• Beschuldigter

    Verdächtiger / Verdächtigter / Tatverdächtiger
    Als „Beschuldigter im weiteren Sinne“ wird der Beschuldigte von der Einleitung des Ermittlungsverfahrens bis zur Rechtskraft des Urteils bezeichnet. Es wird allerdings im Rahmen der unterschiedlichen Verfahrensabschnitte weiter differenziert, wodurch sich abweichende Bezeichnungen ergeben: Im Ermittlungsverfahren wird er als „Beschuldigter“, nach Anklageerhebung als „Angeschuldigter“ und mit Eröffnung des Hauptverfahrens als „Angeklagter“ bezeichnet (§ 157 StPO).
  • Chalzedon

    Chalcedon <Schmuckstein>
  • Deutsch

    Neuhochdeutsch / Deutsche Sprache / Hochdeutsch
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  • Deutsche

    Deutscher / Deutscher Mann
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    Elsässerdeutsch
  • Englisch

    Britisches Englisch / Englische Sprache
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  • Französisch

    Langue d'Oil / Französische Sprache
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  • Frau

    Erwachsene Frau / Weib / Weibliche Erwachsene / Frauen
  • Italienisch

    Italienische Sprache