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Für eine Gemeinschaftsaufgabe zur Stärkung der regionalen Daseinsvorsorge
Entstehung
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Januar 2015 Analysen und Konzepte zur Wirtschafts- und Sozialpolitik direkt Für eine Gemeinschaftsaufgabe zur Stärkung der regionalen Daseinsvorsorge Jens Kersten, Claudia Neu, Berthold Vogel Auf einen Blick Verlieren viele Regionen mehr und mehr den Anschluss? Wenn ja, was können Politik und Gesellschaft tun, um räumlichen Spaltungen nicht einfach ihren Lauf zu lassen? Die Fest­­legung von Mindeststandards regionaler Ver­sorgung werden diese Fragen ebenso wenig beantworten können wie die Auflage und Initiierung immer neuer Modellprojekte. Gleichwohl gibt es keinen Grund für gesell­schaftspolitischen Fatalismus. Die regionale Daseinsvorsorge bleibt ein starker Kohäsions­faktor und Integrationsmotor auch in einer alternden und schrumpfenden Gesellschaft, in der sich die sozialen und territorialen Ungleichheiten immer stärker zuspitzen. Deshalb brauchen wir zukünftig ein starkes verfassungsrechtliches Instrumentarium, um den Anspruch gleichwertiger Lebens-­verhältnisse neu gestalten zu können. Aus diesem Grund muss der Bund seinen Beitrag für die Gewährleistung der regio­nalen Daseinsvorsorge leisten. Dies kann durch die Ausgestaltung der regionalen Daseinsvorsorge als eine Gemeinschafts­­aufgabe in Art. 91a GG erfolgen. Die demografische und wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland hat seit Mitte der 1990er Jahre zu einer verschärften räumlichen Polarisierung geführt. Mehr und mehr Regionen werden abgehängt. Sie schaffen es nicht mehr aus eigener Kraft, mit der ­allgemeinen wirtschaftlichen und sozialen Entwick­lung Schritt zu halten. Aus diesem Grund hat die Friedrich-Ebert-Stiftung ein Konzept vorgelegt, das die anstehende Neuordnung des Länderfinanzaus­gleichs im Zusammenhang mit einem neuen Ver­ständnis der Gemeinschaftsaufgaben nutzen möch­te, um ein weiteres Auseinanderdriften der Regionen zu verhindern. 2 Um die Sicherung einer Grundausstattung der Da­seinsvorsorge auch zukünftig zu gewährleisten, ist es angezeigt, die regionale Daseinsvorsorge als eine ­Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz zu veran­kern. Dies ist notwendig, weil die regionale Daseins­vorsorge für den Zusammenhalt unserer gesamten Gesellschaft eine zentrale Rolle spielt. Nicht nur für die jeweilige Region selbst, auch für die soziale ­Kohäsion der Länder, des Bundes wie auch der Euro­päischen Union sind Leistungen der Daseinsvor­sorge von elementarer Bedeutung. Deshalb können und müssen sich die Länder und der Bund in der GemeinschaftsaufgabeRegio­nale Daseinsvorsorge