• Beschuldigter

    Verdächtiger / Verdächtigter / Tatverdächtiger
    Als „Beschuldigter im weiteren Sinne“ wird der Beschuldigte von der Einleitung des Ermittlungsverfahrens bis zur Rechtskraft des Urteils bezeichnet. Es wird allerdings im Rahmen der unterschiedlichen Verfahrensabschnitte weiter differenziert, wodurch sich abweichende Bezeichnungen ergeben: Im Ermittlungsverfahren wird er als „Beschuldigter“, nach Anklageerhebung als „Angeschuldigter“ und mit Eröffnung des Hauptverfahrens als „Angeklagter“ bezeichnet (§ 157 StPO).
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  • Bürgertum

    Bourgeoisie / Bürgerliche Klasse
    benutzt für die soziale Schicht
  • Büstenhalter

    Bra / BH
    Seit den 1920er Jahren gebräuchliches Wäschestück zur Stützung und Formung d. weiblichen Brust
  • Christentum

    Christenheit / Christianitas / Christliche Religion / Christliche Weltanschauung
  • Deutsch

    Neuhochdeutsch / Deutsche Sprache / Hochdeutsch
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  • Donna Diana

    Reznicek, Emil Nikolaus von