Abstand
Distanz <Mathematik>Bezirkshauptmannschaft
Bezirkshauptmann / BezirksverwaltungsbehördeÖsterr. Verwaltungsbehörde 1. Instanz (sowohl in Angelegenheiten der Landesverwaltung als auch der mittelbaren Bundesverwaltung) in polit. Bezirken, soweit nicht Bereich einer Stadt mit eigenem Statut. Aufgaben: Hohheits- u. Sicherheitsverwaltung, Gesundheits-, Veterinär- u. Forstverwaltung, Sozialhilfe usw. An der Spitze steht der von der Landesregierung ernannte und dem Landeshauptmann unterstellte Bezirkshauptmann.Bleichen
BleichungEnglisch
Britisches Englisch / Englische SpracheFetus
FötusFürst
Fürsten