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Wirtschaftsförderung
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GRUNDWISSEN KOMMUNALPOLITIK 13. Wirtschaftsförderung 13.0 Einleitung Arno Wied Durchforscht man die Wahlprogramme von Landrats-, Oberbürgermeister- oder Bürgermeisterkandidatinnen und -kandidaten oder auch die der meisten für die Wahlen zu einer kommunalen Vertretungskörperschaft antretenden Parteien und Wählergruppen so ist festzustellen, dass Wirtschaftsförderung fast immer als eine der wich­tigsten kommunalen Aufgaben genannt wird. Warum ist das so? Zwar haben die Kreise, Städte und Gemeinden den kommunalverfassungsrechtlichen Auf­trag, innerhalb der Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die für die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Betreuung ihrer Einwohner erforderlichen Einrichtungen zu schaf­fen, 1 aber den BegriffWirt-schaftsförderung sucht man in den maßgeblichen Gesetzen und Verordnungen vergebens. Damit ist klar: Wirtschaftsförderung ist ob­wohl allerorten als wichtig empfunden keine Pflicht­aufgabe der Kommunen, sondern wird von ihnen als frei­willige Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung in eigener Verantwortung wahrgenommen und gestaltet. Dies hat zur Folge, dass es kein einheitliches Bild davon gibt, was der AufgabeWirtschaftsförderung alles zu­zurechnen ist und was einzelne Kommunen im Rahmen ihres Verständnisses und ihrer Bedürfnisse als wirtschafts­fördernde Angelegenheiten definieren. Dieses unter­schiedliche Verständnis führt zu völlig verschiedenen De­finitionen des BegriffsWirtschaftsförderung: Es gibt eine ganzheitliche Definition, die Wirtschafts­förderung alsMaßnahmen der Wirtschaftspolitik zur selektiven Begünstigung bestimmter wirtschaft­licher Tatbestände oder Verhaltensweisen bestimmt und Wirtschaftsförderung insofern abgrenzt von an­deren, gesamtwirtschaftlich wirkenden Maßnahmen, etwa zur Konjunktur- oder Wachstumsbelebung. 2 Damit werden alle Maßnahmen der Wirtschaftsförde­rung auf staatlicher und kommunaler Ebene erfasst. Kommunale Wirtschaftsförderung wird in Abgren­zung dazu als dieMaßnahmen der Wirtschaftsför­derung, die auf kommunaler Ebene selbstständig und eigenverantwortlich, auch im Rahmen der kommu­nalen Finanzhoheit, durchgeführt werden 3 definiert. Eine aus dem kommunalen Blickwinkel formulierte, aber sehr allgemeine Begriffsdefinition liefert Rekka Schubert:Kommunale Wirtschaftsförderung soll be­stimmt werden als die zur Daseinsvorsorge zählende Aufgabe der Gemeinden, Städte und Landkreise, die durch die Schaffung oder Verbesserung der Standort­bedingungen für die Wirtschaft mittels Förderung und Pflege der öffentlichen und privatwirtschaftlichen Unternehmen, das wirtschaftliche und soziale Wohl im kommunalen Gebiet sichert oder steigert. 4 Die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungs­management(KGSt), Köln, fand hingegen eine um­1 Vgl. zum Beispiel§ 8 Absatz 1 GO NRW oder§ 6 Absatz 1 KrO NRW. 2 Gabler Verlag(Herausgeber), Gabler Wirtschaftslexikon, Stichwort: Wirtschaftsförderung, online im Internet: http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Archiv/54820/wirtschaftsfoerderung-v5.html. 3 Gabler Verlag(Herausgeber), Gabler Wirtschaftslexikon, Stichwort: kommunale Wirtschaftsförderung, online im Internet: http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Archiv/71538/kommunale-wirtschaftsfoerderung-v4.html. Herausgegeben von der Friedrich-Ebert-Stiftung, Abteilung Politische Akademie, KommunalAkademie| Dr. Markus Trömmer| Redaktionsleitung: Prof. Dr. Gunnar Schwarting|© Friedrich-Ebert-Stiftung 2012| Godesberger Allee 149| 53175 Bonn| Tel.+49(0) 228 883-7126| Gestaltung: pellens.de| www.fes-kommunalakademie.de