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Die italienischen Eisenbahner vertagen ihren Streif. Rom , den 22. April 1914.( Eig. Ber.)

Arbeitgeber Schuhverband Deutscher Schlossereien und verwandter Gewerbe. J.-Nr. A. I. 1420/09. Berlin , den 4. September 1909. Rundschreiben Nr. 25 pro 1909. Der Schmied geb. zu Kr. mußte wegen fortgesetter Heßereien von der Firma. in Berlin- Tempelhof entlassen werden. Wir bitten, den Genannten bis auf weiteres nicht einzustellen. Hochachtungsboll

Arbeitgeber- Schutzverband Deutscher Schlossereien und verwandter Gewerbe.

Zeitungen der Partei auf. Das Aeußere und Innere sozialdemo tratischer Drudereien werden künstlerisch ausgeführte Diapositive zeigen. Werden die ausgestellten Bücher der Leistungsfähigkeit unserer Druckereien das beste Zeugnis ausstellen, so sollen besondere Atzidenzarbeiten anschaulich machen, was auch auf dem Gebiete des Akzidenziates und Kunstdruces in unseren Drudereien geleistet wird. Graphische Darstellungen unterrichten über den Abonnenten­stand der Parteipresse, ihre Einnahmen und Ausgaben, geben Zahl des Personals und der Maschinen an und dergleichen mehr. einem 16 Seiten starken Heftchen wird die Entwicklung und Be­deutung unserer Presse geschildert. Eine andere Schrift dient als Wegweiser in der ausgestellten wissenschaftlichen Literatur. Beide Hefte, die fich in geschmackvollem Umschlage präsentieren, sollen allen Ausstellungsbesuchern unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden.

In.

Obwohl der Ausschuß des Syndikats der Eisenbahner, der als Tezte Instanz über das Vorgehen des Personals zu entscheiden hatte, nur nach langer Diskussion und mit geringer Mehrheit ( manche sprechen sogar von Stimmengleichheit) beschlossen hat, jept con einem Streit abzustehen, kommt die Entscheidung dem großen Publikum nicht unerwartet. Im allgemeinen herrschte der Ein­druck vor, daß die Eisenbahner durch einen Streit ihre Lage nicht verbessert haben würden. Einmal, weil sie ihn seit fast einemi Monat androhten und die Spannung des Personals schon zum Teil in Ermüdung umzuschlagen begann. Dann, weil es billig erschien, dem neuen Kabinett Zeit zum Studium der Eisenbahnerfrage zu Run Tönnte man glauben, es handele sich hier vielleicht um geben und nicht ihm gegenüber eine Gewaltpolitik anzuwenden, die einen Arbeiter, der wirklich bösartig ist. Tatsächlich hat es sich um man dem vorigen Kabinett gegenüber besser verstanden hätte. Vor einen Arbeiter gehandelt, der im Betrieb für die Aufrecht der Abstimmung hat übrigens der Ausschuß des Syndikats, wie erhaltung der Tarifbestimmungen für die Schlosserei­man durch Indiskretionen erfährt, da die Presse bei den Verhand- betriebe Berlin eintrat. Das gefiel dem Herrn Arbeitgeber nicht, Von der ungarischen Sozialdemokratic. Kungen ausgeschlossen war, Situationsberichte von Vertrauens- darum die schwarze Liste. leuten aus den verschiedenen Städten entgegengenommen. Aus Noch sind die Ausnahmegeseze der ungarischen Regierung nicht Da Herr Dr. Tewis sich als Mitglied der Gesellschaft für warm geworden und schon zeigen sich die Folgen dieser Gefeße. Die ihnen ging hervor, daß die Stimmung des Personals sich durch das Tange Warten nicht verbessert hatte, daß die Streiklust vielfach im soziale Reform vorstelite, und auf meine Frage, ob sich denn die Zahl der Bestrafungen wegen Majestäts beleidigungen Abflauen war. Unter diesen Umständen ist es dem Syndikat rätlich Anschauung der Gesellschaft für soziale Reform mit den Anschauungen schwillt mächtig an. Genosse Stefan Balog erhielt vor einigen erschienen, den Streit auf unbestimmte Zeit zu vertagen. Es heißt, und allgemeinen Vorschriften des Gesamtverbandes deutscher Metall- Wochen laut dem alten Gesetz wegen Beleidigung des Königs sechs daß er im nächsten Herbst nach der Weinernte proklamiert werden industrieller vereinbart, feine Antwort erfolgte, erlaube ich mir, im Monate Staatsgefängnis und heute hat die königliche Tafel diese wird, zu einer Zeit, wo dem Frachtverkehr große Bedeutung zu- Nachfolgenden einige der allgemeinen Vorschriften des Gesamtber­kommt. Die Taktik des Syndikats, das, wie wir wiederholt hervor- bandes zu veröffentlichen und aufs neue die Frage zu stellen, ob sich gehoben haben, unter syndikalistischem Einfluß steht, wird bielfach diefe allgemeinen Vorschriften mit den Grundanschauungen der Ge­zum Gegenstand heftiger Stritif gemacht, da man den Eindruck hat, sellschaft für soziale Reform vereinbaren lassen. daß fie die Stellung des Personals gegenüber der Regierung nicht Die allgemeinen Vorschriften des Gesamtberbandes haben fol­verbessert hat. gende Einleitung:

Organisationszwang

und Organisationsfreiheit.

Bir berichteten gestern unter dieser Ueberschrift über eine öffentliche Versammlung der Gesellschaft für soziale Reform. Genosse Cohen hatte in der Versammlung Herrn Dr. Lewis angekündigt, er werde in der Presse mit Material dafür aufwarten, daß der Ge­samtverband der Metallindustriellen Deutschlands seine Mitglieder umgesetzlicherweise durch Sichtwechsel terrorifiere und Beziehungen zu den gelben Werkvereinen unterhalte.

Wir geben dem Genossen Coben in Nachfolgendem Gelegen heit, feiner Ankündigung zu entsprechen.

Er schreibt uns:

In den Sagungen eines dem Gesamtverband angeschlossenen Unternehmerverbandes lautet der§ 17 wörtlich folgendermaßen: § 17. Rautionsbestellung.

Zur Sicherung für die Erfüllung der in diesen Sagungen ihm auferlegten Verpflichtungen hat jedes Mitglied für die Dauer seiner Mitgliedschaft einen 8 Tage nach Sicht zahlbaren Wechsel( oder entsprechende Werte) zu hinterlegen, dessen Betrag von der Bertrauens Tommission nach Maßgabe der in dem betreffenden Betriebe be­schäftigten Arbeitnehmer nach untenstehender Stala festgesezt wird. Diese Wechsel oder Wertpapiere müssen von der Vertrauens tommission bei der Reichsbank in Verwahrung gegeben werden. Die Rückgabe der Kaution erfolgt beim Ausscheiden eines Mit­gliedes, sofern Ansprüche an dasselbe nicht mehr bestehen. Die Höhe der Staution wird wie folgt festgesetzt:

bis 15 Arbeiter

50

19

"

100

" 1

250

"

"

500

barüber

500 M. 1000 2.000 4000 6.000 10 000

"

"

"

1. Forderungen der Arbeitnehmer oder deren Drganisationen, die grundsäglich abzulehnen und mit allen Mitteln zu bekämpfen find: ( Unter Fortlaffung einer Reihe nicht hierher gehörender Be­stimmungen beginne ich mit f.)

Die Forderung auf Abschaffung des Arbeitsnachweises der Arbeitgeber oder auf Einführung des paritätischen, d. h. mit den Arbeitnehmern gemeinsam verwalteten Nachweises.

Dann unter i) Die Forderung auf unangemessene Berkürzung ber Arbeitszeit. Sodann unter 2. Vorschriften über die Regelung der Ver­handlungsfrage im Gesamtverband.

Unter c) heißt es da: Die Vermittlung von Behörden, Ge­werbefchiedsgerichten, Gewerbeinspektoren und sonstigen Dritten ift nur mit Genehmigung des Ausschusses des Gesamtverbandes anzunehmen.( Was das heißt, tann jeder ermesien, der die Zusammensetzung des Ausschusses fennt.) Dann unter d) Wenn unter der im Absatz e) angegebenen Mitwirkung Dritter Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern abgeschloffen werden, so ist die Formulierung nicht den Dritten zu überlassen.

( Damit wird eine Tätigkeit, wie sie z. B. bei den Tarif verhandlungen im Holzgewerbe oder im Baugewerbe von den Un­parteiifchen ausgeübt wurde, ausgeichloffen.)

Strafe schon nach dem neuen Gesez auf anderthalb Derselbe Genosse erhielt am Jahre Gefängnis erhöht. 17. April wiederum wegen Majestätsbeleidigung Jahre Gefäng nis, so daß er nun drei Jahre Gefängnis abzusiben hat, wenn der höchste Gerichtshof des Landes, an welchen jetzt die Gerichtsaften gehen, diese Strafe nicht noch erhöht. Ob dem alten König mit dieser Strenge des Gesezes ein Dienst erwiesen wird, fann bezweifelt werden. Das Parteiorgan, in welchem diese Majestätsbeleidigungsartikel erschienen, ist ohne schwere Geldstrafe dabongekommen, was nur ein Versehen der Richter zu sein scheint. Das schändliche Wahlrechtsgesez für Ungarn hat Rechts­fraft erlangt. Wohl hat der letzte Kongreß der sozialdemokratischen Partei den einstimmigen Beschluß gefaßt, dem Tiszaschen Wahlrecht gegenüber die Passivität zu wahren, jedoch ist die Stimmung gegen das Gesez in der ganzen Partei derartig gereizt, daß auf dem bc­vorstehenden Parteifongresse aller Wahrscheinlichkeit nach dieser Beschluß geändert werden wird. Daher wird auch mit der dies­jährigen Maifeier der Wahlkampf beginnen. Die Partei ver­gibt sich dabei nichts gegen den Kongreßbeschluß, da der Schwer­punkt der Wahl in der Zusammenstellung der Wahllisten liegt. Die Maifeier, die diesen Wahlkampf einleiten soll, wird daher diesmal imposanter und mächtiger sich gestalten, als in früheren Jahren.

Parteiliteratu.

Als Heft 16 der im Verlage der Buchhandlung Vorwärts erscheinenden kommunalpolitischen Abhandlungen Sozialdemokratische Gemeindepolitit" erschien: " Die Gemeindepolitik einer sozialdemokratischen Mehrheit von Julius Bruhns in Offenbach a. M.( Preis der Vereinsausgabe 50 Pfennig.) In der gegnerischen Bresse und besonders in den Schmähschriften des Reichsverbands gegen die Sozialdemokratie ist 8. Vorschriften über den Abschluß des Arbeitsvertrages: die Tätigkeit der sozialdemokratischen Mehrheit in der Stadtverord= Grundsäglich sollen Arbeitsverträge nur mit den einzelnen Arnetenversammlung zu Offenbach in gehässiger und entstellter Weise beitern oder Gruppen von Arbeitern, und zwar entweder auf kritisiert worden. In der vorliegenden Schrift gibt Genosse Bruhns Grund der Arbeitszeit oder auf Grund der Qualität und Quantität eine wahrheitsgemäße Darstellung der kommunalen Tätigkeit unser der Arbeitsstücke und der darauf verwendeten Arbeitszeit abge­schlossen werden( das heißt also, Tarifverträge nach Art der schon dortigen Parteigenossen und legt dar, daß das Geschrei unserer Gegner über sozialdemokratische Mißwirtschaft" eitel Lüge und bestehenden in anderen Gewerben dürfen nicht abgeschloffen Berdrehung ist. Die Schrift zerstört nicht nur die gegnerischen Lügengeschichten, sie gibt auch wertvolles Material aus der Biel­artigkeit des fommunalen Lebens, das unseren Bertretern in den Gemeindeparlamenten nüßliche Fingerzeige geben tann.

werden).

Sodann unter 5. Borschriften über den Arbeitsnachweis. Unter b) beißt es da: Mitglieder des Gesamtberbandes Deutscher Metallindustrieller dürfen mit den Arbeitnehmern feine gemeinsamen( paritätischen) Arbeitsnachweise errichten."

Nach Obigem scheiden sich doch wohl die Grundanschauungen des Gesamtverbandes Deutscher Metallindustrieller und damit die

Deutschlands veröffentlicht:

Polizeiliches, Gerichtliches usw. Prezprozeß.

Damit aber jeder Zweifel schwindet, sei auch noch nachfolgend Grundanschauungen des Herrn Dr. Tewis gegenüber den Grund­Vor der Straffammer in Nordhausen hatte sich der Ge­§ 18 aufgeführt: anschauungen der Gesellschaft für soziale Reform wie Feuer und noise Kleinspehn von der Nordhäuser Boltszeitung" § 18. Strafen Wasser. wegen Richterbeleidigung zu verantworten. Infolge des von einem gegen Mitglieder, welche ihren fagungsmäßigen Verpflichtungen Da Herr Dr. Tewis auch jedwede Beziehung des Ge- Weber in Forst i. 2. angestrebten Kirchenaustritts für seine oder den durch die Vertrauenstommission refp. Generalversamm­lung in rechtsverbindlicher Weise gefaßten Beschlüssen nicht nach- iamtverbandes der Metallindustriellen zu den religionsunmündigen Kinder drohte diesem der dortige Amtsrichter, tommen, kann die Vertrauenstommiffion eine Geldstrafe bis zur gelben Wertvereinen bestritt, feien folgende Bestimmungen der zugleich Vormundsschaftsrichter ist, mit der Beschränkung Söhe des Betrages der hinterlegten Raution festiegen und eventuell aus den Satzungen des Gesamtverbandes der Metallindustriellen des Erziehungsrechtes für die zum Austritt An­gemeldeten. Er müsse, wenn die Kinder nicht vom durch Einziehung des hinterlegten Wechsels beitreiben. Die ein­Bater einem anderen Glauben zugeführt wür= gezogenen Beiträge fließen in die Vereinskasse. § 35. Arbeitnehmerverbände, welche sich in ben, einen Vormund einsehen. Die Nordhäuser Volts. Gegensatz zu Kampfgewertschaften ftellen, sind zeitung" nannte dieses Verfahren eine von richterlicher Willtür auf Beschluß des Borstandes von der Aussperrung bittierte Rechtsbeugung". Es wurde Anklage erhoben und Genosse auszunehmen. Voraussetzung ist ein dahingehender Antrag Kleinspehn zu 300 M. Geldstrafe berurteilt. Das Gericht er­des Bezirksverbandes, in dessen Betrieben Mitglieder dieser flärte, der Bormundsschaftsrichter habe nur seine Pflicht getan. Arbeitnehmerverbände beschäftigt find, und daß deren Mitglieder Wie herrlich weit haben wir es gebracht: Das Geses will Freiheit die Zugehörigkeit zu llaffenfämpferischen Arbeitnehmerverbänden des Kirchenaustritts; die Bureaukratie aber verhindert dies. durch die Sagung ihres Verbandes verboten ist.

Angesichts dieser wörtlichen Wiedergabe der Strafbestimmungen ist ja wohl ein weiteres Beftreiten nicht mehr möglich, und fällt die Erklärung des Herrn Dr. Tewis, meine Ausführungen seien unwahr, als haltlos zusammen. Sollte Herr Dr. Tewis es wünschen, veröffentliche ich auch noch Sagungen anderer dem Gesamtverbande angeschloffener Unternehmerverbände.

Daß auch sonstige Ausführungen des Herrn Dr. Tewis, gelinde gefagt, recht gewagt waren, geht aus folgendem hervor:

In den Sagungen des Gesamtverbandes selbst( diese Sagungen umgeben die Sagungen der Bezirks- und Ortsverbände etwa wie ein Mantel) fagt der§ 39:

Der Vorstand des Gesamtverbandes kann bei Berstößen gegen Bestimmungen der Sagungen und der Allgemeinen Vorschriften folgende Strafen verhängen:

a) Verweis,

b) Geldstrafen, c) Ausschluß.

Diese Bestimmung sowie die Bestimmung in oben angeführtem § 17 eines dem Gesamtverband angeschlossenen Vereins find. und das war meine Behauptung, ein Verstoß gegen§ 153 der Gewerbeordnung, ohne daß jemals seitens der Behörden deswegen irgend etwas unternommen wurde. Gegenüber stellte ich die emfige Tätigkeit der Behörden gegenüber Arbeitern, wenn diese sich einmal in leisester Weise gegen die Bestimmungen des§ 153 der Gewerbeordnung Berfehlungen zuschulden lommen lassen.

§ 87 fagt: Die Befreiung erstreckt sich nur auf Arbeitnehmer, welche dem Arbeitnehmerverbande bei Ankündigung der Aus­sperrung mindestens ein Jahr lang angehören.

§ 37 a. Ueber die Mitglieder diefer Arbeitnehmerverbände haben die Werke genaue Verzeichnisse zu führen und auf dem laufenden zu halten, in welche die Namen der Mitglieder sowie der Tag des Ein- und Austritts einzutragen ist. Diese Ver­zeichniffe find den Bezirksverbänden vierteljährlich einzusenden und von diesen dlljährlich, jedenfalls aber immer vor Eintritt einer Aussperrung, dem Gesamtverband vorzulegen.

Nach diesen Paragraphen Tann ja wohl die innigste Be aiebung zwischen den gelben Wertvereinen und Unternehmerverband nicht mehr bestritten werden, denn woher bekämen sonst die Arbeit­geberberbände das so genaue Nationale der Mitglieder der gelben Berkvereine?

Damit find auch die diesbezüglichen Neußerungen des Herrn Dr. Tewis abgetan.

Es würde zu weit führen, wollte ich an dieser Stelle auch noch den unumstößlichen Nachweis für die Unhaltbarkeit der sonstigen Aus­Herr Dr. Tewis ertlärte es auch als nicht wahr, daß bei den führungen des Herrn Dr. Tewis erbringen. Unsere Wege werden organisierten Metallindustriellen Eperren nicht nur über streifende fich ja wohl noch einmal freuzen, und bleibt mir da immer noch die und ausgesperrte Arbeiter verhängt werden, sondern daß darüber Möglichkeit, Herrn Dr. Tewis nachzuweisen, daß alles, was hinaus Arbeiter gesperrt werden, und damit seitens der Metall- er bestritt bezüglich der Materialsperre uſw. industriellen gegen die Entscheidung des Reichsgerichtes ber- feitens der Arbeitgeber durchaus zutrifft. Des weiteren wird es mir an der Hand der Reden und schrift stoßen wird. Jm Nachfolgenden ein Beweis für die Richtigkeit meiner Be- lichen Veröffentlichungen des früheren Geschäftsführers des Zentral verbandes Deutscher Industrieller, Herrn Bued, leicht möglich hauptungen: § 13 der Sagungen in der erst vor kurzem errichteten Ver- sein, nachzuweisen, daß die Grundanschauung der Gesellschaft für foziale Reform in bezug auf die Gleichberechtigung der Arbeiter einigung der deutschen Arbeitgeberberbände fagt: Der Schutz der Vereinigung bei Arbeiterbewegungen besteht: gegenüber den Arbeitgebern auf wirtschaftlichem Gebiet ebenfalls a) in Erteilung von Ratschlägen und Eintreten in der Deffent- durch eine tiefe Kluft getrennt sind von den Anschauungen der Unternehmerverbände im allgemeinen und dem Gesamtverband der lichkeit; b) in der Sperre der Streifenden, Ausgesperrten oder wider- Metallindustriellen im besonderen. Adolf Cohen. rechtlich ausgetretenen Arbeitnehmer.

e) in der Bewilligung von Geldmitteleln zur Bekämpfung der Arbeitnehmerbewegungen, insbesondere während des Kampfes. Unter b) ist also ganz llar gesagt, daß außer Streifenden und

Ausgesperrten auch andere Arbeiter gesperrt werden können.

Aus der Partei.

Die internationale Ausstellung für Buchgewerbe und Graphik ( Bugra) in Leipzig

nisia

not Soziales.

Aus der beften aller Welten!

Oselig, o selig, ein Kind noch zu sein! Das heißt, wenn man nicht mit verdienen muß! Der Lippischen Landes­zeitung" wird berichtet:

Ein recht seltsames und in gewissem Sinne lehrreiches Bild konnten wir neulich bei einem Spaziergange in der un mittelbaren Nähe von Detmold beobachten. Drei Schulkinder maren unter Zuhilfenahme von zwei Mühen damit beschäftigt, die Umpflügung eines Acers zu besorgen. Da die Kinder ganz allein, ohne Gegenwart Erwachsener, diese schtvere und ber­antwortungsvolle Arbeit besorgten, so interessierte uns die Sache und wir traten heran, um uns Auskunft von den Kindern zu holen. Der älteste Junge, der den Pflug zu führen hatte, er­flärte, er werde 18 Jahre, das größere Schivesterchen sei 9 und das kleinere 6 Jahre alt. Das größere Schivesterchen, das sich übrigens rebellisch erwies und von dem Bruder mit Schlägen zur Arbeit getrieben wurde, mußte die Kühe an der Maulfessel halten und das sechsjährige mußte fie mit einer langen Weiden­rute antreiben. Sicherlich war es ein Bild, würdig vom Pinsel eines Malers festgehalten zu werden, und den Kinder schien ihre Arbeit auch bei einigem und Hott, soweit die Tiere an­getrieben werden mußten, nicht übel zu gelingen. Aber vom sozialen und erzieherischen Standpunkt aus ist die Sache doch höchst bedenklich. Wieviel Zeit soll für einen noch nicht drei­zehnjährigen Jungen solvohl zu den Schularbeiten wie zu der nätigen Erholung übrig bleiben, wenn er derartig arbeiten soll? Auf unsere Frage, ob er denn keinen Vater mehr habe, ants wortete der Junge:" Ja, aber der ist auf Arbeit!"

Der Menschheit ganzer Jammer! Das unmündige, zarte Kind wird schon in die Fron gezwängt, aber sicher nicht, weil die Eltern sich durch die Ausbeutung der schwachen Kräfte ihrer Kinder ein leichtes Leben verschaffen wollten. Es wird schon so sein, wie es in der Regel in solchen Fällen ist: Vater und Mutter verdienen nicht genug zum Leben für fich und ihre Kinder!

Die liberale Zeitung schreibt von einem in gewissem Wie diese Sperren erfolgen und wie sie als eine geheime Feme Sinne lehrreichen Bilde, und sie findet die Sache schließlich wirken, davon sind ja der Deffentlichkeit in Hunderten von Fällen wird am 6. Mai eröffnet werden. Unter den Ausstellern be- doch auch höchst bedenklich! In der Tat, sie hat recht, nur ausreichend Beweise übergeben. Im Nachfolgenden möchte ich aber findet sich auch die Sozialdemokratische Partei zu recht! Aber was die Moral von der Geschichte betrifft, so trogbem noch eine folche schwarze Liste im Wortlaut veröffentlichen, Deutschlands , die ihre Presse und ihre wissenschaft- wäre gerade den Liberalen zu empfehlen, sich bei ihren die nur durch Zufall uns befaunt wurde und uns die Erklärung das Liche Literatur ausstellt. In einer großen Koje sollen die klein bäuerlichen Phantastereien dieses lehr­für gab, daß der durch diese schwarze Liste gesperrte Arbeiter Tages- und Wochenblätter ausgehängt und fortlaufend ausge- reichen Bildes" zu entfinnen. In allen Tonarten wird gerade in feinem zur Arbeiterorganisation gehörigen Betriebe unterfommen wechselt werden. Die Bücherliteratur wird in Schränken und von liberaler Seite immer das Kleinbäuerliche Deal ge Bitrinen ausgestellt, ein besonderer Schrank nimmt die älteften! priesen, aber fast durchweg findet man in den Kleinbäner

fönnte: