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gewiesen.

wert dar.

mitglieder konsultieren können. Bekanntlich hat schon ein anderes hat am Montag das Urteil des Oberlandes 1 sache à la Mona Vanna, ein dürftiges Machiverk, die anderen Mitglied des mittelsbachischen Fürstenhauses als Arzt gewirkt, der gerichts bestätigt und die Revision zurüd Bilder stellten nadie Frauenzimmer ohne besonderen Kunst vor einiger Zeit verstorbene Herzog Karl Theodor, der sich auf dem Gebiete der Augenheilkunde einen geachteten Namen er­worben hatte und auch manchem Unbemittelten unentgeltlich seine Hilfe angedeihen ließ. In süddeutschen Fürstenfamilien macht sich augenscheinlich eine Entartung" bemerkbar. Hatte doch auch eine württembergische Fürstentochter, die eben gestorbene erzogin Pauline, unter Verzicht auf ihre angeborenen Titel und Wür­ben, einen einfachen Arzt, den Medizinalrat Dr. Willim, geheiratet und nicht nur ihrem Manne in seinem Berufe getreulich zur Seite gestanden, sondern sich politisch sogar sehr weit nach links entwickelt. Die richtigen Instrumente des Himmels" gedeihen scheinbar nur in der Umgebung der echt ruſſiſchen und borussischen Leute. In dieſem Milieu verſchmäht man eine bürgerliche Tätigkeit noch genau so, wie vor fünfhundert und mehr Jahren. Da vertreibt man sich die Zeit noch ausschließlich mit Reiten, Schießen und Jagen aller Art. Zwar sollen die Prinzen einer alten Tradition gemäß noch ein Sandwerk erlernen. Aber, wenn Uebung die Meister macht, dürften sie im Ernstfalle häufig arbeitslos sein und vor ziemlich leeren Kompottschüsseln sihen.

Gerichtszeitung.

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Unter den vernommenen Zeugen befand sich auch die ver­flossene Gräfin Treuberg", die sich jezt noch nach ihrem Mädchen­namen Elisabeth uhl nennt. Sie wurde aus dem Frauengefängnis Dem Milieu des Treuberg- Prozesses entstammt die Anflage wegen Betruges und Wuchers, die in der Barnimstraße vorgeführt. Es scheint ihr Gedächtnis gelitten. gestern den Grundstücksmakler Ernst Flöride vor die 3. Straf zu haben, denn sie erklärte, sich der Einzelheiten des mit v. Stechow inszenierten Geschäfts nicht mehr erinnern zu können. Der Staats­kammer des Landgerichts I   unter Vorsitz des Landgerichtsanwalt Assessor Junt hielt den Angeklagten des Betruges und der wucherischen Ausbeutung des Leichtsinns für überführt und be­rats Rödelins führte. Tode seines Vaters jetzt Befizer des Rittergutes Kozen, befand sich Beratung glaubte fich der Gerichtshof einigen Anträgen des Rechts­Der Leutnant a. D. Hans Henning von Stechow, nach dem antragte gegen den Angeklagten 2 Jahre Gefängnis. Nach langer im Oftober 1910 in Gelbverlegenheit. Er wollte nach Meran   anwalts Solms   nicht verschließen zu können, die dahin gingen, reisen, um sich dort mit einer wohlhabenden Dame zu verloben. noch die Güntherschen Eheleute und die noch bezüglich der Bilder Es fehlten ihm aber die für diesen Zmed nötigen Bewegungsgelder. resp. der Wechsel in Frage kommenden Kaufleute Welslau und um solche zu erlangen, wandte er sich an die ihm bekannte da- Bahlsen   vorzuladen. Die Verhandlung verfiel daher nach mehr­malige Gräfin Fischler von Treuberg bzw. den im Treuberg- Prozeß stündiger Dauer der Vertagung. als 3euge aufgetretenen Leutnant a. D. Soente und kam durch Auf der Jagd gegen Arbeiter- Turner. diese mit dem Angeklagten in Verbindung. Von diesem erhielt er zwar nicht das ihm notwendige bare Geld, vielmehr verkaufte ihm Vor dem Potsdamer Bezirksausschuß flagte am Dienstag der Floride vier Riesenbilder, die bisher zu Ausstellungszweden ge- Landrat von Jüterbog   gegen den Verein Luckenwalder Turner­dient hatten: das Neide'sche Sensationsbild Bitriol", das Bild schaft E. V. auf Entziehung der Rechtsfähigkeit. In der Streitsache Lady Godiva  " und zwei andere Bilder, die nach der Ansicht des handelte es sich um die Feststellung, daß der eingetragene Verein Angeklagten einen eminenten Wert haben sollten und angeblich so zu den politischen Vereinen zu zählen und deshalb auf ihn die fort von Herrn v. Stechow zu Gelde gemacht werden könnten. Er Bestimmungen des§ 3 Absatz 2 des Reichsvereinsgefezes anwend warf auch die Bemerkung hin, daß ein Herr Simon der Zeuge bar feien. Den Verein vertrat der Vorsitzende Mieles. Ein Nachspiel zum Essener Meineidsprozeß. v. Stechow glaubte, es handele sich um den Kommerzienrat Eimon Am 6. Januar 1906 wurde der Verein gegründet und einge­Der ehemalige Kaiserdelegierte Bergmann Schröder in der Tiergartenstraße sich schon bereit erklärt habe, die Bilder tragen, das Statut des Vereins wurde mehrfach geändert, um das und eine Anzahl andere Personen waren bekanntlich am für 25 000 W. zu kaufen. v. Stechow ließ sich dadurch bewegen, auf Bestreben des Vereins, die turnerischen und wandersportlichen 17. August 1895 vom Schwurgericht Essen   wegen die Offerte einzugehen und unterzeichnete einen ganzen Haufen Interessen neben der Pflege der Geselligkeit weitren Krisen zu­Meineids zu schweren Zuchthausstrafen unschuldig von Wechseln im Gesamtwerte von 30 000 M., wogegen ihm die gänglich zu machen. Zur Förderung der geistigen Intereffen der auf Grund eines Gendarmeneides verurteilt worden. Lange Bilder überlassen werden sollten. Da es sich um Kolossalgemälde Mitglieder wurde eine Bücherei angeschafft. Am 26. Mai 1913 Jahre, nachdem die Verurteilten ihre Strafe verbüßt hatten, handelte, so ließ ste v. Stechow zunächst in der Wohnung des An- erließ der Landrat eine Verfügung an den Verein, seine Mit­wurden sie dann im Jahre 1911 im Wiederaufnahme geflagten, reiste ohne das ersehnte Geld nach Meran   ab und be- gliederliste und die Sabung einzureichen, da er politischen Ten­verfahren durch Urteil des Schwurgerichts Effen frei- auftragte die mit Bollmacht ausgestattete Gräfin Treuberg, die benzen diene. Vergeblich beschwerte sich der Verein beim Re­verfahren durch Urteil des Schwurgerichts Effen frei- Bilder abzuholen. Die Herausgabe der Bilder wurde verweigert. gierungspräsidenten und beim Oberpräsidenten. gesprochen; zugleich wurde die Staatstaffe wegen v. Stechow ist dann flagbar gegen den Angeklagten geworden und Nunmehr erhob im Verwaltungsstreitverfahren der Landrat des durch die Strafen erlittenen Schadens auf Grund des dieser ist auch zur Herausgabe der Bilder verurteilt worden, doch die Stlage auf Entziehung der Rechtsfähigkeit. Diese stützte er Gesetzes vom 20. Mai 1898 für entschädigungsblieb dies Urteil ohne, greifbaren Erfolg. Inzwischen hatte der auf§ 43 des Bürgerlichen Gesetzbuches  , der besagt: Einem Vereine, pflichtig erklärt. Unter den Verurteilten und später Frei- Angeklagte die Wechsel, von denen nach der Bekundung des Zeugen der nach der Satzung einen politischen, sozialpolitischen oder religiö­gesprochenen befand sich auch der Bergmann Wilting in v. Stechow zunächst nur solche in Höhe von 2400 M. herausgegeben jen 3wed nicht hat, kann die Rechtsfähigkeit entzogen werden, wenn Scharnhorst. Er hatte drei Jahre Zuchthaus und fünf und die anderen zur Prolongation dienen sollten, weiter er einen solchen 3wed verfolgt. Zum Nachweise des politischen Jahre Ehrverlust erhalten und die Zuchthausstrafe bis zum gegeben, v. Etechow wurde auf Bezahlung der Wechsel ver- Charakters der Luckenwalder Turnerschaft führte der Landrat an, 3. Oftober 1898 verbüßt. Durch Bescheid des Justizministers lagt und das Ergebnis dieser sonderbaren Transaktion ist das: der Verein sei dem Arbeiter- Turnerbund in Leipzig   angeschloffen; Herr v. Stechow hat im ganzen für Wechsel und Gerichtskosten der Vorstand und die Mitglieder gehörten größtenteils der sozial­vom 10. Juni 1911 wurde ihm für die unschuldig erlittene 31 850 m. aahlen müssen und bis zum heutigen Tage die Bilder, demokratischen Parteiorganisation an, der Verein halte die Arbeiter­Strafe eine Entschädigung von 4000 Mart zu die inzwischen auch in andere Hände übergegangen sind, nicht er- Turnzeitung, die nur politischen Interessen biene und schließlich spreche noch für die politischen Tendenzen des Vereins, daß er seine gebilligt. Wilking verlangt aber außerdem Ersatz dafür, halten. daß er die Mitgliedschaft der Pensionskasse Der Angeklagte behauptete, daß ihm die Bilder selbst über Bekanntmachungen in der Brandenburger Zeitung" inseriere. Das des Knappschaftsvereins und damit die ihm und 30 000 M. gekostet haben: er habe sie von den Kunstmaler Günther- vom Verein gehaltene Liederbuch:" Der Arbeiter- Turner" enthalte feinen Angehörigen zustehenden Ansprüche auf Invaliden schen Eheleuten erworben, die mit den Bildern herumgereift seien fast ausschließlich sozialdemokratische Lieder. Besonders bemerkens­beziehungsweise Hinterbliebenenrente ver- und sie ausgestellt haben. Auf Grund einer Grundstücksvermitte- wert sei die Sagungsbestimmung, daß nach Auflösung des Vereins lung haben ihm die Güntherschen Eheleute eine Provision von das Vermögen dem Arbeiter- Turnverlag zufalle, der als sozial­loren habe. Seine hierauf gerichtete Klage gegen den preußischen 14 000 20. zugestanden, er habe ihnen noch ein Terrain bei demokratisch bekannt sei. Babelsberg   überwiesen und dafür seien ihm die Bilder überant- Der Vertreter des Vereins legte dar, daß kein Beweis für Justizfietus ist vom Landgericht Dortmund   abwortet worden. Die Wechsel des Herrn v. Stechow habe er zu den politischen Charakter des Vereins geführt sei. Aus dem gewiesen worden. Dagegen hat das Oberlandesgericht nächst vergeblich versucht unterzubringen, da dieser nicht zahlungs- Abonnement auf das Arbeiter- Turnerblatt laffe fich nichts folgern, Hamm   zugunsten des Klägers entschieden und fest- ficher erschienen sei, die Bilder könne er nicht herausgeben, weil da er nur Fachartikel bringe. Ebensowenig fönne man aus der gestellt, daß der Fistus berpflichtet ist, im sie nicht mehr in seinen Händen und der Inhaber der Bilder seinen Inanspruchnahme der Brandenburger Zeitung" als Inserations­Falle der Invalidität oder des Todes des eingegangenen Verpflichtungen nicht nachgekommen sei. Der organ irgend etwas Politisches schließen, die ja auch amtlichen Publi­Klägers ihm oder seinen Angehörigen diejenigen An- Sachverständige, Kunsthändler Wachtler, hat seinerzeit im Treu- tationen diene. In dem Liederbuch sei kein einziges politisches Lied fprüche zu gewähren, die er an die Pensions- berg- Prozeß den Gesamtwert der Bilder auf 9800 M.( Handels- enthalten. Alleinige Aufgabe des Vereins sei die Turnerei und tasse des Knappschaftsvereins gehabt haben wert) geschäßt. Seit jener Zeit soll sich aber der Wert verringert ber mit Geselligteit verbundene Wandersport. haben. Die Bilder seien zu Ausstellungszwecken mit vielem Er- vorsigende bemerkte noch, daß weder der Bund noch der Verein würde, wenn er nicht infolge der Zuchthausstrafe seiner Rechte folg benutzt worden. Herr Professor Neide habe seinerzeit mit von einem ordentlichen Gerichte jemals als politisch charakterisiert gegen die Staffe verlustig gegangen wäre. jeinem bekannten Bilde: Die Lebensmüden" ein Vermögen ver- worden sei. Der Bezirksausschuß schloß sich den Darlegungen des m Ohne Erfolg versuchte es hiergegen der Justizfistus bient, fein zweites Sensationsbild Bitriol" habe gleichfalls einen mit dem Rechtsmittel der Revision: bas Reichsgericht bestimmten Sensationswert. Lady Godiva  " sei eine Sensations- Landrats an. Dem Verein wurde die Rechtsfähigkeit entzogen.

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