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Arbeitsbedingungen in der globalen Zulieferkette : wie weit reicht der Verantwortung deutscher Unternehmen?
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INTERNATIONALE POLITIKANALYSE Arbeitsbedingungen in der globalen Zulieferkette Wie weit reicht die Verantwortung deutscher Unternehmen? MIRIAM SAAGE-MAA ß November 2011 n Eine Analyse der im deutschen Recht bestehenden zivilrechtlichen Ansprüche auf Entschädigung zeigt, dass ArbeiterInnen aufgrund der Verletzung von Arbeits- und Menschenrechten im Ausland grundsätzlich gegen deutsche Mutterunternehmen vor deutschen Gerichten klagen können. Da im deutschsprachigen Raum jedoch praktisch keine Präzedenzfälle von Entschädigungsklagen gegen Unternehmen hin­sichtlich der Verletzung von Menschenrechten im Ausland existieren, sind viele Fra­gen noch ungeklärt. n Während Menschenrechtsverletzungen wie das Recht auf Leben, Gesundheit, Be­wegungsfreiheit und Schutz vor Diskriminierungen von zivilrechtlichen Entschädi­gungsnormen erfasst werden, ist derzeit unklar, ob die Gewerkschaftsfreiheit und der Schutz vor exzessiven Überstunden ebenfalls von den Rechtsgütern des Delikts­rechts geschützt werden. n Die im deutschen Recht bestehenden Sorgfaltspflichten für Unternehmen können entsprechend der Vorgaben des UN-Referenzrahmens und der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte weiterentwickelt werden. In dieser Weiterent­wicklung der Sorgfaltspflichten für Unternehmen liegt die Chance, dass Deutschland klare Standards der Verantwortung von Unternehmen für Menschenrechtsverlet­zungen in Tochterunternehmen und Zulieferbetrieben im Ausland festlegt und damit effektivere Rechtsmittel im Sinne der UN-Leitprinzipien bereitstellen kann.