• Bahnhof

    Bahnhöfe / Bahnhofsgebäude / Bahnhofsbau
  • Bank

    Bankbetrieb / Banken
  • Beschuldigter

    Verdächtiger / Verdächtigter / Tatverdächtiger
    Als „Beschuldigter im weiteren Sinne“ wird der Beschuldigte von der Einleitung des Ermittlungsverfahrens bis zur Rechtskraft des Urteils bezeichnet. Es wird allerdings im Rahmen der unterschiedlichen Verfahrensabschnitte weiter differenziert, wodurch sich abweichende Bezeichnungen ergeben: Im Ermittlungsverfahren wird er als „Beschuldigter“, nach Anklageerhebung als „Angeschuldigter“ und mit Eröffnung des Hauptverfahrens als „Angeklagter“ bezeichnet (§ 157 StPO).
  • Bleichen

    Bleichung
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    Britisches Englisch / Englische Sprache
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