Juni 2013 Analysen und Konzepte zur Wirtschafts- und Sozialpolitik direkt Vorschlag zur Neuordnung des Finanzausgleichs Hans Eichel, Philipp Fink, Heinrich Tiemann 1 Auf einen Blick Der Solidarpakt II und der bisherige Länderfinanzausgleich laufen 2019 aus. Damit müssen die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern neu verhandelt werden. Die Öffentlichkeit nimmt augenblicklich lediglich die Diskussion um den Ausgleich zwischen den Ländern wahr. Aber es geht um viel mehr. Die Politik muss Antworten auf die Frage finden, wie wir in Zukunft leben wollen. Wie ist das grundgesetzliche Gebot der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse umzusetzen? Wie muss man mit dem demografischen Wandel umgehen? Was bedeutet die ab 2016 für den Bund und ab 2020 für die Länder wirkende Schuldenbremse für die öffentliche Daseinsvorsorge? Ab 2020 sollte neben der Finanzkraft auch die Bedürftigkeit von Ländern und Regionen Maßstab einer Verteilung öffentlicher Finanzmittel sein. Dabei müssen Regionen und Kommunen in die Lage versetzt werden, ihre Entwicklung selbst zu gestalten. Schließlich sollte sich die Verteilung der Finanzmittel stärker an der Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen ausrichten. Am 31. Dezember 2019 treten sowohl das sogenannte Maßstäbegesetz als auch das Finanzausgleichsgesetz von 2005 außer Kraft. Zugleich läuft der Solidarpakt II aus, der die besondere finanzielle Förderung der neuen Länder regelt. Folglich muss ein zentraler Pfeiler der Bund-Länder-Finanzbeziehungen neu verhandelt werden. Erste Positionen hierzu werden bereits bezogen. Damit wäre der Zeitpunkt da, um eine offene und sachliche Diskussion über die Kernfrage des deutschen Finanzföderalismus und zugleich über den Auftrag des Grundgesetzes(Art. 72 II GG) zu führen: Wie kann das Ziel der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse erreicht werden? Wie viel Solidarität mit Ländern, Regionen und Kommunen bedarf es? Wie viel Eigenverantwortung kann eingefordert werden? Der horizontale Ausgleich bestimmt die Diskussion Stattdessen wird die öffentliche Wahrnehmung – sehr verengt – durch die Auseinandersetzung um den Finanzausgleich zwischen den Ländern(sog. horizontaler Ausgleich) bestimmt. So haben zwei der drei Geberländer, Hessen und Bayern, kürzlich gegen die Bestimmungen des horizontalen Finanzausgleichs Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Diese Fokussierung auf einen medienwirksamen Streit trübt den Blick auf die dringende Reformbedürftigkeit der Finanzverfassung als Ganzes. Das gegenwärtige Ausgleichssystem ist in seinen Grundstrukturen älter als 40 Jahre. Die Föderalismusreformen I und II konnten hieran nichts Grund-
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