November 2014 Analysen und Konzepte zur Wirtschafts- und Sozialpolitik direkt Brauchen Investitionen im TTIP Schutz? Überlegungen zum Investitionsschutz im transatlantischen Freihandelsabkommen Jan Ole Voß 1Auf einen Blick Durch das Investitionsschutzrecht werden ausländischen Investoren Rechte gewährt, die sie vor willkürlichen, hoheitlichen Eingriffen schützen sollen. Das Investitionsschutzrecht schränkt damit die Handlungsfreiheit von Gaststaaten gegenüber ausländischen Investoren ein. Allerdings dürfte die Aufnahme entsprechender Regelungen in das TTIP nicht zwingend erforderlich sein, da die wesentliche Funktion des Investitionsschutzrechts zwischen„Rechtsstaaten“ in der Regel eben nicht zum Tragen kommen dürfte. Trotzdem gibt es Gründe für eine Weiterführung der entsprechenden Verhandlungen. Als fester Bestandteil der völkerrechtlichen Gewährleistung von wirtschaftlichen Rechtspositionen dient das Investitionsschutzrecht der Entpolitisierung von originär staatlichen Konflikten. Zudem könnte der bestehende erhebliche Reformbedarf im Zuge der Verhandlungen angegangen werden, um die bereits seit Jahren diskutierten Reformen des Investitionsschutzrechts entscheidend voranzubringen. Die Aufnahme eines Kapitels zum Investitionsschutz in das Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA hat sich zu einem der wesentlichen Konfliktpunkte im Rahmen der Verhandlungen entwickelt. Die Kritik am Investitionsschutz ist erheblich: Die Aufnahme derartiger Regelungen könne Schadensersatzklagen von ausländischen Unternehmen in beträchtlichem Umfang begünstigen. Die Streitbeilegung vor „geheimen“ Schiedsgerichten führe zu einer intransparenten Konfliktlösung, bei der die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit staatlichen Handelns als Schiedsrichter_innen tätigen, hochdotierten Anwält_innen obliege. Jegliche staatliche Regulierungs- und Gesetzgebungstätigkeit, insbesondere in Bereichen wie dem Umwelt- und Arbeitnehmerschutz, Gesundheits- oder Energiebereich, könne erheblich eingeschränkt werden. 2 Auf der anderen Seite stehen Befürworter_innen des internationalen Investitionsschutzrechts, die auf die Vorteile und Erfolge der Rechtsordnung und des darin vorgesehenen Streitbeilegungsmechanismus verweisen. Die Möglichkeit einer gerichtlichen Streitbeilegung von wirtschaftlichen Konflikten, die letztlich staatliche Konflikte wären, sei ein nicht zu unterschätzender Fortschritt. Eine globale Wirtschaft mache das Vorhandensein von supranationalen oder intergouvernementalen Streitbeilegungsmechanismen unerlässlich. 3 Das internationale Investitionsschutzrecht verhindere nicht, sondern fördere weltweit die Entwicklung
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Brauchen Investitionen im TTIP Schutz? : Überlegungen zum Investitionsschutz im transatlantischen Freihandelsabkommen
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