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Rats- und Fraktionsarbeit
Entstehung
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GRUNDWISSEN KOMMUNALPOLITIK 3. Rats- und Fraktionsarbeit 3.0 Einleitung Susana dos Santos Herrmann Stadt- oder Gemeinderäte sind die höchsten Gremien ei­ner Kommune. Mit ihren Entscheidungen schaffen sie die Grundlagen für die Arbeit der Verwaltungen. Die kommunale Selbstverwaltung wird im Grundgesetz Art. 28 garantiert. Örtliche Angelegenheiten sollen ört­lich geregelt werden. Dabei gilt der demokratische Grundsatz, wonach alle Souveränität vom Volk ausgeht. In Kommunalwahlen bestimmt daher der Souverän das Volk die Zusammensetzung der gemeindlichen Ver­tretung, den Stadt- oder Gemeinderat. Anders als die Parlamente in den Ländern und im Bund werden Räte allerdings als Teil der kommunalen Selbstverwaltung be­trachtet. Sie setzen im engeren Sinne kein Recht und verabschieden auch keine Gesetze. Allerdings schaffe sie Stadtrecht, etwa durch die Verabschiedung von Sat­zungen und Bebauungsplänen. Dabei bewegen sie sich in den Grenzen der Bundes- und jeweiligen Landesge­setze. Dennoch: Innerhalb dieser Grenzen leisten Räte parlamentarische Arbeit. Sie sind also die politischen Steuerungsorgane, während Stadtverwaltungen die ad­ministrativen und ausführenden Aufgaben innerhalb der kommunalen Selbstverwaltungen übernehmen. Im Folgenden werden die Rahmenbedingungen für die Ratstätigkeit, die Strukturen der Rats- und Fraktionsarbeit und Formen der Bürgerbeteiligung in der Kommune be­trachtet. Herausgegeben von der Friedrich-Ebert-Stiftung, Abteilung Politische Akademie, KommunalAkademie| Dr. Markus Trömmer| Redaktionsleitung: Prof. Dr. Gunnar Schwarting|© Friedrich-Ebert-Stiftung 2011| Godesberger Allee 149| 53175 Bonn| Tel.+49(0) 228 883-7126| Gestaltung: pellens.de| www.fes-kommunalakademie.de