- VariantenGeh- und Fahrtrecht / Wegerecht <Durchfahrtrecht> / Durchfahrtsrecht <Bürgerliches Recht>
- DefinitionBenutzt für das Recht, ein fremdes Grundstück zu überqueren. Kann als Notwegrecht gesetzlich entstehen oder als Dienstbarkeit vereinbart werden
Datenquelle: GND
Vorwärts 34 (23.1.1917) 22
Liebknecht, Wilhelm ; Leviné, Eugen ; Sozialdemokratische Partei DeutschlandsBerlin : Vorwärts-Verl., 1.1.1891-15.3.1933Vorwärts 44 (4.12.1927) 573
Liebknecht, Wilhelm ; Leviné, Eugen ; Sozialdemokratische Partei DeutschlandsBerlin : Vorwärts-Verl., 1.1.1891-15.3.1933