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Arbeiter- Bildungs- Schule( Süd- Ost).

Heute, Sonntag, den 4. Februar 1894, Abends 6 Uhr, in Schmiedel's Festfälen, Alte Jakobstr. 32: Versammlung

Tages- Ordnung: 1. Vortrag des Genossen A. Witz: Episoden aus der Pariser Kommune  . 2. Diskussion. 3. Verschiedenes. Nach der Versammlung: Geselliges Beisammensein mit Tanz. Die Aufnahme neuer Mitglieder findet in der Versammlung statt. Gäste, Damen und Herren, willkommen. Um zahlreiches Erscheinen bittet Die Schulkommission.

.454/ 17

Allgem. Deutscher   Tapezirer- Verein.

( Filiale Berlin  .)

Montag, den 5. Februar, Abends Uhr:

Große öffentliche

Suche per 1. Juli eine Stelle als

Schneider... Schneiderinnen- Versammlung Redakteur.

am Montag, den 5. Februar, Abends 8/2 Uhr, in Marten's Salon, Friedrichstr. 236. Tages Ordnung:

1. Die Lohn- und Arbeitsverhältnisse in allen Branchen der Schneiderei: Bivil-, Militär, Herren- und Damen- Konfektion und welche Aufgaben haben wir für die Zukunft? Referent Kollege August Täterow. 2. Diskussion. Die Abrechnung der Agitationskommission, deren Neuwahl, sowie die Wahl eines Kollegen für das Zentral- Arbeitsnachweis- und Aus funfts- Bureau findet vorweg statt. Die Versammlung wird daher präzise 9 Uhr eröffnet. Die Agitationskommission.

u.

Bin gegenwärtig am einem gr. Partei­blatt als politischer Redakteur thätig. Gefl. Offerten unter A. B. an die Expedition d. 3tg. erbeten.

55872*

Aufforderung.

Der Tischler Erdmann Schnapte, wohnhaft Hochstr. 32, wird hiermit aufgefordert, seinen Verpflichtungen dem Gesangverein Echo I gegen­über nachzukommen, widrigenfalls an

Zentral- Kranken- und Sterbekasse der Tischler U. s. W. bere Schritte gegen ihn eingeleitet

( Berlin G). Sonnabend, den 10. Februar d. J.:

Außerordentliche General- Verfammlung Gr. Wiener Maskenball

Alte Jakobstr. 75 bei Boltz.

werden.

1591b

J. A.: Der Vorstand. Erkläre Herrn A. Fischer für einen Ehrenmann. M. Weisse. 15836 Die Beleidigung gegen den Arbeiter Zages Ordnung: 1. Neuwahl der gesammten Ortsverwaltung. in Buss' Sälen, Große Frankfurterstraße Nr. 85, ich hiermit zurück. Frau Heuseler. 2. Stellungnahme zu den Beschlüssen des Hauptvorstandes betr. der Fachzeitung. veranstaltet von Mitgliedern der Kaffe zur Unterkühung der aus- Herrn Jardan, Ratiborstr. 17, nehme Die Ortsverwaltung. gesteuerten Krauken und deren Familien. Das Erscheinen aller Mitglieder ist unbedingt nöthig. Die haben find in a habit. 60, vorn 2 Zr.; F. Hartung, Lange- sang's Reichenbergerſtr. 47. Heute Billets allen Zahlstellen und bei folgenden Mitgliedern zu trantes Familienheim, straße 66, vorn 2 Tr.; G. Röhn, Lichtenbergerstr. 15, vorn prt. 305/9 Abend von 6 Uhr an großer geselliger Das Komitee. Bu regem Besuch ladet ein

3. Verschiedenes. Bibliothek ist am Versammlungs- Abend geöffnet.

Achtung!

1574b

Achtung!

Oeffentliche Versammlung

aller im Tapezirer- Gewerbe beschäftigten Personen

( Gehilfen, Näherinnen etc.)

am Mittwody, den 7. Februar, Abends 8 Uhr,

im Lokale des Herrn Boltz, Alte Jakobstraße Nr. 75( oberer Saal).

Tages Ordnung:

=

1. Bericht der Agitationskommission. 2. Diskussion. 3. Ergänzungs­wahl der Kommission. 4. Bericht der Gewerbegerichts- Beisiher.

Um zahlreiches Erscheinen wird ersucht.

Die Agitations- Kommission der Tapezirer Berlins   und Umgegend. Achtung!

1562b

Achtung!

Große öffentliche Versammlung aller in der Filzschuh- und Pantoffel- Branche beschäftigten Arbeiter u. Arbeiterinnen Berlins   u. Umgeg.

am Montag, den 5. Februar, Abends Uhr, im Saale des Herrn Seefeldt, Grenadierstr. 33. Zages Ordnung:

451/7

=

1. Stellungnahme zum 1. Mai. 2. Diskussion. 3. Verschiedenes. Die Agitations- Kommission.

Achtung!

Achtung!

Große öffentliche Versammlung fämmtlicher Schmiede Berlins   u. Umgeg.

am Dienstag, den 6. Februar, Abends 81/2 Uhr, in ,, Hensel's Salon", Jnvalidenstraße Nr. 1.

Tages- Ordnung:

280/9

1. Vortrag des Kollegen Theiß- Hamburg über: Unsere Lage und wie Derbeffern wir diefelbe?" 2. Diskussion. 3. Verschiedenes. Zu dieser Versammlung sind die Kupferschmiede, Goldschmiede und Former besonders eingeladen.

Der Einberufer.

Berliner   Ressource, Kommandantenstr. 57. Sonntag, den 11. Februar 1894:

Gr. Wiener Maskenball

der Schneider und Schneiderinnen Berlins  .

Um 11 Uhr: Großes humoristisches Tableau: Cavalier- Circus­Vorstellung mit Durchlaucht als August. Um 12 Uhr: Demaskirung. Während der Kaffeepause: Vorträge. Eröffnung 8 Uhr. Anfang 9 Uhr. Billets à 50 Pf. find zu haben im Zentral- Arbeitsnachweis und Aus­funftsbureau Schüßenstr. 18/19 Restaurant Freygang, bei den bekannten Kollegen und Kolleginnen und in allen mit Plataten belegten Handlungen. 398/18 Die Agitations- Kommission.

Sattler.

Sonnabend, den 10. Februar, veranstaltet der Verband im Friedrichstädt. Casino, Friedrichstr. 236: Gr. Wiener Maskenball.

Um 12 Uhr: Demashirung, sowie großartige Aufführung. Billets sind zu haben im Arbeitsnachweis bei Stramm, Ritterstr. 124; Wienecke, Alte Jakobstr. 83; Böttcher, Solmsstr. 17, H. 1 Tr.; Blum, Acker ftraße 144, Quergeb. 4 Tr., sowie in den Zahlstellen der Krankenkasse. Das Komitee.

294/6

Beerdigungsverein Berliner   Zimmerleute. Sonnabend, den 10. Februar cr., findet in den

Konkordia- Festsälen, Andreasftr. 64,

Großer Wiener Maskenball

statt, wozu die Mitglieder, Freunde u. Gönner des Vereins eingeladen werden, recht zahlreich zu erscheinen. Um 12 Uhr: Demaskirung. Die beiden besten und die beiden originellsten Damen- und Herren- Masken erhalten eine Prämie. Um 1 Uhr: Große Kaffeepause.

Bekanntmachung.

Anlage I zum Statut der Orts- Krankenkasse der Hutmacher  , Hutfournituren­

Familienabend verb. m. Eisbeineffen. Zahlreichen Besuch erwartet Hugo.

Stimmbegabte Herren, welche ge= neigt sind, einem Arbeiter- Gefang verein beizutreten, finfecusliche Aufnahme Buttmannst. 17, Restaurant. Uebungsst.: Donnerstag Abbs. 81/2 Uhr. Gesang oder Orchesterverein suche für Dienstag zu leiten. C. Malmène, Neanderstr. 22, 2 Tr.

1600b

und Filzwaaren- Verfertiger zu Berlin  . Büchterei feiner Kanarienvögel.

Verhaltungsmaßregeln für erkrankte Mitglieder und Vorschriften

über die Krankenmeldung.

Auf Grund des§ 22 des Statuts und§ 26 a Biffer 2 a des Kranken­

versicherungsgefeßes vom 10. April 1892 werden hierdurch nachstehende Vor­

schriften erlassen.

§ 1. Erkrankt ein Kassenmitglied, so hat sich dasselbe oder eine vom Mitgliede beauftragte Person aus dem Kaffenlokal oder vom Arbeitgeber einen Medizinschein zu beschaffent. In dringenden Fällen ist es gestattet, falls der Arbeitgeber sich nicht im Besitze von Medizinfcheinen befindet, die Krankmeldung ohne Schein unter Vorlegung des Mitgliedsbuches beim Rassenarzte zu machen. Bei einem plötzlichen Erkrankungsfalle hat das Mitglied das Recht, sich der ersten Hilfe eines jeden Arztes zu bedienen, jedoch muß hiervon binnen 24 Stunden bei weiterer Erwerbsunfähigkeit Anzeige bei einem unserer Rassen­ärzte, welcher die fernere Behandlung übernehmen soll, erfolgen.

Krebs, Röpniderstr. 154 a, v. 4. Zr. Kanarienhähne, 40 Zuchtweibchen, verkauft Rauer, Mariannenplatz 9. Kanarienvögel, gute Zuchtweibchen. Krause, Liegnigerstr. 30, v. 4 Tr.

Freundl. Schlafstelle, sep. Eingang, Wrangelstr. 134, H. 4 Tr. L.[ 16055 Freundl. Schlafft., n. d. Garten, für Herrn z. v. bei Hauer, Alexandrinen­traße 37 a, Querg., 3 r.

[ 15786

In Gericht, Kolberger: n. Wiesen­straße sind Wohnungen von

§ 2. Ist das Mitglied arbeitsunfähig geschrieben, so muß der vom Raffenarzte unter Angabe der Erkrankung und des Tages der Erwerbsunfähig 1 Stube u. Küchenebst Zubehör feit ausgefüllte Medizinschein spätestens in 24 Stunden an die Kasse zurück- 2 Stuben u. Küche

gereicht und der Baustrantenschein abgeholt werden. Gin während der Dauer

Der Erwerbsunfähigkeit eintretender Wohnungswechsel, sowie die Wiederauf billig zu vermiethen. nahme der Arbeit sind innerhalb 24 Stunden dem Rendanten anzuzeigen.

15966 Näheres Kolbergerstr. 32, part. Ist die Ueberführung in ein Krankenhaus erforderlich oder vom Kaffen  - im Bureau. arzt angeordnet, so ist der Aufnahmeschein in dasselbe vorher vom Rendanten Göbenstr. 13, abzuholen. Bei einem plöglichen Erkrankungs- oder Unglücksfalle kann der Auf- an der Bülowstraße, Stube, Rüche, nahmeschein nachträglich jedoch spätestens 24 Stunden nach erfolgter Aufnahme alleiniger Korridor, Zubehör, sehr bill. in das Krankenhaus vom Rendanten beschafft werden.

Lübeckerstr. 40

68/5

Ein aus dem Krankenhause oder aus einer Heimstätte für Genesendet. Wohnungen, 1 Stube, RKüche u. Bod., entlaffenes Mitglied hat spätestens am Tage nach der Entlassung den Ent: 156-216 M., fofort od. später zu ver­laffungsschein beim Rendanten abzugeben, ebenso haben die mit Schonung ent- miethen. Näh.   b. Verwalter.[ 1592b laffenen Mitglieder diese Anordnung zu erfüllen.

§3. Als Tag der Krankmeldung gilt der Tag, an welchem sich das Mitglied in eine ärztliche Behandlung begiebt.

Briz.

1 Laden mit Zubehör, billig, 9. passend für Buchbinder, da § 4. Die Auszahlung des Krankengeldes erfolgt an das Mitglied oder, feiner am Drt. Näheres Urbanftr. 87, wenn dasselbe nicht ausgehen kann, ohne weitere Legitimationsprüfung an den Quergeb. 2 Tr. Vorzeiger des Hauskrankenscheines.

1593b

an der Bülowftraße,

8. Dem Krantenfontrolleur darf der Zutritt zur Wohnung des Göbenstr. 13, 1.3 Bimmer, Balton,

Kranken nicht verweigert werden. Der Krankenschein ist dem Kontrolleur stets vorzulegen und muß beim Verlassen der Wohnung für den Kontrolleur zurück- Zubehör, sehr billig. bleiben, falls der Kranke sich nicht zum Arzt oder zur Kasse begiebt.

§ 6. Den ärztlichen Vorschriften haben die Kranken unbedingt Folge zu leisten, insbesondere ist ihnen nicht gestattet, ihre Wohnung außerhalb der ihnen vom Arzte bewilligten Ausgehezeit zu verlassen.

Während der Krankheit darf ein erwerbsunfähiges Kassenmitglied seinen

Arbeitsmarkt.

68/4

Aufenthalt außerhalb Berlins   nur mit Einwilligung des Arztes und Vorstandes Reporter o. Lokalredakteur

nehmen.

§ 7. Den Kranken ist ferner der Besuch von Schantlokalen nur während auch tüchtiger Versammlungsreduer, der ärztlich vorgeschriebenen Ausgehezeit zum Zwecke der Ernährung gestattet. sucht bei mäßigen Gehaltsansprüchen Die Vornahme irgend einer Beschäftigung oder der Genesung hinder- baldigst Stellung b. einer Parteizeitung. lichen Handlung ist untersagt. Off. und Anfragen zu richten an den Vertrauensmann f. Hannover  , A. Lohr berg, Klostergang 4.

Das gefund gewordene Mitglied hat die Pflicht, die vom Arzt be­scheinigte Erwerbsfähigkeit der Kasse sofort anzuzeigen, Anzeige bei der Kasse ist auch dann zu machen, wenn es, ohne vom Arzt gesund geschrieben zu sein, arbeiten will oder zu arbeiten begonnen hat.

§ 8. Jede Zuwiderhandlung gegen vorstehende Vorschriften wird mit einer Ordnungsstrafe bis zu 10 Mark geahndet. Die Kaffe hat das Recht, die Strafgelder von dem Krankengelde in Abzug zu bringen.

5571L*

Mechaniker, vertraut mit der Mon­tage von Post- Endstellen verl. Aft.- Ges. Mix u. Genest, Gitschinerstr. 80,

§ 9. Mitglieder, welche ihrem Erwerb nachgehen und gleichzeitig Mäntel- Arbeiterin

Krankengeld beziehen, unterliegen den Bestimmungen des Strafgesetzbuches. § 10. Gegen die getroffenen Strafverfügungen ist binnen zwei Wochen nach deren Eröffnung Beschwerde an die Aufsichtsbehörde zulässig. Die Ent­scheidung der letzteren ist endgiltig.

Berlin  , den 27. Dezember 1893.

Der Vorstand

auf Rümpfe, Capes und Kragen in und außer dem Hause verl. 8tägige Rechnung. Lichtenstein, Rastanien­Allee Nr. 69.

59/54

der Orts- Krankenkasse der Hutmacher  , Hutfournitouren- und Filzwaaren- toren gegen Gehalt und Provision Verfertiger.( gez.) H. Rieck.

Vorschriften über das Mahnverfahren bezw. Festsehung der Mahngebühren.

Auf Grund des§ 55 Absatz 3 des Krankenversicherungsgesetzes vom 10. April 1892 werden hierdurch folgende Borschriften über das Mahnverfahren erlassen. Arbeitgeber, welche die fälligen Beiträge und Eintrittsgelder an den Kassirer gegen vorgelegte Hebeliste nicht begleichen, erhalten nach drei Tagen eine Mahnung, für diese Mahnung haben die Arbeitgeber folgende Gebühren zu zahlen: für Beiträge bis 3 Mark 10 Pf. von 3,10 Mart bis 15 Mart 20 Pi. 30 Pf.

Billets à 50 Pfg. sind vorher bei den unterzeichneten Komitee Mitgliedern zu haben: Klebb, Mariendorferstr. 2; Gieche, Andreasstr. 59, 3 Tr.; Girke, Naunynstr. 62, 3 Tr.; Mahn, Eisenbahnstr. 31, 4 Zr.; Dietrich, Willi bald Allegisstr. 40, Quergeb. 2 Tr.; Schacht, Prenzlauer Allee 232; Schultz, Pappel- Allee 183, Hof 2 Tr.; Blankenburg  , Siebenwalderstr. 22, vorn 2 Tr.; Petermann, Reinickendorferstr. 65, v. 4 Tr.; außerdem bei den Herren Würtem- nicht berg, Teltowerstr. 34, und Bandelow, Langestr. 13( im Restaurant). Anfang 81/2 Uhr.. Das Komitee. J. A.: A. Klebb, Mariendorferstr. 2.

Rohtabak

371/5

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Ernst Förster  , Berlin   NO., Kaiserstr. 30.

über 15 Mark

excl. ausgelegtes Porto.

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Sind die Beiträge nach stattgefundener Mahnung innerhalb drei Tagen straße 188. an die Rasse gezahlt, so erfolgt zwangsweise Beitreibung. Berlin  , den 27. Dezember 1893.

Der Vorstand

der Orts- Krankenkasse der Hutmacher  , Hutfournituren- und Filzwaaren­Verfertiger.( gez.) H. Ried.

Vorstehenden Verhaltungsmaßregeln für erkrankte Mitglieder, sowie vorstehenden Vorschriften über das Mahnverfahren wird auf Grund des§ 26 a Absah 2 Nr. 2 a und des§ 55 Absah 3 des Krankenversicherungsgesezes hier­Berlin, den 20. Januar 1894.

Uhren u. Goldwaaren Georg Wagner Durch die Genehmigung ertheilt.

Oranienstr. 63, I.

in bester Ausführung zu den billigsten Preisen. Silb. Cylinder- Remontoir 12.75 M. Massiv gold. Trauringe, 1 Dukaten 10,50 M., 11/2 Duk. 15,50 M., 2 Duk. 20 M.

Gewerbe- Deputation des Magistrats. Friedel.

Büglerin u. mehrere Arbeiterinnen auf Capes u. Kragen in u. außer dem Saufe verlangt Lehmann, Dranien­16026 straße 207, 3 Tr.

Xylographen,

tüchtige, dauernd bei guter Bezahlung gesucht im Xylographischen Atelier von B. Ahnert, Berlin  , Bergmannstr. SS. ( Reisegeld vergütet.) 1577b

Verantwortlicher Redakteur: Robert Schmidt in Berlin  . Druck und Berlag von Mag Bading in Berlin   SW., Beuthstraße 2.