GRUNDWISSEN KOMMUNALPOLITIK 9. Kommunale Einrichtungen 9.0 Einführung Prof. Dr. Gunnar Schwarting Die öffentliche Einrichtung ist ein weitgefasster Begriff, der eine Fülle unterschiedlicher Sachverhalte umschreibt. Er bezeichnet nicht nur eine technische Anlage oder ein Gebäude, das einem bestimmten Zweck dient. Vielmehr kann auch eine Veranstaltung, wie zum Beispiel die Durchführung eines Wochenmarktes, als öffentliche Einrichtung angesehen werden. Abgesehen von der inneren Verwaltung einer Kommune können in allen Verwaltungsbereichen öffentliche Einrichtungen vorhanden sein. Beispiele für öffentliche Einrichtungen sind: • Abwasserbeseitigung, • Abfallbeseitigung, • Wasserversorgung, • Straßenreinigung, • Friedhöfe, • Märkte, • Theater, • Büchereien, • Schwimmbäder, • Stadthallen, • Museen. Eine förmliche gesetzliche Definition der öffentlichen Einrichtungen gibt es nicht, sie wird jedoch im Kommunalund Abgabenrecht an verschiedenen Stellen erwähnt, wie zum Beispiel in Baden-Württemberg: § 10 Absatz 2 Gemeindeordnung Baden-Württemberg „Die Gemeinde schafft in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die für das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl ihrer Einwohner erforderlichen öffentlichen Einrichtungen. Die Einwohner sind im Rahmen des geltenden Rechts berechtigt, die öffentlichen Einrichtungen nach gleichen Grundsätzen zu benutzen. Sie sind verpflichtet, die Gemeindelasten zu tragen.“ Einen umfassenden Überblick über alle denkbaren Formen öffentlicher Einrichtungen in allen Aufgabenbereichen zu geben, ist kaum zu leisten. Dies gilt umso mehr, als manche Einrichtungen historisch bedingt sind (zum Beispiel traditionelle Jahrmärkte) und zudem auch die Rechtsformen zwischen den Bundesländern variieren. Nachdem eine Reihe von Einrichtungen in anderen Kapiteln zu speziellen Fachpolitiken behandelt werden, geht es in diesem Kapitel vor allem darum, die wichtigsten Einrichtungen der unmittelbaren Daseinsvorsorge – wie die Ver- und Entsorgung – zu beschreiben. Hinzu kommen mit der Straßenreinigung, den Friedhöfen und dem Marktwesen ganz typische kommunale Einrichtungen, die in fast jeder Gemeinde vorhanden sind. Herausgegeben von der Friedrich-Ebert-Stiftung, Abteilung Politische Akademie, KommunalAkademie| Dr. Markus Trömmer| Redaktionsleitung: Prof. Dr. Gunnar Schwarting|© Friedrich-Ebert-Stiftung 2011| Godesberger Allee 149| 53175 Bonn| Tel.+49(0) 228 883-7126| Gestaltung: pellens.de| www.fes-kommunalakademie.de
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