GRUNDWISSEN KOMMUNALPOLITIK 12. Kommunale Wirtschaft 12.0 Überblick Prof. Dr. Gunnar Schwarting Einführung Dass Kommunen über eigene Betriebe und Unternehmen verfügen, ist keine deutsche Besonderheit. Kommunale Betriebe finden sich weltweit auf den unterschiedlichsten Betätigungsfeldern und in jeweils eigener rechtlicher Ausprägung. Für Deutschland gelten bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, wenn die Kommune unternehmerisch tätig sein will. Ein uneingeschränktes Recht zur wirtschaftlichen Betätigung gibt es in keinem Bundesland. Da die Kommunen sich mit Betrieben und Unternehmen oft auf Märkten bewegen, auf denen auch Private tätig sind oder tätig sein können, ist – dem Prinzip der Sozialen Marktwirtschaft folgend – eine Grenzziehung zwischen öffentlich und privat vorzunehmen. Darüber hinaus sind die Kommunen dazu angehalten, sich der Risiken einer wirtschaftlichen Betätigung bewusst zu sein. Vereinzelte Fälle in der Vergangenheit, in denen – wie zum Beispiel in der schweizerischen Gemeinde Leukerbad – hohe Belastungen aus wirtschaftlichen Aktivitäten den kommunalen Haushalt völlig überforderten, lassen diesen Aspekt besonders wichtig erscheinen. Auch wenn die wirtschaftlichen Betätigungsfelder der Kommunen sehr weit sind, so dominieren doch bestimmte Aufgabenbereiche ganz besonders. Dazu zählen die Versorgungs- und die Verkehrswirtschaft, oft auch die Entsorgung, die in der Regel in öffentlich-rechtlicher Form geführt wird. Eine wichtige Stellung haben die Kommunen mit eigenen Unternehmen am Wohnungsmarkt. Schließlich ist der Sparkassensektor – eine wichtige Säule der deutschen Finanzwirtschaft – in kommunaler Trägerschaft. Unternehmensformen und-führung In Deutschland ist die Unterscheidung zwischen öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Unternehmen üblich. Für die Wahl der Rechtsform sind daher die jeweils unterschiedlichen Anforderungen zu beachten. Hinzu kommt die Frage, mit welchen Anteilen die Kommune an dem jeweiligen Unternehmen beteiligt ist. Entscheidend ist in dem Zusammenhang, welchen Einfluss die Kommune im Unternehmen besitzt. Soweit sie maßgeblichen Einfluss hat(das ist in aller Regel bei der Mehrheitsbeteiligung der Fall), hat sie auch dafür Sorge zu tragen, dass das Unternehmen in ihrem Sinne gesteuert wird. Dabei steht – da kommunale Unternehmen sich im Bereich der Daseinsvorsorge bewegen – die Erfüllung des spezifischen Unternehmenszwecks im Vordergrund. Andererseits ist es notwendig, dass das Unternehmen wirtschaftlich so gestellt ist, dass es über hinreichende Mittel verfügt, um diesem Zweck auch gerecht werden zu können. Zwar ist die Führung von Unternehmen, die ausschließlich der Gewinnerzielung dienen, den Kommunen untersagt; andererseits verlangen die Gemeindeordnungen aber auch, dass die Unternehmen einen Überschuss erbringen, der – soweit er nicht zur Stärkung des Eigenkapitals im Unternehmen notwendig ist – dem Haus-halt der Kommune zugeführt werden soll. Die Abstimmung dieser unterschiedlichen Anforderungen an die Unternehmensführung wird mittlerweile – ergänzt um weitere Aspekte wie zum Beispiel Compliance – in Zielvereinbarungen(Kodizes) zur guten Führung öffentlicher Unternehmen niedergelegt. Herausgegeben von der Friedrich-Ebert-Stiftung, Abteilung Politische Akademie, KommunalAkademie| Dr. Markus Trömmer| Redaktionsleitung: Prof. Dr. Gunnar Schwarting|© Friedrich-Ebert-Stiftung 2011| Godesberger Allee 149| 53175 Bonn| Tel.+49(0) 228 883-7126| Gestaltung: pellens.de| www.fes-kommunalakademie.de
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