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Kommunale Wirtschaft
Entstehung
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GRUNDWISSEN KOMMUNALPOLITIK 12. Kommunale Wirtschaft 12.0 Überblick Prof. Dr. Gunnar Schwarting Einführung Dass Kommunen über eigene Betriebe und Unternehmen verfügen, ist keine deutsche Besonderheit. Kommunale Betriebe finden sich weltweit auf den unterschiedlichsten Betätigungsfeldern und in jeweils eigener rechtlicher Ausprägung. Für Deutschland gelten bestimmte Voraus­setzungen, die erfüllt sein müssen, wenn die Kommune unternehmerisch tätig sein will. Ein uneingeschränktes Recht zur wirtschaftlichen Betätigung gibt es in keinem Bundesland. Da die Kommunen sich mit Betrieben und Unternehmen oft auf Märkten bewegen, auf denen auch Private tätig sind oder tätig sein können, ist dem Prin­zip der Sozialen Marktwirtschaft folgend eine Grenz­ziehung zwischen öffentlich und privat vorzunehmen. Darüber hinaus sind die Kommunen dazu angehalten, sich der Risiken einer wirtschaftlichen Betätigung bewusst zu sein. Vereinzelte Fälle in der Vergangenheit, in denen wie zum Beispiel in der schweizerischen Gemeinde Leukerbad hohe Belastungen aus wirtschaftlichen Akti­vitäten den kommunalen Haushalt völlig überforderten, lassen diesen Aspekt besonders wichtig erscheinen. Auch wenn die wirtschaftlichen Betätigungsfelder der Kommunen sehr weit sind, so dominieren doch bestimmte Aufgabenbereiche ganz besonders. Dazu zählen die Ver­sorgungs- und die Verkehrswirtschaft, oft auch die Entsor­gung, die in der Regel in öffentlich-rechtlicher Form geführt wird. Eine wichtige Stellung haben die Kommunen mit eigenen Unternehmen am Wohnungsmarkt. Schließlich ist der Sparkassensektor eine wichtige Säule der deutschen Finanzwirtschaft in kommunaler Trägerschaft. Unternehmensformen und-führung In Deutschland ist die Unterscheidung zwischen öffent­lich-rechtlichen und privatrechtlichen Unternehmen üb­lich. Für die Wahl der Rechtsform sind daher die jeweils unterschiedlichen Anforderungen zu beachten. Hinzu kommt die Frage, mit welchen Anteilen die Kommune an dem jeweiligen Unternehmen beteiligt ist. Entschei­dend ist in dem Zusammenhang, welchen Einfluss die Kommune im Unternehmen besitzt. Soweit sie maßgebli­chen Einfluss hat(das ist in aller Regel bei der Mehrheits­beteiligung der Fall), hat sie auch dafür Sorge zu tragen, dass das Unternehmen in ihrem Sinne gesteuert wird. Dabei steht da kommunale Unternehmen sich im Be­reich der Daseinsvorsorge bewegen die Erfüllung des spezifischen Unternehmenszwecks im Vordergrund. Andererseits ist es notwendig, dass das Unternehmen wirtschaftlich so gestellt ist, dass es über hinreichende Mittel verfügt, um diesem Zweck auch gerecht werden zu können. Zwar ist die Führung von Unternehmen, die ausschließlich der Gewinnerzielung dienen, den Kom­munen untersagt; andererseits verlangen die Gemeinde­ordnungen aber auch, dass die Unternehmen einen Überschuss erbringen, der soweit er nicht zur Stärkung des Eigenkapitals im Unternehmen notwendig ist dem Haus-halt der Kommune zugeführt werden soll. Die Ab­stimmung dieser unterschiedlichen Anforderungen an die Unternehmensführung wird mittlerweile ergänzt um weitere Aspekte wie zum Beispiel Compliance in Zielvereinbarungen(Kodizes) zur guten Führung öffentli­cher Unternehmen niedergelegt. Herausgegeben von der Friedrich-Ebert-Stiftung, Abteilung Politische Akademie, KommunalAkademie| Dr. Markus Trömmer| Redaktionsleitung: Prof. Dr. Gunnar Schwarting|© Friedrich-Ebert-Stiftung 2011| Godesberger Allee 149| 53175 Bonn| Tel.+49(0) 228 883-7126| Gestaltung: pellens.de| www.fes-kommunalakademie.de