Ein Kommanditist ist ein Gesellschafter einer KG, der - vorbehaltlich § 171 Abs. 1 Hs. 2 HGB - gegenüber Gesellschaftsgläubigern bis zur Höhe der im Handelsregister eingetragenen Haftsumme persönlich haftet.
Verwendet für die politische Bewegung und für die angestrebte zukünftige Gesellschaft. Für das gegenwärtige Wirtschafts- und Gesellschaftssystem s. Sozialismus