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Kommunale Einrichtungen
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GRUNDWISSEN KOMMUNALPOLITIK 9. Kommunale Einrichtungen 9.0 Einführung Prof. Dr. Gunnar Schwarting Die öffentliche Einrichtung ist ein weitgefasster Begriff, der eine Fülle unterschiedlicher Sachverhalte umschreibt. Er bezeichnet nicht nur eine technische Anlage oder ein Gebäude, das einem bestimmten Zweck dient. Vielmehr kann auch eine Veranstaltung, wie zum Beispiel die Durchführung eines Wochenmarktes, als öffentliche Ein­richtung angesehen werden. Abgesehen von der inneren Verwaltung einer Kommune können in allen Verwal­tungsbereichen öffentliche Einrichtungen vorhanden sein. Beispiele für öffentliche Einrichtungen sind: Abwasserbeseitigung, Abfallbeseitigung, Wasserversorgung, Straßenreinigung, Friedhöfe, Märkte, Theater, Büchereien, Schwimmbäder, Stadthallen, Museen. Eine förmliche gesetzliche Definition der öffentlichen Ein­richtungen gibt es nicht, sie wird jedoch im Kommunal­und Abgabenrecht an verschiedenen Stellen erwähnt, wie zum Beispiel in Baden-Württemberg: § 10 Absatz 2 Gemeindeordnung Baden-Württemberg Die Gemeinde schafft in den Grenzen ihrer Leistungs­fähigkeit die für das wirtschaftliche, soziale und kultu­relle Wohl ihrer Einwohner erforderlichen öffentlichen Einrichtungen. Die Einwohner sind im Rahmen des gel­tenden Rechts berechtigt, die öffentlichen Einrichtungen nach gleichen Grundsätzen zu benutzen. Sie sind ver­pflichtet, die Gemeindelasten zu tragen. Einen umfassenden Überblick über alle denkbaren For­men öffentlicher Einrichtungen in allen Aufgabenbe­reichen zu geben, ist kaum zu leisten. Dies gilt umso mehr, als manche Einrichtungen historisch bedingt sind (zum Beispiel traditionelle Jahrmärkte) und zudem auch die Rechtsformen zwischen den Bundesländern vari­ieren. Nachdem eine Reihe von Einrichtungen in anderen Kapi­teln zu speziellen Fachpolitiken behandelt werden, geht es in diesem Kapitel vor allem darum, die wichtigsten Ein­richtungen der unmittelbaren Daseinsvorsorge wie die Ver- und Entsorgung zu beschreiben. Hinzu kommen mit der Straßenreinigung, den Friedhöfen und dem Marktwesen ganz typische kommunale Einrichtungen, die in fast jeder Gemeinde vorhanden sind. Herausgegeben von der Friedrich-Ebert-Stiftung, Abteilung Politische Akademie, KommunalAkademie| Dr. Markus Trömmer| Redaktionsleitung: Prof. Dr. Gunnar Schwarting|© Friedrich-Ebert-Stiftung 2011| Godesberger Allee 149| 53175 Bonn| Tel.+49(0) 228 883-7126| Gestaltung: pellens.de| www.fes-kommunalakademie.de