bleiben bestehen, was für die Arbeiter einen wesentlichen Vorteil und nach bazu kommen. Vor dem Haus ist eine über zweihundert Im vorliegenden Fall war gegen die Schankwirtin Tappert in bedeutet. Im Steinmezgewerbe tommen nämlich wegen der viele Jahre alte Linde, und der Wiesenplan um sie herum ist wie ges Neukölln aus gleichem Anlaß ein Strafbefehl in Höhe von 3 M. cr seitigen Wertsteinarbeit sehr häufig Tarifftreitigkeiten vor, welche schaffen für Spiel- und Reigentana; ein paar Schritte führen zu gangen. Die Angeklagte gab vor dem Schöffengericht an, daß von dann durch Schiedsgerichtsurteile entschieden werden. Die Unter- einem lustigen Bach, und weithin dehnen sich in der Umgebung die den in ihrem Lokal verkehrenden Gästen vielfach über den Kirchennehmer wollten nun die bisher gefällten Urteile nicht mehr gelten Wälder. Die Hauptsache aber: das Landheim liegt im Mittelpunkt austritt gesprochen worden sei und sie deshalb aus geschäftlichen laffen, weil einige für die Arbeiter günstig waren. Weil nun eines weiten Wandergebietes. Ein Stüßpunkt für Wanderungen, Rücksichten das Plakat in Interesse ihrer Gäste angebracht habe, die Sandsteinindustriellen ihren Willen ncht durchsetzen konnten, eine Zuflucht bei Unwetter, ein Jugendheim draußen in freier als es ihr angeboten wurde. Rechtsanwalt Dr. S. Rosenfeld führte haben die Granitindustriellen am 9. Mai an die 3000 Arbeiter Natur: das soll das Landheim sein. für sie aus, daß die Motive der Angeklagten deutlich erkennen ( dreitausend) gekündigt, mit anderen Worten, es sollte eine Ausließen, es habe sich bei ihr bei Anheftung des Plakats lediglich um sperrung durchgesetzt werden. Aber die Sandsteinarbeiter ließen Die Jugendbewegung des Flottenvereins. eine Nachricht für den gewerblichen Verkehr gehandelt; deshalb könne sich durch diese Androhung nicht beeinflussen, sie hielten daran fest, Nun hat sich auch der Flottenverein eine Jugendorganisation eine Bestrafung nicht erfolgen. Der Angeklagten sei es allein darum daß den Hilfsarbeitern eine Lohnzulage gewährt werden müsse. angegliedert, die er allerdings schon fir und fertig vorgefunden hat. zu tun gewesen, ihren Gäten diese Formulare zur Verfügung zu Wenn die Granitindustriellen die Aussperrung perfett gemacht im Jahre 1904 ist im Rheinland von flottenbegeisterten jungen stellen, genau so, wie sie auch ihr Adresbuch oder intet, ang eige, hätten, könnte es passieren, daß im Muschelfaltgebiet( bei Würz- Bürgersöhnen ein Flottenverein Jungdeutschland" gegründet Verfügung stelle und dies durch Plakate am Schaufenster anzeige, getreten wären. In diesem Gebiet kommen ebenfalls die Unter- offisiere über Nord- und Süddeutschland ausgebreitet und zählt den sei. burg ) an die tausend Steinmeßen und Brecher in den Ausstand worden. Der Verein hat sich durch die Unterstützung hoher See- ohne daß bisher daran polizeilicherseits Anstoß genommen wor
nehmer in Frage, welche in Schlesien die Sandsteinbetriebe de heute in 50 Zweigvereinen 5000 Mitglieder. Jest hat er sich mit Das Gericht schloß sich diesen Ausführungen an und treiben. Die Organisation der Steinarbeiter hätte den Schlag der bem Flottenverein durch einen Bertrag etwa folgenden Inhalts sprach die Angeklagte frei, da das Plakat eine Stellung Herren Granitindustriellen jedenfalls sofort mit einem wirksamen verbunden: Der Flottenverein Jungdeutschland übernimmt die Gegenſchlage pariert. Es kam dann am 12. Mai zu einer Einigung gejamie Pflege des Flottengebantens bei bernahme zum Kirchenaustritt selbst nicht enthalte. Dieser dem wegen der Sandsteinarbeiter, so daß am 15. Mai die Arbeit in männlichen und weiblichen Jugend bis zum Wortlaut und Sinn des Gesetzes entsprechenden Entscheidung Niederschlesien und der Heuscheuer wieder aufgenommen werden Alter von 21 Jahren, hierbei wird er bei allen seinen Ver- folgen hoffentlich endlich die höheren Instanzen; wenn nicht, Durch die Androhung der Aussperrung aber hat der anstaltungen auf seinen Wunsch durch die Organisation des Deut- dann mag man gegen die laufend Fälle einſchreiten, die nach Steinarbeiterverband in Striegau , Strehlen und Ströbel inner- schen Flottenvereins unterstüßt und gefördert. Als Gegenleistung der einengenden Auslegung des preußischen Preßgesetzes aud halb einiger Tage über 200 Mitglieder gewonnen. überweist der Flottenverein Jungdeutschland alle seine groß- strafbar wären, aber nicht verfolgt werden, z. B. gegen die
fonnte.
In der Gußstahlfabrik in Döhlen bei Dresden sind zirka 1500 jährigen Mitglieder dem Flottenverein. Der Flottenverein Jung- Plakate, die hier ankommenden Mädchen Rat anbieten, gegen Arbeiter ausgesperrt worden. Die Aussperrung wurde als Ant- deutschland hofft auf diese Weise reichere Mittel zu den bekannten Plakate zugunsten des„ Roten Kreuzes" usw. Ginge man wort auf eine Lohnbewegung der Former und Gießereiarbeiter ner- Schülerfahrten aus dem Binnenlande an die Wasserkante zu er= fügt. Die Direktion lehnte deren Lohnforderungen rundweg ab. halten. Neben diesen Schülerfahrten pflegt er Lichtbildervorträge, gegen sie vor, dann würde die Unhaltbarkeit des Plakatgesetzes Darauf beschlossen diese Arbeiter einstimmig den Streit; die Kinovorstellungen, Sport und Kriegsschule und eine eigene Zeit- endlich allgemein anerkannt werden. Direktion verlangte die bedingungslose Zurücknahme der Kündi- schrift.
14. Mai.
gung, und als sich die Arbeiter darauf nicht einließen, erfolgte Der Großadmiral v. Koester hat zugleich mit dem Bilden die Theater- Zuschauer eine Versammlung zur Erörterung die Kündigung aller Arbeiter. Die Aussperrung begann am Abschluß des Vertrages seine Schuhherrschaft über den Flottenpolitischer Angelegenheiten?" berein Jungdeutschland zugesagt. Schon früher hat er die Marinebehörden angewiesen, den Verein zu fördern. Da der Flotten- Diese Frage hatte am Donnerstag der Straffenat des KammerUeber die Berabschiedung der Tarifverträge im Baugewerbe berein auch dem Jungdeutschlandbund angeschlossen ist, schließt sich gerichts zu entscheiden. wird mitgeteilt, daß am 29. und 30. April wiederum 36 Tarif- der Ring, den die Rüstungsfanatiker um die deutsche Jugend ziehen, Der Arbeiter- Theaterverein in Hilden brachte am 20. Juli 1913 verträge von den Zentralinstanzen unterzeichnet worden sind. immer mehr. Die„ Jungdeutschen", wie sie sich nennen, fühlen sich den zweiattigen Schwank von Schebs:„ Getnicte Staatsretter" zur Darunter befinden sich aus Ostpreußen die Verträge für Anger- fchon als die Herren der Lage, aber sie werden erleben, daß man Aufführung. Das Eintrittsgeld betrug 20 Bf. de banbelt it i burg, Insterburg und Memel - Seydekrug; aus Schlesien der Vertrag mit Militärmusit wohl vorübergehend jungen Leuten die Röpfe ein recht harmloses Stück, das die Aengste staatsretteriſcher Phi für Münsterberg und aus Schleswig- Holstein der für Davenstedt- verdrehen, aber nicht verhindern fann, daß sich nach der Ernüchte- lifter verspottet und in das eine Liebesgeschichte hineinspielt.. Dan Olvenstedt. Die Provinz Hannover ist mit den Verträgen für rung durch das Leben der Groll gegen diejenigen desto stärker in diesem Schwank die Sozialisten über die Philifter triumphieren, Nörten , Osnabrück und Sarstedt , und das Königreich Sachsen und bemerkbar machen wird, die der Jugend diese Gaukelspiele vor hatte die Behörde verschnupft. Ein junger Sozialistenführer Dr. Thüringen mit den Orten Brandis , Eisenberg , Greiz , Meißen , machen, Neustadt- Orla und Weida beteiligt. Für die Provinz Sachsen tommen in Betracht Bitterfeld , Eilenburg , Halle a. S., Quedlin burg, Seehausen , Stendal und Zahna . Für die Pfalz sind die Verträge für die Orte Bergzabern, Bad Dürkheim , Edenkoben , Germersheim , Homburg , Kaiserslautern , Landau , Neustadt a. d. H., Pirmasens , Speyer , St. Ingbert und Zweibrücken , für Nord- und Südbayern Bad Aibling und Weißenburg und für Baden der Vertrag für Weinheim verabschiedet.
In der leßten Sißung des Haupttarifamtes, die vom 5. bis 7. Dai getagt hat, ist infolge der nicht vollzähligen Beseßung, die durch die Erkrankung eines Ünparteiischen hervorgerufen wurde, der größte Teil von den auf der Tagesordnung stehenden Anträgen unerlebigt geblieben. Es sind nur fleine Sachen verhandelt worden. Vor allem sind die Anträge, die auf eine grundsäßliche. Entscheidung abzielen, zurückgestellt worden. Auch die Fertig stellung der Tarifverträge, die von den Zentralorganisationen in denjenigen Fällen beantragt worden war, in denen nach der gesepten Frist die Verträge örtlich nicht zustande gekommen sind, ist borläufig unterblieben. Wie bereits früher mitgeteilt worden ist, und Thüringen mit über 500 Orten in Betracht.
kommen dafür in der Hauptsache das rheinisch- westfälische Gebiet
Als einzige Entscheidung von einiger allgemeiner Bedeutung ift diesmal zu nennen: die noch malige Erledigung des Bohnes für Einſchaler im Betonbaugewerbe. Die Versuche der Unternehmer, durch Beschäftigung von Silfsarbeitern bei dieser Arbeit den Lohn der Einschaler auf den Silfsarbeiterlohn herabzubrüden, find mißglüdt. Das Haupttarifamt hat entschieden, daß für alle, außer den im Vertrage für Silfsarbeiter vorgesehenen und dem. zufolge mit dem Lohn für Hilfsarbeiter zu entlohnenden Arbeiten, der Lohn der gelernten Arbeiter zu zahlen ist.
Prenken macht Schule.
Der Gemeindevorstand in Großröhrsdorf in Sachsen hat dem dortigen Vorsitzenden des Gewerkschaftstartells auf getragen, die Mitgliederlisten einzureichen. Der Vorsitzende hat bem Gemeindevorstand geantwortet, daß er sich dazu nicht für verpflichtet halte. Das Gewerkschaftsfartell sei fein Verein und enthalte sich als pertretende Körperschaft der Gewerkschaften jeder Einwirkung auf politische Angelegenheiten.
"
Soziales.
Steinhagen belehrt nämlich in dem Stück einen Rentier Mattern, der sein Schwiegervater werden soll, über die Sozialdemokratie and bekehrt den Rentier. Hierbei wird von den Zielen der Sozialdemokratie gesprochen. Dadurch vornehmlich sollen die Theaterbesucher eine öffentliche Versammlung zur Erörterung politischer Angelegenheiten" gebildet haben. Bums der Staat ließ sich Die Wirkung niedriger Gehaltsansprüche. nun doch retten. Bracher, ein Vorstandsmitglied, das auch mitWelche Wirkungen die Unterbietung der Gehälter im Gefolge gespielt hatte, wurde wegen Uebertretung der§§ 5 und 18 des bat, zeigt so recht der nachstehende Vorfall: Einem technischen An- Reichsvereinsgefeßes angeklagt, weil er durch die Aufführung des gestellten, ber bei einer großen Hannoverschen Firma seinen Ober- Schwantes„ Gefnidte Staatsretter", in welchem politische Angelegenheiten erörtert würden, eine öffentliche politische Versammingenieur um eine Gehaltsaulage bat, wurde folgendes gejagt: Wir sind außerstande, Ihnen ein höheres Gehalt au belung veranstaltet habe, ohne diese Versammlung als politische angemeldet zu haben. willigen. Bitte, überzeugen Sie sich, daß, nachdem gestern unsere Das Landgericht in Düsseldorf verurteilte den Angeklagten Annonce im Gesundheits- Ingenieur" erschienen ist, heute schon auch zu einer Geldstrafe. In den Gründen wurde zunächst ausdieser Stoß von Bewerbungsschreiben auf meinem Tische liegt. geführt, daß das Publikum eine Versammlung gewesen sei, da es Hier, sehen Sie, bitte, daß wir sogar einen Diplom- Ingenieur fich um eine zum gleichen Zweck, dem der Entgegennahme der Aufhaben können, der ein halbes Jahr umsonst bei uns arbeiten will führung, vereinigte Menschenmenge gehandelt habe. Die Verund dann eine Bergütung von 45 Mark monatlich beansprucht." sammlung sei auch öffentlich gewesen, denn es hätte jedermann Dieses Beispiel, das wir einem Bericht der Deutschen In- gegen ein Eintrittsgeld von 20 f. teilnehmen können. Die Ver duſtriebeamten- Zeitung" entnehmen, zeigt deutlich die unmittelbare fammlung habe aber auch der Erörterung politischer Angelegen haltshöhe ber Bewerber. Erst eine energische Eindämmung des Biele der Sozialdemokratie gewonnen werden sollen. Einwirkung niedriger Gehaltsforderungen auf die allgemeine Ge- heiten gedient. Durch das Stück hätten die Anwesenden für die Angebots und allgemeine höhere Gehaltsforderungen, die selbst. Der Angeklagte legte Revision ein. Sein Vertreter in der verständlich auch die Diplomingenieure stellen müffen, wird es Berhandlung vor dem Kammergericht, Rechtsanwalt Dr. Kurt möglich machen, das Gehaltsniveau aller technischen Angestellten Rosenberg, legte in längeren Rechtsausführungen dar, daß die zu steigern. Zuhörer der zur Unterhaltung und Erheiterung bestimmten Theateraufführung überhaupt nicht als Versammlung" im Sinne des Vereinsgefeßes angeschen werden könnten, und daß ferner die Rund 70 000 Feuerbestattungen wurden nach der Zeitschrift Monologe und Dialoge eines Theaterstückes nicht als Erörterunfür Feuerbestattung" bisher im deutschen Sprachgebiet vorge- gen, wie sie das Vereinsgefeß meine, gelten fönnten. Unmöglich nommen. Im Monat April d. J. erfolgten 1163 Beraschungen, fönne bei der Aufführung eines Theaterstückes von einer Berdavon 996 in Deutschland . Am stärksten ist die Beteiligung sammlung zur Erörterung politischer Angelegenheiten die Nede Sachsens , dessen fünf Anlagen 274 ober 27,5 Bros. fämtlicher sein. Es müßte Freisprechung erfolgen. Das Kammergericht fällte unter dem Vorsitz des SenatspräsiFeuerbestattungen aufweisen. An erster Stelle unter sämtlichen Krematorien steht Leipzig mit 89; dann folgen: Perlin I mit 84, denten Lindenberg folgendes Urteil: I Bremen 77, Chemnitz 69, Dresden 64, Zürich 58, Gotha 57, Samburg 51, Stuttgart 50, München 36, Zittau 34 und Jena 30. Bon instanz zurückverwiesen. den anderen Feuerbestattungsanstalten erzielten: Baden- Baden 8, Berlin II( Treptow ) 11, Coburg 19, Deffau 5, Eisenach 16, GB- Berurteilung nicht aus. Gründe: Es reichen die Feststellungen der Vorinstanz zur Eine Versammlung" nehme die Vorlingen 4, Frankfurt a. M. 6, Freiburg i. Br. 7, Gera 27, Göppingen instanz schon deshalb an, weil die Anwesenden das Bewußtsein, 4, Görlik 7, Greifswald 6, Sagen i. W. 5, Heidelberg 7, Seil zusammen zu sein, gehabt hätten. Das genüge nicht. Wenn sich bronn 5, Karlsruhe 18, Lübec 8, Mainz 27, Mannheim 27, MeininBeispiel irgendwo ein Luftschiff oder sonst etwas Auffälliges berg 6, Tilsit 6, Ulm 19, Weimar 12, Wiesbaden 13, Zwidau 16. Gegenüber dem gleichen Monat im Borjahre bedeuten die Ergebnisse des die Leute gegenseitig verfekten. Es liege aber dann noch lange hätten, zusammen zu sein, dafür sorgten schon die Püffe, die sich April eine Zunahme von insgesamt 189 Feuerbestattungen. Nach nicht eine Versammlung vor. Bei der Frage, ob eine Versamm der Zeitschrift für Feuerbestattung" waren unter den 996 in lung vorliege, handele es sich darum, welchen Zweck die Leute verDeutschland Feuerbestatteten 661 und von den 167 Schweizern folgten, die zusammenkämen. Da sei zu unterscheiden. Wenn 130 Einheimische. Das Verhältnis der Einheimischen zu anderen nur die Unterhaltung der Zweck sei, wenn zum Beispiel die Leute Feuerbestatteten schwankt in den einzelnen Bundesstaaten. In zusammenkämen, um ein Konzert zu hören, dann sei ein vereinsBreußen, wo die strengen Vorschriften auswärtige Ueberführungen rechtlicher Zweck ausgeschlossen. äußerst erschweren, sind drei Viertel aller Feuerbestatteten Einheimische; in Sachsen und Thüringen , wo die Vorschriften milder sind, steigt auch die Anzahl der Ueberführungen. So find in Sachsen nur zwei Drittel und in Thüringen nur die Hälfte der Feuerbestatteten Einheimische.
Feuerbestattung.
Die Verurteilung wegen Nevertretung des Vereinsgefeges wird aufgehoben und die Sache zu anderweiter Entscheidung an die Bor
Verbandstag der Gastwirtsgehilfen. gen 18, Nürnberg 19, Offenbach 21, Pößned 10, Reutlingen 1, Sonne - zeige, ſo ſtrömten die Leute zuſammen. Daß sie das Bewußtsein
In der geschlossenen Sizung, die sich mit furzer Unterbrechung bis morgens 5 Uhr ausdehnt, wurde der Konflikt in der Ber waltungsstelle Berlin I behandelt. Die Debatte, die oftmals sehr stürmisch verlief, endete mit der Annahme einer Resolution der Sektion der Caféangestellten Berlin , welche lautet:
Die schweren Schäden, die dem Gesamtverband durch die Vorgänge in der Verwaltungsstelle Berlin I zugefügt worden sind, können nur durch ein einheitliches Zusammenarbeiten der Berliner Mitgliedschaften einigermaßen wieder wettgemacht werden. Da jedoch das unverantwortliche Auftreten der Oppoſition ein solches Zusammenarbeiten neuerdings unmöglich macht, spricht der 8. Verbandstag den Zerstörern unserer Einheit seine schärffte Mißbilligung aus. Gleichzeitig beauftragt der Verbands tag die Hauptverwaltung, bei eventl. Wiedereintreten der Unruhen den Ausschluß gegen diejenigen Mitglieder vorzunehmen, die aus rein persönlichen Interessen das Wohl des Verbandes auf das schwerste schädigen.
Ferner bestimmt der Verbandstag, daß alle an der Opposition beteiligt geweſenen Kollegen bis zum nächsten Verbandstag teinerlei Funktion innerhalb des Verbandes bekleiden dürfen. Der vorgerüdten Zeit wegen fällt am Donnerstag die Sigung aus, da für Nachmittag ein Ausflug geplant ist.
Jugendbewegung.
Ein Landheim der Arbeiterjugend.
Gerichtszeitung.
Die Ehre eines Arbeitswilligen vor dem Kriegsgericht.
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Eine theatralische Unternehmung, bei welcher der Zwed vorliege, politische Angelegenheiten zu kritisieren und diese in der Vordergrund zu stellen, könne dem Vereinsrecht angehören. Es sei der Fall denkbar, daß durch die Vorgänge auf der Bühne eine bestimmte politische Auffassung der Anwesenden gepflegt werde. Das jei denkbar durch kinemathographische Vorführungen und durch szenische Wirkungen. Das Theater an sich schließe also die Anwendbarkeit des Vereinsrechts keineswegs aus. Das Reichsgericht habe in einem Urteil gesagt:
Unternehmungen, bei denen die Unterhaltung oder Belehrung den Hauptzwed bildet, wo Grörterungen politischer Angelegen heiten ausscheiden, insbesondere öffentlich veranstaltete Luftbar
Wilhelmshaven hatte sich dieser Tage der Matrose Vor dem Kriegsgericht der II. Marine- Inspektion in feiten, fallen nicht unter das Vereinsrecht." Aus diesem knappen Präjudiz ergebe sich, daß, wenn die BeDittrich wegen Bedrohung eines Arbeitswilli- ratung und Erörterung politischer Angelegenheiten nicht ausscheide, die bloße Tatsache des Borhandenseins einer Theatervor gen zu verantworten. Er war beschuldigt, im August 1911, ftellung die Anwendbarkeit des Vereinsrechts nicht ausschließe; so als er nach erfolgter Aushebung bereits unter Militärgefeßen baß, wenn eine Theateraufführung veranstaltet werde, um berstand, in Magdeburg gelegentlich eines Streits einen Arbeits- einsrechtlich einzuwirken, auch die Anwendbarkeit des Vereinswilligen Ehrentraut mit einer Batte bedroht zu haben. Hierbei rechts anzunehmen wäre. Der Zweck der Zusammenkunft müsse foll er geäußert haben: Heute abend schlagen wir Dir die also vom Landgericht festgestellt werden. Es würde sich um keine gestellt würde, daß die Zuhörer das Bewußtsein hatten, sie seien Sinochen entzwei! In der Verhandlung gab der Angeklagte Versammlung" im Sinne des Vereinsrechts handeln, wenn feit fibeln zu lassen. Eine Versammlung im Sinne des Vereinsrechtes, gekommen, um sich lediglich durch einen Schwant zum Lachen und zwar eine politische Versammlung wäre anzunehmen, wenn festgestellt würde, daß die Zuhörer das Bewußtsein hatten, daß sie zusammenfamen, weil bestimmte Angelegenheiten theatralisch vorgetragen würden, um die Ansichten einer politischen Partei( hier der Sozialdemokratie) hervorzukehren.
Einige Wanderführer aus Elberfeld entdeckten vorigen dies au und motivierte sein Berhalten mit der Empörung, Sommer tief im Bergischen Land, aber in günstiger Verbindung die ihn wegen der Handlungsweise Ehrentrauts gepadt habe. mit Elberfeld , ein altes unbewohntes Bauernhaus, das älteste von drei fern der Heerstraße liegenden Gehöften. Mit dem nachbar- Der Anklagevertreter beantragte 5 M. Geldstrafe, lichen Besizer wurde man bald einig, und für einen blauen Lappen das Gericht erkannte mit der Begründung auf 15 M. oder jährlich wurde das Haus gleich auf zehn Jahre gemietet. 3war 3 Tage Gefängnis, eine Latte sei immerhin ein gefährliches hat es genug Arbeit und Schweißtropfen gekostet, bis alles tüchtig Werkzeug. gefäubert und instand gesetzt war. Aber zum Frühjahr war das Gröbste getan, und am ersten Ostertag konnte das Landheim seiner Bestimmung übergeben werden. Es ist ein Bauernhaus, massiv
Bom Plakatgeset.
aus Steinen aufgeführt, noch zur Hälfte mit Stroh gedeckt, von Gegen die Placereien durch das Plakatgejes erging niedersächsischem Typus aus dem Jahre 1702. Den Scheunenraum gestern ein Urteil des Schöffengerichts Neukölln unter Borsiz benutzt der Befiber weiter für seine Vorräte; das Landheim selbst des Amtsgerichtsrats Gerber. Bekanntlich haben bisher mehr umfaßt vier Stuben, Kellergelasse und einen bei großem fach die Gerichte angenommen, daß Plakate mit der AnkündiAndrang als Notquartier zu benußenden Heuboden. Zwei Stuben dienen als Schlafräume, für Jungens und Mädels getrennt, eine Kammer, die frühere Schlafftube, als Garderoben- und Rudjad
gung:
Hier find Kirchenaustrittserklärungen zu haben"
raum, und eine große Stube als Küche und gemütlicher Aufenthalt. mit den§§ 9 und 10 des preußischen Preßgesetzes von 1851 im Mit der Einrichtung haperts zwar noch etwas, aber Strobfäde für Widerspruch stehen. Es sind deshalb wiederholt Bestrafungen 30 Bersonen sind da, das genügt vorläufig; das übrige wird so nach erfolgt.
Wenn teine Versammlung in der Vorinstanz angenommen werden sollte, dann wäre nachzuprüfen, ob nicht gegen etwaige Benfurvorschriften verstoßen worden sei. Zu den notwenigen Nachprüfungen gehe die Sache an die Vorinstanz zurüd. Das Rammergericht erachtete fich für die Frage der Nichtanzeige einer politischen Versammlung als Revisionsinstanz für zuständig, weil nicht bloß das Reichsvereinsgefet, sondern auch preußisches Recht in Frage komme, nämlich die auf Grund der reichsrechtlichen Be fugnis mit bindender Wirkung von der preußischen Zentralbehörde erlassenen Vorschriften, die die Frage regeln, welche Art von Betanntmachungen politischer Versammlungen(§ 6 des Vereinsgejeges) in Preußen die Anzeige bei der Polizei unnötig machen