Wirtschaft und Politik Managerkreis der Friedrich-Ebert-Stiftung Oktober 2014 Innovation für eine bessere Gesundheitsversorgung Gestern – Heute – Morgen Gudrun Schaich-Walch, Stefan David zusammen mit Birgit Dziuk, Dr. Holger Friedrich, Philip Schunke Der demografische Wandel erfordert innovative Ansätze in der Gesundheitsversorgung. Anders als neue technische oder pharmazeutische Produkte finden beispielsweise Innovationen von Versorgungsprozessen nur schwer Zugang in die Regelversorgung. Selektivverträge haben als Ansatz zur Förderung von Innovationen und zur Verbesserung der Versorgung aller Versicherten nicht zu den erhofften Erfolgen geführt. Die gemachten Fehler müssen erkannt und daraus der notwendige Handlungsbedarf abgeleitet werden. Ziel ist der Zugang zu innovativen Versorgungsangeboten für alle Versicherten. Um dies zu erreichen und einen auf Risikoselektion beruhenden Wettbewerb zu vermeiden, ist eine Überarbeitung bestehender Ansätze nicht ausreichend. Neue Mechanismen sind notwendig. Ein Blick zurück: Selektivverträge als Versuch zur Innovationsförderung Vor über zehn Jahren wurde das Konzept der Selektivverträge geschaffen und damit auch integrierte Versorgungsverträge als Mittel zur Förderung von Innovationen, zur Stärkung des Wettbewerbs und zur Verbesserung der Versorgung aller Versicherten. Die Umsetzung in der Praxis war aufwändig und die erwarteten Ziele und Effekte wurden aus Sicht der betroffenen Akteure nicht erreicht. Im Fünften Sozialgesetzbuch(SGB V) wurde eine Vielzahl von verschiedenen Regelungen und Anforderungen geschaffen. Wesentlich sind hier 1 : • §§ 63 ff. Modellversuche • § 73a Strukturverträge • § 73b Hausarztzentrierte Versorgung • § 73c Besondere ambulante ärztliche Versorgung • § 140 a ff. Integrierte Versorgung(IV) Die Regelungen sprechen unterschiedliche Vertragspartner an und ermöglichen unterschiedliche Leistungen außerhalb der Regelleistungen und deren Verfahrens- Organisations-, Finanzierungs- und Vergütungsformen. Mit den genannten Regelungen werden jedoch widersprüchliche Anreize und Anforderungen in Richtung der Krankenkassen und der Leistungserbringer gesetzt. Gleichzeitig führte die Schaffung einer Anschubfinanzierung zu einer Explosion insbesondere der IV-Verträge. Knapp fünf Jahre nach Auslaufen dieser Finanzierung zeigt sich ein problematisches Bild: • Das Volumen an der gesamten Versorgung macht bei vielen Kassen unter 1 Prozent des Krankenkassenbudgets aus, wobei fast die Hälfte auf Versorgungsverträge in Rahmen von Komplexpauschalen entfällt(insb. Endoprothetik). Hier handelt es sich eher um Rabattverträge als um Innovationsförderung; • Kassen nutzen Selektivverträge im Wettbewerb häufig, um ihren Versicherten neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden oder besondere Serviceleistungen anbieten zu können. Auf das allgemeine Versorgungsgeschehen hat dies nur einen sehr geringen Einfluss. Die meisten Verträge werden zudem in Ballungszentren mit hoher Leistungserbringer- und Versichertendichte abgeschlossen. Auf ländliche Regionen – und somit für einen großen Teil der Versicherten – hat dieses Instrument kaum Einfluss genommen; 1 In der Aufzählung werden Disease Management Programme(DMP) außen vor gelassen, das sie nur formal Selektivverträge sind.
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Innovation für eine bessere Gesundheitsversorgung : gestern - heute - morgen
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