• Berg

    Berge
  • Beschuldigter

    Verdächtiger / Verdächtigter / Tatverdächtiger
    Als „Beschuldigter im weiteren Sinne“ wird der Beschuldigte von der Einleitung des Ermittlungsverfahrens bis zur Rechtskraft des Urteils bezeichnet. Es wird allerdings im Rahmen der unterschiedlichen Verfahrensabschnitte weiter differenziert, wodurch sich abweichende Bezeichnungen ergeben: Im Ermittlungsverfahren wird er als „Beschuldigter“, nach Anklageerhebung als „Angeschuldigter“ und mit Eröffnung des Hauptverfahrens als „Angeklagter“ bezeichnet (§ 157 StPO).
  • Bürgertum

    Bourgeoisie / Bürgerliche Klasse
    benutzt für die soziale Schicht
  • Demokratie

    Volksherrschaft / Demokratischer Staat
  • Deutsch

    Neuhochdeutsch / Deutsche Sprache / Hochdeutsch
    2 mehr Seiten
  • Deutsche

    Deutscher / Deutscher Mann
    1 mehr Seiten
  • Die Fledermaus

    Strauss, Johann
  • 3 mehr Seiten