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Innovation für eine bessere Gesundheitsversorgung : gestern - heute - morgen
Entstehung
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Wirtschaft und Politik Managerkreis der Friedrich-Ebert-Stiftung Oktober 2014 Innovation für eine bessere Gesundheitsversorgung Gestern Heute Morgen Gudrun Schaich-Walch, Stefan David zusammen mit Birgit Dziuk, Dr. Holger Friedrich, Philip Schunke Der demografische Wandel erfordert innovative Ansätze in der Gesundheitsversorgung. An­ders als neue technische oder pharmazeutische Produkte finden beispielsweise Innovationen von Versorgungsprozessen nur schwer Zugang in die Regelversorgung. Selektivverträge haben als Ansatz zur Förderung von Innovationen und zur Verbesserung der Versorgung aller Versi­cherten nicht zu den erhofften Erfolgen geführt. Die gemachten Fehler müssen erkannt und daraus der notwendige Handlungsbedarf abgeleitet werden. Ziel ist der Zugang zu innovativen Versorgungsangeboten für alle Versicherten. Um dies zu erreichen und einen auf Risikoselekti­on beruhenden Wettbewerb zu vermeiden, ist eine Überarbeitung bestehender Ansätze nicht ausreichend. Neue Mechanismen sind notwendig. Ein Blick zurück: Selektivverträge als Versuch zur Innovationsförderung Vor über zehn Jahren wurde das Konzept der Selektivverträge geschaffen und damit auch integrierte Versorgungsverträge als Mittel zur Förderung von Innovationen, zur Stärkung des Wettbewerbs und zur Verbesserung der Versorgung aller Ver­sicherten. Die Umsetzung in der Praxis war aufwändig und die erwarteten Ziele und Effekte wurden aus Sicht der betroffe­nen Akteure nicht erreicht. Im Fünften Sozialgesetzbuch(SGB V) wurde eine Vielzahl von verschiedenen Regelungen und Anforderungen geschaffen. Wesentlich sind hier 1 : §§ 63 ff. Modellversuche § 73a Strukturverträge § 73b Hausarztzentrierte Versorgung § 73c Besondere ambulante ärztliche Versorgung § 140 a ff. Integrierte Versorgung(IV) Die Regelungen sprechen unterschiedliche Vertragspartner an und ermöglichen unterschiedliche Leistungen außerhalb der Regelleistungen und deren Verfahrens- Organisations-, Finanzierungs- und Vergütungsformen. Mit den genannten Regelungen werden jedoch widersprüchliche Anreize und Anforderungen in Richtung der Krankenkassen und der Leis­tungserbringer gesetzt. Gleichzeitig führte die Schaffung einer Anschubfinanzierung zu einer Explosion insbesondere der IV-Verträge. Knapp fünf Jahre nach Auslaufen dieser Finanzierung zeigt sich ein prob­lematisches Bild: Das Volumen an der gesamten Versorgung macht bei vielen Kassen unter 1 Prozent des Krankenkassenbud­gets aus, wobei fast die Hälfte auf Versorgungsverträge in Rahmen von Komplexpauschalen entfällt(insb. Endo­prothetik). Hier handelt es sich eher um Rabattverträge als um Innovationsförderung; Kassen nutzen Selektivverträge im Wettbewerb häufig, um ihren Versicherten neue Untersuchungs- und Be­handlungsmethoden oder besondere Serviceleistungen anbieten zu können. Auf das allgemeine Versorgungs­geschehen hat dies nur einen sehr geringen Einfluss. Die meisten Verträge werden zudem in Ballungszentren mit hoher Leistungserbringer- und Versichertendichte abge­schlossen. Auf ländliche Regionen und somit für ei­nen großen Teil der Versicherten hat dieses Instrument kaum Einfluss genommen; 1 In der Aufzählung werden Disease Management Programme(DMP) außen vor gelassen, das sie nur formal Selektivverträge sind.