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Brauchen Investitionen im TTIP Schutz? : Überlegungen zum Investitionsschutz im transatlantischen Freihandelsabkommen
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November 2014 Analysen und Konzepte zur Wirtschafts- und Sozialpolitik direkt Brauchen Investitionen im TTIP Schutz? Überlegungen zum Investitionsschutz im transatlantischen Freihandelsabkommen Jan Ole Voß Auf einen Blick Durch das Investitionsschutzrecht werden ­aus­ländischen Investoren Rechte gewährt, die sie vor willkürlichen, hoheitlichen Eingriffen schützen sollen. Das Investitionsschutzrecht schränkt damit die Handlungsfreiheit von Gast­staaten gegenüber ausländischen Investoren ein. Allerdings dürfte die Aufnahme entsprechender Regelungen in das TTIP nicht zwingend erfor­derlich sein, da die wesentliche Funktion des Investitionsschutzrechts zwischenRechtsstaaten in der Regel eben nicht zum Tragen kommen dürfte. Trotzdem gibt es Gründe für eine Weiter­führung der entsprechenden ­Verhandlungen. Als fester Bestandteil der völkerrechtlichen Gewähr­leistung von wirtschaftlichen Rechtspositionen dient das Investitionsschutzrecht der Entpoliti­sierung von originär staatlichen ­Konflikten. Zudem könnte der bestehende erheb­liche Reform­bedarf im Zuge der Verhandlungen angegangen werden, um die bereits seit Jahren diskutierten Reformen des Investitionsschutzrechts entschei­dend voranzubringen. Die Aufnahme eines Kapitels zum Investitionsschutz in das Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA hat sich zu einem der wesentlichen Konflikt­punkte im Rahmen der Verhandlungen entwickelt. Die ­Kritik am Investitionsschutz ist erheblich: Die Auf­nahme derartiger Regelungen könne Schadensersatz­klagen von ausländischen Unternehmen in beträcht­lichem Umfang begünstigen. Die Streitbeilegung vor geheimen Schiedsgerichten führe zu einer intrans­parenten Konfliktlösung, bei der die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit staatlichen Handelns als Schieds­richter_innen tätigen, hochdotierten Anwält_innen obliege. Jegliche staatliche Regulierungs- und Gesetz­gebungstätigkeit, insbesondere in Bereichen wie dem Umwelt- und Arbeitnehmerschutz, Gesundheits- oder Energiebereich, könne erheblich eingeschränkt wer­den. 2 Auf der anderen Seite stehen Befürworter_innen des internationalen Investitionsschutzrechts, die auf die Vorteile und Erfolge der Rechtsordnung und des darin vorgesehenen Streitbeilegungsmechanismus verweisen. Die Möglichkeit einer gerichtlichen Streit­beilegung von wirtschaftlichen Konflikten, die letzt­lich staatliche Konflikte wären, sei ein nicht zu unter­schätzender Fortschritt. Eine globale Wirtschaft mache das Vorhandensein von supranationalen oder inter­gouvernementalen Streitbeilegungsmechanismen uner­lässlich. 3 Das internationale Investitionsschutzrecht ver­hindere nicht, sondern fördere weltweit die Entwicklung