• Beg

    Bei / Bey
    Höherer türk. Titel der Osmanenzeit
  • Beschuldigter

    Verdächtiger / Verdächtigter / Tatverdächtiger
    Als „Beschuldigter im weiteren Sinne“ wird der Beschuldigte von der Einleitung des Ermittlungsverfahrens bis zur Rechtskraft des Urteils bezeichnet. Es wird allerdings im Rahmen der unterschiedlichen Verfahrensabschnitte weiter differenziert, wodurch sich abweichende Bezeichnungen ergeben: Im Ermittlungsverfahren wird er als „Beschuldigter“, nach Anklageerhebung als „Angeschuldigter“ und mit Eröffnung des Hauptverfahrens als „Angeklagter“ bezeichnet (§ 157 StPO).
  • Deutsch

    Neuhochdeutsch / Deutsche Sprache / Hochdeutsch
    2 mehr Seiten
  • Deutsche

    Deutscher / Deutscher Mann
  • Englisch

    Britisches Englisch / Englische Sprache
    1 mehr Seiten
  • Französisch

    Langue d'Oil / Französische Sprache
    2 mehr Seiten
  • Frau

    Erwachsene Frau / Weib / Weibliche Erwachsene / Frauen
  • Freiherr

    Freiherren
  • Fürst

    Fürsten