• Beschuldigter

    Verdächtiger / Verdächtigter / Tatverdächtiger
    Als „Beschuldigter im weiteren Sinne“ wird der Beschuldigte von der Einleitung des Ermittlungsverfahrens bis zur Rechtskraft des Urteils bezeichnet. Es wird allerdings im Rahmen der unterschiedlichen Verfahrensabschnitte weiter differenziert, wodurch sich abweichende Bezeichnungen ergeben: Im Ermittlungsverfahren wird er als „Beschuldigter“, nach Anklageerhebung als „Angeschuldigter“ und mit Eröffnung des Hauptverfahrens als „Angeklagter“ bezeichnet (§ 157 StPO).
  • Bläßhuhn

    Fulica atra / Bläßralle / Blesshuhn / Blessralle
  • Csárdás

    Czárdás
  • Deutsch

    Neuhochdeutsch / Deutsche Sprache / Hochdeutsch
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  • Deutsche

    Deutscher / Deutscher Mann
  • Eau de Cologne

    Kölnisch Wasser
  • Englisch

    Britisches Englisch / Englische Sprache
    1 mehr Seiten
  • Feuilleton

    Zeitung / Kulturteil / Kultur / Berichterstattung / Zeitung
  • Französisch

    Langue d'Oil / Französische Sprache