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Mindestlohnregime in Europa : ... und was Deutschland von ihnen lernen kann
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STUDIE Mindestlohnregime in Europa … und was Deutschland von ihnen lernen kann THORSTEN SCHULTEN Februar 2014 n Ab dem 1. Januar 2015 soll in Deutschland ein allgemeiner gesetzlicher Mindest­lohn gelten. Wie das neue deutsche Mindestlohnregime genau aussehen wird, muss jedoch erst im Gesetzgebungsverfahren definiert werden. n In Deutschland würde ein Mindestlohn von 8,50 Euro noch unterhalb des kauf­kraftbereinigten Mindestlohns in Großbritannien und damit am unteren Rand der »Spitzengruppe« von sieben europäischen Ländern liegen. n Die gesetzlichen Mindestlöhne in Europa liegen allesamt unterhalb der so genann­ten»Niedriglohnschwelle«. In vielen EU-Staaten gehen die gesetzlichen Mindest­löhne nicht einmal über das Niveau von»Armutslöhnen« hinaus. Deutschland weist bislang einen der größten Niedriglohnsektoren in Europa auf. n Die in Deutschland bei Mindestlohngegnern beliebte»Politisierungsthese«, wo­nach Mindestlohnerhöhungen als Wahlgeschenke verteilt werden, lässt sich nicht belegen. Eher schon finden sich Anzeichen für eine»Politisierung von rechts«, bei der oft eher konservative Regierungen sich dadurch zu profilieren suchen, dass sie den Mindestlohn für einen längeren Zeitraum nicht mehr anpassen. n Sollte es in Deutschland zu einem Anpassungsmechanismus kommen, der eher kleine Anpassungsschritte begünstigt, dann läuft das neue deutsche Mindestlohn­regime Gefahr, am Ende nur relativ bescheidene strukturelle Wirkungen sicherstel­len zu können.