INTERNATIONALE POLITIKANALYSE Arbeitsbedingungen in der globalen Zulieferkette Wie weit reicht die Verantwortung deutscher Unternehmen? MIRIAM SAAGE-MAA ß November 2011 n Eine Analyse der im deutschen Recht bestehenden zivilrechtlichen Ansprüche auf Entschädigung zeigt, dass ArbeiterInnen aufgrund der Verletzung von Arbeits- und Menschenrechten im Ausland grundsätzlich gegen deutsche Mutterunternehmen vor deutschen Gerichten klagen können. Da im deutschsprachigen Raum jedoch praktisch keine Präzedenzfälle von Entschädigungsklagen gegen Unternehmen hinsichtlich der Verletzung von Menschenrechten im Ausland existieren, sind viele Fragen noch ungeklärt. n Während Menschenrechtsverletzungen – wie das Recht auf Leben, Gesundheit, Bewegungsfreiheit und Schutz vor Diskriminierungen – von zivilrechtlichen Entschädigungsnormen erfasst werden, ist derzeit unklar, ob die Gewerkschaftsfreiheit und der Schutz vor exzessiven Überstunden ebenfalls von den Rechtsgütern des Deliktsrechts geschützt werden. n Die im deutschen Recht bestehenden Sorgfaltspflichten für Unternehmen können entsprechend der Vorgaben des UN-Referenzrahmens und der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte weiterentwickelt werden. In dieser Weiterentwicklung der Sorgfaltspflichten für Unternehmen liegt die Chance, dass Deutschland klare Standards der Verantwortung von Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen in Tochterunternehmen und Zulieferbetrieben im Ausland festlegt und damit effektivere Rechtsmittel im Sinne der UN-Leitprinzipien bereitstellen kann.
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Arbeitsbedingungen in der globalen Zulieferkette : wie weit reicht der Verantwortung deutscher Unternehmen?
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