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Das Dublin-Verfahren : im Spannungsfeld einer menschenwürdigen und solidarischen Verantwortung für Flüchtlinge in Europa
Entstehung
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INTERNATIONALE POLITIKANALYSE Das Dublin-Verfahren Im Spannungsfeld einer menschenwürdigen und„ solidarischen Verantwortung für Flüchtlinge in Europa KLAUDIA DOLK Oktober 2011 Dass das Dublin-System sein wesentliches Ziel die Vermeidung von Sekundärwan­derungen von Flüchtlingen nicht erreichen konnte, ist systemimmanent. Flücht­linge werden nicht als Subjekte, sondern lediglich als Objekte eines technischen, zwischenstaatlichen Zuständigkeitsverfahrens betrachtet. In der Konsequenz werden die Bedürfnisse von Flüchtlingen in Dublin-Verfahren kaum berücksichtigt. Die aktuelle Solidaritätskrise unter den Mitgliedstaaten ist eine Folge des D ­ ublin II­Verordnung zugrunde liegenden Verantwortungsprinzips, nach welchem diejenigen Mitgliedstaaten zuständig sind, in deren Gebiet Flüchtlinge unerlaubt über eine EU­Außengrenze einreisen. Bis zur Vollendung einer Harmonisierung der Schutzstandards für Flüchtlinge inner­halb der EU ist ein flexibler und punktueller Aussetzungsmechanismus von Über­stellungen nach der Dublin II-Verordnung einzuführen, wie er von der EU-Kommis­sion vorgeschlagen wurde. Dieser müsste allerdings durch verschiedene flankierende Maßnahmen ergänzt werden.