Gelbe Garde in Wilhelmshaven .
Seit einigen Jahren besteht auf der Kaiserlichen Werft in Wilhelmshaven - Rüftringen ein sogenannter Vorarbeiterverein, der zunächst neutral sein wollte. Im Laufe der Zeit jedoch machten fich in ihm Tendenzen bemerkbar, die den Verein offensichtlich in das gelbe Fahrwasser zu treiben suchten. Zuerst begann der Ver= cm, sich an den Krankenkassen- und Arbeiterausschußwahlen zu beteiligen mit Kandidaten, die mit beiden Füßen im sogenannten nationalen Lager standen. Dann berging fein patriotischer Rummel, cffen den Anschluß bei den Wirtschaftsfriedlichen gesucht. Seine neuen Aufnahmeicheine lauten folgendermaßen:
bei dem der Verein nicht aktiv mitwirfte. Jekt nun hat er auch
" Jedes Mitglied der Vorarbeitervereinigung erhält bei feinent Tode 100 M., beim Tode seiner Ehefrau 50 M. Jedoch darf das Mitglied nicht der sozialdemokratischen Partei oder einem solchen Verband angehören. Sowie es der Partei oder dem Verband angehört, zahlt die Vereinigung kein Sterbegeld. Erkläre mich zur Aufnahme mit obengenannten Passus einverstanden. Unterschrift."
Auch den gegenwärtigen Mitgliedern wurde der Passus zur Unterschrift vorgelegt. Hatte es sich doch herausgestellt, daß mancher Vorarbeiter nur zwangsweise dem Vorarbeiterberein angehörte und trotzdem Mitglied einer freien Gewerkschaft oder der sozialdemofratischen Partei war. Dem joll nun ein Ende gemacht werden, unbekümmert um den§ 1 der Sagungen, der den Sah enthält: Parteipolitische Tendenzen sind vollständig ausgeschlossen." Das wird übrigens die freigewerkschaftlichen Organisationen auf der Staatswerft wenig beeinträchtigen.
"
Differenzen im Dachdeckergewerbe zu Bunzlau .
Die Dachdecker und Silfsarbeiter von Bunzlau und Umgegend haben den Unternehmern folgenden Lohntarif unterbreitet: 58 Pf. Stundenlohn für Dachdecker im Jahre 1914/15( bisher 48 Bf.), 55 Pf. 1915/16, 57 Pf. 1916/17; für Hilfsarbeiter 43, 45, 47 f. in derfelben Zeit( bisher 36 Pf.). In der Verhandlung mit der Gauleitung und der Lohntommission machten die Meister nur geringe Zugenändnisse und lehnten jede weitere Verhandlung über den eingereichten Tarif ab. Die Arbeiter wiesen einstimmig das Angebot der Unternehmer ab, beschlossen aber, nochmals einen Versuch zur friedlichen Einigung zu machen. Es ist aber wahrscheinlich, daß es zum Streit fommt.
der Kohlen- und Brikettpreise die Verbraucher im Vormonat zu| Loew war, der seinerseits einen Film von dem Filmverleiher Adolf einer starken Einschränkung ihrer Bezüge veranlagt hatte. Die Herz in Wien erworben hatte. Dieser hatte von der Selig- ComFörderung ist gegen den Vormonat insgesamt um 210 125 pagnie aber nur das Aufführungsrecht für überseeische Länder erTonnen gefallen, im arbeitstäglichen Durchschnitt aber um 5,53 Pro3. worben. Wegen der nach ihrer Ansicht unberechtigten Benubung gestiegen. des Films in Deutschland stellte nun die Firma Hagen u. Sander Strafantrag gegen Loew.
hätten.
Jugendbewegung.
Vor Gericht stellte sich der Angeklagte auf den Standpunkt, daß er von Herz das Aufführungsrecht regelrecht erworben habe. Er habe den Film völlig in gutem Glauben erworben, außerdem habe ihm ja auch gar kein Mittel zur Verfügung gestanden, nachauprüfen, ob die Firma Hagen u. Sander ein Spezialrecht auf diesen Film beſeſſen habe, da es mehrere Films dieſes Namens
Ein Todcsopfer der bürgerlichen Jugendpflege. Unter dieser Ueberschrift brachten wir in der Nummer vom 24. März eine Notiz, laut welcher bei einer Geländeübung in der gebe. Nähe des pommerschen Städtchens Gollnow der Sohn des Tischlers Das Gericht stellte sich auf dem Standpunkt, daß der AngeMartin unter Eromassen begraben und tödlich verlegt worden sei, weil die aufgeworfenen Schanzen nicht die bei dem lockeren Sand flagte, nachdem er von der Firma Hagen u. Sander darauf aufboden erforderlichen Sicherungen gegen Einsturzgefahr gehabt habe, den Film nach Deutschland zu verkaufen, durch die Weitermerksam gemacht worden war, daß der Filmhändler Herz kein Recht Der Jungdeutschlandbund sendet uns darauf nachstehende Beaufführung gegen die von der Firma Hagen u. Sander von dem richtigung: Urheber erworbenen Nechte verstoßen habe. Das Urteil lautete auf " Diese Darstellung entspricht in feiner Weise den Tat- 50 Mart Geldstrafe. sachen. Nach Auskunft der Polizeibehörde, die mit der Darstellung, welche die Gollnower Zeitungen dem Vorfall gegeben haben, durchaus übereinstimmt, hat der betreffende verunglückte Junge, als er mit zwei anderen Knaben in den Wald gegangen war, um etwas Tannengrün für die Hochzeit seines Bruders zu holen, sich in eine Sandgrube begeben, die unterhöhlt war und hatte hier Sand losgefraßt, so daß das obere Erdreich nach stürzte und ihn begrub. Ein Verschulden Dritter fommt nicht in Frage. Am wenigsten handelte es sich um eine Geländeübung. In Gollnow besteht auch kein dem„ Jungdeutschland" angegliederter Verein.
Fehr. v. d. Golz, Generalfeldmarschall.
1. Vorsitzender des Bundes Jungdeutschland"."
Soziales.
Zur Ausweisung ausländischer Arbeiter. Nach den ministeriellen Bestimmungen über die Zulassung ausländischer Arbeiter werden für die Provinz Sachsen ausländische polnische Arbeiter( russische Polen zum Beispiel) nur zugelassen, wenn sie in der Landwirtschaft oder in ihren Nebenbetrieben beAchtung, Textilarbeiter! In der Leipziger Baumwollweberei schäftigt werden. Den thüringischen Ziegelwerken in Artern war Aktiengesellschaft in Wollenburg bei Benig i. S. findet fortgefeßt ein die Genehmigung gegeben worden, österreichische Arbeiter( Ruenormer Wechsel der Arbeitspersonals statt, da Löhne von 14 bis thenen) zu beschäftigen. Da diese noch nicht zur Stelle waren, ein 15 Mart, in vielen Fällen bis herunter zu 10 Mark bezahlt werden. benachbarter Landwirt die von ihm engagierten 8 russischen Polen Aus allen Gegenden Deutschlands und Desterreichs sucht die Firma aber noch nicht brauchte, so borgten sich die Ziegelwerte diese ArArbeitskräfte zufammen. In Briefen werden den nach dort beiter aus und suchten die Genehmigung zu ihrer vorläufigen Betommenden Arbeitern die dortigen Arbeits- und Wohnberhältnisse schäftigung nach. aufs Beste geschildert. Tüchtige Weber sollen dort wöchentlich 22 M. Der Regierungspräsident zu Merseburg versagte die Genehmiverdienen, ein Lohn, der nur in einzelnen Fällen erreicht wird. Die gung, ließ dies der Gesellschaft Ziegelwerfe" durch die PolizeiverFirmenleitung wünscht von den dort beschäftigten Webern, daß sie waltung zu Artern mitteilen und veranlaßte die Polizeiverwaltung, anderen den Webern bekannte Kollegen nach auswärts schreiben, um an die Ziegelwerte eine polizeiliche Verfügung zu erlassen, wodurch fie zu veranlassen, ebenfalls nach Wollenburg zu kommen. Ein ge- der Gesellschaft aufgegeben wurde, die bereits beschäftigten ruffi wiffer Bodzimet gibt sich besondere Mühe, Leute nach dort anzuschen Polen zu entlassen. werben. Zu der schlechten Bezahlung gesellen sich noch andere Ün- Diese Verfügung auf Entlassung der russischen Polen fochten zuträglichkeiten mit den Wohnungsverhältnissen usw., so daß die die Ziegelwerte im Klagewege an. Textilarbeiter sich vorher erfundigen sollten, che sie auf die Arbeitsangebote der Firma eingehen.
Der Kreisausschuß zu Sangerhausen wies die Klage ab. Der Bezirksausschus in Merseburg bestätigte dies Urteil. Das Oberverwaltungsgericht erkannte aber am Montag auf hiergegen
Hypothekenschwindel vor Gericht.
In dem Moabiter Kriminalgericht scheint eine Aera der Dauerverhandlungen" angebrochen zu sein. Zu vier Riesenprozessen, welche augenblicklich vor den Straflammern verhandelt werden und die zum Teil bis Mitte Juli dauern werden, ist nunmehr noch eine fünfte D- Verhandlung hinzugekommen, für welche„ nur" bier Wochen angesezt sind, obwohl, wie der Vorsitzende, Landgerichtsdirektor Lilia, mitteilte, 170 fommissarische Bernehmungen zu verlesen, 100 Zeugen an Gerichtsstelle zu vernehmen sind und der Juhalt von 392 Sonderbandattenstüden zur Kenntnis zu bringen ist. Es handelt sich um eine vor der 12. Straftammer des Landgerichts I anstehende Verhandlung gegen den Kaufmann Udo Klett, Sen Kaufmann Alexander Ornaß, den früheren Gutsbesizer Heinrich Graf und den Architekten und Baumeister Franz Anger. Die bont Staatsanwaltschaftsrat Dr. Hoffstaedt vertretene Anklage Tantet auf vollendeten Betrug in 86 und versuchten Betrug in 104 Fällen bziv. auf Beihilfe.
Der Angeklagte Klett , der in Dresden und Chemnitz wegen ähnlicher Dinge, wie die jetzt zur Anklage stehenden, zu einer Gesamtstrafe von 2 Jahren Gefängnis verurteilt worden ist, betreibt seit dem Jahre 1909 ein Bureau für Finanzierungen, Wertpapiere, Sypotheken, Kommission. Ueber den Ausfall der Verhandlungen werden wir berichten.
Nichtsofortiges Berlassen einer aufgelösten Versammlung.
Eine Ferrer- Gedächtnisfeier wurde in Düsseldorf am 12. Of. tober 1913 polizeilich aufgelöst, weil das Verlangen des Polizeiinspektors; die Kinder aus der polizeilicherseits als öffentliche politische Versammlung angesehene Zusammenkunft zu entfernen, nicht befolgt wurde. Der Polizeibeamte berief sich ausdrüdlich auf die allgemeinen polizeilichen Befugnisse aus dem Allgemeinen Landrecht. Die Aufforderung, den Saal zu verlassen, wurde von einem Teil der Teilnehmer nicht gleich befolgt. Die zahlreich beorderte Schußmann drängte die Leute aus dem Saal.
Aus Industrie und Handel. peiliche Verfügung, soweit bie Entlaffung der ruftichen Bolen des Kammergerichts vom 20. Januar 1914 Bezug genommen, das
gefordert worden sei, aufgehoben werde.
Der Einfluß der merikanischen Wirren. Gründe: Die ministeriellen Anordnungen, daß russisch - polnische Der merikanische Außenhandel in den ersten sechs Arbeiter in inländischen industriellen Betrieben nicht beschäftigt werMonaten des laufenden Fiskaljahres 1913/14( Juli bis Dezember den dürfen, könne nur durch polizeilichen Zwang den Ausländern 1913) zeigt im Gegensaße zu den Zahlen für das Rechnungsjahr felber gegenüber durchgeführt werden, durch Ausweisung oder der1912/13 in Gin wie Ausfuhr einen erheblichen Ridgang gleichen. Eine Auflage, die inländische Arbeitgeber beschränken und somit die natürliche ungünstige Einwirkung, welche die im Lande würde in der Wahl ihrer Arbeiter, würde in Widerspruch stehen herrschenden Wirren auf seinen Handel ausgeübt haben. Dieselbe mit§ 41 der Gewerbeordnung, welcher bestimme: erscheint noch schärfer, wenn man in Betracht zieht, daß sich infolge des während des Halbjahrs herrschenden niedrigen Besokurses ( jebt 1,26 M.) die in dieser Münze angegebenen Werte der Einund Ausfuhr in einer der Menge der Waren nicht entsprechender Weise erhöht haben, da für die Importe wie für die Exporte die bereinbarten Preise sich in Gold verstanden.
" Die Befugnis zum selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes begreift das Recht in sich, in beliebiger Bahl Gesellen, Gehilfen, Arbeiter jeder Art und, soweit die Vorschriften des gegenwärtigen Gesezes nicht entgegenstehen, Lehrlinge anzunehmen. In der Wahl des Arbeits- und Hilfspersonals finden teine anderen Beschränkungen statt als die durch das gegenwärtige Gesetz festgestellten." Somit ſei die polizeiliche Verfügung auf Entlassung der von Ziegelwerken beschäftigten russischen- polnischen Arbeiter nicht gerechtfertigt und müsse aufgehoben werden.
Der Wert der Einfuhr betrug in dem Halbjahr 86 430 178 gegen 95 419 455 Pesos im gleichen Zeitabschnitte des Vorjahrs; er hat also um beinahe 9 Millionen Bejos abge- den 110 m 1 e 1. Die Ausfuhr belief sich auf 124 667 513 gegen 164 091 498 Pesos, also auf fast 40 Millionen weniger.
Nach den Hauptherkunftsländern stellt sich die Einfuhr für die Bereinigten Staaten auf 41,2, für Deutschland auf 12,8, für Großbritannien auf 11,7 Millionen Pesos. Deutschland steht wieder an der Spiße der europäischen Länder und hat Groß britannien um mehr als eine Million überflügelt. Aus den Ver einigten Staaten von Nordamerika ist unt etwa 20 Prog. weniger importiert worden.
Bürgerrechtsverlust.
Die Schleswig- Holsteinsche Städteordnung bon 1869 führt in ihrem§ 7 die Voraussetzungen für den Erwerb des Bürgerrechts auf. Eine der Voraussetzungen ist, daß die betreffende Berson selbständig ist. In der Biffer 2 jagt nun der§ 7 ausdrücklich, daß selbständig im Sinne dieses Gesezes nicht ist, wer eine nach dem 18. Lebensjahr empfangene öffentliche Armenunterstützung nicht zurückerstattet hat."
Gerichtszeitung.
Autoraferei.
Koenen und zehn andere Personen wurden dann angeflagt, die SS 16 und 18, 3iffer 4, des Vereinsgefeßes dadurch übertreten zu haben, daß sie sich nicht sofort nach Erklärung der Auflösung aus dem Saal entfernt hätten. Das Landgericht zu Düsseldorf als Berufungsinstanz sprach die Angeklagten frei. In der Begründung wurde auf das von uns mitgeteilte Urteil die Rechtsansicht vertritt, die Strafandrohung des Vereinsgefeßes findet nur auf die Auflösungsgründe, die im Vereinsgeses selbst enthalten find, nicht auf solche Anwendung, die aus allgemeinen poli zeilichen Befugnissen entnommen find. Das Urteil prüft und ver neint dann die Frage, ob die Angeklagten sich etwa gegen die Ver ordnung des Oberpräsidenten der Rheinproving vom 18. Februar 1911 bergangen hätten, und zwar gegen die Vorschrift unter§ 1a, wonach den Anordnungen der polizeilichen Aufsichtsbeamten Folge zu leisten ist, die zur Erhaltung der öffentlichen Ruhe, Sicherheit und Ordnung, insbesondere zum Schutz der Person und des Eigentums getroffen" werden.
Die Staatsanwaltschaft legte Revision ein.
Der erste Straffenat des Kammergerichts unter dem Vorfiz des Senatspräsidenten Lindenberg entsprach in der Verhandlung am Montag dem Antrage des Verteidigers Rechtsanwalt Dr. Kurt Rosenfeld und verwarf die Revision der Staatsanwaltschaft. angehe, so sei zwar deren§ 1b gültig, der die bekannte StraßenWas die Verordnung des Oberpräsidenten der Rheinprobing Polizeivorschrift enthalte. Diese fomme indeffen hier gar nicht in Betracht. Ungültig sei die allgemeine Vorschrift des§ 1a, wonad) baltung der öffentlichen Ruhe, Sicherheit und Ordnung, insbe die polizeilichen Anordnungen befolgt werden sollen, die zur Erfondere zum Schuße der Person und des Eigentums" getroffen werden. Diese Vorschrift habe im Allgemeinen Landrecht keine Grundlage.
Zivilversorgungsschein und Irrenhaus.
Der Export von Gold ist um mehr als 5, derjenige von Silber um mehr als 22% Millionen, der von Kupfer unt bei- Das Oberverwaltungsgericht entschieb am Montag, daß diese Im Februar 1912 schieb der Zahlmeisteraspirant Theodor nabe 15 Millionen und der von Blei um über ½ Million Bejos im Widerspruch zu der Städteordnung für die öftlichen Provinzen Henkel nach zwölfjähriger Dienstzeit in Lothringen mit dem zurückgegangen. In der Uebersicht erscheint zum ersten Male stehende Vorschrift für Schleswig- Holstein gültig sei und sich auch Führungszeugnis„ borzüglich, Dienstprämie und 3bilverforgungsBetroleum gesondert aufgeführt und zwar mit einem Ausfuhr- auf verjährte Forderungen beziehe. schein aus dem Militärdienst. Nach bierteljähriger informatoris werte von 9½ gegen 5 Millionen im Vorjahr. Der Wert des ins scher Beschäftigung bei der Regierung in Trier war Hentel monate Ausland gelieferten Raffees hat erheblich, nämlich um reichlich lang bestrebt, eine Anstellung zu erlangen. Am 13. Januar begab 6 Millionen Besos zugenommen, was aus dem Anziehen der Preise er sich in das Königliche Schloß in Berlin , um dem Kaiser ein Anund aus dem limitand zu erklären ist, daß die Produktionsgebiete stellungsgesuch zu überreichen. Auf seine Meldung bei den Schloßvon den Unruhen verhältnismäßig wenig berührt worden sind. beamten wurde er in das Schloß nicht hineingelassen, worauf Die Verminderung im Werte der Gummi ausfuhr ist teils auf Hentel noch ferner bemerkte, daß er nunmehr dem Kaiser im das Sinken der Preise, teils auf die aus diesem Grunde ver= Ant Abend des 31. August 1913 steuerte der Ingenieur Automobil den Brief überreichen werde. Aus diesem Anlaß wurde minderte Produktion zurückzuführen. Dr. ing. Georg Borgmann einen Versuchswagen bei Senkel am 9. Februar 1913 polizeilich fiftiert. Der herbeigerufene 95,1 Millionca Pesos). Großbritannien ( 13,6 Millionen Besos), Assessor Mensch und dessen Frau eingeladen hatte. Auf haben soll: er werde das kaiserliche Automobil anhalten, oder fich In der Ausfuhr standen die Vereinigten Staaten ( mit einer Sprizfahrt nach dent Spreewald, zu der er den Kreisarzt erklärte Henkel für querulantenwahnsinnig und als geDeutschland( 5,2 Millionen Besos) und Frankreich ( 4,8 Wilder meingefährlich, da er nach Angabe seiner Zimmerwirtin gedroht lionen Bejos) an der Spike der Bestimmungsländer. Die Ausfuhr der Chaussee Lübben - Golße stieß das Auto mit einem bot vor das kaiserliche Automobil werfen. Noch an demselben Tage nach den Vereinigten Staaten von Amerika ist um etwa 34 Mil ihn fahrenden zusammen, fuhr den Abhang des 1/2 Meter wurde Sentel im Verwaltungswege in der Jrrenanstalt Herzberge lionen Besos gegenüber den ersten sechs Monaten des Fiskaljahrs tiefen Chausseegrabens herab und überschlug sich. Infolge untergebracht. Von dort erfolgte seine leberführung nach der 1912/13 zurüdgeblieben. dieses Unfalls starb Frau Assessor Mensch; Assessor Mensch lothringischen Jrrenanstalt Saargemünd. Zahlreiche von Henkel Der Stahltrust in China . Die North China Daily News" ver- einer vom Dienstag vormittag bis Mittwoch morgens um lehnend beschieden. Gegen den ablehnenden Bescheid des Bezirks. wurde schwer, ein Monteur Peschke leichter verlegt. Nach und seinen Angehörigen gestellte Entlassungsanträge wurden ab. öffentlichen einen Anleihevertrag, über den der chinesische Marine- 3 Uhr dauernden Verhandlung vor der Kottbuser Strafpräsidenten in Mek legte R.-A. Dr. Ehrenfried für den Interminister Liuhuanhsing mit dem Bethlehem Stahltrust verstammer gelangte das Gericht zu einer Verurteilung des nierten die in Lothringen zulässige Beschwerde an das Land
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handelt hat. Die Anleihe soll zum Bau eines Schiffsdocs und zur Anlage von vier Geschüßbettungen bei Futschau dienen. Sie be- Ingenieurs Borgmann zu sechs Monaten Gefängnis trägt 30 Millionen Golddollar zu 5 Proz. Zinsen und 8 Proz. wegen fahrlässiger Tötung und Körperverlegung. Distont. Als Sicherheit gilt das bestehende Dod mit seinen Einrichtungen. Die Anleihe ist nach 35 Jahren zurückzuzahlen. Nur ,, Christoph Columbus oder die Entdeckung Amerikas ." amerikanische Ingenieure und amerikanisches Material dürfen verwendet werden. Ein Drittel der Anleihe soll der chinesischen Re- von 150 000 m. hergestellt worden war, führte gestern vor der Ein Film dieses Namens, der mit einem Kostenaufwand gierung binnen drei Monaten nach der Unterzeichnung bedingunge- bon fos übergeben werden, während zwei Drittel ausschließlich für die 1. Straffammer des Landgerichts I zu längeren rechtlichen Werke bei Futschau bestimmt sind. Der Vertrag war in seinen Erörterungen über Fragen des Urheberrechts. Grundlinien vor fünf Jahren schon von dem damaligen faiserlichen Wegen Vergehens gegen das Gesetz betreffend das UrheberKommissar der Flotte, dem Mandschuprinzen Tjai Hun, beschlossen worden. Das Blatt bemerkt weiter, man habe Grund, anzunehmen, daß Präsident Juanschitai entschiedener Gegner des Vertrages ist, und daß die amerikanische Regierung bisher nichts davon gemußt hat.
nun durch Beschluß vom 13. Mai die sofortige Entlassung des gericht Saargemünd ein. Das Landgericht Saargemünd ordnete Sentel an, weil für die Annahme einer zu fürchtenden Gefährdung bon Leben und Gesundheit fein Anlaß vorliege. Auf Grund dieser Entscheidung wurde Hentel nach 14jähriger Internierungs. dauer jest aus der Jrrenanstalt Saargemünd entlassen.
Ein Lehrer als Sittlichkeitsverbrecher. Vor der Königsberger Straflammer hatte fich der Behrer Wil helm Steinbed aus Gr.- Allendorf, Kreis Wehlau , wegen Sittlich recht an Werten der bildenden Kunst und der Photographie war der feitsverbrechen zu verantworten. Der Angeklagte ist bereits Saufmann Josef Loew angeklagt. Der Angeklagte, der Films tauft 57 Jahre alt. Ihm wurde zum Vorwurf gemacht, an einer und an Lichtspieltheater weiter verleiht, wurde beschuldigt, ohne Schülerin, die im Alter von 12 Jahren von Berlin nach Allendorf Einwilligung der Berechtigten, nämlich der Firma Hagen u. fam, während des Unterrichts und im Beisein der anderen Kinder Sander in Bremen , den Film„ Christoph Columbus " gewerbsmäßig unzüchtige Handlungen vorgenommen zu haben. Auch hat er das verbreitet zu haben. Die Herstellerin des Films, die Selig- Com- Kind mit Süßigkeiten in den Wald gelockt und sich hier an ihm Zur Kohlenkonjunktur. Nach dem Bericht des Rheinisch- West- pagnie" in Chicago , hatte der genannten Firma das alleinige Auf- bergangen. Im Januar 1913 schrieb er an die Schülerin sogar fälischen Stohlensyndikats haben sich die Absatzverhältnisse im April führungsrecht diefes Films übertragen. Im Oktober 1912 erfuhr einen Liebesbrief, in dem er erklärte, er wolle sie nicht auf den günstiger als im Vormonat entividelt, namentlich in Kohlen und die Firma, daß der Film an verschiedenen Orten Deutschlands ge- Weg des Lasters bringen. Wenn es ihm darauf angekommen wäre, Briketts ist eine erhebliche Steigerung der Anforderungen und des spielt wurde. Sie erließ in den Fachzeitungen, insbesondere in der so hätte er es im vorigen Sommer tun können, wo er im Walde Absages zu verzeichnen. Da die allgemeine Geschäftslage sich nicht Ersten internationalen Filmzeitung", Inserate, in denen vor der selige Stunden mit ihr verlebte, fie umarmen und füffen durfte. verändert hat, ist die Steigerung des Abfazes faum auf vermehrten unberechtigten Aufführung gewarnt wurde, da das Aufführungs- Gine große Anzahl Kinder wurde zeugeneiblich vernommen. Brennstoffverlauf, sondern in der Hauptsache darauf zurückzuführen, monopol ihr allein zustehe. Es stellte sich schließlich heraus, daß Die Straffammer verurteilte ben Behrer zu einem Jahr Ce bas bie mit Beginn des Berichtsmonats eingetretene Ermäßigung der Urheber der Verbreitung in Deutschland der jebige Angeklagte fängnis,