November 2013 Energiewende verstehen: Handlungsstrategien, Akteure, Regulierung Philipp Fink, Markus Kachel, Heinrich Tiemann 1 Auf einen Blick Die laufenden Koalitionsgespräche müssen die Weichen für die Umsetzung der Energiewende stellen. Mit der Energiewende sollen die klima- und energiepolitischen Ziele erreicht werden, insbesondere eine weitgehende Reduktion der Treibhausgasemissionen in den Energie- und Produktionsstrukturen bis 2050. Zentrale Säulen der Energiewende sind die Umstellung der Stromerzeugung auf Erneuerbare Energien(EE) und die Steigerung der Effizienz beim Energieverbrauch. Dementsprechend komplex sind die technischen, wirtschaftlichen und politischen Herausforderungen. Die öffentliche Debatte zur Umsetzung der Energiewende ist auf die Stromerzeugung verengt. Zudem liegen die Kompetenzen bei unterschiedlichen Akteuren. Das vorliegende Papier stellt eine Übersicht der Handlungsfelder zur Umsetzung der Energiewende dar. Sie systematisiert die möglichen Gestaltungsoptionen, benennt Akteure, ordnet ihnen Kompetenzen zu und führt die entsprechenden Rechtsnormen auf. Die Energiewende erfordert die Verknüpfung verschiedener Handlungsfelder. Dabei wird zwischen zwei Bereichen unterschieden: Bereiche, die sich direkt mit der Erzeugung, Verteilung, Speicherung und dem Verbrauch von Strom befassen – Energiewende im engeren Sinne ; Bereiche, wie Wärme und Verkehr, die nur indirekt mit dem Strommarkt verbunden sind, jedoch einen zentralen Stellenwert bei der Umsetzung der Energiewende besitzen – Energiewende im weiteren Sinne. Sie gehören zu den Hauptfeldern für die Effizienzsteigerung beim Energieverbrauch und damit für die angestrebte CO 2 Minderung. Die Energiewende kann nur gelingen, wenn die Stromerzeugung mit der Nachfrage in Einklang gebracht wird. Stolpersteine bei der Umsetzung der Energiewende sind die unterschiedlichen Zuständigkeiten und Interessen der verschiedenen Akteure. Die Bundesregierung ist mit ihren Fachministerien für Wirtschaft(BMWi), Umwelt(BMU), Forschung(BMBF), Verkehr/Bau(BMVBS) sowie Landwirtschaft/Verbraucherschutz(BMELV) vorrangig verantwortlich. Sie setzt Ziele, Normen und (Markt-)Anreize, die sich an private oder kommunale Versorgungsunternehmen(EVU) und Netzbetreiber, an drei Millionen Unternehmen und 40 Millionen Haushalte richten. Die Länder bilden zwischen den Vorgaben des Bundes und der lokalen Umsetzung ein Scharnier. Mit Landesklimaschutzgesetzen und dem Bauordnungs-, Raumordnungs-, Landesplanungs- sowie Kommunalrecht nehmen sie Einfluss auf die Rahmenbedingungen des Aus- und Umbaus der Energieversorgung vor Ort.
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