzen darauf berechnet find, in kleinen Gemeinden das Mietskasernenwesen einzuschränken und«ine billigere Her- stellung und Unterhaltung von Wohnstrahen zum Unterschied von Verkehrsstraßen zu ermöglichen, weil sonst, wie es in der Be- gründung heißt, die Errichtung kleinerer billigerer Häuser überall dort verhindert werden würde, wo für die Straßen allgemein ein kostspieliger Straßenbau vorgeschrieben ist und, wie namentlich in manchen Gemeindevertretungen in den Vororten größerer Städte,«ine Abneigung gegen einfache Wohnstraßen besteht. Richtiger wäre eS gelvesen. in das Gesetz eine Zwangsvorschrift auszunehmen, die die Einführung von abgestuften Bauordnungen voxfieht. Leid«r hat die Kommission einen dahingebenden Antrag abgelehnt, wi« sie auch von der llebertragung der Baupolizei auf Gemeinden nicht« wissen wollt«. politische Ueberslcht. Ter antikatholische Kaiserbrief. Seit einigen Tagen gefällt sich die Zentrumspresse in allerlei Andeutungen über einen im Nachlaß des Fürst- bischofs Kopp gefundenen älteren Brief des Kaisers an die Landgräfin von Hessen , seine Verwandte, in dem er sich höchst mißbilligend über den Uebec tritt der Landgräfin zum Katholi- zismus ausspricht und die römisch- katholische Religion als Aberglauben bezeichnet haben soll. Bisher war aud den Auslassungen der Zentrumsblätter nicht genau zu ersehen, wie die betreffende Bricfstclle lautet. Jetzt aber macht der Zentrunis-Neichstagsabg. Dr. Eugen Jäger in der klerikalen Münchener Allgemeinen Rundschau" nähere Mitteilungen über den Brief. Wie Jäger ineint, besteht, nachdem einmal die Existenz eines solchen Briefes bekannt geworden sei, ein öffentliches Interesse, näheres über jenen Brief zu erfahren. Die Landgräfin habe nach ihrem Uebertritt zum Katholizismus vom Kaiser ein Tele­gramm erhalten, in welchem ihr für den Fall des Verbleibens bei ihrem Religionswechsel der Aus- ichlußaus dem Hause Hohenzollern und der Abbruch jeglichen Verkehrs durch sämtliche Mit- glieder des Hauses Hohenzollern angekündigt wurde. Der Kaiser habe ihr dann einen mehrere Seiten langen Brief geschrieben mit erregten Auslassungen über Papst, Bischöfe. Priester und katholische Kirche . Die Hauptstelle dieses Briefes sei:Du trittst also je nein Aber- glauben bei. den auszurotten ich mir zur Lebensaufgabe gesetzt Hab e." Ter Brief wurde vom Kardinal Kopp in Verwahrung genommen, so berichtet Herr Jäger weiter, weil er fürchtete, daß, wenn er bekannt werde, die Hochachtung aller Katholiken vor d e in K ai s e r Einbuße erleiden würde. Der Brief soll in mehreren Abschriften vorhanden sein. Herr Jäger verlangt authentische Aufklärung, indem er sich zugleich zu folgender halbverstcckten Drohung versteigt: Die Weihrauchwolken, mit welche» zuweilen des Kaisers Bild umhüllt wird, bergen für die deutschen Katholiken die große Gefahr, daß sie vergessen, wie sie in ihrem Vorwärtsstreben auf sich allein angewiesen sind. Vielleicht wird man jetzt auch verstehen, warum es z. B. in der Jesuitenfrage nicht vorwärts geht. In dem Verhalten des Kaisers liegt ferner nicht der einzige und tiefite, aber immerhin auch ein wichtiger Grund für den Zug nach links, der Zeit und Volk beherrscht." Konnte schon von vornherein kaum ein Zweifel darüber bestehen, warum das Zentrum die alte(beschichte aufrührt, so zeigt diese letzte Auslassung des Herr Dr. Eugen Jäger vollends deutlich, welchen Zweck die Herren Zentrumspolitiker mit der Bricsgeschichte verfolgen: manwilldiepreußi- sche Regierung durch das Spiel mit deni Kaiserbrief zwingen, in der sogenannten Jesuitenfrage ihren Widerstand aufzu- geben. Versteht sich die Regierung in dieser Frage zur Nachgiebigkeit, dann werden die Zentrumspolitiker bald ent- decken, daß die betreffende Briesstelle viel ilnverfäuglicfter lautete und der Brief wird schnell verschwinden. Andernfalls werden vielleicht demnächst noch andere antikatholische Kaiser­briefe gefunden werden._ Tie neuen Reichsfeinde. Daß sich die Junkerpreffe mit einer Wut sondergleichen gegen die Freisinnigen wendet, weil sich in Borna -Pegau eine Anzahl freisinniger Wähler gefunden hat. die bei der Stich- wähl gegen den ReichsverbandSgeneralissimuS Liebert stimmte. ist ja sehr erklärlich. Unsere Junker und Scharfmacher haben ja in Gestalt des Herrn v. Liebert die Prügel bekommen und man darf es ihnen nicht allzusehr anrechnen, daß sie ergrimmt und erbittert aufichreien. Befremdend nur ist es. daß auch das offiziöse Regierungsorgan, dieNord- deutsche Allge in. Ztg. die Sache des Herrn v. Liebert ganz zu ihrer eigenen macht und den Freisinn mit dem Interdikt belegt, weil dieFreisinnige Zeitimg" in letzter Stunde nicht umhin konnte, die Parole auszugeben, die auch ohne diese Kundgebung von mehr als tausend frei- sinnigen Wählern in Borna -Pegau auS gesundem politischem Instinkt beobachtet worden wäre. Das offiziöse Organ ist umso erbitterter, weil eS seiner Meinung nachkaum mehr als bloßer Stimmenthaltung der fortschrittlichen Wähler" bödurfte, um dem Reichsverbands- kandidatcn zum Siege zu verhelfen. Nicht einmal hierzu hätte sich die freisinnige Wählerschast verstehen können. Ihr Verhalten aber sei offenbar auf die Winke zurückzuführen,die von dem parteioffiziösen Berliner Blatt, also doch wohl von der Berliner freisinnigen Partei- l e i t u n g ausgegangen sind". Dadurch müsse natürlich der Gegensatz zwischen rechts und links innerhalb der biirger- lichen Parteien eine verhängnisvolle Verschärfung erfahren und man könne es verstehen, daß die Organe der Rechten den Freisinnigen jede Wahlhilsc für die Zukunft aufkündigten und ihn ein für allemal mit der Sozialdcmo- kratie in einen Topf zu werfen drohten. Denn wenn die Volkspartei, so fährt das offiziöse Blatt fort, die Unterstützung der Umstürzler zur ständigen Wahl- Parole zu machen gedenke, so höre vom Standpunkt der staats- erhaltenden Politikjedes Interesse daran auf. Fortschrittler und Sozialdemokraten im Wahlkampf unterschiedlich zu be- handeln". DaS fortschrittliche Bürgertum würde diese abgeschmackten Bcvormundungsversuckie am ehesten dadurch ein für allemal zum Schweigen bringen, wenn es sich zu der Konsequenz auf- zuraffen vermöchte, den Kampf gegen die Reaktion von vom- herein mit aller Entschiedenheit als ersten Leitsatz einer entschieden liberalen Politik zu proklamieren. Sobald nur einmal der Freisinn mit einer solchen Polifik ernst zu machen begönne und gemeinsam mit den proletarischen Wählermassen gegen Kraut- und Schlotbarone losschlüge. würden Sozialdemokratie und Fortschritt eine so gewaltige Macht bilden, daß den Junkern und Altnationalliberalen jede Lust verginge, den Freisinn wie bisher als tributpflichngen Handlanger und Heloten zu behandeln. Ein Vorstoß der echt preußischen Männer. DieKreuz- Zeitung " unternimmt einen erneuten Vor- stoß pegen die Reichspolilik, gegen die V o l k s r e ch l r. Sie maSkierl das mit einem Angriff gegen die Reich sregierung. Eine Reichsregierung. so sagt stc, gibt es ja gar nicht. Nur einen Reichs- kanzler, der einzig die Verantwortung trägt; die SiaatSielretäre sind nur Bureaukaten ohne Veranlwortnng und Bedeutung. In Preußen, ja. da ist es anders. Da gibt eS eine verautworUiche Gesamtregierung, die sich ouS dem ganzen Ministerlollegium zu« sammensetzt. denn der preußische Ministerpräsident ist nur der erste unter seinesgleichen. Von einer Reichsregierung kann man, so behauptet daS lonser» vative Hauprorgan. um so weniger sprechen, als das als Reichs« regierung angesprochene Exekutivorgan dem Bundesrat nichr neben» geordner, sondern unter geordnet ist. Deshalb sei der Bundesrat, die Vertretung der Verbündeten Regierungen, der eigentlich ouS- schlaggebende Körper. Im Bundesrat aber habe die preußische Re« gierung die verdammte Pflicht die ihr schon ein Bismarck zu- gewiesen, den preußischen Standpunkt nachdrücklichst zur Gellung zu bringen. Diese wundersame Anficht verficht dieKreuz-Zettnng" mir den schnurrigsten Argumenten. Die Höherwerlung des Bundesrats sei desbalb notwendig, weil die sogenannte ReichSregierung fast nur aus Preußen zusammengesetzt sei, also von den übrigen Bundes- ftaaien nicht als ihr Organ betrachtet werden könne. Auf der anderen Seite habe auch Preußen ein Recht zur Beichwerde, weil es mit Schrecken die Leitung der Reichspolitik auf ein b u r e a u- kratisches Kollegium von Rerchsbeamten übergeben" iehe. Deshalb sei der Buiidesrat- als eigentliche Vertretung de» Reichs anzusehen, und im Bundesrat habe das preußische Staats» Ministerium, das Organ der preußischen Junker, den Ton anzu- geben. Nur ein konservatives Blatt, das ja nach Limans Zeugnis mit geistig schwerfälligen Leiern zu tun bat. kann solch unglaubliches Zeug schreiben. Denn jeder Mensch weiß doch, daß die Reichs- regierung nicht etwa eine dem Bundesrat nachgeordnete Instanz ist sondern daS Organ, das nach der Reichsverfassung die Beschlüsse der beiden gleichberechtigten Instanzen, deS Bundesrats und deS Reichstages, auszusühren bat. Vom Reichstag spricht dieKreuz-Zeitung " freilich kein Wort. Mit voller Absicht. Er soll ja gerade ausgeschaltet werden, er soll abgedankt werden zugunsten des von Preußen be- berrscbten Bundesrats! Die Rechte des Volkes sollen vollends mit Füßen getreten werden durch die echtpreußlschen Männer. die eS so trefflich verstehen, ihre Minister als Marionetten an der Strippe tanzen zu lassen! Tie Verhandlung gegen denZaberner Anzeiger". Zubern, 28. März. sTelegr. Bericht.) Wegen eines Artikels D er geobrfeigte Hauptmann und d i e O ffiz i ers- ehre" in dem.Zaberner Anzeiger" vom 13. Januar hatten sich heute der Herausgeber und. Redakteur H. W i e b e ck e und sein Sohn August vor der hiesigen Strafkammer zu ver- antworten. ES war auf Grund der Paragraphen 47, 186 und 1S2 des Reichsstiafgesetzbuches sowie deS Z 20 des Pressegesetzes die Oisizial« klage erhoben worden. Da einige Zaberner Richter sich mit Rücksicht auf die bekannten Zaberner Vorgänge für befangen erklärten, mußte der Gerichtshof durch zwei auswärtige Richter ergänzt werden. Major Ilde, der sich durch den Artikel als beleidigt erachtete, wurde als Nebenkläger zugelassen. Bor Eintritt in die Verhandlung lehnte der Angeklagte Wiebccke-Valer, troydem er daS Blatt verantwortlich zeichnete, die Verantwortlichkeit ab, da er keine Kenntnis von dem Artikel gehabt habe und an dem betreffenden Tage abwesend gewesen sei. Wiebecke- Sohn, den der Vater als den Verfasser des Artikels be­zeichnet«. erklärte, er sei nicht der V«rfasser. In der Bor« mittagSverhandlung wurden vier Zeugen und Major Ude vernommen. Um 3'/, Uhr wurde die Verhandlung vertagt. Tie Vereinigte» Staute» vo» Amerika und das deutsche Petroleummouopol. Wie da« Wölfische Telegr.-Bureau aus Washington meldet, bat das Staatsdepartement den amerikanischen Botschafter in Berlin Gerard angewiesen, die deutsche Petroleummonopolvorlage zu prüfen und, wenn sie«ine Ungerechtigkeit gegenüber amerikani'chen Inter­essen herbeizuführen scheine. Einspruch zu erheben. StaatSselretär Brtjan beriet mit Präsident Wilson, ehe er an den Botschafter Grrard telegraphierte.__ Auf den Scheiterhaufen! In der bayerische» Presse wird augenblicklich anläßlich eine« SpezmifalleS wieder die Frag« erörtert, ob konfesstonölose Schüler von der Teilnahme vom Religionsunterricht ent- b u n d e n werden dürfen oder nicht. Die klerikalen Blätter sind natürlich für ZwangSteilnahme und der.AugSburger Post- z e i t u n g" scheint selbst das noch nicht zu genügen, sie will die Atbeisten alle Konfessionslosen sind in ihren Augen ohne weiteres Atheisten offenbar gewaltsam mit Stumpf und Stiel ausrotten. Sie schreibt: Ob man ohne Rücksicht auf die Sicherheit der menschlichen Gesellschaft Atheisten unbehelligt heranwachsen lassen muß, rst wohl noch nicht so sicher zu ihren Gunsten entschieden, wie die Atheisten und ihre Protektoren zu glauben scheinen." Um den armen Atheisten die Oual der Ungewißheit über ihr Schicksal zu ersparen, täte das AugSbuiger Zentrumsblatt dock gut, zu sagen, aus welche Weise sie unschädlich gemacht werden sollen: durch Einsperrung, Deportation. Hinrichtung, Verbrennung oder wie sonst?_ Abgeordneter Abresch aus der Hast entlasse«. Der bayerische Landtagsabgeordnete Abresch ist. wie aus Mann« heim gemeldet wird, ouS der Haft entlassen worden. Die Haft» entlassung soll obne jede vegiündimg und Kautionsstellung, atio be- dingungSlo». ei iolgt iein. Herr Abresch begab sich'»ach Neustadt. Er will wegen der gegen ihn unternommenen Maßregel den Klage- weg beschreiten._ Fürsorge für die Landwirtschaft. Die ostpreußische Landwirtichaftslammer hat zur Förderung der Viehzucht für lSl4 folgende Summen bereitgestellt: Für Pferdezucht 236 2S0 M. sdavon 256 110 M. StaaiSbeihilfe) mehr gegen das Vorjahr 48 840 M.; für Rindviehzucht 188 381 M. sda- von 161 231 M. Staatsbcihilfe) mehr gegen daS lÖDtju-jt 19 641 M. Für Förderung der Kteinviebzucht dagegen erscheinen folgende Zahlen: Für Schweinezucht 6400 M.. für Schafzucht 2300 M.. für Ziegenzucht 2330 M. und für Kaninchenzucht 1300 M. Allein daS Mehr, das in diesem Jahre zur Förderung der Pferde» zucht ausgegeben wird, beträgt nahezu vieimal so viel, als für die Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Kaninchenzucht aufgewendet wird. So sorgt man für dieKleincn und so für die Großen. Soldatenprämien. Familien, von denen eheliche oder den ehelichen gesetzlich gleich- stehende Söhne durch Abicistung ihrer gesetzlichen zwei- oder drei- jährigen Tienstpflickt im Reicksheere, in der Marine oder in den Schutztruppen als Unterosfiziere oder Gemeine eine Gesamt» dienstzeit von sechs Jahren zurückgelegt haben, erhallen be» kanntlich auf Verlange» AufwandSentschädi» g u n g e n in Höh« von 240 Mark jährlich für jedes weitere Diensljahr eines jeden seiner gesetzlichen zwei- oder dreijährig«« Dienstpflicht genügenden SohneS in denselben Dienstgrade». Ans