• Beschuldigter

    Verdächtiger / Verdächtigter / Tatverdächtiger
    Als „Beschuldigter im weiteren Sinne“ wird der Beschuldigte von der Einleitung des Ermittlungsverfahrens bis zur Rechtskraft des Urteils bezeichnet. Es wird allerdings im Rahmen der unterschiedlichen Verfahrensabschnitte weiter differenziert, wodurch sich abweichende Bezeichnungen ergeben: Im Ermittlungsverfahren wird er als „Beschuldigter“, nach Anklageerhebung als „Angeschuldigter“ und mit Eröffnung des Hauptverfahrens als „Angeklagter“ bezeichnet (§ 157 StPO).
  • Büste

    Schulterbüste / Bildnisbüste / Porträtbüste / Büsten
  • Büstenhalter

    Bra / BH
    Seit den 1920er Jahren gebräuchliches Wäschestück zur Stützung und Formung d. weiblichen Brust
  • Demetrius

    Schiller, Friedrich
  • Demokratie

    Volksherrschaft / Demokratischer Staat
  • Deutsch

    Neuhochdeutsch / Deutsche Sprache / Hochdeutsch
  • Eisenbahn

    Eisenbahnwesen / Eisenbahnen
  • Emilia Galotti

    Lessing, Gotthold Ephraim
  • Englisch

    Britisches Englisch / Englische Sprache
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