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Modernisierungsoptionen für die handwerkliche Selbstverwaltung
Entstehung
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Mai 2014 Analysen und Konzepte zur Wirtschafts- und Sozialpolitik direkt Modernisierungsoptionen für die handwerkliche Selbstverwaltung Detlef Sack Auf einen Blick Die handwerkliche Selbstverwaltung Die handwerkliche Selbstverwaltung steht seit einigen Jahren vor neuen Problemen: Die Lage auf dem Ausbildungsmarkt verändert sich, der Organi­sationsgrad der Innungen ist rückläufig und die Europäische Kommission drängt auf eine weitere Liberalisierung der Handwerksordnung. Auch ist Kritik an der Praxis der handwerklichen Selbstver­waltung laut geworden. Vor diesem Hintergrund werden verschiedene Modernisierungsoptionen vorgestellt: Zur Verbesserung der Informationslage steht eine Erhöhung der Transparenz der Hand­werksorganisationen an. Bund und Länder sollten überlegen, das Instrument des Leistungsvergleichs (Art 91d GG) auf die handwerkliche Selbstverwal­tung anzuwenden. Die Handwerksorganisationen sind gefordert, den Weg des Benchmarkings und wechselseitigen Lernens zu intensivieren. Der Status der öffentlich-rechtlichen Körperschaft ist an die Erfüllung gesetzlicher Aufgaben zu koppeln. Zur Stärkung der demokratischen Qualität der Handwerkskammern ist das Wahl­recht auf Einzelkandidaturen mit Stützunter­schriften umzustellen. Eine klarere Trennung der Außenrepräsentanz zwischen den Handwerkskam­mern einerseits und den Handwerksbetrieben und -verbänden andererseits, ist sinnvoll, um die Posi­tionen der Beschäftigten auszuweisen. Die handwerkliche Selbstverwaltung ist ein mit der Handwerksordnung von 1953 in der jetzigen Form etabliertes Gefüge von Organisationen, insbesondere von Innungen, Kreishandwerkerschaften(KHn) und Hand­werkskammern(HWKn). Ihr Zweck ist es, die Selbst­regulierung des Handwerks in bestimmten Grenzen zu ermöglichen, Interessen gegenüber Politik und Gesell­schaft zu vertreten und kollektive Güter(insb­ esonde­re in der Berufsausbildung) zu erstellen. Es gab 2012 53 HWKn, 284 KHn und 5.170 Innungen. Es handelt sich jeweils um öffentlich-rechtliche Körperschaften. Die Mitgliedschaft in den Innungen ist freiwillig, die­jenige in den HWKn gesetzliche Pflicht. Anhand der Aufgabenbeschreibung der Organisationen der hand­werklichen Selbstverwaltung wird deutlich, dass sich die Aufgabenbereiche(gerade in der Berufsausbildung) teilweise überschneiden. Die gedeihliche Zusammen­arbeit zwischen den Innungen, KHn und HWKn ist so­mit von erheb­licher Bedeutung. Entscheidend für die handwerkliche Selbstverwaltung ist zudem ihre regio­nale Unterschiedlichkeit. 2010 hatte die kleinste HWK 5.012 Mitgliedsb­etriebe und die größte 74.865; der Durchschnitt lag bei 18.600 Mitgliedsbetrieben. Mit derartigen Größenunterschieden sind erhebliche Diffe­renzen bei der Ressourcenausstattung und Handlungs­fähigkeit der Selbstverwaltung verbunden. Diese unter­scheidet sich regional zudem hinsichtlich des Organi­