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Vergaberechtsreform 2016 : die wichtigsten Eckpfeiler
Entstehung
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Juni 2015 Analysen und Konzepte zur Wirtschafts- und Sozialpolitik direkt Vergaberechtsreform 2016 Die wichtigsten Eckpfeiler Malte Müller-Wrede Auf einen Blick Das deutsche Vergaberecht wird 2016 abermals umfassend reformiert. Öffentliche Auftraggeber_ innen werden künftig über größere Spielräume bei der Gestaltung des Vergabeverfahrens ver­fügen und soziale sowie ökologische Kriterien umfas­sender als bisher bei der Auftragsvergabe berück­sich­tigen können. Die Kommunikation im Verg­ abe­verfahren zwischen öffentlichem Auftraggeber bzw. öffentlicher Auftraggeberin und Verfahrensteilnehmer_innen wird zukünftig nahezu volls­ tändig elektronisch ablaufen. Für Unternehmen wird zudem der Nachweis der Eignung erleichtert und damit die Teilnahme an Vergabeverfahren attraktiver. Die Strukturen des deutschen Verg­ aberechts werden hingegen komplex und unübersichtlich bleiben. Am 17. April 2014 trat das neue europäische Ver­gaberichtlinien-Paket in Kraft. Es besteht aus der Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe 2 , der Richtlinie über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung 3 und der Richtlinie über die Konzessionsvergabe 4 . Die Richtlinien gelten nur für die Vergabe öffentlicher Aufträge, deren geschätzter Wert einen bestimmten Schwellenwert 5 erreicht. Sie sind von den Mitgliedstaaten bis zum 18. April 2016 in nationales Recht umzusetzen. Ausgangspunkt Anlässlich des Inkrafttretens des EU-Vergabericht­linien-Pakets am 17. April 2014 hat das Bundeskabi­nett am 7. Januar 2015 die Eckpunkte für die Um­setzung der neuen EU-Vergaberichtlinien in deut­sches Recht 6 beschlossen. Leitlinien der Umsetzung sind insbesondere, dass die Struktur des deutschen Vergaberechts einfach und anwenderfreundlich sein müsse; soziale und ökologische Aspekte im Einklang mit dem Wirtschaftlichkeitsgrundsatz gestärkt werden; ein weitgehend digitalisierter Beschaffungsprozess angestrebt wird und der bürokratische Aufwand für Auftraggeber_in­nen und Auftragnehmer_innen so gering wie mög­lich gehalten werden soll.