Internationale Organisationen
Internationale Organisationen sind auf einem völkerrechtlichen Vertrag beruhende mitgliedschaftlich orientierte Zusammenschlüsse von zwei oder mehreren Völkerrechtssubjekten (meist Staaten), die mit der Wahrnehmung eigener Aufgaben betraut und zumindest mit einem eigenen Organ ausgestattet sind. Ihre Existenz und ihre Bestimmung hängen vom Willen der Staaten ab. Sie genießen Völkerrechtssubjektivität allein in Bezug auf die ihr übertragenen Kompetenzen; folglich kommt ihnen nur partielle Völkerrechtssubjektivität zu.