INTERNATIONALE POLITIKANALYSE Das Dublin-Verfahren Im Spannungsfeld einer menschenwürdigen und solidarischen Verantwortung für Flüchtlinge in Europa KLAUDIA DOLK Oktober 2011 Dass das Dublin-System sein wesentliches Ziel – die Vermeidung von Sekundärwanderungen von Flüchtlingen – nicht erreichen konnte, ist systemimmanent. Flüchtlinge werden nicht als Subjekte, sondern lediglich als Objekte eines technischen, zwischenstaatlichen Zuständigkeitsverfahrens betrachtet. In der Konsequenz werden die Bedürfnisse von Flüchtlingen in Dublin-Verfahren kaum berücksichtigt. Die aktuelle Solidaritätskrise unter den Mitgliedstaaten ist eine Folge des D ublin IIVerordnung zugrunde liegenden Verantwortungsprinzips, nach welchem diejenigen Mitgliedstaaten zuständig sind, in deren Gebiet Flüchtlinge unerlaubt über eine EUAußengrenze einreisen. Bis zur Vollendung einer Harmonisierung der Schutzstandards für Flüchtlinge innerhalb der EU ist ein flexibler und punktueller Aussetzungsmechanismus von Überstellungen nach der Dublin II-Verordnung einzuführen, wie er von der EU-Kommission vorgeschlagen wurde. Dieser müsste allerdings durch verschiedene flankierende Maßnahmen ergänzt werden.
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Das Dublin-Verfahren : im Spannungsfeld einer menschenwürdigen und solidarischen Verantwortung für Flüchtlinge in Europa
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