Nr. 149.
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Telegramm Adresse: ,, Sozialdemokrat Berlin".
Redaktion: S. 68, Lindenstrasse 69. Fernsprecher: Amt Moritplak, Nr. 1983.
Das Recht
des Einjährigen- Dienstes.
Von Richard Gädke.
Donnerstag, den 4. Juni 1914.
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Expedition: S. 68, Lindenstrasse 69. Fernsprecher: Amt Morikplatz, Nr. 1984.
wie dem Wortlaute des bestehenden Gesezes widerspricht. Mit Herrn Bornbat in eine Diskussion über den Zukunftsstaat Nun, die rechtlichen Auffassungen von Militärgerichten haben einzutreten, würde deshalb Zeitverschwendung sein, weil diesem wir im Falle von Zabern genügend fennen gelernt! Leider Manne der Wissenschaft, wie man nicht nur aus seiner Rede auf I fehlt uns, was man in dem vorgeschrittenen Frankreich durch dem preußischen Richtertage schließen darf, alle Voraussetzungen den bösen Dreyfushandel errungen hat: die Möglichkeit, gegen für das Verständnis des sozialistischen Programms und der sozialdie Urteile von Militärgerichten Revision bei dem bürgerlichen demokratischen Bewegung fehlen. Aus demselben Grunde fürchten Reichsgericht einlegen zu können. wir auch, daß er einer Belehrung über das, was wir tatsächlich Die gleiche bewußte Heimlichkeit findet sich in der Kaunter Klassenjustiz verstehen, wenig zugänglich sein würde, und nicht binettsorder von 1861, die je nach dem Willen der weil wir uns davon eine Wirkung auf ihn versprechen, sondern nur Ju Nr. 129 des Vorwärts" vom 13. Mai 1914 habe Stommandogewalt- die Verantwortlichkeit des Kriegsministers um seine Worte zu ilustrieren, verweisen wir auf Bemerkungen, die ich nachgewiesen, daß die Entziehung des Einjährigen- Rechtes, beiseite schiebt und das unverantwortliche Militärkabinett an in der Debatte über das Bornhalsche Referat von einem Nichter gedurch die der Einjährige Stöcker für seine sozialistische seine Stelle setzt. Eine Order, die in so vieldeutigen und macht wurden. Es handelte sich um die politische Betätigung und Propaganda bestraft wurde, schlechthin eine Rechtsbeugung wiederum nichtssagenden, in so unbestimmten Wendungen ab- insbesondere um die Frage, ob die gesetzlichen Hindernisse zu beseitigen darstellt. Die Militärbehörde hat zu dieser Disziplinar- Maß- gefaßt ist, daß man sie für alles heranziehen und ebenso leicht seien, die der kommunalen Mitarbeit des Nichters im Wege stehen. regel nicht die mindeste gesetzliche Befugnis.§ 10 des Wehr wieder verleugnen kann. Die gleiche Arbeit hinter den Der Amtsgerichtsrat Ricks Berlin hielt die Wählbarkeit des gesetzes vom 9. November 1867, auf den sie sich mit harmlos Kulissen fand statt, als man dem Willen des Reichstages zu Richters ins Stadtparlament für bedenklich und führte aus: tuender Miene beruft, handelt von ganz anderen Dingen. Die wider den Palast für den Chef des Militärkabinetts erzwingen Das Stadtparlament liegt im Gerichtsort des Richters, und Kommandogewalt hat sich vielmehr in§ 93,9 aus eigener wollte, der überhaupt nicht den geringsten Anspruch auf eine da könnte seine Unabhängigkeit in Zweifel gezogen werden. n Machtvollkommenheit ein Recht beigelegt, das ihr die Gesetze Dienstwohnung hat und dessen Geschäftsräume in das Kriegs- fleinen Städten würde der Richter als Arbeitskollege mit Handnicht verleihen. An sich ein Beweis, wie dringend ministerium gehören. wertern und kleinen Leuten im Stadtparlament zusammensitzen. Er verkehrt zwar auch mit diesen kleinen Leuten im Kriegerverein und anderen Vereinen, aber da werden sie in ihm immer den Amtsrichter erblicken. Es könnte sein, daß der Nichter im Stadtparlament mit diesen fleinen Leuten fämpft und am anderen Tage über sie vielleicht Gerichtsbarkeit ausübt.
notwendig es ist, daß alle Parteien, die auf Die Militärbehörde ist so gewohnt, die Aufrichtung milidem Boden der Verfassung stehen und deren Ge- tärischer Willkürherrschaft planmäßig aber still zu betreiben, wissen nicht völlig abgeftumpft ist, endlich die Grenzen der daß man sich über den Mißbrauch der Ehrengerichte zur Stommandogewalt durch deutliche Erklärungen und ent- Herabwürdigung politischer Gegner gar nicht mehr wundern schlossenen Kampf für alle Zeiten feststellen! Denn durch darf, obwohl auch hier das Reichsmilitärgesetz vom 2. Mai 1874 immer weitere Ausdehnung der Kommandogewalt über alle und die zweifelsfreien, feierlichen Versprechungen ihrer Ver gesetzlichen Schranken hinaus werden den Bürgern dieses treter glatt beiseite geschoben werden. Landes auf immer ausgedehnteren Gebieten ihre Freiheiten Nun aber wird die Durchlöcherung des Einjährigenprivilegs und Rechte mit bewußter Planmäßigkeit entzogen; es wird die Verfassung mehr und mehr durchlöchert, ihre Paragraphen werden geradezu zu einer Spottgeburt aus Dreck und Feuer", der Absolutismus schlägt uns von neuem, schlimmer denn je, in seine Knechtes fesseln.
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Wohlgemerkt, Herr Nicks sieht nichts Bedenkliches darin, daß ein Richter in irgendeinem Parlament mit Angehörigen der höheren und befizenden Stände als Gleicher unter Gleichen verkehrt. In diesen Kreis gehört er ja hinein; dessen Anschauungen sind seine Ja, der Verdacht liegt nahe, daß man eben darum Anschauungen, zu denen er durch seine Herkunft bestimmt ist und die ganze Neuauflage ebenso arglistig wie mit gut gespielter für die man ihn systematisch erzogen hat. Das aussprechen aber Harmlojigkeit einfach als„ Neuabdruck" bezeichnet hat und sie heißt nichts anderes, als die Voraussetzungen der Klassenjuftig annoch immer Wehrordnung von 1888" nennt. Eine offenbar erkennen, über die wir als Sozialdemokraten und als Vertreter der schwer täuschende Bezeichnung! Wer außer den betleinen Leute" Klage führen. teiligten Behörden; und die schweigen natürlich ist denn imstande, ein dickleibiges Buch von 420 Seiten so durchzulesen und zu vergleichen, daß er die versteckte und bösartige Aenderung bemerkt?
Die glücklichen Privatbeamten!
Daß Herr Ricks seinen Kollegen im Interesse der Hebung des Standes empfiehlt, statt die Zulassung zur kommunalen Tätigkeit lieber die Anerkennung der Gleichberechtigung bei offiziellen Empfängen in Kleinstädten zu erstreben, sei nur nebenbei durch jenen Neuabdruck von 1904 noch bösartiger dadurch, daß erwähnt. Das wesentlichste ist die Angst, der preußische Richter er durch feinen verantwortlichen Reichstanzler gegengezeichnet ist. tönne fich etwas vergeben, wenn er auch nur auf dem Boden der Der damalige Reichskanzler hat offenbar nicht einmal Kenntnis Stadtverordnetenverfammlung mit kleinen Leuten auf dem Füße der von der Aenderung bekommen. Während die Wehrordnung von Gleichberechtigung verkehren müßte. Der Richter darf mit diesen 1888 durch den Stellvertreter des Reichskanzlers, von Boetticher" Leuten zwar in ein und demselben Kriegerverein sizen, denn hier Aber als ich am 13. Mai über die unerhörte Vergewalti ganz torreft gegengezeichnet ist denn sie enthält die Aus wird ihm gegenüber nicht sowohl weil er Richter, sondern weil gung des Einjährigen Stöcker schrieb, wußte ich selbst noch führung von Reichsgefeßen, zudem auch Anweisungen für die er Offizier ist die Distanz gewahrt. Alle Gelegenheiten, wo diese nicht einmal, wie toll in Wirklichkeit die Sache liegt, und wie bürgerlichen Behörden, ist also ein Regierungsaft hat man Distanz in Gefahr tommen famn, soll er meiden. jungen Datums die Willkür ist, die sich die Militärbehörde es nicht für notwendig gehalten, eine derart durch in den Fällen Düwell und Stöder angemaßt hat. Die greifende Veränderung der Rechtslage gleich Militärbehörde selbst hat früher an ihr falls durch die politische Verantwortlichkeit seines Nachfolgers Recht nicht geglaubt, Ginjährigen ihr Privileg entziehen zu decken. zu dürfen, wenn sie der unmaßgeblichen Meinung ist, sie hätten ihre moralische" Qualifikation verloren. Eine Moral, die aus politischer Feindseligkeit heraus urteilt und zur Unter drückung gesetzlich nicht verbotener Handlungen gemißbraucht wird!! Auf Grund meines Artikels vom 13. Mai erhalte ich eine Zuschrift aus München , die mich darauf aufmerksam macht, daß in der bayerischen Wehrordnung von 1889( die preußische ist von 1888 datiert) der ominöse Passus, auf Grund dessen man Stöcker seines wohlerworbenen Rechtes Dadurch folgt nun aber ohne weiteres, daß der„ Neuberaubt hat, völlig fehlt. Dieser Absatz in dem Neu abdruck" der Wehrordnung von 1904 wegen schweren Nächst gewissen„ hohen" Kreisen, die allerdings durch ihre zuabdruck" der preußischen Wehrordnung. von 1904 lautet Formfehlers an sich null und nichtig und unverlässige patriotische Gesinnung von der Verpflichtung zur intensiven bekanntlich: verbindlich ist. Fortpflanzung entbunden sein dürften, sind die Privatbeamten am „ Die Ersazbehörde dritter Instanz ist befugt, selbst wenn Ich gebe Herrn Stöcker den Rat, sofort eine Feststellungs längsten des Liebäugelns mit dem Zweifindersystem vers eine Verurteilung wegen strafbarer Handlungen nicht statt flage bei den bürgerlichen Gerichten einzureichen, daß er das dächtig. Die Statistik hat diese Vermutung wiederholt bestätigt und gefunden hat, den zum einjährig- freiwilligen Dienste Berechtigten, Recht hat, nur ein Jahr zu dienen. Ferner aber soll er von in einer Zeit, in der der Geburtenrüdgang alle nationalen welche die nötige moralische Qualifikation für den freiwilligen dem Militärfiskus Entschädigung einflagen wegen des ihm Kreise in Aufregung hält, wäre es daher wohl verständlich gewesen, Eintritt nicht mehr besigen( Wehrgesetz§ 10), die Berechtigung im zweiten Dienstjahr entgangenen Verdienstes; falls er wenn eine hohe und weise Regierung gegen solche Pflichtver zu entziehen." nämlich zur Ableistung seiner Dienstpflicht bereits ein gessenheit einer bestimmten Volksschicht mit der ganzen Strenge Ich wiederhole: Dieser Absatz des preußischen Neu- gezogen ist. des Gesetzes eingeschritten wäre. Der Kaiser braucht Soldaten abdrucks" fehlt in der bayerischen Wehrordnung von 1889, Wenn unser Liberalismus nicht so jämmerlich rückgratlos und der Kapitalismus billige Arbeitsfräfte! Da beide obwohl der§ 10 des Wehrgesetzes( genauer: Gesetz, betreffend wäre, dann müßte er im Reichstage den Reichskanzler wegen zusammen den Staat beherrschen, wäre es nur gerecht", wenn die die Verpflichtung zum Striegsdienste, vom 9. November 1867) dieser gesetzwidrigen Verschlechterung des geltenden Rechtes, Gesamtheit des besiglosen Volles mit allen Mitteln, d. h. wenn damals so gut wie jest zu Recht bestand. Damals also wegen dieses ungültigen Neuabdrucks" nicht nur zur Rede nötig auch mit Polizeigewalt zur erhöhten Volksvermehrung glaubte die bayerische Militärverwaltung nicht, auf stellen, sondern die sofortige Wiederherstellung des zer- angehalten würde. Und, wie gesagt, in erster Linie die PrivatGrund des genannten§ 10 des Wehrgesezes eine solche trümmerten Rechtszustandes erzwingen. Er hätte die beamten! Willkürmaßregel treffen zu dürfen. Macht, wenn seine Feigheit nicht viel größer wäre als seine Aber die unerforschliche Weisheit unserer Verantwortlichen hat Dadurch aufmerksam gemacht, schlage ich nunmehr die Macht. Und dann vorläufig handelt es sich ja noch um es anders beschlossen. Im Ernst! Wohl in der sehr richtigen Erpreußische Behrordnung von 1888 nach, das Vorbild der feinen Bürgerlichen ! Wo werden unsere Liberalen das Recht fenntnis, daß die Bestrafung der Unterlassung niemals so wirksam bayerischen von 1889, und siehe da: auch in der preußischen um des Rechtes willen, die Freiheit um der Freiheit willen sein kann, als die richtige Pflichterfüllung durch geeignete Belohnungen Wehrordnung von 1888 fehlt diese Bestimmung vollständig. verteidigen! Auch die preußische Militärbehörde hat also damals nicht geglaubt, daß das zu Recht bestehende Gesez bon 1867- auds in dieser Stunde, wo ich schreibe, noch zu Recht bestehende, damals bereits seit 21 Jahren zu Recht bestehende Gesetz ihr die Befugnis einräumte, aus eigener Willfür zu entscheiden, daß ein unbestrafter Einjähriger wegen an- Auf dem vierten preußischen Richtertag, der zu Pfingsten in Interesse werden sie doch sicherlich nicht zu knapp bemessen werden. geblicher moralischer Minderwertigkeit des ihm einmal ein- Bielefeld versammelt war, ist der Professor für Staats- und Ver- Es ist also flar: jezt geht das gute Leben der Privatbeamten geräumten Rechtes verlustig erklärt werden könne. waltungsrecht an der Berliner Universität, Dr. Bornhat, in an! Je mehr Kinder, desto größer der Wohlstand! Erst der Neuabdruck" von 1904( ein netter Neu- einem Referat über die Betätigung der Richter im öffentlichen und Zur Verhinderung eines schädlichen Genußlebens wird es sogar nötig abdruckt!) 37 Jahre nach Erlaß des Wehrgesetzes. wirtschaftlichen Leben auch auf das Thema von der Klassenjustiz zu sein, von vornherein eine gewisse Höchstgrenze festzuseßen, die im nimmt auf einmal ganz harmlos diese einschneidende Alende- sprechen gekommen. Daß dieser Mann, der selbst unter den preußi- Interesse des nationalen Refrutenbedarfs allerdings wohl ziemlich rung auf, ohne irgendwie die Deffentlichkeit ichen Professoren durch seine reaktionären Anschauungen auffällt, weit hinter das erste Dutzend gelegt werden müßte. Und um den darauf hinzuweisen, ohne die Beteiligten dem Problem mit sachlichem Ernst zu Leibe gehen würde, war von industriellen Unternehmern unerträgliche Lasten zu ersparen und die auch nur mit einem Worte aufmerksam zut vornherein nicht sehr wahrscheinlich, aber man hätte immerhin vor- Betätigung ihrer angeborenen menschenfreundlichen Gesinnung nach msjen, daß ihr Recht sich nach der Willkür ausseßen dürfen, daß er zu seiner Erörterung etwas mehr Möglichkeit zu erleichtern, wären auf der anderen Seite vielleicht der Militärbehörde verschlechtert habe. Es Geist aufgewandt hätte, als seine Ausführungen tatsächlich bewiesen. Kleine Abzüge bei den Gehältern derjenigen zu erlauben, die ein liegt hier der gleiche Mangel an Offenheit vor, wie bei Auch die ältesten Leute erinnerten sich nicht, im Vorwärts" gewisses Mindestpensum nicht erreichen oder durch andauernde Eheder Aufnahme der berühmten" Kabinettsorders von 1820 jemals über Richterbestechlichkeit gelesen zu haben, lofigkeit überhaupt ihre Mitwirkung an dem nationalen Werk der und 1899 in der Vorschrift über den Waffengebrauch des und selbst der Abgeordnete Liebknecht dürfte darüber feine Doku- Geburtensteigerung verweigern. Militärs, die auch vor dem Volfe, das sie betrafen, sorgfältig mente besitzen. Heute erhöben die Sozialdemokraten den Vorwurf Auf die Weise wäre das wichtige Problem in mustergültiger der Klassenjustiz. Wenn aber der Zukunftsstaat einmal eingeführt Weise gelöst". Eine Ungerechtigkeit tönnten wir höchstens darin ers Es ist das gleiche Versteckspielen wie bei der Aenderung des sei, würden wir die schlimmste Klassenjustiz haben, da die Recht- blicken, daß das neue System nicht auch gleich auf die gesamte Rechts der zur Kontrollversammlung einberufenen Mann sprechung des sozialdemokratischen Richters unter der Kontrolle der Arbeiterschaft ausgedehnt werden soll. Aber das ist gewiß nur eine schaften des Beurlaubtenstandes, die auch so ganz sachte durch Genossen stehen müsse, die stets prüfen würden, ob sich fein Urteil Frage der Zeit. die Rechtsprechung der Militärgerichte in unser System ein- mit dem Klassenbewußtsein in Einklang bringen ließe. Mit diesem geführt wurde, obwohl sie ganz flärlicher Weise dem Geiste Geschwäg glaubte der Professor seinen Gegenstand erledigt zu haben.
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verheimlicht wurden.
zu einem Vergnügen zu machen, hat die Medizinalabteilung des preußischen Ministeriums des Innern in einer Denkschrift über den Geburtenrückgang vorgeschlagen, kinderreichen Beamten auch in der Privatindustrie! Beihilfen und Gehaltsallerdings nichts gesagt, aber mit Rücksicht auf das vaterländische
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Richtertag und Klassenjustiz.lagen zu gewähren lleber die Höhe der Unterſtühungen iſt
etwas
Du lieber Himmel, was die Weisheit eines föniglich preußischen Medizinalrates doch alles an den Tag zu bringen vermag! Aus