Bezirkshauptmannschaft
Bezirkshauptmann / BezirksverwaltungsbehördeÖsterr. Verwaltungsbehörde 1. Instanz (sowohl in Angelegenheiten der Landesverwaltung als auch der mittelbaren Bundesverwaltung) in polit. Bezirken, soweit nicht Bereich einer Stadt mit eigenem Statut. Aufgaben: Hohheits- u. Sicherheitsverwaltung, Gesundheits-, Veterinär- u. Forstverwaltung, Sozialhilfe usw. An der Spitze steht der von der Landesregierung ernannte und dem Landeshauptmann unterstellte Bezirkshauptmann.Christentum
Christenheit / Christianitas / Christliche Religion / Christliche WeltanschauungDeutsch
Neuhochdeutsch / Deutsche Sprache / HochdeutschDie Zauberflöte
Mozart, Wolfgang AmadeusElektrische Energie
ElektroenergieKapitalismus
Kapitalistische Gesellschaft / Kapitalistische Wirtschaft / Kapitalistisches Gesellschaftssystem / Kapitalistisches WirtschaftssystemKommunismus
Verwendet für die politische Bewegung und für die angestrebte zukünftige Gesellschaft. Für das gegenwärtige Wirtschafts- und Gesellschaftssystem s. SozialismusPädagogik
Erziehungswissenschaft / Pädagogischer Prozess / Erziehungswissenschaften