• Beamter

    Berufsbeamter / Staatsbeamter / Beamtentum / Berufsbeamtentum / Beamte
  • Beschuldigter

    Verdächtiger / Verdächtigter / Tatverdächtiger
    Als „Beschuldigter im weiteren Sinne“ wird der Beschuldigte von der Einleitung des Ermittlungsverfahrens bis zur Rechtskraft des Urteils bezeichnet. Es wird allerdings im Rahmen der unterschiedlichen Verfahrensabschnitte weiter differenziert, wodurch sich abweichende Bezeichnungen ergeben: Im Ermittlungsverfahren wird er als „Beschuldigter“, nach Anklageerhebung als „Angeschuldigter“ und mit Eröffnung des Hauptverfahrens als „Angeklagter“ bezeichnet (§ 157 StPO).
  • Deutsch

    Neuhochdeutsch / Deutsche Sprache / Hochdeutsch
  • Eigentum

    Eigentumsrecht
  • Englisch

    Britisches Englisch / Englische Sprache
    1 mehr Seiten
  • Erythematodes

    Lupus erythematodes / Schmetterlingsflechte / Zehrrose / Schmetterlings-Krankheit